hallo
ein Problem, das wohl nicht unbekannt ist. Käufer steigert als einziger, hat also gekauft. Frage ist nur: wenn er nicht zahlt und auf meine Emails nicht antwortet, wie kann das dann laufen?
es gibt ja den Grundsatz: erst die Ware, dann das Geld oder Kaufabwicklung Zug um Zug (Bretzel gegen 70 ct)
Bei Ebay läuft es traditionell anders. Der Käufer soll zahlen, dann erhält er die Ware per Post.
Kann ich aber kaufrechtlich wirklich auf eine solche Abwicklung bestehen? Und wenn nicht, dann kann ich ihm doch auch nicht einen Mahnbescheid schicken, damit er zahlt oder? Ich würde ihn schon gern unter Druck setzen, sich ordentlich zu verhalten, gerade weil es sich manche gern allzu bequem machen wollen, fürchte aber, dass ein Ebaykauf keine sonderlichen Rechtsverhältnisse beinhaltet. Und im normalem Recht gilt s.o. Er könnte sagen: kommse erst mal rüber mit der Ware, dann schaun wir mal.
Die Beziehung gegenüber Ebay bleiben davon unberührt (Provisionsrückforderung)
bitte um ein paar tipps
ein Problem, das wohl nicht unbekannt ist. Käufer steigert als einziger, hat also gekauft. Frage ist nur: wenn er nicht zahlt und auf meine Emails nicht antwortet, wie kann das dann laufen?
es gibt ja den Grundsatz: erst die Ware, dann das Geld oder Kaufabwicklung Zug um Zug (Bretzel gegen 70 ct)
Bei Ebay läuft es traditionell anders. Der Käufer soll zahlen, dann erhält er die Ware per Post.
Kann ich aber kaufrechtlich wirklich auf eine solche Abwicklung bestehen? Und wenn nicht, dann kann ich ihm doch auch nicht einen Mahnbescheid schicken, damit er zahlt oder? Ich würde ihn schon gern unter Druck setzen, sich ordentlich zu verhalten, gerade weil es sich manche gern allzu bequem machen wollen, fürchte aber, dass ein Ebaykauf keine sonderlichen Rechtsverhältnisse beinhaltet. Und im normalem Recht gilt s.o. Er könnte sagen: kommse erst mal rüber mit der Ware, dann schaun wir mal.
Die Beziehung gegenüber Ebay bleiben davon unberührt (Provisionsrückforderung)
bitte um ein paar tipps