Kaiolito schrieb:
Verweise nochmals auf dein Posting #49 und daraus würden zwangsläufig erstmal Kosten entstehen.
Das ist richtig. Aber eben nicht wegen einer Geldforderung gegen Paypal, soweit verweise ich jetzt auch mal auf das Posting #49, da steht das nämlich drin. Das ist ja das Feine daran. Ein Unterlassungsbegehren auf Einhaltung der Paypal-AGB durch Paypal, dessen Streitwert sich auf den Betrag der Taschenrückbuchung konkretisieren lässt. Eine Klage wird deshalb notwendig werden, weil ich aus eigener Erfahrung weiss, dass Paypal auf die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht mal dann reagiert, wenn sie vom Anwalt kommt. Hab ich alles schon durch. Allerdings hat Paypal in meinem Fall noch bevor ich klagen konnte einen "kleinen Trick" angewandt, der dann eventuell dazu geführt hätte, dass ich trotzdem blass aussehe: sie haben ihr System in entscheidenden Punkten geändert. (sic!)
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.