Käufer meldet sich nicht

    • Käufer meldet sich nicht

      hallo

      ein Problem, das wohl nicht unbekannt ist. Käufer steigert als einziger, hat also gekauft. Frage ist nur: wenn er nicht zahlt und auf meine Emails nicht antwortet, wie kann das dann laufen?

      es gibt ja den Grundsatz: erst die Ware, dann das Geld oder Kaufabwicklung Zug um Zug (Bretzel gegen 70 ct)

      Bei Ebay läuft es traditionell anders. Der Käufer soll zahlen, dann erhält er die Ware per Post.

      Kann ich aber kaufrechtlich wirklich auf eine solche Abwicklung bestehen? Und wenn nicht, dann kann ich ihm doch auch nicht einen Mahnbescheid schicken, damit er zahlt oder? Ich würde ihn schon gern unter Druck setzen, sich ordentlich zu verhalten, gerade weil es sich manche gern allzu bequem machen wollen, fürchte aber, dass ein Ebaykauf keine sonderlichen Rechtsverhältnisse beinhaltet. Und im normalem Recht gilt s.o. Er könnte sagen: kommse erst mal rüber mit der Ware, dann schaun wir mal.

      Die Beziehung gegenüber Ebay bleiben davon unberührt (Provisionsrückforderung)

      bitte um ein paar tipps
    • Wir reden hier im moment über ungelegte Eier oder?

      Wenn dein Käufer wirklich nicht zahlt, kannst du ihm schon Druck machen. Er hat ja einen gültigen Kaufvertrag mit dir und dem Zahlungsmodel bei Ersteigerung zugestimmt.

      Ob weitergehender druck Sinn macht oder nicht, dass sei mal dahin gestellt.

      Ich kann dir sagen, was ich machen würde: Wenn es sich nicht gerade um einen Betrag von mehreren 100€ handelt, würde ich einen unbezahlten Artikel melden damit man die Provision zurückerhält und
      im Anschluss nach verstreichen der Frist, dem Käufer auch nochmal per Mail mitteilen, das er nun keinen Anspruch mehr auf den Artikel hat und fertig.
      Danach stellst du eben wieder neu ein.

      Ins Detail, brauchen wir hier erst gehen, wenn es wirklich soweit ist.
      Momentan ist das nur ein "hätte, könnte, sollte, würde" Spiel, was wenig Sinn macht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Oberlix ()

    • danke ja, es ist noch nicht richtig akut, sehe es aber schon kommen.

      Frage noch: gibt es bei E noch den Knüppel der negativen Beurteilung des Käufers oder ist der schon abgeschafft? hatte sowas leuten hören, dass sie es nicht mehr zulassen wollen. Das wäre ein starkes Stück, so wie wenn man dem Lehrer den Rohrstock wegnimmt oder die Backpfeife verbietet. dann tanzt der Bär.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nouvaleur ()

    • Du hast schon lange nicht mehr auf Ebay gehandelt oder?

      Zur Antwort: Nein für Verkäufer gibt es die Rote BW nichtmehr zum Verteilen(Glaube das wurde 2008 geändert, wenn ich mich recht erinnere.). Nurnoch Käufer können rot bewerten.

      Das wäre ein starkes Stück, so wie wenn man dem Lehrer den Rohrstock wegnimmt oder die Backpfeife verbietet. dann tanzt der Bär.


      Öhm kommst du mit ner Zeitmaschine? Falls ja kannst du mir die mal leihen? ;)
      Das gabs schon zu meiner Schulzeit nicht mehr.

      Ich glaub mal was gelesen zu haben, dass die "Prügelstrafe" oder Körperliche Züchtigung in Deutschland ab Anfang der 70er Jahre abgeschaft wurde. In der DDR wohl schon Ende der 40er anfang 50er Jahre.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Oberlix ()

    • das mit Rohrstock und Backpfeife war nur ein Spass

      aber nochmal gefragt: was passiert, wenn ich bei der noch ausstehenden Bewertung für den Käufer im befürchteten Fall reinschreibe:

      "kauft, zahlt aber nicht, meldet sich nicht"

      wird das dann von wem wieder gestrichen? wieso hat ein Verkäufer nicht mehr das Recht, einen so dickfelligen Käufer darzustellen, auch um andere Verkäufer zu warnen, dass der ein unsicherer Kantonist ist?

      welche Möglichkeit habe ich sonst, ausser mit die Povision von Ebay rückerstatten zu lassen? Greift Ebay irgendwie noch ein gegenüber dem Käufer, der sich so verhält und massregelt ihn? wenn nicht, dann haben diese Brüder §51 (Jagdschein)

      und nochmal der Punkt. Steht irgendwo bei Ebay wirklich als soz. AGB, dass Käufer in Vorleistung treten müssen durch Zahlung? nach Kaufrecht brauchen sie das nicht.Insofern könnte ein Mahnbescheid ein Schuss in den Ofen sein.



      danke für die Teilnahme, bin noch etwas E-diletantisch

      gruss

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nouvaleur ()

    • Mahnbescheid ist der falsche Weg, es muss eine Klage eingereicht werden bei Gericht und zwar muss der beantragt werden den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Herausgabe der Ware zu verurteilen, hilfsweise auf Schadenersatz

      Aber das ganze sollte ein Anwalt machen nicht das es juristische Formfehler gibt und du unterliegst deswegen, aber das kostet im Vorfeld dein Geld oder die Deckungszusage einer R$V
    • Mit der Zahlung, steht irgendwo in den AGB von Ebay. Da wir aber im moment noch immer über ungelegte Eier reden, mach ich mich da jetzt nicht auf die Suche nach.

      Zu der Bewertung. Solange du nicht beleidigend wirst, oder unwahrheiten erzählst, kannst du reinschreiben, was du willst.
      Nur bringt das nicht viel.
      Wieso nicht?
      Ganz einfach du kannst deinen K ja nur grün(positiv) bewerten. Das wird von 99,99% der Leute dann schlichtweg überlesen.

      Was die anderen Dinge angeht, wie gesagt, atme mal locker durch und warte die Woche erstmal ab. Sollte dann noch immer nix gekommen sein(Geld bzw. eine Antwort des K.) können wir gerne
      nochmal weiterschauen.
      Aber momentan ist das ein munteres Theorien zusammenstellen, das macht wenig Sinn und könnten wir dann endlos so weitertreiben.
    • Haste mal nen Link zur Auktion?

      ABER: Ich hoffe für Dich und Deine Reputation, dass es sich NICHT um ein Angebot mit einem Startpreis von € 1,- handelt.

      Denn wenn wir hier wirklich um einen Auktionspreis von € 1,- scheibseln, würde ich Dir gerne virtuell in den Allerwertesten treten ...

      Lass mal sehen ... :D
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • nouvaleur schrieb:

      es ist noch nicht richtig akut, sehe es aber schon kommen.
      Wo gibt es die Glaskugeln? Warte einfach die Zeit ab (10 Tage ist die Empfehlung und das ist angemessen), danach kannst du deine Frage nochmal stellen. Link zur Auktion bitte. Mit Rumgenerve kannst du bei deinem K auch genau das Gegenteil von dem erreichen was du eigentlich wolltest. Ansonsten hast du schon einen Plan B, C und D vorgeschlagen bekommen.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Schön. Dein Nuller ist gleich bei 3 PCs Höchstbieter, und gemeldet hat er sich immer noch nicht.

      In dem Fall gäbe es von mir jetzt ein sachlich gehaltenes Schreiben mit Bezug darauf und die klare Frist von 14 Tagen mit Datum mit nochmaliger Mitteilung der Kontoverbindung. Darin würde ich auch klar feststellen, dass ich mich nach Fristablauf nicht mehr an den Vertrag gebunden fühle.

      Sobald es geht den nicht bezahlten Artikel melden und dann mit Verwarnung schließen.


      Noch als Anmerkung von mir zu deinen Beschreibungen. Sie sind gelinde gesagt sehr knapp und lieblos gehalten. Bessere Preise lassen sich anders erzielen. Auch wenn es selbstverständlich ist, solltest du z.B. auch dazu schreiben, dass die Teile voll funktionstauglich sind.
      Ich persönlich würde bei dir (außer gaaaanz vielleicht als Selbstabholer) überhaupt kein Gebot abgeben, weil ich Ärger als vorprogrammiert ansähe.
    • Hallo ????

      Das Angebot ist am 29. ausgelaufen. da liegt u.a. ein Wochenende dazwischen.

      Vielleicht hat er am Freitag bezahlt und die Kohlen landen heute nachmittag auf dem Konto ...

      Da wäre ein solches "sachliches Schreiben" aber ziemlich peinlich ...

      Walter Reinhold schrieb:



      Wo gibt es die Glaskugeln? Warte einfach die Zeit ab (10 Tage ist die Empfehlung und das ist angemessen), danach kannst du deine Frage nochmal stellen. Link zur Auktion bitte. Mit Rumgenerve kannst du bei deinem K auch genau das Gegenteil von dem erreichen was du eigentlich wolltest. Ansonsten hast du schon einen Plan B, C und D vorgeschlagen bekommen.
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • hallo Leute

      danke für die Tipps für nen Greenhorn. Werde es beherzigen.

      Die Fachausdrücke sind recht lustig: ein Nuller ist wohle einer, der erwirbt so zu Spass, ohne sich danach zu rühren. Er weidet sich am Ärger der V.. und geniesst deren Zappelei.

      aber was ist ein Sniper. Darunter versteht man doch einen, der aus Hecken andere abschiesst. Verstehe ich hier nicht so recht.

      naje, mal sehen, was das für ein Vogel ist. Hätte Lust, mal die ganze Klagenummer auf Vertragserfüllung durchzuziehen, damit so einer mal merkt was alles geht in bundesrepublikanischen Gefilden. Damit rechnen die Wixxer nicht.

      alla Gruss

      da kommt mir noch eine Idee: ich suche mir einen RA in seiner Stadt über Internet, und schreibe ihm (dem Nullbocker), dass ich den RA (Name und Adresse) beauftragt habe, die Vertragserfüllung durchzusetzen, falls er nicht innerhalb.... seinen Pflichte nachkommt.

      Was haltet ihr davon?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von nouvaleur ()