Käufer meldet sich nicht

    • Ein Nuller ist einer ohne Bewertungen.

      Ein Sniper ist jemand, der direkt vor Gebotsende sein Gebot abgibt.


      Zum Rest.... Hast du sonst nix zu tun?
      Dann solltest du zunächst mal versuchen festzustellen, ob dein Nuller überhaupt an der hinterlegten Adresse wohnt und sich dort kein Baugrundstück, Spielplatz, Altenheim, Uni usw. befindet.

      Eins sollte dir vorher klar sein. Selbst wenn da einer wohnt, kostet der Spaß dann dein Geld, sollte er von der Stütze leben.
    • Drapondur schrieb:


      Ganz ehrlich?

      Ich glaube, mit Dir stimmt was nicht ...

      Aber mach mal - wenn man sonst schon nichts zu tun hat, irgendwie muss man sich ja seine Zeit vertreiben ... :wallbash


      ich bin halt ein "pacta sunt servanda" Fan. was ist daran falsch? klar, wenn das so ein H4-gestützter Sadist ist, der Ebay als Spielwiese entdeckt hat - habe ich mit RA schlechte Karten, aber androhen mit Angabe eines RA kann man doch mal versuchen. Ich würede es natürlich nicht machen, bin doch nicht blöd. Es ist nur ein Hebel, um den zum Quietschen zu bringen.

      gruss

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nouvaleur ()

    • @Drapondur

      du bist echt klasse! wenn man Dein Signe-Bild ernst nehmen darf, sind ebenfalls alle Zweifel beseitigt.

      aber das gehört jetzt nicht hierher. Danke Dir jedenfalls für das scharfe Herangehen an mein Pech, so einem W... auf dem Leim gegangen zu sein. Dabei wollen wir es erst mal belassen. Wenns noch jemand interessiert, kann ich ja bald noch das Ende vom Lied posten.

      gruss
    • Mir ist Wurschd was du machst, aber eines kann ich dir sagen.
      Deine VK-Karriere auf Ebay geht stark dem Ende zu.
      Eigentlich sollte man deinem K einen Link zu deinen hier geäußerten Unflätigkeiten schicken.
      Wäre ich an seiner Stelle hättest du ein farbenfrohes BW-Profil und viele Sterne am Himmel würdest du auch nicht sehen!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • @nouvaleur: Auch wenn Drapondurs Worte für dich etwas hart klingen, so hat er im Grunde recht.

      Nur weil dein Käufer ein nuller ist, heist das nicht, dass er keine Erfahrung mit Ebay hat.
      Glaube den Leuten hier, die dir sagen, dass dieses "Ich beauftrage einen Anwalt!" getue rein garnichts bringt.
      Wer wirklich einen Anwalt einschalten mag, der tut dies und droht es nicht an.
      Diese Androhungen, haben einen dermassen langen Bart...
      Zudem gehen wir mal davon aus, dein Käufer wäre wirklich ALG II Empfänger, weißt du was der macht, wenn er von einem Anwalt ein schreiben bekommt?
      Korrekt.. . Entweder er ignoriert es, oder beantragt Prozesskostenbeihilfe. Ob du gewinnen oder verlieren würdest, die Ar..karte bleibt in jedem Fall bei dir hängen.
      Du solltest wie gesagt erstmal die 10 Tage abwarten. vorher kannst du bei Ebay auch nix melden.
      Nicht jeder Käufer meldet sich oder schließt gar die Kaufabwicklung ab.
      Wenn du wirklich weiterhin auf Ebay handeln willst, rate ich dir deutlich gelassener zu werden und dir ein dickeres Fell zuzulegen.
      Zudem solltest du wirklich mal aufpassen was und wie du schreibst...
    • Tach giu

      Klar kann er aber ich geh da vom angemessenen Zeitraum aus. Das sind die 10 Tage die auch Ebay vorgibt.
      Danach in Verzug setzen klar.
      Im Prinzip kann der K ja eigentlich auch vom Kauf zurücktreten oder irre ich mich?
      Schließlich steht in der Ab ja nix von wegen Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.
    • Oberlix schrieb:

      Tach giu

      Klar kann er aber ich geh da vom angemessenen Zeitraum aus. Das sind die 10 Tage die auch Ebay vorgibt.
      Danach in Verzug setzen klar.
      Im Prinzip kann der K ja eigentlich auch vom Kauf zurücktreten oder irre ich mich?
      Schließlich steht in der Ab ja nix von wegen Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.
      Hm, jein!
      Ein Privat-VK muß das nicht unbedingt. Gewährleistungsausschluß wäre wichtiger.
      Aber welchen Verzug möchte TE denn geltend machen wenn er kein Zahlungsziel in der Auktion hat?
      Für mich sieht das wie Dampfplauderei aus, gepaart mit einer gewissen Unflätigkeit.
      Wie er den K in wirksam Verzug setzen kann werde ich hier aber nicht posten, da mit VK, die ihre K 4 Tage nach der Auktion als Wixxxxx bezeichnen zutiefst zuwider sind!

      Gruß
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • da mit VK, die ihre K 4 Tage nach der Auktion als Wixxxxx bezeichnen zutiefst zuwider sind!


      Das Unterschreibe ich blind.

      Aber welchen Verzug möchte TE denn geltend machen wenn er kein Zahlungsziel in der Auktion hat?


      Tja das müsste halt erfolgen... Aber wie und wo und was, dass werde ich jetzt auch nicht hier schreiben.
    • Moin.
      Am 29.8.verkauft,am 30.aber schon das Geld haben wollen.
      Grummel.Lieber Behumster. Es dauert bei manchen K einfach,bis das Geld da ist.
      Sie lassen sich u.U. auch deshalb Zeit,weil sie bis zum 1. warten wenn´s Geld gibt.
      Wenn bis Mi. kein Geld da ist,fragt man einfach höflich nach,ob er es übersehen hat - oder man im ein paar nette Russen ...
      Nein,das schreibt man nicht. :O
      Wenn dann nach ein paar Tagen immer noch nichts kommt,Fall eröffnen.Komt dann immer noch nichts,gibt´s 2 Wege.Den rein rechtlichen und korrekten:
      Einschreiben mit Zahlungsauforderung incl. Fristsetzung,danach Rücktritt
      oder einfach wieder einstellen,wenn ebax sagt,Sie dürfen ihren Artikel wieder einstellen.
      Bei 30 Eureonen würde ich mir die Arbeit nicht machen.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Falls dau als VK das Häkchen nicht rausgenommen hast,bekommt der K nach ,ich glaube, 4 Tagen, von ebax eine Zahlungsauforderung.Nervig,wenn man mehrere Artikel über einen längeren Zeitraum bei einem VK sein Eigen nennen will.
      I.A. gilt :Zahlung innerhalb 10 (7) Tagen.
      Zum Thema Nuller :Gibt doch drüben was dazu:
      cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…e&userid=ein_forenaccount
      Ich habe auch erst 260 BW- als ggn.

      Ein Rücktrittsrecht besteht so,wie du es verstehst,Giu,nicht.Hier besteht ein einfacher,gültiger Vertrag.
      Bei erheblichen Abweichungen,versteckten Mängeln allerdings kannst du als K dem VK Ärger bereiten.Kommt immer darauf an,ob es überhaupt lohnend ist.
      Ich empfehle,eine Nacht darüber schlafen und dann den VK anscheiben,anrufen und versuchen,eine Klärung herbeizuführen.
      Bei 30 € würde ich jedenfalls keinen Fred aufmachen,höchstens ´ne Flasche Bier.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ohrwürmchen ()

    • Ja, giu, das war missverständlich.
      Du hattest behauptet, unser TE häte es als PV ausschließen müssen. Das ist natürlich nicht so, wobei eBay dich schon dazu zwingt, diese Angabe zu machen, weil du dir sonst selbst ein Ei legst.

      Das hat er im übrigen auch richtig gemacht. Unter Widerrufs- oder Rückgabebelehrung steht:
      Dieser VK nimmt den Artikel nicht zurück.
    • hallo Leute

      tut mir leid, dass ich einen so unkommoden Eindruck gemacht habe, aber der Mann hat mich nicht deshalb genervt weil er bisher nichts überweist, sondern weil er einfach schweigt.

      ich hatte mich nach seinem Zuschlg gleich als VK per Mail bei Ihm vorgestellt und nochmals die Konto- und Preisangabe wiederholt, mich auch artig für seinen Kauf bedankt. Das hat immer bestens geklappt bei allen Kunden, die ich hatte. Daher war ich durch anständiges Verhalten zugegeben etwas verwöhnt.

      Dieser Knabe hielt es nicht für nötig nach drei Mails auch nur einen Pubs von sich zu geben, geschweige denn zu zahlen. Da könnte ich dann allerdings aus der Haut fahren. Was ist einfacher, als bei einer Mail mal kurz zu schreiben: "muss leider den 1. abwarten, dann zahle ich umgehend - oder ich zahle dann und dann, eher geht es leider nicht.

      wäre alles in Ordnung, so aber muss ich den Kerl als gestört betrachten, der offenbar sein Verknügen daraus zieht, die Anbieter hängen zu lassen.

      Ich hoffe, dass meine Ungeduld dadurch vielleicht etwas verständlicher geworden ist. Nach 10 Tagen also Meldung an Ebay.

      gruss