ARBEITSRECHT
Weg zum Arbeitsamt ist versichert
Arbeitslose, die auf dem Weg zum Arbeitsamt bzw. in den Räumen der Behörde verunglücken, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Dies giltaber nur, wenn der Arbeitslose einer Verpflichtung des Arbeitsamtes zum persönlichen Erscheinen nachkommt.
Urteil:
BSG, Aktenzeichen: B 2 U 45/02
Weg zum Arbeitsamt ist versichert
Arbeitslose, die auf dem Weg zum Arbeitsamt bzw. in den Räumen der Behörde verunglücken, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Dies giltaber nur, wenn der Arbeitslose einer Verpflichtung des Arbeitsamtes zum persönlichen Erscheinen nachkommt.
Urteil:
BSG, Aktenzeichen: B 2 U 45/02
Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen