Käufer fordert ungerechtfertigt Rücknahme von versteigerter Ware

    • Kaiolito schrieb:

      Verweise nochmals auf dein Posting #49 und daraus würden zwangsläufig erstmal Kosten entstehen.

      Das ist richtig. Aber eben nicht wegen einer Geldforderung gegen Paypal, soweit verweise ich jetzt auch mal auf das Posting #49, da steht das nämlich drin. Das ist ja das Feine daran. Ein Unterlassungsbegehren auf Einhaltung der Paypal-AGB durch Paypal, dessen Streitwert sich auf den Betrag der Taschenrückbuchung konkretisieren lässt. Eine Klage wird deshalb notwendig werden, weil ich aus eigener Erfahrung weiss, dass Paypal auf die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht mal dann reagiert, wenn sie vom Anwalt kommt. Hab ich alles schon durch. Allerdings hat Paypal in meinem Fall noch bevor ich klagen konnte einen "kleinen Trick" angewandt, der dann eventuell dazu geführt hätte, dass ich trotzdem blass aussehe: sie haben ihr System in entscheidenden Punkten geändert. (sic!)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • und wieder sind wir völlig einer Meinung!

      Aber bist du sicher, dass TE das genau so verstanden hat. TE wirkte sehr euphorisch und das bedeutet eben für mich, dass TE eine Lösung gesehen, aber wohl nicht richtig verstanden hat (auch kein Vorwurf, beschäftige mich seit Jahren mit PP und bin nicht sicher, dass ich alles verstanden habe).

      Gerade aber eine solche Diskussion führt dann dazu, dass Fragen und Antworten auftauchen, die sonst niemals gestellt worden wären und wer davon ausgeht, dass diese ein "normaler" Anwalt stellt, der irrt sich aber sowas von........................

      Wenn, dann muss da ein Fachanwalt her und der arbeitet ab 250 € pro Stunde oder so. Nicht für die Strafanzeige, sondern alleine für die Beratung vor einer möglichen Strafanzeige bzw. UE. Denke, auch sowas muss ein TE wissen, auch wenn dir und mir das klar ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Kaiolito schrieb:

      und der arbeitet ab 250 € pro Stunde oder so

      Konkrete Zahl: Nümann&Lang stellt mir für Beratung 220 pro Stunde in Rechung. Berechnung nach angefangener Viertelstunde. Bei Mandatierung in der Sache wird das dann verrechnet, auch wenn ich hinterher was rausbekomme. So sollte das bei einer seriösen Kanzlei auch laufen. Und mir ist bei denen noch nicht aufgefallen, dass sie von der Materie keine Ahnung hätten. ;)

      Kaiolito schrieb:

      Denke, auch sowas muss ein TE wissen, auch wenn dir und mir das klar ist.

      Tacker 'nen Button an den Anwalt: "jetzt kostenpflichtig bestellen" :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Dann ist das eine gute Kanzlei.

      Kunden von mir haben da gemütlich auch deutlich mehr als 200 € pro Stunde bezahlt und erst nachdem der Krug zum Brunnen geht bis er......... mal bei mir nachgefragt.
      Mein Anwalt nimmt 250,00 € und deckelt es. Was ich ganz OK finde, wenn das Ergebnis stimmt.
      Unterlassungserklärung nach Urheberrechtsverletzung im Wert von 15.000 Euro bei 52 Musiktiteln hat eine Kundin dann rund 1.000 € an RA-Gebühren an meinen Anwalt gekostet, aber keinen einzigen Euro an die Gegnerseite. War zwar teuer....... 1.000€ sind ja richtig viel Geld, aber das Ergebnis war insgesamt OK. Keinen Ärger, keine Schreiben mehr und .................. man muss dazu sagen (weil ja Infos wirklich wichtig sind) sie hatte die geschützten Musikdateien wirklich runtergeladen.

      Guter Anwalt, der sich auskennt, ist dann auch sein Geld wert.
    • eBay Kuferschutz hat ausgeglichen.

      Hallo,


      folgende Nachricht kam heute:

      Unser Kundenservice hat den Fall geprüft und eine endgültige Entscheidung getroffen.[Blockierte Grafik: http://q.ebaystatic.com/aw/pics/de/s.gif]

      Eine
      Teilrückerstattung in Höhe von EUR 85,60 wurde am 05. Jul. 2012 an den
      Käufer veranlasst. Dieser Betrag wird von Ihrem PayPal-Konto abgezogen
      oder über Ihre bevorzugte Rückerstattungsmethode abgebucht. Die
      blockierte PayPal-Transaktion wurde wieder freigegeben. Dieser Fall ist
      geschlossen.

      Entscheidung:
      In diesem Fall wurde eine Entscheidung zugunsten des Käufers getroffen.

      Außerdem können Sie Einzelheiten zu diesem Fall unter „Probleme klären“ aufrufen.

      Bitte beachten Sie: Entscheidungen im Rahmen des eBay-K„uferschutzes bei Bezahlung mit PayPal werden auf Basis der PayPal-K„uferschutzrichtlinie getroffen.

      (Kuferschutz....ja klar doch :lach: )
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      Ein Blick ins ppal-Konto ergab, daß die Tasche nun abgerechnet war, nur die Schuhe nicht.

      So. Die Entscheidung des Kuferschutzes interessiert nicht, es ist wohl doch an der Zeit, gegen Käufer anzeige zu erstatten.