ebay Kleinanzeigen - Geld überwiesen - Mahnbescheid

    • ebay Kleinanzeigen - Geld überwiesen - Mahnbescheid

      Hallo,

      ich habe vor ca. 2 Monaten etwas bei eBay Kleinanzeigen kaufen wollen. Kurzerhand (netten) eMail Kontakt geführt, auf Preis geeinigt und darauf, dass ich die Ware kaufen möchte, Bankdaten ausgetauscht, Geld überwiesen, und seitdem nichts mehr von dem Verkäufer gehört. Keine Reaktion mehr auf eMails erhalten. eBay angeschrieben, diese teilten mir mit, sie dürften mir weder eMail noch sonstige Daten des Verkäufers mitteilen. Daraufhin etwas rumgegoogelt und die Adresse der Person ausfindig gemacht. Einschreiben mit Rückschein aufgesetzt mit Mitteilung unter einer Frist von 1 Woche, mir die Ware zuzuschicken und erneuter 1 Woche Rücktritt vom Kaufvertrag und Rücküberweisung meines Geldes. Nach Ablauf der 2 Wochen habe ich dann Mahnbescheid gestellt, dieser kam jetzt jedoch mit der Mitteilung zurück, dass die Post angeblich den Mahnbescheid nicht zustellen konnte (Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln). Nun meine Frage, was soll ich jetzt tun, wie kann ich weiter vorgehen? Wie kann es außerdem sein, dass das Einschreiben "anscheinend" ankam, der Mahnbescheid jetzt jedoch nicht. Ich füge dem Thread mal die Kopie der Post des Einschreibens an. Die Unterschrift mit "NO" stimmt jedoch nicht mit der im Einschreiben angegeben Person überein, dessen Initialen C. T. sind.
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    • Wäre die Stadt bekannt, könnte hier zumindest mal nachgefragt werden, ob jemand von hier da wohnt und mal vorbeiguggen kann. Die kompletten Daten könnten dann per PN übertragen werden. Muss ja nicht alles immer öffentlich sein.

      Ist nur eine Möglichkeit...... und selbstverständlich nur zur Adressüberprüfung....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Hallo,

      erst mal Danke für die Antworten. Ein Nachbar darf ein Einschreiben annehmen o0? Auf dem Rückschein ist aber doch Empfänger angekreuzt vom Postboten. Und wenn es ein Nachbar war, muss die Person da doch noch wohnen. Bzw, wieso kam dann das Einschreiben "an", der Mahnbescheid jedoch nicht mit Rückmeldung "Adressat nicht ermittelbar"? Die besagte Person wohnt in Lübeck, PLZ 23560. Das einzige was ich besitze sind die Bankdaten und den Namen. Ich hatte kurz gegoogelt und den Namen unter Lübeck gefunden und auch mit einer eMail Adresse bei web.de, die besagte Person hatte mir über web.de Mails geantwortet, also gehe ich stark davon aus, dass die gefundene Adresse auch die richtige Person in der Stadt ist.
    • *alte_eule* schrieb:

      Web.de ist ein Freemailer. Da kannst du Donald Duck hinterlegen.

      Drapondur schrieb:

      na ob "Donald Duck" noch frei ist? ;)
      ... damit war gemeint, dass es die Person ist, die mich betrogen hat, in Bezug darauf, dass die eBay Kleinanzeigen eMails via web.de geschrieben wurden, was denn sonst o0. Und ich den Namen zu der Person + Ort + irgendeine web email Adresse gegoogelt habe, um Bestätigung zu haben. Es kann ja auch x beliebige Max Mustermann in Lübeck geben.

      Ich habe jetzt einmal Anfrage beim Einwohnermeldeamt Lübeck gestellt, mal sehn, was dabei rum kommt. Anzeige werde ich auch noch erstatten, bei ich weiß, dass mir das nichts bringen wird ohne Anwalt bekomme ich ja keine Akteneinsicht, und die Anzeige wird eh wegen Geringfügigkeit eingestellt denke ich.

      Ob ich mich bei der Post besschweren kann wegen der scheinbar falschen Zustellung des Einschreibens, bzw. gibt es da irgend eine Möglichkeit in erfahrung zu bringen, wem der Postbote nun das Einschreiben übergeben hat? Die adressierte Person war es ja scheinbar nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von muffldot ()

    • Ob ich mich bei der Post besschweren kann wegen der scheinbar falschen Zustellung des Einschreibens, bzw. gibt es da irgend eine Möglichkeit in erfahrung zu bringen, wem der Postbote nun das Einschreiben übergeben hat? Die adressierte Person war es ja scheinbar nicht.


      Beschweren kannst du dich immer. Die Frage ist nur, ob was dabei rauskommt. Erfahrungsgemäß eher nicht. Hast du mal geschaut, was dass für ein Haus ist ? In der Vergangenheit wurden schon des öfftern Adressen von leerstehenden Häusern bzw. Abbruchhäuser für solche Betrügereien benutzt. Angekommen war die Ware bzw. Briefe im Regelfall dort aber immer.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"