Paypal hat Teilrückzahlungs-Forderung eigenmächtig zu Komplett-Erstattung geändert

    • Paypal hat Teilrückzahlungs-Forderung eigenmächtig zu Komplett-Erstattung geändert

      der als neuwertig beschriebene artikel war eindeutig gebraucht (gebrauchspuren waren als "nicht sichtbar" beschrieben, die sieht man aber ganz eindeutig), deshalb forderte ich - nachdem der verkäufer sich totstellte - bei paypal eine teilrückzahlung an per käuferschutz.

      das sollte eigentlich 20tage laufen, aber als ich nach ca. 14tagen dort rein sah, war der fall von paypal eigenmächtig geändert worden OHNE das ich darüber informiert wurde:
      - es geht nicht mehr um eine reilrückzahlung, sondern um eine komplette erstattung (das hab ich nicht gefordert und ich wurde auch nie gefragt, ob ich das möchte!) und die würde bedeuten, daß ich den kram wieder zurücksenden muß, anstatt nur diese erstattung zu bekommen!
      - ich kann dort nix anklicken, also keine nachricht schreiben oder sonstirgendwas.
      - die frist für den verkäufer (10tage) ist längst rum, in der er sich bei paypal melden sollte. trotzdem steht da immer noch (sinngemäß) "wir warten auf antwort des verkäufers!"


      wie sollte ich am besten weiter vorgehen?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • Ich habe auch schon eine vollständige Rückzahlung bekommen ohne den Artikel zurück zu senden, der liegt mittlerweile schon seit einem Jahr bei mir im Keller, der Verkäufer holt es aber nicht ab, und zum zurücksenden bin ich nach dem Ärger den der Verkäufer gemacht hatte nicht bereit
    • Sternchen schrieb:

      Ich habe auch schon eine vollständige Rückzahlung bekommen ohne den Artikel zurück zu senden, der liegt mittlerweile schon seit einem Jahr bei mir im Keller, der Verkäufer holt es aber nicht ab, und zum zurücksenden bin ich nach dem Ärger den der Verkäufer gemacht hatte nicht bereit

      Es gibt professionelle Unternehmen, die entrümpeln dir deinen Keller kostenlos. 8o

      Nein im Ernst, will denn der VK noch irgendetwas von dir? Du hast jetzt Geld und Ware und du willst weder das eine noch das andere? Biete dem VK die Rücksendung unfrei oder eine erneute Teilzahlung direkt auf seine Bankverbindung an. Wenn er dann weiterhin nicht reagiert hat er wohl das Interesse an der Sache verloren.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Ich würde nach einem Jahr mit Null Reaktion eher davon ausgehen, das er sowieso kein interesse mehr hat.

      Mal ehrlich wenn ihr in dem Fall der VK wärt und euch die Sache ein Jahr lang Schei..egal ist, wieso sollte es nach mehr als einem Jahr anders sein?
    • Oberlix schrieb:

      wieso sollte es nach mehr als einem Jahr anders sein?


      Weil es hier um die Rückgabe einer Sache geht. Der Herausgabeanspruch aus Eigentum unterliegt einer etwas anderen Verjährung. So grob geschätzt 30 Krautherbste.

      Anders sieht das aus, wenn die Sache verloren geht. Das ist dann ein Schadensersatzanspruch (wegen Unmöglichkeit der Herausgabe ist diese dann nicht mehr zu leisten) und der unterliegt der regelmäßigen Verjährung. Daher auch der Hinweis, dass unter Fristsetzung darauf hingewiesen werden soll, dass die Sache entsorgt oder anderweitig verwertet wird, wenn sie nicht zurückverlangt wird. Sonst schlägst Du dich beim Schadensersatz vieleicht auch noch mit der deliktischen Haftung rum.

      Oberlix schrieb:

      wieso sollte es nach mehr als einem Jahr anders sein?

      Wieso nicht? Ohne Aufforderung die Rücknahme in die Wege zu leiten? Da komme ich als Eigentümer nach 30 Jahren noch angedackelt...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Oberlix schrieb:

      OK dann bin ich auch wieder schlauer. Aber dafür haben wir dich ja hier.. zur Aufklärung. :D

      Du weisst doch: man muss nicht zwingend Jura studiert haben um auf ebay zu handeln. Aber es erleichtert einem die Sache wirklich ungemein. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.