Nun berechnet Paypal wirklich falsche Gebühren. Strafanzeige? Aktenzeichen bitte hier sammeln.

    • Nun berechnet Paypal wirklich falsche Gebühren. Strafanzeige? Aktenzeichen bitte hier sammeln.

      Derzeit häufen sich unter ebay-Verkäufern Klagen, dass Paypal bei der Bezahlung mehrerer ebay-Artikel durch den Käufer in einer Zahlung diese Zahlung aufsplittet und für jeden bezahlten ebay-Artikel dem Verkäufer eine separate Buchung generiert. Das wäre an sich noch kein Problem, das Problem entsteht dadurch, dass Paypal natürlich dann für jede dieser Buchungen auch bitteschön vom Verkäufer die Grundgebühr für eine Zahlung haben möchte.

      Nach Auskunft von Paypal im Powerseller-Forum stellt sich das ganze so dar:

      Hallo liebe Powerseller,

      wie ich gehört habe wird hier schon auf mich gewartet :-p

      Ich habe mich mal intern umgehört ob unsere Kollegen die unsere Grosskunden betreuen mit diesem Problem konfrontiert werden.

      Folgendes ist dabei herausbekommen ;)

      Es handelt sich hierbei um ein Feature also kein Bug ;) und hängt mit dem eBay Express Checkout zusammen.

      Das Problem ist das manche VK mehrere Versandmethoden anbieten und wenn im eBay Express Checkout dann der K nicht auswählt „mit obigem Artikel versenden“ sondern eine andere Versandmethode wählt oder sogar Abholung werden vom eBay Express Checkout mehrere Zahlungen ausgelöst, da verschiedene Versandarten ja schlecht in einer Sendung gesendet werden können und deshalb auch für jede einzelne Sendung eine Zahlung da sein sollte wegen Käufer- und Verkäuferschutz.

      Problem ist manchmal auch das VK für bestimmte Artikel unterschiedliche Versandpreise festlegen. Artikel A kostet Versand mit DHL 3.50 und Artikel B kostet Versand mit DHL 3.60.

      Der eBay Express Checkout erkennt dann natürlich nicht dass es eigentlich die gleiche Versandmethode ist und K vergisst es eben abzuändern auf „mit oben versenden“ und wieder werden 2 Zahlungen generiert.

      Das heisst, diese Einzelzahlungen können vermieden werden wenn der VK eine korrekte Einstellung bei eBay vornimmt.



      Ich hoffe das hilft Euch ein bisschen.



      Danke, lieber Paypal-Mitarbeiter. Das beweist schon mal, dass der Fakt an sich tatsächlich gegeben ist. Leute, prüft lieber mal eure Paypal-Abrechnungen.

      Aber so wirklich weiter hilft das nicht. Denn erstens gibt es kein ebay Express, daher dürfte das "ebay Express Checkout" kaum das Problem sein. Es sei denn, die Funktion die Paypal dafür nutzt heisst noch aus Urzeiten so, weil sie mal für den Warenkorb dort vorgesehen war. Aber streiten wir uns mal nicht um Kleinigkeiten in der Namensgebung.

      Zweitens löst nach der gegebenen Darstellung der Käufer jeweils genau eine Zahlung für mehrere zusamengefasste ebay-Käufe aus. Warum oder wie Paypal dann intern irgendwie oder irgendwie nicht mit irgendwelchen Versandeinstellungen bei ebay klarkommt ist doch reichlich egal. Tatsache ist, dass Paypal eine einzelne Zahlung des Käufers für mehrere Artikel auf mehrere Buchungen beim Verkäufer verteilt und dafür dann auch jedes Mal die Gebühren für eine einzelne Zahlung haben will. Obwohl auf Käuferseite nur eine Zahlung ausgelöst wurde.

      Vorschlag: Paypal ändert mal eben die AGB dahin, dass die Gebühren vom Käufer zu tragen sind. Dann können die dem Käufer erklären, warum er für eine Zahlung mehrmals Gebühren zahlt. Schliesslich hat der - so die Argumentation von Paypal - das ja verschusselt. ;)

      Axo - mit korrekten Einstellungen des Verkäufers zu den Versandarten und -kosten hat das sicher nichts zu tun. Denn die macht der Verkäufer bei ebay. Und korrigiere mich wer, wenn ich falsch liege, aber ebay und Paypal sind (so die Argumentation gegenüber dem Bundeskartellamt) zwei voneinander vollkommen unabhängige Unternehmen. Paypal ist es demnach also egal, was der Verkäufer bei ebay eingestellt hat, Paypal bekommt aus der ebay-Kaufabwicklung die Artikelnummern und die Versandkosten und aus die Maus. Um den Rest braucht Paypal sich nicht zu kümmern. So war es in der Vergangenheit ja auch. Und hat funktioniert. Bis neulich.

      Betrachten wir nun mal die Konsequenzen.

      Paypal hat eine recht simple Gebührenstruktur, die hier beschrieben ist:
      paypal-deutschland.de/privatku…ist-paypal/gebuehren.html

      Senden von Geld ist demnach kostenlos. Der Empfang von Zahlungen dagegen in Euro aus Deutschland oder anderen EU-Ländern kostet 0,35 Euro Grundgebühr und 1,9% Provision. Zumindest im trivialen Fall. Die Sonderfälle sind im Prinzip aber gleich geregelt, nur die Höhe der Kosten unterscheidet sich.

      Über die Provision brauchen wir uns nicht zu unterhalten. 1,9% von 20 Euro sind genau so viel wie 1,9% aus zweimal 10 Euro. Kein Thema. Fraglich dagegen ist die Berechtigung der Forderung einer Grundgebühr für jede einzelne Buchung einer auf mehrere Buchungen gesplitteten aber vom Zahlenden in einer Buchung ausgelösten Zahlung.

      Gut - man könnte nun meinen, dass Paypal ja dem Verkäufer mehrere Geldempfänge aus dieser Multizahlung des Kunden "beschert", nach dieser simplen und noch relativ unklaren Vereinbarung heraus scheinen diese jeweiligen Grundgebühren für die Einzelzahlungen nun also berechtigt zu sein.

      Tja, schauen wir doch mal, was Paypal dazu meint:
      cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cm…&locale.x=de_DE#8.%20Fees

      Davon, dass Paypal eigenmächtig einen Zahlungsauftrag splitten darf steht da kein Pieps. Fraglich ist also hier, ob es sich tatsächlich um einen Zahlungsauftrag des Käufers handelt oder ob es mehrere sind. Netterweise definieren die Paypal-AGB aber, was ein Zahlungsauftrag ist:
      "Zahlungsauftrag" ist ein uns rechtsgültig erteilter Auftrag, eine Zahlung vorzunehmen, beispielsweise Senden einer Zahlung gemäß Ziffer 3.1 und Abheben / Einlösen von E-Geld gemäß Ziffer 6.

      Aha. Ein Auftrag. Senden einer Zahlung. Genau das hat der Käufer getan: eine Zahlung gesendet. Nicht mehrere. Es ist also ein Auftrag, nicht mehrere. Über eine Aufteilung steht nirgends etwas. (paypal-webhilfe, korrigiere mich, falls ich was übersehen haben sollte - glaube ich aber nicht)

      Damit sind wir aber nicht mehr in den AGB sondern im BGB. Das regelt so was im Schuldrecht recht nett:
      Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.
      gesetze-im-internet.de/bgb/__241.html
      und
      Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
      gesetze-im-internet.de/bgb/__242.html

      Paypal schuldet dem Verkäufer die Leistung, die Zahlung des Käufers gutzuschreiben. Und zwar so, wie es im allgemeinen Schuldrecht geregelt ist. (BTW: eine AGB-Klausel, die das anders sieht, dürfte ziemlich sicher unwirksam sein) Das heisst: Der Käufer löst eine Zahlung aus - beim Verkäufer kommt eine Zahlung an - der Käufer gibt die Referenz (Artikelnummern) für die Zahlung an - beim Verkäufer kommt die Referenz (Artikelnummern) für die Zahlung an. Nicht mehr und nicht weniger.

      Ob Paypal nun sein Interesse umsetzen darf die Zahlung unterwegs zu splitten und dann mehrfach Gebühren zu verlangen? Kaum. Sonst könnten sie ja auch die Kohle centweise gesplittet rübertröpfeln lassen. Macht pro Euro dann 35 Euro Grundgebühr. Wäre sicher in deren Interesse. Das kann aber kaum damit gemeint sein. Eher, dass der Verkäufer auch wirklich die 35 Cent bezahlen muss. Für eine Zahlung. Im Gegenzug kann er verlangen, dass eine Zahlung auch eine Zahlung bleibt. Macht eine Bank ja üblicherweise so und bei Paypal handelt es sich um eine Bank. Angeblich. Verkehrssitte.

      Paypal hat hier also eine nicht nur moralische oder aus dem bisherigen Usus heraus resultierende Verpflichtung, das in einer Zahlung rüberzuschieben sondern eine rechtlich klar geregelte.

      Tja - was macht man da nun draus? Eigentlich ist das ganz einfach: man schickt Paypal eine Schadensersatzforderung und auch gleich mal die allseits beliebte Abmahung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung. Grundlage ist hier, wie so oft in diesen Fällen, der Klassiker §§ 823, 241ff BGB, für den Unterlassungsanspruch ergänzend §1004 BGB. Wobei die Abmahung in dem Fall billig zu haben ist. Der Streitwert ist nämlich materiell zu beziffern: 35 Cent. Was uns aber nicht an der Vereinbarung einer im Verhältnis exorbitanten Vertragsstrafe hindert. 300 Euro oder 35 Cent - das bleibt sich in den Gerichtskosten gleich.

      Weil wir nun davon ausgehen, dass hier ein Schaden eingetreten ist, dieser von Paypal bewusst und gewollt verursacht wurde (siehe Zitat oben: it's a feature) und er sich auf einen Bereich eines besonderen Treueverhältnisses bezieht sind wir allerdings nicht mehr nur im zivilrechtlichen Bereich sondern auch mal eben gleich im strafrechtlichen. Denn Paypal ist ja nicht irgendwer und erbringt nicht irgendeine Leistung. Paypal hat die durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen. Diese Pflicht haben sie hier klar verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen sie zu betreuen haben, Nachteil zugefügt. Zwar nur 35 Cent pro Buchung, aber immerhin. In der Masse summiert sich das jedenfalls auch ganz gut.

      Was haben wir also, wenn Paypal eine solche Pflicht verletzt? Naja... den hier: gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html Der Gesetzgeber nennt das Untreue. Und sagt, die wär strafbar. Einfach mal so. Aber hallo...

      Manchmal kann Paypal wirklich froh sein, dass ich mit denen nichts zu tun habe. Ich wäre nämlich schon bei der ersten Splitbuchung direkt beim Staatsanwalt auf der Matte gestanden. Danach das Aktenzeichen veröffentlicht damit andere, die die selben Probleme haben, bei ihrer Anzeige auch gleich das Aktenzeichen und die bereits ermittelnde Staatsanwaltschaft weitergeben können. Dann kann das nämlich alles in eine Akte. Das spart der Strafverfolgungsbehörde einiges an Ressourcen und der StA, der das Ding an der Backe hat, sieht gleich dass es eben nicht mal eben um 35 Cent geht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Manchmal kann Paypal wirklich froh sein, dass ich mit denen nichts zu tun habe. Ich wäre nämlich schon bei der ersten Splitbuchung direkt beim Staatsanwalt auf der Matte gestanden.

      Theoretisch braucht es das nicht - Strafanzeige könntest Du auch so stellen ... oder ich ... oder wer auch immer ...
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Drapondur schrieb:

      Theoretisch braucht es das nicht - Strafanzeige könntest Du auch so stellen ... oder ich ... oder wer auch immer ...

      Nö. Erstens ist das in dem Fall ein Antragsdelikt und zweitens sollte man schon mit konkreten Beweismitteln eine konkrete Tat anzeigen. Und spätestens beim zweiten bin ich aussen vor, weil ich einer terrorismusfinanzierenden Geldwäschemafia keine durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis erteile. Anders formuliert: ich verhindere die Straftat der Untreue durch Paypal daduch, dass ich keinen Paypal-Account habe. Einfachste Methode überhaupt, macht nur aus irgendeinem Grund nicht jeder. Ist wie bei einer Abofalle. Wer nach der Buttonlösung noch auf das Knöpfchen drückt ist auch selber schuld...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.