*alte_eule* schrieb:
Die Aussicht auf erfolg, sich dagegen zu wehren, hängt wohl davon ab, wie dusselig sie es anstellen...
Deshalb halte ich die Datensammlung der Schützin für wichtig. Im Thread steht schon die erste Anmeldung zweier Bieter unter der selben Adresse. Werden mehr davon bekannt, wird es immer schwerer für die, ihre angebliche Forderung auf Herausgabe durchzukriegen.
@schützin:
Das Problem ist, dass Du meinst, es ist Betrug. Ich tendiere auch zu der Ansicht.

Allerdings müsste das ein Staatsanwalt mal klären. Der hat dann aber ein Problem. Betrug ist es nämlich nur dann, wenn ein rechtswidriger Vermögensvorteil erstrebt wird. Betonung auf rechtswidrig. Und da hat der StA erst mal ein Argumentationsproblem. Falls Gerschwin also eine Einstellung nach §170, 2 StPO bekommt, sollte er nachhaken und dem StA meine Argumentation nachreichen.
In dem Fall hat der Zweitbieter zurückgezogen, auf den ersten Blick hat demnach der Höchstbieter einen gültigen Kaufvertrag und anscheinend nichts rechtswidriges getan. Der Fall, dass der Höchstbieter zurückzieht ist dagegen trivial, weil in den ebay-AGB ausdrücklich geregelt. Es ist also schon von Bedeutung, dass der Zweitbieter zurückzieht und wieso deshalb mit dem Höchstbieter kein Vertrag zustandegekommen sein soll. Erst dadurch wird der Vermögensvorteil nämlich rechtswidrig und erst dann hat der Verkäufer die Möglichkeit, einen Betrug überhaupt nachzuweisen. Ohne die ebay-vertragliche Feinheit, dass gar kein Vertrag besteht, hat der Höchstbieter nämlich tatsächlich Anspruch auf den Artikel. Egal, was irgendein Zweitbieter macht. Soweit ich das sehe, geben die als Grund inzwischen an, dass kein Kontakt zum Verkäufer hergestellt werden konnte und nicht mehr "falscher Gebotsbetrag". Damit kann man ihnen aber nicht mehr vorhalten, dass sie hätten nachbieten müssen.
Und wenn hier steht, warum kein Vertrag zustande gekommen ist, dann kann das auch jeder der betroffenen Verkäufer finden und sich eventuell auch schon mal zivilrechtlich gegen den Gebotsabschirmer wehren. Dass er mit dem versuchten Betrug, der eventuellen Nötigung und dem ganzen anderen Kram aus dem StGB dann trotzdem zur Polizei soll, bestreite ich ja gar nicht. Nur muss er den Schlümpfen (blaue Männchen mit weisser Mütze, Sympathieträger = Polizei) auch einen Grund liefern, warum das rechtswidrig sein soll obwohl ebay rein technisch diese Möglichkeit anbietet. Anders kommt man diesen Typen nicht bei und der StA stellt ein mangels strafrechtlicher Relevanz.
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.