Naja, ein Sittengemälde nicht gerade. Das würde ja Sitte (und Anstand?) bei ebay Sreviczes (der karpatenhamstermäßig klingende Einschlag ist zwar mal aus einem Tippfehler entstanden, aber inzwischen durchaus beabsichtigt - ausserdem widerstrebt es mir, die Worte eBay und Service miteinander in einem Satz zu verwenden) voraussetzen. Da eBay Sreviczes aber weder Sitte noch sonst was besitzt (ausser keinem Briefkastenschild) stimmt das nun nicht ganz.
So - warum zu diesem Ding ein weiterer Thread?
Weil ich nicht möchte, dass diese Information im anderen Thread, der ja inzwischen doch etwas angewachsen ist, irgendwie in der Masse der Postings verschütt geht. Ausserdem beleuchtet er einen Umstand, der bisher in der Sache etwas stiefmütterlich behandelt wurde, ich meine also, dass diese Betrachtung einen eigenen Thread verdient hat.
Was macht der Jurist, wenn er keinen Tatbestand hat? Er bastelt sich einen. Also Kleber Papier und Schere rausgekramt und losgelegt. Buchstaben aus der Bildzeitung schnipseln und aufkleben.
Wie wir alle wissen, ist die ebay Sreviczes (mit Sitz in Luxmänien) demnächst zwischen fast alle Zahlungen geschaltet, die der geneigte ebay-Käufer für seine gekauften Artikel an den Verkäufer zu leisten hat.
Dabei sind zwei Zahlungsflüsse zu unterscheiden. Einmal der Zahlungsfluss von eBay Sreviczes zum Verkäufer und einmal der Zahlungsfluss vom Käufer zu eBay Sreviczes.
Betrachten wir erst mal den Zahlungsfluss von eBay Sreviczes zum Verkäufer. Wenn eBay Sreviczes den Verkäufer für würdig erachtet, dass man ihm gnädigerweise dann mal irgendwann dessen eigenes Geld auszahlen könnte, dann erhält er sein Geld. So scheint es zumindest.
In den Auszahlungsbedingungen steht es zwar zuerst mal recht hübsch drin, denn da sind eindeutige Fristen genannt. Bei gewerblichen Verkäufern entweder einen Tag nach Markierung als bezahlt, wenn die VK eine etablierte Verkaufshistorie vorweisen, oder sieben Tage nach Markierung als verschickt plus der angegebenen Sendungslaufzeit die ebay annimmt, wenn sie das nicht tun.
pages.ebay.de/help/policies/payout-policy.html#business
Bei privaten VK ist die Frist sieben Tage nach der Markierung als verschickt oder 28 Tage, wenn die Markierung nicht vorgenommen wird.
pages.ebay.de/help/policies/payout-policy.html#private
Auf jeden Fall soll also nach 28 Tagen ausgezahlt werden, wenn der VK den Artikel gar nicht als verschickt markiert. Sonst je nachdem nach einem, sieben oder 28 Tagen. Soweit ist das eine klare Regelung. Hübsch. Gefällt mir, ist eine schöne Kiste.
Dummerweise steht in §5 der ergänzenden Geschlechtsbedingungen für die Nutzung der eBay.de- und eBay-at-Webseite als Verkäufer noch ein bisschen was zusätzliches drin.
In Absatz 1 heisst es zum Beispiel
Ähhh... Moment mal. Die Auszahlung ist gar nicht alleine von der Markierung als verschickt abhängig? Nach diesem §5 Abs. 1 ist die Auszahlung zuerst mal davon abhängig, das der Käufer den Betrag vollständig und fristgerecht begleicht? Das las sich an anderer Stelle aber noch etwas anders. Naja, gut. Ich verstehe ja, dass eBay Sreviczes schon gerne erst mal das Geld hätte, das sie da verteilen sollen. Sonst würden sie ja das Forderungsausfallrisiko tragen müssen. Mal davon abgesehen, dass sie dann eine Kreditgewähr im Ablauf hätten. Was ja schon mal gar nicht geht, dann bräuchten sie ja eine Lizenz als Zahlungsdienstleister. (Brauchen sie so auch, aber eBay sreviczes meint, dass die CSSF unter den Bedingungen das Ding für Luxemburg zumindest mal duldet, dass keine Kreditgewähr damit verbunden ist.)
Gut, man könnte nun argumentieren, dass der Grunzsatz zur Auszahlung eine erklärende Hilfeseite der eBay S.a.r.L. ist und daher schon wegen der Nichtidentität der beiden Unternehmen dort auch etwas stehen kann, das nicht so ganz richtig ist - aber weit gefehlt, denn bereits der Absatz 2 des §5 referenziert in Satz 3 "Einzelheiten zur Auszahlung und zur Länge der Auszahlungsfrist finden sich im Grundsatz zu Auszahlungen." genau auf diese Seite und exakt auf diese Auszahlungsbedingungen, macht sie sich also als Bestandteil dieser AGB zu eigen soweit es um die Einzelheiten der Auszahlung geht.
Aber eBay Sreciczes wäre ja nicht eBay Sreviczes, wenn der Hund nicht noch dicker sein könnte. Denn in Absatz 3 der ergänzenden Geschäftsbedigungen steht dann folgendes:
eBay Services ist berechtigt, einen oder mehrere Auszahlungsbeträge vorübergehend zurückzuhalten, wenn:
(a) der Käufer für den betroffen Artikel einen eBay-Käuferschutzfall wegen eines nicht erhaltenen oder erheblich von der Artikelbeschreibung abweichenden Artikels eröffnet(vgl. § 7),
(b) eine Rückbuchung der Zahlung durch den Zahlungsdienstleister des Käufers (z.B. PayPal) erfolgt (vgl. § 8), oder
(c) aufgrund von konkreten Anhaltspunkten zu besorgen ist, dass einer der zuvor unter (a) und (b) genannten Fälle in Kürze eintreten wird.
Sofern eine Auszahlung für den betroffenen Artikel bereits erfolgt ist, ist eBay Services berechtigt, auch Auszahlungsbeträge, die eBay Services aus weiteren Forderungskäufen an den Verkäufer schuldet, bis zur Höhe der betroffenen Forderung zurückzuhalten. eBay Services wird den Sachverhalt nach Maßgabe von §§ 7, 8 prüfen und die Auszahlung von zurückbehaltenen Beträgen unverzüglich nach Klärung vornehmen, sofern die Auszahlungsforderung des Verkäufers berechtigt ist.
Ich lass das nun erst mal wirken.
Also... Punkt (a) in dieser Aufzählung
eBay Sreviczes kann die Auszahlung dann zurückhalten, wenn bei ebay ein Käuferschutzfall wegen eines nicht erhaltenen oder erheblich abweichenden Artikels eröffnet wird. Mal ganz davon abgesehen, dass sich mir hier die Frage aufdrängt, woher die eigentlich wissen wollen, welche Daten bei eBay S.a.r.L. von den dort registrierten Nutzern ins System reingekloppt werden (naja, Datenschutz ist eh ein Papiertiger), stellt sich des weiteren die sattsam bekannte Frage, wie sie einen erheblich abweichenden Artikel - nein, nicht definieren. Erkennen.
Sehen die, was der Käufer vor sich auf dem Tisch hat?
Sehen die, ob das auch der Artikel ist, den der Verkäufer verpackt und verschickt hat?
Sehen die, ob ich den Spezialverbandbetonformstein von dem ich mir beim MediaBlöd gutachterlich bestätigen lasse, dass er keine digitale Spiegelreflexkamera ist auch tatsächlich aus dem Paket rausgenommen habe, das mir der Verkäufer geschickt hat?
Hut ab vor soviel Informationsdichte, da kann sich jeder sowjetische Beamtenapparat in einemtonalitären totalitären Überwachungsstaat mal eine Scheibe von abschneiden.
Na gut, ich weiss nicht, wie eBay Sreviczes an diese Informationen kommt. Reicht ja auch, wenn eBay Sreviczes das weiss. Und reicht ja auch, wenn die Warenkreditbetrüger das rechtzeitig mitbekommen, dass man auf eBay dank eBay Sreviczes jetzt kostenfrei einklaufen kann. Und bitte nun nicht sagen, das würde auffallen, wenn da dauernd abweichende Artikel gemeldet würden. Wenn ich mir 500 ebay-Accounts auf beliebige Daten anlegen kann, bin ich nicht so eingebildet und nehme an, dass ich der einzige bin, der das schafft.
(Deine Nachricht ist zu lang. Es stehen maximal 10 000 Zeichen zur Verfügung.)
So - warum zu diesem Ding ein weiterer Thread?
Weil ich nicht möchte, dass diese Information im anderen Thread, der ja inzwischen doch etwas angewachsen ist, irgendwie in der Masse der Postings verschütt geht. Ausserdem beleuchtet er einen Umstand, der bisher in der Sache etwas stiefmütterlich behandelt wurde, ich meine also, dass diese Betrachtung einen eigenen Thread verdient hat.
Was macht der Jurist, wenn er keinen Tatbestand hat? Er bastelt sich einen. Also Kleber Papier und Schere rausgekramt und losgelegt. Buchstaben aus der Bildzeitung schnipseln und aufkleben.

Wie wir alle wissen, ist die ebay Sreviczes (mit Sitz in Luxmänien) demnächst zwischen fast alle Zahlungen geschaltet, die der geneigte ebay-Käufer für seine gekauften Artikel an den Verkäufer zu leisten hat.
Dabei sind zwei Zahlungsflüsse zu unterscheiden. Einmal der Zahlungsfluss von eBay Sreviczes zum Verkäufer und einmal der Zahlungsfluss vom Käufer zu eBay Sreviczes.
Betrachten wir erst mal den Zahlungsfluss von eBay Sreviczes zum Verkäufer. Wenn eBay Sreviczes den Verkäufer für würdig erachtet, dass man ihm gnädigerweise dann mal irgendwann dessen eigenes Geld auszahlen könnte, dann erhält er sein Geld. So scheint es zumindest.
In den Auszahlungsbedingungen steht es zwar zuerst mal recht hübsch drin, denn da sind eindeutige Fristen genannt. Bei gewerblichen Verkäufern entweder einen Tag nach Markierung als bezahlt, wenn die VK eine etablierte Verkaufshistorie vorweisen, oder sieben Tage nach Markierung als verschickt plus der angegebenen Sendungslaufzeit die ebay annimmt, wenn sie das nicht tun.
pages.ebay.de/help/policies/payout-policy.html#business
Auszahlungsfristen für gewerbliche Mitgliedskonten
Wenn Sie ein gewerbliches Mitgliedskonto haben, richtet sich Ihre Auszahlungsfrist nach Ihrer Verkaufshistorie und Ihrem Service-Status.
Auszahlungsfrist 1: Mitgliedskonten mit etablierter Verkaufshistorie, die die Mindeststandards für Verkäufer erfüllen
Ihr Auszahlungsbetrag wird am Tag nach dem der Artikel als verschickt markiert wurde, über die gewählte Auszahlungsmethode (PayPal oder Bankkonto) ausgezahlt.
Diese Auszahlungsfrist gilt für Mitgliedskonten, die sämtliche der folgenden Kriterien erfüllen:
* Das Mitgliedskonto ist seit mindestens 90 Tagen ab dem Datum des ersten Verkaufs eines Artikels aktiv.
* Es wurden bereits mindestens 25 Artikel verkauft.
* Der Gesamtwert aller verkauften Artikel beläuft sich auf mehr als 200 Euro.
* Das Mitgliedskonto erfüllt die Mindeststandards für Verkäufer.
Auszahlungsfrist 2: Mitgliedskonten ohne etablierte Verkaufshistorie bzw. Mitgliedskonten, die nicht die Mindeststandards für Verkäufer erfüllen
Nachdem Sie Ihren Artikel als verschickt markiert haben, wird Ihr Auszahlungsbetrag 7 Tagen nach dem voraussichtlichen Liefertermin ausgezahlt. Der voraussichtliche Liefertermin wird anhand der maximalen Versanddauer für die verwendete Versandmethode ermittelt. Weitere Informationen in unserer Übersicht über die Standardlieferzeit der von Ihnen gewählten Versandmethode.
Wenn Sie Ihren Artikel nicht als verschickt markieren, wird Ihr Auszahlungsbetrag in allen Fällen 28 Tage nach Zahlungseingang bei eBay ausgezahlt.
Bei privaten VK ist die Frist sieben Tage nach der Markierung als verschickt oder 28 Tage, wenn die Markierung nicht vorgenommen wird.
pages.ebay.de/help/policies/payout-policy.html#private
Auf jeden Fall soll also nach 28 Tagen ausgezahlt werden, wenn der VK den Artikel gar nicht als verschickt markiert. Sonst je nachdem nach einem, sieben oder 28 Tagen. Soweit ist das eine klare Regelung. Hübsch. Gefällt mir, ist eine schöne Kiste.
Dummerweise steht in §5 der ergänzenden Geschlechtsbedingungen für die Nutzung der eBay.de- und eBay-at-Webseite als Verkäufer noch ein bisschen was zusätzliches drin.
In Absatz 1 heisst es zum Beispiel
eBay Services wird dem Verkäufer den Bruttowert (d.h. Gesamtpreis ohne Abzüge) einer jeden gemäß § 3 verkauften und abgetretenen Forderung über die vom Verkäufer gewählte Auszahlungsmethode vorbehaltlich von Abs. 3 und Abs. 4 auszahlen, sobald der Käufer die Forderung vollständig und fristgerecht beglichen hat und die weiteren Auszahlungsvoraussetzungen nach Abs. 2 vorliegen.
Ähhh... Moment mal. Die Auszahlung ist gar nicht alleine von der Markierung als verschickt abhängig? Nach diesem §5 Abs. 1 ist die Auszahlung zuerst mal davon abhängig, das der Käufer den Betrag vollständig und fristgerecht begleicht? Das las sich an anderer Stelle aber noch etwas anders. Naja, gut. Ich verstehe ja, dass eBay Sreviczes schon gerne erst mal das Geld hätte, das sie da verteilen sollen. Sonst würden sie ja das Forderungsausfallrisiko tragen müssen. Mal davon abgesehen, dass sie dann eine Kreditgewähr im Ablauf hätten. Was ja schon mal gar nicht geht, dann bräuchten sie ja eine Lizenz als Zahlungsdienstleister. (Brauchen sie so auch, aber eBay sreviczes meint, dass die CSSF unter den Bedingungen das Ding für Luxemburg zumindest mal duldet, dass keine Kreditgewähr damit verbunden ist.)
Gut, man könnte nun argumentieren, dass der Grunzsatz zur Auszahlung eine erklärende Hilfeseite der eBay S.a.r.L. ist und daher schon wegen der Nichtidentität der beiden Unternehmen dort auch etwas stehen kann, das nicht so ganz richtig ist - aber weit gefehlt, denn bereits der Absatz 2 des §5 referenziert in Satz 3 "Einzelheiten zur Auszahlung und zur Länge der Auszahlungsfrist finden sich im Grundsatz zu Auszahlungen." genau auf diese Seite und exakt auf diese Auszahlungsbedingungen, macht sie sich also als Bestandteil dieser AGB zu eigen soweit es um die Einzelheiten der Auszahlung geht.
Aber eBay Sreciczes wäre ja nicht eBay Sreviczes, wenn der Hund nicht noch dicker sein könnte. Denn in Absatz 3 der ergänzenden Geschäftsbedigungen steht dann folgendes:
eBay Services ist berechtigt, einen oder mehrere Auszahlungsbeträge vorübergehend zurückzuhalten, wenn:
(a) der Käufer für den betroffen Artikel einen eBay-Käuferschutzfall wegen eines nicht erhaltenen oder erheblich von der Artikelbeschreibung abweichenden Artikels eröffnet(vgl. § 7),
(b) eine Rückbuchung der Zahlung durch den Zahlungsdienstleister des Käufers (z.B. PayPal) erfolgt (vgl. § 8), oder
(c) aufgrund von konkreten Anhaltspunkten zu besorgen ist, dass einer der zuvor unter (a) und (b) genannten Fälle in Kürze eintreten wird.
Sofern eine Auszahlung für den betroffenen Artikel bereits erfolgt ist, ist eBay Services berechtigt, auch Auszahlungsbeträge, die eBay Services aus weiteren Forderungskäufen an den Verkäufer schuldet, bis zur Höhe der betroffenen Forderung zurückzuhalten. eBay Services wird den Sachverhalt nach Maßgabe von §§ 7, 8 prüfen und die Auszahlung von zurückbehaltenen Beträgen unverzüglich nach Klärung vornehmen, sofern die Auszahlungsforderung des Verkäufers berechtigt ist.
Ich lass das nun erst mal wirken.
Also... Punkt (a) in dieser Aufzählung
eBay Sreviczes kann die Auszahlung dann zurückhalten, wenn bei ebay ein Käuferschutzfall wegen eines nicht erhaltenen oder erheblich abweichenden Artikels eröffnet wird. Mal ganz davon abgesehen, dass sich mir hier die Frage aufdrängt, woher die eigentlich wissen wollen, welche Daten bei eBay S.a.r.L. von den dort registrierten Nutzern ins System reingekloppt werden (naja, Datenschutz ist eh ein Papiertiger), stellt sich des weiteren die sattsam bekannte Frage, wie sie einen erheblich abweichenden Artikel - nein, nicht definieren. Erkennen.
Sehen die, was der Käufer vor sich auf dem Tisch hat?
Sehen die, ob das auch der Artikel ist, den der Verkäufer verpackt und verschickt hat?
Sehen die, ob ich den Spezialverbandbetonformstein von dem ich mir beim MediaBlöd gutachterlich bestätigen lasse, dass er keine digitale Spiegelreflexkamera ist auch tatsächlich aus dem Paket rausgenommen habe, das mir der Verkäufer geschickt hat?
Hut ab vor soviel Informationsdichte, da kann sich jeder sowjetische Beamtenapparat in einem
Na gut, ich weiss nicht, wie eBay Sreviczes an diese Informationen kommt. Reicht ja auch, wenn eBay Sreviczes das weiss. Und reicht ja auch, wenn die Warenkreditbetrüger das rechtzeitig mitbekommen, dass man auf eBay dank eBay Sreviczes jetzt kostenfrei einklaufen kann. Und bitte nun nicht sagen, das würde auffallen, wenn da dauernd abweichende Artikel gemeldet würden. Wenn ich mir 500 ebay-Accounts auf beliebige Daten anlegen kann, bin ich nicht so eingebildet und nehme an, dass ich der einzige bin, der das schafft.
(Deine Nachricht ist zu lang. Es stehen maximal 10 000 Zeichen zur Verfügung.)
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.