Gebot gestrichen - Angebot beendet

    • Gebot gestrichen - Angebot beendet

      Hallo zusammen,

      ich habe bei ebay Käufen scheinbar kein Glück . Höchstbieter war ich, der VK hat die Auktion beendet . Und nun ? Was soll ich tun ?


      [ebay='','']110934619148[/ebay]

      Ich hoffe mit der Verlinkung zur Auktion klappt es so wie ich es gemacht habe, wenn nicht - hier die Artikelnummer 110934619148

      Gruß

      Mynolit
    • Hallo,

      mein Ziel ist es diesen Kofferbau zu bekommen. Wie stelle ich das am besten an? :

      - Ebay anschreiben um die Adresse vom VK zu kommen
      - den VK anschreiben
      - Rechtsanwalt einschalten

      Die große Internetrechtskanzlei aus der Hansestadt hat mir heute nachmittag geschrieben, daß sie kein Interesse an einer Vetretung meiner Person in diesem Fall haben, da sie vorwiegend Gewerbetreibende vertreten und sich mehr um die rechtliche Absicherung von Internetverkäufen kümmern würden.
      Ich hatte dort per Mail mit der Auktionsnummer und meinem Anliegen angefragt.

      Gruß

      mynolit
    • Wo ist denn Dein Gebot??

      Hallo,

      bei der beendeten Auktion(vom 12.08.)sehe ich KEIN Gebot von Dir,welches gestrichen wurde.

      Wie belegst Du demnach,daß Du der Höchtsbietende warst und(!!) Dein Gebot NICHT gestrichen wurde??

      Wie Du den Artikel bekommst??

      Durch erfolgreiches Bieten,dazu gehört (auch)ein realistischer Preis,der den Käufer eben nicht veranlaßt,die Auktion zu beenden.

      petergabriel
    • petergabriel schrieb:

      bei der beendeten Auktion(vom 12.08.)sehe ich KEIN Gebot von Dir,welches gestrichen wurde.

      Klar @petergabriel,
      das Du da nichts siehst. Das siehst Du auch nur in der Auktion, die 7 Min. vorher beendet wurde,

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…5&rt=nc&item=110934619148


      mein Ziel ist es diesen Kofferbau zu bekommen.
      @mynolit
      es scheint, das Du dich schon informiert hast, was man alles machen müsste. Da ich kein Freund von der Art und Weise bin, auch wenn der BGH es für rechtens erklärt hat, werde ich auch keine Anleitung dazu geben.

      Ich hoffe nur (wahrscheinlich vergebens), dass mal ein BGH Richter sein iPhone bei eBay einstellt und dann die Auktion abbricht.
    • Es ist zumindest nachvollziehbar, warum die Auktion vorzeitig beendet wurde.
      Eine Überarbeitungder Artikelbeschreibung war nach deiner Gebotsabgabe nicht mehr möglich.
      Wenn ich mir die Zeitabfolge von Gebotsabgabe und Steichung ansehe, hast du dein Gebot wohl abgegeben,als ebay die "Überarbeitung" schon vorgenommen hatte und der VK noch nicht nachsehen konnte?

      Sorry, aber dafür geht mir jedes Verständnis ab. Gib ein Gebot ab, die Auktion läuft ja noch 3 Tage.
    • mynolit schrieb:

      ich habe bei ebay Käufen scheinbar kein Glück .
      Na übertreib mal nicht. Du kannst jetzt den VK anmailen und "Huh" machen, vielleicht läßt er sich beeindrucken und bricht dann die andere Auktion ab, was auch doof wäre. Halte es mit Alte Eule und gibt dein Gebot auf die neue Auktion ab. Du kannst hier das Glück durch Eingabe einer großen Zahl bestechen.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Grund für Beendigung

      Hallo,

      @alte Eule : als ich geboten habe, waren diese roten Kästen nicht da, die habe ich erst gesehen als ich die Auktion nach der Beendigungsnachricht nochmal aufgerufen habe. Den Beendigungsgrund weißt vielleicht du, ich aber nicht.
      Das "abgehen" von Verständnis deinerseits lässt bei mit den Rückschluß
      zu, daß du beliebiges Beenden einer Auktion richtig heißt. Schade

      @forenuser : Ich möchte keine Anleitung für irgendwas, ich bin einfach nicht längger bereit hinzunehmen, daß bei Ebay einige meinen, sie könnten alles nach Belieben machen . Vor ein paar Wochen der Kauf der Achse, bei dem der VK schulterzuckend sagte, mit dem Versandthema habe er sich "vertan" , jetzt dieser VK der einstellt und einfach wieder rausnimmt.


      Gruß
      Mynolit
    • mynolit schrieb:

      Den Beendigungsgrund weißt vielleicht du, ich aber nicht.

      Der Beendigungsgrund ist doch eindeutig.
      Der Verkäufer hat Mist gebbaut weil er einen Auktionstext kopiert hat, dies wurde entdeckt.
      Wie im Text den er nachträglich eingefügt hat, hat er seinen Fehler einegsehen und sich entschuldigt und nach Überlegen die Aktion halt neu eingestellt.

      Ich kann daran nichts verwerfliches sehen, allerdings in dem in heutiger Zeit übliches Verhalten aus allen Fehler auf Teufel komm raus sein Nutzen zu ziehen.
      Mensch, der hat einen Fehler gemacht, er hat es eingesehen und neu wieder eingestellt. Biete darauf und fertig.
    • Im Lotto mußt Du ja auch......

      mynolit schrieb:

      Ich möchte keine Anleitung für irgendwas, ich bin einfach nicht längger bereit hinzunehmen, daß bei Ebay einige meinen, sie könnten alles nach Belieben machen



      die richtigen Kreuze an den richtigen Stellen machen.

      Du scheinst da nicht so ganz topfit zu sein bzw.einem anderen,der aus nachvollziehbaren Gründen seine Auktion vorzeitig beenden mußte(weil er umsichtig genug war,seinen Fehler zu bemerken und zu korrigieren) einen persönlichen Vorwurf daraus zu machen,daß Du für das begehrte Teil einen neuen Anlauf unternehmen mußt.

      Sowas ist neurotisch,kleingeistig und moralisch verwerflich.

      petergabriel
    • Och, lasst ihn doch ruhig machen ...

      wird schon seinen Grund haben (auch wenn sich dieser mir noch nicht erschliesst), dass er immer wieder Ärger auf eBay hat - vielleicht eine Art "göttliche Vorsehung" á la:

      Diesen Sommer wird mynolit vor dem Computer verbringen ...

      :lach:
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • petergabriel schrieb:

      Du scheinst da nicht so ganz topfit zu sein bzw.einem anderen,der aus nachvollziehbaren Gründen seine Auktion vorzeitig beenden mußte(weil er umsichtig genug war,seinen Fehler zu bemerken und zu korrigieren) einen persönlichen Vorwurf daraus zu machen,daß Du für das begehrte Teil einen neuen Anlauf unternehmen mußt.

      Sowas ist neurotisch,kleingeistig und moralisch verwerflich.

      Na ja, der Anbieter hat einen Fehler gemacht und nicht der Bieter. Dies muß sich der Anbieter zurechnen lassen. Eine Auktion zu beenden, die Gebote streichen und dann neu einzustellen ohne den Bieter zu informieren, ist nicht gerade die feine englische Art. Das der Bieter hier (gerade nach seinen bisherigen Erfahrungen) empfindlich reagiert ist verständlich.

      Ich würde aber nichts weiter unternehmen, sondern bei weiterehin vorhandenem Interesse am Artikel nochmal bieten. Viel Erfolg!
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • So, ich hab mir das jetzt lange genug angeschaut. Diese dauernde Abbrecherei ist eine Unsitte, für die ich ungefähr so viel Verständnis habe, wie für das Verhalten unserer Regierung in der Euro-Geschichte. Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag wie die Ferengi sagen würden. Oder wie der Jurist das sagt: pacta sunt servanda. Ob das nun beim Euro der Vertrag von Lissabon ist oder auf ebay ein Kaufbertrag ist mir dabeireichlich egal. Aber anscheinend ist die Ansicht verbreitet, dass man Verträge nach Belieben nicht zu erfüllen hat.

      Ob der Verkäufer hier irgendwelche Texte kopiert hat und ob er das nicht durfte hätte derjenige, von dem er die Texte kopiert hat, gerne einklagen können. Mit reichlich zweifelhaftem Ausgang, solage nur der Text und keine Bilder geklaut wurden. Einen legitimen Grund für eine vorzeitige Beendigung stellt das jedenfalls nicht dar.

      @TE:

      Es gibt nun drei Möglichkeiten. Die erste hast Du hier schon stehen. Einfach auf das neue Teil mitbieten und sonst keinen Terz machen.

      Die zweite Möglichkeit ist ebenfalls relativ einfach. Du gehst zum Anwalt deines Vertrauens, legst dem einen netten Kostenvorschuss auf den Tisch und lässt ihn das Ding aus der ersten Auktion einfach einfordern. Ich schätze, so in drei bis vier Jahren bist Du dann im Besitz deines Aufbaues. Mit etwas Glück und vielen tausend Euro verschaffst Du uns ein zweites höchstrichterliches Urteil, das etwas darüber aussagt, wie ein Abbruch bei ebay zu sehen ist, wenn das Teil nachweislich nicht geklaut wurde. Was da dann drinsteht darüber will ich Dir aber keine Vorhersage treffen.

      Die dritte Möglichkeit ist ebenfalls simpel und für Dich nicht mit Arbeit sondern nur mit Anwaltskosten verbunden: Du klagst gegen ebay wegen Obliegenheitsverletzung auf Schadensersatz weil deren System so programmiert ist, dass ein Angebotsabbruch auch dann möglich ist, wenn er nicht legitimiert ist. Also sobald die Gebote gestrichen werden immer, denn eines ist dabei klar: wenn ein Verkäufer einen rechtfertigenden Grund hat, eine ebay-Auktion vorzeitig zu beenden, dann kann er sie ebenso gut durchlaufen lassen. Ob er den Vertrag während oder nach der Laufzeit der Auktion aus wichtigem Grund nicht erfüllen muss, macht nämlich absolut keinen Unterschied. Und wenn er den Vertrag erfüllen muss, dann darf er sich der Verpflichtung weder nach Ende der Laufzeit entziehen noch durch vorzeitges Beenden während der Laufzeit.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      So, ich hab mir das jetzt lange genug angeschaut. Diese dauernde Abbrecherei ist eine Unsitte, für die ich ungefähr so viel Verständnis habe, wie für das Verhalten unserer Regierung in der Euro-Geschichte. Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag wie die Ferengi sagen würden. Oder wie der Jurist das sagt: pacta sunt servanda. Ob das nun beim Euro der Vertrag von Lissabon ist oder auf ebay ein Kaufbertrag ist mir dabeireichlich egal. Aber anscheinend ist die Ansicht verbreitet, dass man Verträge nach Belieben nicht zu erfüllen hat.
      Du sprichst mir aus der Seele!

      Was da bei ebay mittlerweile abgeht entweder durch Pusherei oder/und durch Abbruch von Auktionen durch Gebotsstreichungen, das geht auf gar keine Kuhhaut mehr. Mit Irrtum bei der Beschreibung oder Verlust oder Beschädigung der Sache (wofür ich ggf. noch Verständniss hätte, wenn man mir die Umstände anständig erklärt) oder einem anderen wenigstens einigermassen nachvollziehbaren (wenn schon nicht legitimen) Grund hat das in den allerseltensten Fällen auch nur annähernd was zu tun.
      Es geht dabei fast immer nur um das Eine.
      Da wird ganz ungeniert u. offensichtl. auf Deibel komm raus gepusht, wenn auch das nicht reicht wird halt abgebrochen u. dann meist auch flugs umgehend wieder eingestellt (oder anderweitig verkauft). Das Ganze nicht selten 2x, 3x 4x, so lange eben bis man irgendwann einen Blöden gefunden hat der Preis zahlt den man sich vorgestellt hat.
      Ab und zu kommt`s auch vor dass man nach gewonnerer Auktion einen Einzeiler vom VK erhält, wie etwa: "nicht überweisen, Teil ist seltsamerweise abhanden gekommen" (noch nicht so lange her dass mir genau das in einer Woche 2x passiert ist). Das passiert natürlich nur wenn man ausnahmsweise mal ein richtiges Schnäppchen gemacht hat.......( VK hat wahrscheinl. vergessen selber zu bieten ....).

      Das Abbrechen von Auktionen scheint sich bei ebay langsam aber sicher in einem Maße wie das Pushen als Standard zu etablieren.
      So geht das aber wirklich nicht weiter.
      Wenn das mit der Abbrecherei noch weiter einreisst kann ebay Angebote als Auktion bald komplett streichen u. nur noch Festpreisangebote zulassen (wobei ebay für mich dann praktisch fast völlig uninteressant wäre). Es wird Zeit das der eine oder andere von diesen gewohnheitsmässigen Abbrechern als Abschreckung mal so richtig eine auf die Nüsse bekommt. Das sollte sich ggf. dann möglichst auch rumsprechen.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • petergabriel schrieb:


      Du scheinst da nicht so ganz topfit zu sein bzw.einem anderen,der aus nachvollziehbaren Gründen seine Auktion vorzeitig beenden mußte(weil er umsichtig genug war,seinen Fehler zu bemerken und zu korrigieren) einen persönlichen Vorwurf daraus zu machen,daß Du für das begehrte Teil einen neuen Anlauf unternehmen mußt.

      Sowas ist neurotisch,kleingeistig und moralisch verwerflich.
      Wäre der VK "umsichtig" gewesen dann hätte er nicht einfach eine Artikelbschreibung geklaut u. damit das Problem von vorneherein vermieden.
      Wenn er schon nicht so "umsichtig" war um sowas zu vermeiden, dann hätte er nochmal eine Gelegenheit gehabt seine "Umsichtigkeit" zu beweisen indem er den (einzigen) Bieter kontaktiert, die Sache erklärt und vorschlägt bzw. darum bittet sein Gebot streichen zu dürfen.
      Auch das ist offensichtlich nicht geschehen, der VK hat es stattdessen vorgezogen das Gebot einfach zu streichen und die Auktion dann zu beenden.

      Sowas ist nicht nur nicht "umsichtig", das ist stinkfaul u. zeugt ausserdem von nicht gerade ausgeprägtem Verantwortungsbewusstsein.
      Dem TE hier "moralische Verwerflichkeit" zu unterstellen halte ich für abwegig. Wenn dann könnte man das allenfalls dem Anbieter unterstellen, wobei ich hier eher aus einer Mischung aus "mir doch wurscht" u. stinkfaul als Antrieb tippe (zu faul eine eigene Beschreibung zu erstellen u. zu faul den Bieter zu kontaktieren).
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Verantwortung

      Hallo zusammen,

      ich hatte nicht gedacht, daß das Lager hier so gespalten im Thema ist . In jeder Ebay Auktion steht der für mich mitentscheidene Satz :

      " Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich."

      Als ich geboten habe waren diese roten Kästchen noch nicht da. Was hindert den VK die Auktion trotz der roten Kästchen die Auktion laufen zu lassen? Doch nur, daß dann alle wisssen das er Texte gestohlen hat. Er wählt also auch deshalb den Abbruch weil er dafür nicht 7 Tage am " Pranger stehen will.
      Sich einige Minuten im www zu informieren wie man den Abbruch dann richig anstellt, nimmt er sich nicht die Zeit .
      Dann gibt er vorsätzlich einen falschen Grund für die Beendigung an, nämlich daß der Artikel nicht mehr verfügbar ist, um wenig später der Welt erneut denselben Artikel anzubieten.

      Wenn also gilt :

      " Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich."
      dan muss sich der VK auch für sein Handeln verantworten und ist nicht das bedauernswerte Opfer, das halt einen Fehler gemacht hat .

      Gruß
    • Also ich halte das vorzeitige Abbrechen genauso für eine Unsitte, die ich mit Sicherheit nicht allgemein unterstütze.
      Die "ständigen Mitleser" werden das bestätigen können.

      Die Gründe für den Abbruch werden von eBay vorgegeben. So richtig treffen fast nie die genauen Umstände. Da hat man die Qual der Wahl mit der geringsten Abweichung.
      Eine mangelnde Kontaktaufnahme mit dem Höchstbieter zeugt dann auch von keiner guten Kinderstube.

      Trotzdem nehme ich hier den VK insofern in Schutz, als dass durch die Veränderung der AB plötzlich wesentliche Bestandteile fehlten, die kaufentscheidend sind.

      Löschbert hat dir die möglichen Vorgehensweisen vorgegeben. Deine Entscheidung.

      Ein Ersatzkauf für den Aufbau wird so schnell nicht möglich sein. Wenn du bei der laufenden Auktion nicht Höchstbieter bist, hat der VK (je nach Laune des Richters) 2 Verträge an der Backe, die er ohnehin nicht beide erfüllen kann.
    • @ mynolit

      Die moralische und rechtliche Seite der Geschichte ist - zumindest mir - völlig egal.

      Die eigentliche Frage ist doch: Willst Du Dir diesen ganzen Ärger wirklich an die Backe binden?

      Und falls ja, findest Du mit der Suchen-Funktion genug Infos, die genau Deinen Fall betreffen - aber da Du zu faul zum suchen bist, sollen wir die Geschichte also extra für Dich zum 1001-ten Mal durchkauen?
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)