Hallo, ich hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig.
Ich hatte eine Teichpumpe versteigert. Die ging aus mit 311,00 Euro. Ich wartete ein paar Tage auf die Antwort des Käufers. Erhielt stattdessen diese Meldung von eBay:
Hallo,
Ein zuvor abgegebenes Gebot für Ihren Artikel (xxxxxxxxxxxxx) ist zurückgenommen oder gestrichen worden. Sie können den Grund für den Rücktritt einsehen, indem Sie den Gebotsübersichts-Link auf der Artikelseite anklicken. Durch den Rücktritt können sich der Höchstpreis und der aktuelle Höchstbietende geändert haben. Sie können jederzeit den aktuellen Status eines Artikels einsehen, indem Sie auf die Artikelseite gehen. (Achten Sie darauf, die Seite zu aktualisieren oder neu zu laden, um die aktuellen Informationen zu sehen.)
Mit freundlichen Grüßen,
eBay
Von wegen, kann ich einsehen! Nichts mehr da. Dieses Angebot wurde von eBay rückstandslos gelöscht.
Meine Frage an eBay:
Sie haben mir diese Mail gesandt: Verdächtiger Käufer für Artikel 261083996540 Ich finde den Artikel nicht bei mir. Was war das für ein Artikel und wann war der bei Ihnen eingestellt?
Dann diese Antwort von eBay:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx, vielen Dank für Ihre Nachricht.Es hat den Anschein, dass eine Person unerlaubt ein eBay-Mitgliedskonto verwenden konnte, um Gebote für verschiedene Artikel abzugeben oder Angebote zu kaufen. Sofort nachdem wir dies bemerkt haben, haben wir die notwendigen Schritte unternommen, um das Mitgliedskonto zu sichern. Leider war es uns nicht möglich, die Gebote zu verhindern, daher wurde einer Ihrer Artikel gekauft. Um Ihnen als Verkäufer die angefallenen Gebühren in voller Höhe schnellstmöglich zu erstatten, haben wir das Angebot beendet. Unsere Absicht war es, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihr Angebot schnell wieder anbieten zu können, ohne die Gebührengutschrift beantragen zu müssen. Herr xxxxxxxxxx, leider kann eBay diese Artikel nicht automatisch wieder für Sie einstellen. Sie müssen diese Artikel also nochmals einstellen. Sie können dazu den üblichen Ablauf zum Einstellen von Artikeln auf eBay oder den Service eines Drittanbieters nutzen. Es ist uns bewusst, dass dies für Sie mit Unannehmlichkeiten verbunden ist und daher bitten wir um Ihr Verständnis und gleichzeitig auch um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen und einen angenehmen Sonntag weiterhin. Ralf xxxxx eBay-Sicherheitsteam
Ach wie nett! Das mit den Gebühren hätte man auch ein paar Tage später machen können. Denn ich hatte jetzt nicht mal die Möglichkeit es an den Zweitbieter mit 310,00 Euro anzubieten.
Also eine Stunde hingesetzt. Neue Bilder gemacht und neuen Text geschrieben. Hatte alles bei mir gelöscht. Die Auktion war ja zu Ende.
Die neue Auktion endete leider nur bei 142,70 Euro. Also schreibe ich an den Sicherheitsdienst, nachdem man mir in einem Telefonat mit einer Teamleiterin der Kundenbetreuung bei eBay gesagt hatte ich soll an den Sicherheitsdienst schreiben, die Kundenbetreuung kann da nichts machen
Also ich schreibe:
Weiterleiten an den SICHERHEITSDIENST. Nicht an die eBay Kundenbetreuung !!! Sehr geehrter Herr Ralf xxxxx, ich antworte Ihnen erst heute, nachdem ich in mühevoller Arbeit den Artikel erneut eingestellt hatte. Die neue Artikelnummer lautet xxxxxxxxxxxx. Diese ist heute ausgelaufen mit beschämenten 142,70 Euro. Die letze von Ihrem Haus aus rückstandslos gelöschte Auktion brachte 311 Euro. Sicherlich verstehe ich, dass Sie bei einem Betrug Maßnahmen ergreifen müssen. Aber dass man dann das ganze Angebot löscht ist unverständlich. Der 2. Bieter war auf 310 Euro. Ich hatte durch das Löschen nicht mal die Möglichkeit dem 2. Platz das Angebot des Kaufes zu machen. Dieser wollte ja definitiv 310 dafür geben. Ich gehe davon aus, dass mir eBay den nun entstandenen Verlust / mein Schaden in Höhe der Differenz von 310 Euro zu 142,70 Euro, also in Summe 167,30 Euro als Gutschrift auf mein Konto überweist. Das ist mitnichten nicht zuviel verlangt. Gene können Sie auch von diesem Betrag die Gebühren einbehalten. Ich gehe auch davon aus, dass Sie diesen Weg beschreiten werden. In positiver Erwartung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen xxxxxxx
Was geschieht. Das was ich befürchtet habe. Der Kundendienst schreibt mir ungefähr sinngemäß: Sie haben nach den Gebühren gefragt. Diese hatten wir Ihnen erstattet.
Ich habe diesen obigen Text bis dato jetzt schon 3 mal über den Link mit den eBay-Grundsätzen im Kontaktformular und auch als Antwort an eBay gesendet. Was habe ich erhalten? Immer wieder eine Antwort vom Kundendienst, der ja keine Kompetenzen hat. Und immer diese blöde Meinung von denen: "..... Sie haben nach der Erstattung der Gebühren gefragt....."! Dann jede Menge Textbausteine. Und jedesmal schreibt eine andere Person von denen.
Also ich habe Zeit, bin ja schon Rentner. Irgendwann wird es ja mal klappen mit einer ordentlichen Antwort auf meine Frage.
Hier nun meine Fragen an die Community
1. Ob es Sinn macht den ganzen Schriftverkehr mal per Post und Einschreiben an die Geschäftsleitung von eBay zu senden?
2. Ob die überhaupt was erstatten? Bei Amazon wäre das schon längst zu meiner Zufriedenheit erledigt.
3. Habe ich eine rechtliche Handhabe gegen eBay?
4. Weiss sonst noch einer einen Rat wie ich denen beikommen kann?
Liebe Grüße
Ich hatte eine Teichpumpe versteigert. Die ging aus mit 311,00 Euro. Ich wartete ein paar Tage auf die Antwort des Käufers. Erhielt stattdessen diese Meldung von eBay:
Hallo,
Ein zuvor abgegebenes Gebot für Ihren Artikel (xxxxxxxxxxxxx) ist zurückgenommen oder gestrichen worden. Sie können den Grund für den Rücktritt einsehen, indem Sie den Gebotsübersichts-Link auf der Artikelseite anklicken. Durch den Rücktritt können sich der Höchstpreis und der aktuelle Höchstbietende geändert haben. Sie können jederzeit den aktuellen Status eines Artikels einsehen, indem Sie auf die Artikelseite gehen. (Achten Sie darauf, die Seite zu aktualisieren oder neu zu laden, um die aktuellen Informationen zu sehen.)
Mit freundlichen Grüßen,
eBay
Von wegen, kann ich einsehen! Nichts mehr da. Dieses Angebot wurde von eBay rückstandslos gelöscht.
Meine Frage an eBay:
Sie haben mir diese Mail gesandt: Verdächtiger Käufer für Artikel 261083996540 Ich finde den Artikel nicht bei mir. Was war das für ein Artikel und wann war der bei Ihnen eingestellt?
Dann diese Antwort von eBay:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx, vielen Dank für Ihre Nachricht.Es hat den Anschein, dass eine Person unerlaubt ein eBay-Mitgliedskonto verwenden konnte, um Gebote für verschiedene Artikel abzugeben oder Angebote zu kaufen. Sofort nachdem wir dies bemerkt haben, haben wir die notwendigen Schritte unternommen, um das Mitgliedskonto zu sichern. Leider war es uns nicht möglich, die Gebote zu verhindern, daher wurde einer Ihrer Artikel gekauft. Um Ihnen als Verkäufer die angefallenen Gebühren in voller Höhe schnellstmöglich zu erstatten, haben wir das Angebot beendet. Unsere Absicht war es, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihr Angebot schnell wieder anbieten zu können, ohne die Gebührengutschrift beantragen zu müssen. Herr xxxxxxxxxx, leider kann eBay diese Artikel nicht automatisch wieder für Sie einstellen. Sie müssen diese Artikel also nochmals einstellen. Sie können dazu den üblichen Ablauf zum Einstellen von Artikeln auf eBay oder den Service eines Drittanbieters nutzen. Es ist uns bewusst, dass dies für Sie mit Unannehmlichkeiten verbunden ist und daher bitten wir um Ihr Verständnis und gleichzeitig auch um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen und einen angenehmen Sonntag weiterhin. Ralf xxxxx eBay-Sicherheitsteam
Ach wie nett! Das mit den Gebühren hätte man auch ein paar Tage später machen können. Denn ich hatte jetzt nicht mal die Möglichkeit es an den Zweitbieter mit 310,00 Euro anzubieten.
Also eine Stunde hingesetzt. Neue Bilder gemacht und neuen Text geschrieben. Hatte alles bei mir gelöscht. Die Auktion war ja zu Ende.
Die neue Auktion endete leider nur bei 142,70 Euro. Also schreibe ich an den Sicherheitsdienst, nachdem man mir in einem Telefonat mit einer Teamleiterin der Kundenbetreuung bei eBay gesagt hatte ich soll an den Sicherheitsdienst schreiben, die Kundenbetreuung kann da nichts machen
Also ich schreibe:
Weiterleiten an den SICHERHEITSDIENST. Nicht an die eBay Kundenbetreuung !!! Sehr geehrter Herr Ralf xxxxx, ich antworte Ihnen erst heute, nachdem ich in mühevoller Arbeit den Artikel erneut eingestellt hatte. Die neue Artikelnummer lautet xxxxxxxxxxxx. Diese ist heute ausgelaufen mit beschämenten 142,70 Euro. Die letze von Ihrem Haus aus rückstandslos gelöschte Auktion brachte 311 Euro. Sicherlich verstehe ich, dass Sie bei einem Betrug Maßnahmen ergreifen müssen. Aber dass man dann das ganze Angebot löscht ist unverständlich. Der 2. Bieter war auf 310 Euro. Ich hatte durch das Löschen nicht mal die Möglichkeit dem 2. Platz das Angebot des Kaufes zu machen. Dieser wollte ja definitiv 310 dafür geben. Ich gehe davon aus, dass mir eBay den nun entstandenen Verlust / mein Schaden in Höhe der Differenz von 310 Euro zu 142,70 Euro, also in Summe 167,30 Euro als Gutschrift auf mein Konto überweist. Das ist mitnichten nicht zuviel verlangt. Gene können Sie auch von diesem Betrag die Gebühren einbehalten. Ich gehe auch davon aus, dass Sie diesen Weg beschreiten werden. In positiver Erwartung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen xxxxxxx
Was geschieht. Das was ich befürchtet habe. Der Kundendienst schreibt mir ungefähr sinngemäß: Sie haben nach den Gebühren gefragt. Diese hatten wir Ihnen erstattet.
Ich habe diesen obigen Text bis dato jetzt schon 3 mal über den Link mit den eBay-Grundsätzen im Kontaktformular und auch als Antwort an eBay gesendet. Was habe ich erhalten? Immer wieder eine Antwort vom Kundendienst, der ja keine Kompetenzen hat. Und immer diese blöde Meinung von denen: "..... Sie haben nach der Erstattung der Gebühren gefragt....."! Dann jede Menge Textbausteine. Und jedesmal schreibt eine andere Person von denen.
Also ich habe Zeit, bin ja schon Rentner. Irgendwann wird es ja mal klappen mit einer ordentlichen Antwort auf meine Frage.
Hier nun meine Fragen an die Community
1. Ob es Sinn macht den ganzen Schriftverkehr mal per Post und Einschreiben an die Geschäftsleitung von eBay zu senden?
2. Ob die überhaupt was erstatten? Bei Amazon wäre das schon längst zu meiner Zufriedenheit erledigt.
3. Habe ich eine rechtliche Handhabe gegen eBay?
4. Weiss sonst noch einer einen Rat wie ich denen beikommen kann?
Liebe Grüße