eBay Services S.a.r.L., die AGB der Zahlungsabwicklung und der §307 BGB - ein Sittengemälde

    • eBay Services S.a.r.L., die AGB der Zahlungsabwicklung und der §307 BGB - ein Sittengemälde

      Naja, ein Sittengemälde nicht gerade. Das würde ja Sitte (und Anstand?) bei ebay Sreviczes (der karpatenhamstermäßig klingende Einschlag ist zwar mal aus einem Tippfehler entstanden, aber inzwischen durchaus beabsichtigt - ausserdem widerstrebt es mir, die Worte eBay und Service miteinander in einem Satz zu verwenden) voraussetzen. Da eBay Sreviczes aber weder Sitte noch sonst was besitzt (ausser keinem Briefkastenschild) stimmt das nun nicht ganz.

      So - warum zu diesem Ding ein weiterer Thread?

      Weil ich nicht möchte, dass diese Information im anderen Thread, der ja inzwischen doch etwas angewachsen ist, irgendwie in der Masse der Postings verschütt geht. Ausserdem beleuchtet er einen Umstand, der bisher in der Sache etwas stiefmütterlich behandelt wurde, ich meine also, dass diese Betrachtung einen eigenen Thread verdient hat.

      Was macht der Jurist, wenn er keinen Tatbestand hat? Er bastelt sich einen. Also Kleber Papier und Schere rausgekramt und losgelegt. Buchstaben aus der Bildzeitung schnipseln und aufkleben. ;)

      Wie wir alle wissen, ist die ebay Sreviczes (mit Sitz in Luxmänien) demnächst zwischen fast alle Zahlungen geschaltet, die der geneigte ebay-Käufer für seine gekauften Artikel an den Verkäufer zu leisten hat.

      Dabei sind zwei Zahlungsflüsse zu unterscheiden. Einmal der Zahlungsfluss von eBay Sreviczes zum Verkäufer und einmal der Zahlungsfluss vom Käufer zu eBay Sreviczes.

      Betrachten wir erst mal den Zahlungsfluss von eBay Sreviczes zum Verkäufer. Wenn eBay Sreviczes den Verkäufer für würdig erachtet, dass man ihm gnädigerweise dann mal irgendwann dessen eigenes Geld auszahlen könnte, dann erhält er sein Geld. So scheint es zumindest.

      In den Auszahlungsbedingungen steht es zwar zuerst mal recht hübsch drin, denn da sind eindeutige Fristen genannt. Bei gewerblichen Verkäufern entweder einen Tag nach Markierung als bezahlt, wenn die VK eine etablierte Verkaufshistorie vorweisen, oder sieben Tage nach Markierung als verschickt plus der angegebenen Sendungslaufzeit die ebay annimmt, wenn sie das nicht tun.
      pages.ebay.de/help/policies/payout-policy.html#business


      Auszahlungsfristen für gewerbliche Mitgliedskonten

      Wenn Sie ein gewerbliches Mitgliedskonto haben, richtet sich Ihre Auszahlungsfrist nach Ihrer Verkaufshistorie und Ihrem Service-Status.


      Auszahlungsfrist 1: Mitgliedskonten mit etablierter Verkaufshistorie, die die Mindeststandards für Verkäufer erfüllen

      Ihr Auszahlungsbetrag wird am Tag nach dem der Artikel als verschickt markiert wurde, über die gewählte Auszahlungsmethode (PayPal oder Bankkonto) ausgezahlt.

      Diese Auszahlungsfrist gilt für Mitgliedskonten, die sämtliche der folgenden Kriterien erfüllen:

      * Das Mitgliedskonto ist seit mindestens 90 Tagen ab dem Datum des ersten Verkaufs eines Artikels aktiv.
      * Es wurden bereits mindestens 25 Artikel verkauft.
      * Der Gesamtwert aller verkauften Artikel beläuft sich auf mehr als 200 Euro.
      * Das Mitgliedskonto erfüllt die Mindeststandards für Verkäufer.


      Auszahlungsfrist 2: Mitgliedskonten ohne etablierte Verkaufshistorie bzw. Mitgliedskonten, die nicht die Mindeststandards für Verkäufer erfüllen

      Nachdem Sie Ihren Artikel als verschickt markiert haben, wird Ihr Auszahlungsbetrag 7 Tagen nach dem voraussichtlichen Liefertermin ausgezahlt. Der voraussichtliche Liefertermin wird anhand der maximalen Versanddauer für die verwendete Versandmethode ermittelt. Weitere Informationen in unserer Übersicht über die Standardlieferzeit der von Ihnen gewählten Versandmethode.

      Wenn Sie Ihren Artikel nicht als verschickt markieren, wird Ihr Auszahlungsbetrag in allen Fällen 28 Tage nach Zahlungseingang bei eBay ausgezahlt.



      Bei privaten VK ist die Frist sieben Tage nach der Markierung als verschickt oder 28 Tage, wenn die Markierung nicht vorgenommen wird.

      pages.ebay.de/help/policies/payout-policy.html#private



      Auf jeden Fall soll also nach 28 Tagen ausgezahlt werden, wenn der VK den Artikel gar nicht als verschickt markiert. Sonst je nachdem nach einem, sieben oder 28 Tagen. Soweit ist das eine klare Regelung. Hübsch. Gefällt mir, ist eine schöne Kiste.

      Dummerweise steht in §5 der ergänzenden Geschlechtsbedingungen für die Nutzung der eBay.de- und eBay-at-Webseite als Verkäufer noch ein bisschen was zusätzliches drin.


      In Absatz 1 heisst es zum Beispiel
      eBay Services wird dem Verkäufer den Bruttowert (d.h. Gesamtpreis ohne Abzüge) einer jeden gemäß § 3 verkauften und abgetretenen Forderung über die vom Verkäufer gewählte Auszahlungsmethode vorbehaltlich von Abs. 3 und Abs. 4 auszahlen, sobald der Käufer die Forderung vollständig und fristgerecht beglichen hat und die weiteren Auszahlungsvoraussetzungen nach Abs. 2 vorliegen.

      Ähhh... Moment mal. Die Auszahlung ist gar nicht alleine von der Markierung als verschickt abhängig? Nach diesem §5 Abs. 1 ist die Auszahlung zuerst mal davon abhängig, das der Käufer den Betrag vollständig und fristgerecht begleicht? Das las sich an anderer Stelle aber noch etwas anders. Naja, gut. Ich verstehe ja, dass eBay Sreviczes schon gerne erst mal das Geld hätte, das sie da verteilen sollen. Sonst würden sie ja das Forderungsausfallrisiko tragen müssen. Mal davon abgesehen, dass sie dann eine Kreditgewähr im Ablauf hätten. Was ja schon mal gar nicht geht, dann bräuchten sie ja eine Lizenz als Zahlungsdienstleister. (Brauchen sie so auch, aber eBay sreviczes meint, dass die CSSF unter den Bedingungen das Ding für Luxemburg zumindest mal duldet, dass keine Kreditgewähr damit verbunden ist.)

      Gut, man könnte nun argumentieren, dass der Grunzsatz zur Auszahlung eine erklärende Hilfeseite der eBay S.a.r.L. ist und daher schon wegen der Nichtidentität der beiden Unternehmen dort auch etwas stehen kann, das nicht so ganz richtig ist - aber weit gefehlt, denn bereits der Absatz 2 des §5 referenziert in Satz 3 "Einzelheiten zur Auszahlung und zur Länge der Auszahlungsfrist finden sich im Grundsatz zu Auszahlungen." genau auf diese Seite und exakt auf diese Auszahlungsbedingungen, macht sie sich also als Bestandteil dieser AGB zu eigen soweit es um die Einzelheiten der Auszahlung geht.

      Aber eBay Sreciczes wäre ja nicht eBay Sreviczes, wenn der Hund nicht noch dicker sein könnte. Denn in Absatz 3 der ergänzenden Geschäftsbedigungen steht dann folgendes:

      eBay Services ist berechtigt, einen oder mehrere Auszahlungsbeträge vorübergehend zurückzuhalten, wenn:

      (a) der Käufer für den betroffen Artikel einen eBay-Käuferschutzfall wegen eines nicht erhaltenen oder erheblich von der Artikelbeschreibung abweichenden Artikels eröffnet(vgl. § 7),

      (b) eine Rückbuchung der Zahlung durch den Zahlungsdienstleister des Käufers (z.B. PayPal) erfolgt (vgl. § 8), oder

      (c) aufgrund von konkreten Anhaltspunkten zu besorgen ist, dass einer der zuvor unter (a) und (b) genannten Fälle in Kürze eintreten wird.

      Sofern eine Auszahlung für den betroffenen Artikel bereits erfolgt ist, ist eBay Services berechtigt, auch Auszahlungsbeträge, die eBay Services aus weiteren Forderungskäufen an den Verkäufer schuldet, bis zur Höhe der betroffenen Forderung zurückzuhalten. eBay Services wird den Sachverhalt nach Maßgabe von §§ 7, 8 prüfen und die Auszahlung von zurückbehaltenen Beträgen unverzüglich nach Klärung vornehmen, sofern die Auszahlungsforderung des Verkäufers berechtigt ist.

      Ich lass das nun erst mal wirken.

      Also... Punkt (a) in dieser Aufzählung

      eBay Sreviczes kann die Auszahlung dann zurückhalten, wenn bei ebay ein Käuferschutzfall wegen eines nicht erhaltenen oder erheblich abweichenden Artikels eröffnet wird. Mal ganz davon abgesehen, dass sich mir hier die Frage aufdrängt, woher die eigentlich wissen wollen, welche Daten bei eBay S.a.r.L. von den dort registrierten Nutzern ins System reingekloppt werden (naja, Datenschutz ist eh ein Papiertiger), stellt sich des weiteren die sattsam bekannte Frage, wie sie einen erheblich abweichenden Artikel - nein, nicht definieren. Erkennen.

      Sehen die, was der Käufer vor sich auf dem Tisch hat?

      Sehen die, ob das auch der Artikel ist, den der Verkäufer verpackt und verschickt hat?

      Sehen die, ob ich den Spezialverbandbetonformstein von dem ich mir beim MediaBlöd gutachterlich bestätigen lasse, dass er keine digitale Spiegelreflexkamera ist auch tatsächlich aus dem Paket rausgenommen habe, das mir der Verkäufer geschickt hat?

      Hut ab vor soviel Informationsdichte, da kann sich jeder sowjetische Beamtenapparat in einem tonalitären totalitären Überwachungsstaat mal eine Scheibe von abschneiden.

      Na gut, ich weiss nicht, wie eBay Sreviczes an diese Informationen kommt. Reicht ja auch, wenn eBay Sreviczes das weiss. Und reicht ja auch, wenn die Warenkreditbetrüger das rechtzeitig mitbekommen, dass man auf eBay dank eBay Sreviczes jetzt kostenfrei einklaufen kann. Und bitte nun nicht sagen, das würde auffallen, wenn da dauernd abweichende Artikel gemeldet würden. Wenn ich mir 500 ebay-Accounts auf beliebige Daten anlegen kann, bin ich nicht so eingebildet und nehme an, dass ich der einzige bin, der das schafft.

      (Deine Nachricht ist zu lang. Es stehen maximal 10 000 Zeichen zur Verfügung.)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nachdem ich weiterschreiben darf, kommen wir nun zu Punkt (b) dieser Tragikkomödie.

      eBay Sreviczes ist also berechtigt, wenn eine Rückbuchung durch den Zahlunsgdienstleister des Käufers (z.B. Paypal) erfolgt. Naja, ist mir eigentlich wumpe, ich habe kein Paypal. Und daher auch keinen Vertrag mit dieser luxemburgischen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsklitsche mit nicht für diesen Zahlungsverkehr genutzen Banklizenz. Mit der schönen Folge, dass ich auch keine AGB akzeptiert habe, die irgendwelche Käufer- oder Verkäuferschutzrichtlinien von Paypal zum Inhalt haben.

      Schön soweit. Nur meint eBay Sreviczes ja nun, dass sie bei einer Rückbuchung einer Paypal-Zahlung meine Auszahlung zurückhalten wollen. Ja geht das denn?

      Rein technisch geht das sicherlich. Rechtlich hat aber eBay Sreviczes die Paypal-Zahlung angenommen, wohl wissend, dass da ein gewisses unkontrollierbares Zahlungsausfallrisiko besteht. Nicht ich. Ich habe nur meinen Kaufpreisanspruch an eBay Sreviczes abgetreten, damit der Käufer an die bezahlen soll.

      Trotzdem überbürdet eBay Sreviczes mir als Verkäufer ein Zahlungsausfallrisiko eines Zahlungsdiensteanbieters, dessen AGB ich nicht kenne, mit dem ich nichts zu tun habe und das ich insbesondere weder einschätzen noch kontrollieren kann.

      Und hier ist der dicke Hund nun so dick, dass er eigentlich nur noch rollenderweise vorwärts kommt. Denn dieser Passus benachteiligt mich als Verkäufer in einer Sache wegen etwas, worüber ich keinerlei Kontrolle habe.

      Schauen wir mal kurz ins BGB. Genauer in den §307. Absatz 1.

      Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

      Trifft zu, würde ich sagen. Ich hab ja nichts dagegen, dass eBay Sreviczes Paypal-Zahlungen akzeptiert. Meinetwegen können sie gezogene Rektakellerwechsel auf Sicht bei der guatemaltekischen Eskimobank in Timbuktu akzeptieren oder auch Schüttelschecks, Briefmarken und Falschgeld. Aber wenn da was schiefgeht ist das deren Problem. Nicht meines, ich hab eine Abtretung der Zahlung an eBay Sreviczes, sonst gar nichts. Da steht zwar "Forderungskauf" in den AGB, aber ich zitiere mal eben den BGH so halb und halb artfremd:

      Die Auslegung hat, da sie Allgemeine Geschäftsbedingungen betrifft, nach objektiven Maßstäben, d.h. nach dem typischen Verständnis redlicher Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der an den Geschäften dieser Art normalerweise beteiligten Kreise zu erfolgen (st.Rspr., zuletzt BGH, Urteil vom 15. November 2000 - VIII ZR 322/99, WM 2001, 1028, 1030). Dabei ist der Wortlaut der Vertragsklausel, in dem der Begriff "Kauf" verwandt wird, lediglich der Ausgangs-, aber nicht der allein entscheidende Gesichtspunkt. Die Bedeutung des Vertragswortlauts wird bereits dadurch eingeschränkt, daß er früher vor allem auch dem Zweck diente, Kreditkartenunternehmen der Erlaubnispflicht zu entziehen, die § 32 Abs. 1 i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 8 KWG für Garantiegeschäfte betreibende Kreditinstitute vorschrieb (vgl. Martinek/Oechsler aaO Rdn. 64). Nach Inkrafttreten des § 1 Abs. 3 Nr. 4 KWG am 1. Januar 1993 ist dieser Zweck entfallen.


      BGH Entscheidung vom 16. April 2002, Az.: XI ZR 375/00, Volltext u.a. unter netlaw.de/urteile/bgh_19.htm

      Ist zwar nicht präzise der selbe Fall, weil eBay Sreviczes ja keine Kreditkarten ausgibt, aber das müssen sie auch gar nicht. Immerhin wird damit klar, wieso eBay Sreviczes so penetran nicht einfach Abtretung schreibt sondern einen dubiosen "Forderungskauf" anführt, ohne aber darauf einzugehen, wie denn der Kaufpreis beschaffen sein soll. Faktisch bleibt das 'ne simple Abtretung und kein Kaufvertrag nach §433 BGB.

      Darüber hinaus wird auch klar, wieso die meinen, keine Finanzdienstleistung anbieten zu wollen. "Ein Irrtum" sprach der Igel und stieg von der Klobürste. Finanzdienstleistungen sind (unter vielem anderem) der laufende Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff. So steht es zumindest in §1 KWG. Unternehmen die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind nennt man daher gemeinhin Finanzdienstleistungsinstitute. Was uns wieder zu unserem BGH-Urteil bringt, denn das, was eBay Sreviczes da treibt unterliegt durchaus dem KWG und damit, vollkommen unabhängig von einer Kreditgewährung, auch der Erlaubnispflicht nach §32 Abs. 1 KWG.

      Was nicht klar ist: was eBay Sreviczes mit Punkt (c) meint.

      Also wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu besorgen ist, dass einer der zuvor unter (a) und (b) genannten Fälle in Kürze eintreten wird. Das könnte ja nun bedeuten, dass hiermit jede Paypal-Zahlung und generell auch jede Lastschrift bei Paypal gemeint sein kann. Auch wenn der Käufer Paypal direkt über Kreditkarte fährt sind konkrete Anhaltspunkte gegeben, dass einer der genannten Punkte - nämlich (b) - in Kürze eintritt oder doch zumindest eintreten könnte.

      Welche konkreten Anhaltspunkte damit gemeint sind und wie der Verkäufer diese erkennen und gegebenenfals dann auch selber überprüfen oder gar beeinflussen können soll - darüber schweigt nicht nur des Sängers Höflichkeit sondern auch die AGB von eBay Sreviczes.

      Kommen wir also gleich nochmal zu §307 BGB zurück.

      Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.


      Aha....

      Also mir ist nun vieles klar. Nur nicht die Bestimmungen, die eBay Sreviczes da formuliert hat. Wann und unter welchen Umständen tritt denn nun Punkt (a) Punkt (b) und/oder Punkt (c) ein? Woran sehe ich das? Und wie kann ich vermeiden, dass die missbräuchliche Verwendung der Kreditkartenzahlung an Paypal, die eBay Sreviczes meint, akzeptieren zu wollen, bei mir durchschlägt?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Fazit: Die AGB dieses ohne Erlaubnis rechtswidrig im Inland Finanzdienstleistungen anbietenden Briefkastenunternehmens eBay Sreviczes mit ohne Briefkasten sind zumindest soweit unwirksam, als sie sich darauf beziehen, dass eBay Sreviczes meint, abgetretene Kaufpreisforderungen der Verkäufer aus irgendwelchen dubiosen Gründen einbehalten zu wollen, die möglicherweise sogar erst in der Zukunft einzutreten gedenken, weil sie den Verkäufer in seiner Vertragsbeziehung mit eBay Services unangemessen benachteiligen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
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      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      (Deine Nachricht ist zu lang. Es stehen maximal 10 000 Zeichen zur Verfügung.)

      Ich dachte, diese Zeichenbegrenzung wäre bereits vor Urzeiten deutlich erhöht worden. Sie erscheint mir auch unsinnig. Soviel Speicher verbrauchen 50.000 Zeichen nun nicht.

      Und danke für den Text. Mal sehen, wie lange mein Link aus dem eBay-Forum hierher dort überleben wird.
      [Blockierte Grafik: http://is.gd/hbHJkO]
      Peter Viehrig

      "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist." (Andreas Müller)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Peter Viehrig ()

    • riverside schrieb:

      wer weiß, das da könnte in zukunft evtl. noch anderen passieren...

      Klar. Da kann noch ganz anderes passieren. Es könnte jemand ebay Services auf Zahlung verklagen, weil der Zurückbehaltungsanspruch in den AGB rechtswidrig ist. Mit der Folge dass erstens die Zahlung dann kommt und zweitens die AGB in diesem Punkt geändert werden müssen, so dass sie keine unangemessene Benachteiligung darstellen. Die Konstruktion würde dann allerdings so aussehen, dass ebay Services das aus eigener Tasche berappt und sich das Geld irgendwo her wiederholen muss. Allerdings nicht beim Käufer, denn der wird nicht unangemessen benachteiligt, der hat durch die von eBay services in den Vertrag eingeführten AGB ja nur Vorteile. Also wohl eher bei... hmmmm... ja bei wem denn? Selber drucken wär doch 'ne Option. Sollen sie in ihre AGB einfach reinschreiben, dass sie das dürfen. Darauf kommt es ja nun wirklich nicht mehr an.

      Dem Verkäufer der Breitling würde ich mal so allmählich zum Mahnverfahren raten. Es gibt klare Auszahlungsfristen und die sind einzuhalten. Insbesondere, nachdem ebay ja bereits eingeräumt hat, dass es sich um einen Systemfehler und eben nicht um einen der in den AGB genannten Fälle handelt. Notfalls und wenn das automatisierte System das nicht hergibt, dann eben durch händisch ausgefüllte Überweisungsträger, den irgendein Wasserträger im Namen eines Entscheidungsträgers austrägt... ääähhh.... -füllt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Erstens:

      § 308 BGB

      Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
      In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam

      1. (Annahme- und Leistungsfrist)

      eine Bestimmung, durch die sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines Angebots oder die Erbringung einer Leistung vorbehält; ausgenommen hiervon ist der Vorbehalt, erst nach Ablauf der Widerrufs- oder Rückgabefrist nach § 355 Abs. 1 bis 3 und § 356 zu leisten;
      2. (Nachfrist)

      eine Bestimmung, durch die sich der Verwender für die von ihm zu bewirkende Leistung abweichend von Rechtsvorschriften eine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Nachfrist vorbehält;

      Zweitens:

      Für das Europäische Mahnverfahren gemäß Verordnung (EG) Nr.1896/2006 ist in Deutschland das Amtsgericht Berlin-Wedding zuständig.

      Drittens:

      EuGVVO Artikel 16


      (1) Die Klage eines Verbrauchers gegen den anderen Vertragspartner kann entweder vor den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dessen Hoheitsgebiet dieser Vertragspartner seinen Wohnsitz hat, oder vor dem Gericht des Ortes, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.
      (2) Die Klage des anderen Vertragspartners gegen den Verbraucher kann nur vor den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.
      (3) Die Vorschriften dieses Artikels lassen das Recht unberührt, eine Widerklage vor dem Gericht zu erheben, bei dem die Klage selbst gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts anhängig ist.

      So einfach ist das.
    • Durchaus: Gut erklärt.

      Kurzform für Nichtjuristen: als private Verkäufer könnt ihr das Mahnverfahren ganz normal von Deutschland aus durchziehen. dejure.org/gesetze/EuGVVO/16.html

      Aufgrund der Besonderheit der Leistung, die ebay Services da erbringt dürfte für gewerbliche Verkäufer übrigens §5 EuGVVO (eigentlich "Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen" ;) ) gelten: dejure.org/gesetze/EuGVVO/5.html

      Und dann hat eBay Services zumindest ein kleines Problemchen mit denen, die Auszahlung per Banküberweisung wählen. Denn der Leistungsort ist hier der Sitz des Verkäufers, weil die Forderung gegen eBay Services bei einer Zahlung durch Banküberweisung eine Bringschuld darstellt. Ich sehe nicht, wie die dann in Luxemburg verklagt werden können wollen. Ein Grund mehr, sich die Kohle nicht auf das ohnehin frostgefährdete Paypal schieben zu lassen. Und ein Grund für ebay, hier so schön verbraucherfreundlich deutlich auf die längere Laufzeit der Banküberweisung hinzuweisen. Immer schön abschrecken, Paypal ist ja keine Banküberweisung, das sorgt zumindest für eine unklare Rechtssituation, mit der sich der EuGH noch nicht konkret beschäftigt hat.

      Mein Posting drüben bei ebay mit dem ich dieses Thema angekündigt hat, hat übrigens zu einer Forensperre geführt. Wie üblich bei ebay, ohne einen Hinweis per PN darauf, weshalb sie Sperre ausgesprochen wurde oder wie lange die andauert. Wundere ich mich schon nicht mehr drüber.

      Es ging aber wohl darum, dass ich zitronat aufgrund eines vorangegangenen und meiner Ansicht nach von reichlich Ignoranz zeugenden Posting unterstellt habe, ein alter ego von unserem rosarot gestreiften maximiliat zu sein, weil es ungefähr so präzise zur Sache antwortet wie die Kundenbetreuer von ebay. Der Vorwand ergibt sich jedenfalls aus einem Posting von steffi_de@ebay.com.

      Was von meiner Vermutung hinsichtlich der Personalidentität der beiden Poster tatsächlich zu halten ist und ob ebay hier seine firmeneigene Claque im Undercoverdress zwecks einer Art Meinungslenkung mitschreiben lässt und ich daher unwissentlich einen Pinkliner angefahren habe, überlasse ich jetzt mal der freien Interpretation der Leserschaft hier und drüben. Meiner eigenen Ansicht nach würde es einiges erklären und auch recht gut zu der Vorgehensweise eines US-Unternehmens passen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mal so ins Off gesprochen...

      Stimmt, die Aussage von ebay, dass für die "geparkten" Gelder keine Zinsen generiert werden, hat ebay schon vor längerem getroffen. Ist auch soweit logisch, da diese Zinsen sonst mit ausgezahlt werden müssten. Das Geld, das da verzinst würde, gehört ja nicht ebay, sondern dem Verkäufer. In wie weit sich daraus ein Problem hinsichtlich Bankenlizenz ergeben sollte, kann ich jetzt nicht nachvollziehen, denn eine analoge Situation haben wir ja täglich hundertfach bei einer Mietkaution: die Bank, die das verzinst, hat ja hoffentlich eine Lizenz. Eher sehe ich das Problem in §§1,32 KWG. Danach ist das, was ebay da macht, eine Finanzdienstleistung. Denn anders als der (auch gewerbliche) Vermieter, der eine Mietkaution zur Bank bringt und sie irgendwann später mal wieder an den Mieter selber auszahlt, ist der Hauptgeschäftszweck der ebay Services das Empfangen dieser Gelder von einer Person und das Weiterleiten eben dieser Gelder an eine andere. In wie weit hier sogar ein Zinsanspruch des Zahlungsempfängers aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abzuleiten wäre und sich eine Sachdensersatzverpflichtung aus §252 BGB herleiten lässt, wäre ebenfalls zu untersuchen.

      Ob ebay mit den Geldern, die keinerlei Kontrolle durch z.B. die BaFin oder die CSSF unterliegen, dann während der Dauer der Zurückbehaltung in eigenem Namen mit diesen Geldern Geschäfte macht, kann natürlich eben mangels organschaftlicher Kontrolle aber niemand wissen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Mein Posting drüben bei ebay mit dem ich dieses Thema angekündigt hat, hat übrigens zu einer Forensperre geführt. Wie üblich bei ebay, ohne einen Hinweis per PN darauf, weshalb sie Sperre ausgesprochen wurde oder wie lange die andauert.
      Na ja, wird wohl lebenslänglich sein. Dein Revoluzzer-Konterfei hängt als Fahndungsplakat doch sicher schon bei ebay in allen Fluren ... :thumbup:
      viribus unitis semper et ubique
    • Mein Posting drüben bei ebay mit dem ich dieses Thema angekündigt hat, hat übrigens zu einer Forensperre geführt. Wie üblich bei ebay, ohne einen Hinweis per PN darauf, weshalb sie Sperre ausgesprochen wurde oder wie lange die andauert. Wundere ich mich schon nicht mehr drüber.


      naja, du weißt ja "als der löschbert frech (nach ebay-maßstäben zumindest) geworden..." ;)
      welcher account war es denn diesmal?

      hast du eigentlich ne liste mit deinen gesperrten accounts bzw. ne accountliste, wo du die gesperrten dann durchstreichst?
      die ganzen namen und passwörter muß man sich ja rgendwie merken und wenn mithilfe von papier.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Dem Verkäufer der Breitling würde ich mal so allmählich zum Mahnverfahren raten. Es gibt klare Auszahlungsfristen und die sind einzuhalten. Insbesondere, nachdem ebay ja bereits eingeräumt hat, dass es sich um einen Systemfehler und eben nicht um einen der in den AGB genannten Fälle handelt. Notfalls und wenn das automatisierte System das nicht hergibt, dann eben durch händisch ausgefüllte Überweisungsträger, den irgendein Wasserträger im Namen eines Entscheidungsträgers austrägt... ääähhh.... -füllt.


      naja, das ausgerechnet bei einem so hohen betrag plötzlich n systemfehler auftritt und sonst nirgendwo - nachtigall, ick hör dir trapsen!
      ich vermute eher, die wollten auf nr. sicher gehen, das es da nicht plötzlich theater gibt... käuferschmutz-theater.
      das ist zwar einerseits frech sowas anzunehmen, aber andererseits: die vergangenheit hat gezeigt auf was für ideen ebay manchmal kommt.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      welcher account war es denn diesmal?

      Na der selbe wie immer. ;) Und es ist ja "nur" Forensperre. Das heisst, ich kann mich zwar einloggen, aber ich sehe dann kein Forum und keine Beiträge. Ist verschmerzbar.

      riverside schrieb:

      hast du eigentlich ne liste mit deinen gesperrten accounts bzw. ne accountliste, wo du die gesperrten dann durchstreichst?

      SQL existiert. :D

      Bei der Menge Accounts, die ich inzwischen angelegt habe, dürfte es schwierig sein, auf Papier noch den Überblick zu behalten. Allein nach der Einführung des Hakens "Auf diesem Rechner eingeloggt bleiben" in der Login-Maske habe ich von Gründonnerstag bis Ostermontag in verschiedenen Internetcafes über 500 Realdatensätze einschliesslich der dazugehörigen Mailadressen von verschiedenen ebay-Accounts abgegriffen und Fakes dazu angelegt. eBay weiss das, eBay interessiert das nicht. Ich schätze, ich würde im Papier ersticken, wenn ich mir 'ne physische Liste zum abstreichen machen wollte.

      riverside schrieb:

      naja, das ausgerechnet bei einem so hohen betrag plötzlich n systemfehler auftritt und sonst nirgendwo - nachtigall, ick hör dir trapsen!

      Klar. Der Systemfehler heisst: den Betrag konnten wir etwas eingehender investieren und bis wir den da wieder aus dem Investment rausbekommen haben, dauert der bedauerliche Systemfehler halt noch an.

      Richtig verstanden.

      Ich unterstelle ebay, dass sie diese bei ihnen abgelegten und jeglicher Kontrolle entzogenen Gelder dazu nutzen, um sie an diversen Finanzmärkten für die Dauer der Überlassung mehr oder weniger gewinnbringend anzulegen. Einen Beweis dafür habe ich allerdings keinen. Und das ist auch gut so - für ebay. Ich habe allerdings durchaus allgemeinbekannte Erfahrungswerte über den Umgang anderer US-Unternehmen, selbst von Banken, mit Fremdgeldern.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ich unterstelle ebay, dass sie diese bei ihnen abgelegten und jeglicher Kontrolle entzogenen Gelder dazu nutzen, um sie an diversen Finanzmärkten für die Dauer der Überlassung mehr oder weniger gewinnbringend anzulegen. Einen Beweis dafür habe ich allerdings keinen. Und das ist auch gut so - für ebay. Ich habe allerdings durchaus allgemeinbekannte Erfahrungswerte über den Umgang anderer US-Unternehmen, selbst von Banken, mit Fremdgeldern.
      Das ist auch die einzig logische Erklärung für was der ganze Zirkus mit der neuen Zahlungsabzwicklung wirklich gut sein soll.
      Das mit den Zinsen wäre zwar auch ein nettes Zubrot, ist aber im Vergleich mit dem was ebay ansonsten einnimmt doch nur Portokasse.

      Ich unterstelle auch PayPal das es dort genauso läuft und mit dem Geld der eingefrorenen Konten spekuliert wird.

      Beides kombiniert, ebay mit "Systemfehlern" & "Verzögerungen" bei der Auszahlung & PP mit teilweise Wochen & Monate lang gefrosteten Konten ergibt die perfekte "Mäusefalle" mit nahezu unbegrenzten Möglichkeiten die gerade benötigte Geldmenge so zu steuern wie das gewünscht ist.
      Latürnich alles im Namen der "Sichererererheit" der lieben "Kunden".

      Fairhandel schrieb:

      Na ja, wird wohl lebenslänglich sein. Dein Revoluzzer-Konterfei hängt als Fahndungsplakat doch sicher schon bei ebay in allen Fluren ... :thumbup:
      Apropo, das interessiert mich wirklich schon seit einer Weile: darf man fragen wer der Typ mit dem stechenden Blick auf dem Foto des Avatars ist bzw. augenscheinl. war?
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • iiiihhBääähh schrieb:

      Apropo, das interessiert mich wirklich schon seit einer Weile: darf man fragen wer der Typ mit dem stechenden Blick auf dem Foto des Avatars ist bzw. augenscheinl. war?

      Klar darf man, auch wenns hier OT ist. ;)

      Das ist Frank S. Mc Coombs, geboren um 1875 als Sohn eines Farmers in Seattle (Washington), ein Glücksritter, der als Söldner unter anderem in Griechenland, China, Nicaragua und mit der englischen und amerikanischen Marine und ab 1910 in der mexikanischen Revolution auf Seiten der Rebellen gekämpft hat. Spitzname El Diablo, stocktaub, unfähig, spanisch zu sprechen aber furchtlos. Lieblingsbeschäftigung: nachts im Alleingang losziehen und Wachposten der Regierungstruppen abmurksen. Das Foto ist ein Ausschnitt aus einer Postkarte, aufgenommen von Jim A. Alexander in Ojinaga, Chihuahua, Mexiko. Bis auf das stocktaub passt der ganz gut zu mir. Achso.. und wenn ich mir so 'nen Hut aufsetze und meinen Schnurrbart etwas wachsen lasse, ist er mir zum verwechseln ähnlich. (Den Colt hab ich schon umhängen, in irgendwas muss ich ja meine Kerben schnitzen, wenn ich den Regierungstruppen von ebay mal wieder auf die Füße getreten bin :D )
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      iiiihhBääähh schrieb:

      Apropo, das interessiert mich wirklich schon seit einer Weile: darf man fragen wer der Typ mit dem stechenden Blick auf dem Foto des Avatars ist bzw. augenscheinl. war?

      Klar darf man, auch wenns hier OT ist. ;)

      Das ist Frank S. Mc Coombs, geboren um 1875 als Sohn eines Farmers in Seattle (Washington), ein Glücksritter,


      [offtopic]Ich dachte zuerst, dass es sich hierbei um Buford "Mad Dog" Tannen handelt, mit dem er ja eine gewisse Ähnlichkeit hat.
      Cooler Avatar. :thumbup:
      [/offtopic]
    • Die Nerven der Forums-Wächter bei Ebay werden dünn und dünner . . .

      Nach einigen Monaten des Beobachtens der dortigen Ebay-user-Foren und auch des Kommentierens darin:

      Es ging eigentlich zuerst mal nur um die Beobachtung, dass sich in den Foren eine Truppe von
      hochgradig verschworenen und vernetzten usern, offenbar als Freizeitspass und um sich selbst
      das jeweilige Ego zu liften, grundsätzlich jeden Fragesteller, der so leichtsinnig war, sich mit seinem
      aktiven Handelsaccount zu melden, erstmal durchleuchtet hat. Gründlichst und natürlich auch mit
      dem Risiko der Falschinterpretation der eigenen Beobachtungen.
      Und dann wurden diese Fragesteller immer dann, wenn man auch nur ansatzweise den "Feindbildern"
      dieser Truppe entsprach, mit verteilten Rollen zumeist, zerlegt. Auf das Wüsteste oft, auch richtig mit
      konkreten Drohungen.

      Im Laufe der Zeit wurde dabei beobachtet (und auch dokumentiert), dass auffallend häufig Mitglieder
      dieser Truppe es schafften, auch vergleichsweise harmlose Beiträge löschen zu lassen, wenn ihnen doch
      zu sehr "nahe getreten" wurde, indem z.B. andere user davor gewarnt wurden, sich noch weiter von denen
      provozieren zu lassen.
      Hingegen sind eigene Bemühungen (natürlich ebenfalls mit Hilfe von Bekannten), besonders heftige
      Beiträge dieser Leute löschen zu lassen, meist im Sande verlaufen.

      Nur ein-zweimal gelang es, durch Reizen z.B. eines besonders rüden Kerls bis auf Blut, sozusagen, diesen
      zu "erden" bzw. andere sperren zu lassen.

      Nun traten hinzu diese ersten Meldungen über dieses neue Zahlungsverfahren bei Ebay, zunächst realisiert
      in einem "Pilotprojekt".
      Während einer Geschäftsreise konnte ich persö
      nlich diese Adresse dieser neuen "Services", über die lt. AGB
      die Zahlungen ablaufen sollen, inspizieren und auch fotografieren (die Fotos dann in einem Beitrag bei Ebay
      sogar verlinkt; dies hatte vorher schon jemand gemacht, aber keine Innenaufnahmen dabei).
      Zu meinem grössten Erstaunen handelte es sich in der Tat um ein "Briefkastenfirmen-Gebäude", auch lt. der
      Werbung des Vermieters. Und noch viel grösser war das Erstaunen, als diese "Services" noch nichtmal dort
      richtig firmierte.
      Dies in den Foren dann den einschlägig bekannten "Handelshygienikern" vorgehalten als doch unendlich viel
      spannenderes Betätigungsfeld für Schnüffler & Co. führte recht schnell zum Sperren aller dafür genutzten
      Forenaccount in relativ kurzer Zeit.
      Beweist mehrerlei:
      Die Mitglieder dieses Netzwerkes, meist in beschwichtigender Form auf Beiträge kritischen Inhaltes zum neuen
      "Geschäftsmodell" reagierend, stehen dem Unternehmen näher, als sie zugeben wollen.
      Die zunehmend heftigere Reaktion der meisten Kritiker der neuen Zahlungsabwicklung in dem sogar extra dafür
      eingerichteten Diskussionsstrang bei Ebay legt zunehmens die Nerven der offiziellen (wenigen) Foren-Wächter
      blank.

      Zuletzt erhalte ich nun eine mail, (teilweise) etwa folgenden Inhaltes:


      " . . . leider müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie auf Grund von Verstößen
      gegen unsere Grundsätze dauerhaft von der Nutzung der Diskussionsforen ausgeschlossen
      wurden . . . .
      Für die Dauer dieser Sperre (also für immer) dürfen Sie nicht mehr
      posten. Dies gilt auch für die Nutzung eines anderen oder neu
      angemeldeten Mitgliedskontos.
      Wenn Sie dennoch gegen diese Auflage verstoßen, kann dies zu einer
      vorübergehenden oder dauerhaften Sperrung aller Ihrer Mitgliedskonten
      führen".

      Das bedeutet: Maulkorb auch für den letzten aktiven account.
      Bedeutet aber auch:
      Wenn man nun nach Einführung der "Neuzeit" ab Sommer sieht, dass der Laden tatsächlich, wie
      vermutet, den Bach runtergehen könnte, dann braucht man eigentlich nur noch mit diesem
      letzten account Beiträge zu verfassen . . . . und spart sich sogar bequemerweise das aktive
      endgültige eigenhändige Abmelden.
      Da die übrigbleibenden (vermutlich nur noch Gewerbliche) Anbieter ja ihre Impressi veröffentlichen
      müssen gem. der gesetzlichen Vorschriften, kann man ja höchstens noch, bei attraktiven Angeboten,
      diese direkt anschreiben und unter Bezahlung, wie bisher z.B., an diesem Konzern vorbei kaufen.
      Vielleicht macht sich das bei einem oder dem anderen Händler auch im Preis bemerkbar.
      Dann, wenn das Schule macht, wird Ebay nur noch zu einer billigen Werbeklitsche.

      So schiesst sich ein stümperhaft vorgehendes Management selbst ins Knie !!! :lach:
      Manchmal sind die Folgen schlimmer als die Tat selber
    • nichtmehrebayuser schrieb:

      fotografieren (die Fotos dann in einem Beitrag bei Ebay
      sogar verlinkt; dies hatte vorher schon jemand gemacht, aber keine Innenaufnahmen dabei).

      Ach, Du bist das. ;)

      Auf den Bildern sieht man ja nicht die ganze Briefkastenreihe. Kannst Du bestätigen, dass (zumindest zu dem Zeitpunkt) dort kein Briefkasten der eBay services S.à.r.L. hängt bzw hing? Dass es sich demnach bei der eBay Services S.à.r.L. um eine Briefkastenfrma handelt ,die nicht mal einen Briefkasten besitzt?


      nichtmehrebayuser schrieb:

      Die Mitglieder dieses Netzwerkes, meist in beschwichtigender Form auf Beiträge kritischen Inhaltes zum neuen
      "Geschäftsmodell" reagierend, stehen dem Unternehmen näher, als sie zugeben wollen.



      Das hast Du aber sehr zurückhaltend ausgedrückt. Keine Sorge, hier gibt es für das Äussern der Vermutung, drüben schreiben ebay-Mitarbeiter unter Deckaccounts die neue Zahlungsabwicklung schön, keine Forensperre.

      nichtmehrebayuser schrieb:

      Zuletzt erhalte ich nun eine mail, (teilweise) etwa folgenden Inhaltes:

      Siehste - ich bekomme nicht mal so was.

      Es ist aber ziemlich klar, was ebay damit bezweckt. Es soll im ebay-Forum keine Hinweise auf die Unregelmäßigkeiten bis hin zu kriminellen Vorgehensweisen geben, die aus irgendeiner anderen Quelle stammen als von ebay selber. Zensur in Reinform, nur damit niemand die "Werbeschönfärberei" mit der Realität konfrontiert, wie das hier
      internetrecht-rostock.de/diagr…hlungsabwicklung-ebay.htm
      sehr anschaulich geschehen ist. (Nach rechts scrollen nicht vergessen...)

      Ich gebe übrigens zu bedenken, dass alle AGB, alle Nutzungsbedingungen und selbst der Widerrufskontaktlink in den erweiteren Nutzungsbedingungen ausschliesslich zu Seiten und Kontaktformularen führen, die der eBay S.à.r.L. zuzuschreiben sind. Auch die Aufrechnugsbefugnis der eBay services S.à.r.L. mit Gebührenforderugen der eBay S.à.r.L. sprich da eine recht deutliche Sprache.

      In wie weit es daher eine eBay Services S.à.r.L. überhaupt (noch) gibt, lasse ich mal dahingestellt, nach deutschem Recht wäre es nämlich ziemlich schwer, zu argumentieren, dass es die eBay Services S.à.r.L. gibt. Viel eher hat die eBay S.à.r.L. dieses Unternehmen nach §25 HGB erworben. Dafür spricht, dass nach aussen hin nicht nur die selben Kontaktmöglichkeiten und Webseiten wie von der eBay S.à.r.L. genutzt werden, beide Unernehmen die selben Transaktionen der selben Personen regelnd betreuen (wenn auch in leicht abweichender Form - so hat die eBay S.à.r.L. bislang keine Zahlungsdienstleistung im Rahmen der eBay-Transaktionen erbracht) und dass sowohl die Anschrift beider Firmen als auch Teile der Geschäftsführung identisch sind wobei die eBay services S.à.r.L. anscheinend sogar die selbe Postempfangsmöglichkeit, nämlich den Briefkasten der eBay S.à.r.L. nutzt, darüber hinaus auch, dass die eBay Services S.à.r.L. nach aussen hin forderungseinziehend für Forderungen gegenüber der eBay S.à.r.L. auftritt. Mit einer solchen Konstruktion hat sich der BGH bereits in anderer Sache beschäftigt und unter Az. VIII ZR 321/08 unter Beziehung auf ein vorangegangenes BGH-Urteil folgendes zum Unternehmenserwerb unter Lebenden in der Begründung ausgeführt:

      Von einer Unternehmensfortführung im Sinne des § 25 Abs. 1 HGB geht der maßgebliche Verkehr aus, wenn ein Betrieb von einem neuen Inhaber in seinem wesentlichen Bestand unverändert weitergeführt wird, der Tätigkeitsbereich, die innere Organisation und die Räumlichkeiten ebenso wie Kunden- und Lieferantenbeziehungen jedenfalls im Kern beibehalten und/oder Teile des Personals übernommen werden (BGH, Urteil vom 28. November 2005, aaO, Tz. 9 m.w.N.).

      Anm. d.V.: gemeint ist hier das Urteil vom 28.11.2005, Az. II ZR 355/03
      Dass eine eBay Services S.á.r.L. dennoch weiterhin im Handelsregister eigenständig eingetragen istm, steht der Betrachtung des Unternehmenserwebs durch die eBay S.à.r.L. nicht entgegen, da eine Eintragung in das Handelsregister keinen konstituiven sondern lediglich deklaratorischen Charakter besitzt.

      Kurz und bündig: ich habe begründete Zweifel, dass es eine Firma eBay Services S.à.r.L. überhaupt noch gibt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Auf den Bildern sieht man ja nicht die ganze Briefkastenreihe. Kannst Du bestätigen, dass (zumindest zu dem Zeitpunkt) dort kein Briefkasten der eBay services S.à.r.L. hängt bzw hing? Dass es sich demnach bei der eBay Services S.à.r.L. um eine Briefkastenfrma handelt ,die nicht mal einen Briefkasten besitzt?
      Ja, es waren nur die (wohl ungeschickterweise) einzeln fotografierten Kästen überhaupt Ebay zuzuordnen.
      Im Übrigen waren im hinteren Bereich noch Klingelknöpfe (28 insgesamt, neben einem Eingang, offensichtlich der Hausnummer 22 zugeordnet, habe gerade noch mal auf meinem Merkzettel nachgeschaut), ebenfalls ohne den fraglichen Firmennamen, sondern einer mit dem Firmennamen "Kijiji International Ltd." beschriftet, also dieser Kleinanzeigentruppe von Ebay.

      Ich habe mal den Textteil reinkopiert mit den Bilderlinks:

      ". . . . . .
      Da steht es, das runtergekommene (wohl ehemalige, wie
      mir einer von der Nachbarfirma sagte) Mietshaus von der Banque de
      Luxembourgh. Wäre ja interessant, wer der jetzige Besitzer iss.




      bilder-space.de/bilder/316a58-1332488423.jpg



      Aufm Tableau vorne und hinten nix von eBay oder so
      (Bilder muss man drehen), wie schon der andere damals berichtet und
      fotografiert hat.




      bilder-space.de/bilder/b3db65-1332488497.jpg



      bilder-space.de/bilder/efe7da-1332488552.jpg



      Man kann ja auch reingehen, nix Pförtner oder so.

      Und da sind nur Briefkästen über Briefkästen.

      27 Briefkästen, und zweie davon, Bingo, was von eBay und Kijiji und PillePalle.



      bilder-space.de/bilder/a56d93-1332488645.jpg



      bilder-space.de/bilder/66ab5b-1332488938.jpg



      Und jetzte kommts für die Freunde Durchleuchter und Röntgenfachleute.

      Die sich über jeden Kleinkram der sie bei anderen gar
      nichts angeht aufregen und den gleich plattmachen. Aber mit dieser Firma
      hier wohl gut stehen und auch mal zusammen mit ihren guten Bekannten
      (oder Kollegen ?) ganz viele Beiträge löschen lassen die ihnen nich
      gefallen (selber aber laut tröten gegen jede Zensur zu sein).




      Heisst die Firam in den neuen Bedingungen nich Ebay Services S.à.r.l. ?

      Und gibt ein vorsichtiger Mensch sein Geld nur an Firmen, die korrekt firmieren ?

      Dann guckt Euch mal den Briefkasten an, der nich von PillePalle iss (die haben ja noch einigermassen richtig firmiert).

      Da steht doch ein ganz anderer Firmenname. . . . . . . "
      War ein schöner sonniger warmer Tag in der Nähe vom Hamilius und seinen schönen Kneipen . . .
      Manchmal sind die Folgen schlimmer als die Tat selber

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nichtmehrebayuser ()

    • nichtmehrebayuser schrieb:

      Dann, wenn das Schule macht, wird Ebay nur noch zu einer billigen Werbeklitsche.
      So schiesst sich ein stümperhaft vorgehendes Management selbst ins Knie !!!

      Das ist der große Wunsch :D
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
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