eBay löscht Auktion - neue Auktion 167,30 Euro weniger

    • eBay löscht Auktion - neue Auktion 167,30 Euro weniger

      Hallo, ich hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig.

      Ich hatte eine Teichpumpe versteigert. Die ging aus mit 311,00 Euro. Ich wartete ein paar Tage auf die Antwort des Käufers. Erhielt stattdessen diese Meldung von eBay:

      Hallo,
      Ein zuvor abgegebenes Gebot für Ihren Artikel (xxxxxxxxxxxxx) ist zurückgenommen oder gestrichen worden. Sie können den Grund für den Rücktritt einsehen, indem Sie den Gebotsübersichts-Link auf der Artikelseite anklicken. Durch den Rücktritt können sich der Höchstpreis und der aktuelle Höchstbietende geändert haben. Sie können jederzeit den aktuellen Status eines Artikels einsehen, indem Sie auf die Artikelseite gehen. (Achten Sie darauf, die Seite zu aktualisieren oder neu zu laden, um die aktuellen Informationen zu sehen.)
      Mit freundlichen Grüßen,
      eBay


      Von wegen, kann ich einsehen! Nichts mehr da. Dieses Angebot wurde von eBay rückstandslos gelöscht.

      Meine Frage an eBay:

      Sie haben mir diese Mail gesandt: Verdächtiger Käufer für Artikel 261083996540 Ich finde den Artikel nicht bei mir. Was war das für ein Artikel und wann war der bei Ihnen eingestellt?

      Dann diese Antwort von eBay:

      Sehr geehrter Herr xxxxxxxx, vielen Dank für Ihre Nachricht.Es hat den Anschein, dass eine Person unerlaubt ein eBay-Mitgliedskonto verwenden konnte, um Gebote für verschiedene Artikel abzugeben oder Angebote zu kaufen. Sofort nachdem wir dies bemerkt haben, haben wir die notwendigen Schritte unternommen, um das Mitgliedskonto zu sichern. Leider war es uns nicht möglich, die Gebote zu verhindern, daher wurde einer Ihrer Artikel gekauft. Um Ihnen als Verkäufer die angefallenen Gebühren in voller Höhe schnellstmöglich zu erstatten, haben wir das Angebot beendet. Unsere Absicht war es, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihr Angebot schnell wieder anbieten zu können, ohne die Gebührengutschrift beantragen zu müssen. Herr xxxxxxxxxx, leider kann eBay diese Artikel nicht automatisch wieder für Sie einstellen. Sie müssen diese Artikel also nochmals einstellen. Sie können dazu den üblichen Ablauf zum Einstellen von Artikeln auf eBay oder den Service eines Drittanbieters nutzen. Es ist uns bewusst, dass dies für Sie mit Unannehmlichkeiten verbunden ist und daher bitten wir um Ihr Verständnis und gleichzeitig auch um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen und einen angenehmen Sonntag weiterhin. Ralf xxxxx eBay-Sicherheitsteam

      Ach wie nett! Das mit den Gebühren hätte man auch ein paar Tage später machen können. Denn ich hatte jetzt nicht mal die Möglichkeit es an den Zweitbieter mit 310,00 Euro anzubieten.

      Also eine Stunde hingesetzt. Neue Bilder gemacht und neuen Text geschrieben. Hatte alles bei mir gelöscht. Die Auktion war ja zu Ende.

      Die neue Auktion endete leider nur bei 142,70 Euro. Also schreibe ich an den Sicherheitsdienst, nachdem man mir in einem Telefonat mit einer Teamleiterin der Kundenbetreuung bei eBay gesagt hatte ich soll an den Sicherheitsdienst schreiben, die Kundenbetreuung kann da nichts machen

      Also ich schreibe:

      Weiterleiten an den SICHERHEITSDIENST. Nicht an die eBay Kundenbetreuung !!! Sehr geehrter Herr Ralf xxxxx, ich antworte Ihnen erst heute, nachdem ich in mühevoller Arbeit den Artikel erneut eingestellt hatte. Die neue Artikelnummer lautet xxxxxxxxxxxx. Diese ist heute ausgelaufen mit beschämenten 142,70 Euro. Die letze von Ihrem Haus aus rückstandslos gelöschte Auktion brachte 311 Euro. Sicherlich verstehe ich, dass Sie bei einem Betrug Maßnahmen ergreifen müssen. Aber dass man dann das ganze Angebot löscht ist unverständlich. Der 2. Bieter war auf 310 Euro. Ich hatte durch das Löschen nicht mal die Möglichkeit dem 2. Platz das Angebot des Kaufes zu machen. Dieser wollte ja definitiv 310 dafür geben. Ich gehe davon aus, dass mir eBay den nun entstandenen Verlust / mein Schaden in Höhe der Differenz von 310 Euro zu 142,70 Euro, also in Summe 167,30 Euro als Gutschrift auf mein Konto überweist. Das ist mitnichten nicht zuviel verlangt. Gene können Sie auch von diesem Betrag die Gebühren einbehalten. Ich gehe auch davon aus, dass Sie diesen Weg beschreiten werden. In positiver Erwartung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen xxxxxxx

      Was geschieht. Das was ich befürchtet habe. Der Kundendienst schreibt mir ungefähr sinngemäß: Sie haben nach den Gebühren gefragt. Diese hatten wir Ihnen erstattet.

      Ich habe diesen obigen Text bis dato jetzt schon 3 mal über den Link mit den eBay-Grundsätzen im Kontaktformular und auch als Antwort an eBay gesendet. Was habe ich erhalten? Immer wieder eine Antwort vom Kundendienst, der ja keine Kompetenzen hat. Und immer diese blöde Meinung von denen: "..... Sie haben nach der Erstattung der Gebühren gefragt....."! Dann jede Menge Textbausteine. Und jedesmal schreibt eine andere Person von denen.

      Also ich habe Zeit, bin ja schon Rentner. Irgendwann wird es ja mal klappen mit einer ordentlichen Antwort auf meine Frage.

      Hier nun meine Fragen an die Community

      1. Ob es Sinn macht den ganzen Schriftverkehr mal per Post und Einschreiben an die Geschäftsleitung von eBay zu senden?
      2. Ob die überhaupt was erstatten? Bei Amazon wäre das schon längst zu meiner Zufriedenheit erledigt.
      3. Habe ich eine rechtliche Handhabe gegen eBay?
      4. Weiss sonst noch einer einen Rat wie ich denen beikommen kann?

      Liebe Grüße
    • Zusammengefasst:

      Du hattest eine Bestätigungmail von eBay über den Verkauf dieser Teichpumpe an diesen Käufer, dessen Account übernommen wurde?

      Du hast danach die Teichpumpe wieder eingestellt und an einen anderen Käufer verkauft?


      Du hast, nachdem die Pumpe unter dem alten Preis weg gegangen ist eBay kontaktiert?



      Da frage ich doch mal was du denn gemacht hättest, wäre sie für 500 Euro weg gegangen? Ebay die Hälfte als Provision angeboten?

      Meinst du ernsthaft, der Zweitbieter hätte nach bekannter Manipulation noch abgenommen?



      Ich fasse nochmal zusammen. Du kannst jetzt nichts mehr tun, außer deinen Vertrag mit dem jetzigen Käufer zu erfüllen.
    • Danke für die Antwort. Ja so war es.

      Ich habe die Pumpe natürlich dem neuen Ersteigerer verkauft.

      Und ja, obwohl es vielleicht unglaubwürdig klingt (ich war auf dieses Argument vorbereitet) , ich hätte eBay auch die Differenz der Gebühren bei 500 Euro Verkauf angeboten. "" Gleiches Recht für Alle""

      Aber das ist nicht meine Intention in dieser Angelegenheit.
    • Das einzige, was ebay dir hätte schuldig sein können, wäre der Account des Zweitbieters für die Kontaktaufnahme gewesen, damit du dein Angebot hättest unterbreiten können.

      Die Pumpe ist jetzt verkauft. Einen zweiten Vertrag willst du sicher nicht erfüllen. Damit ist die Sache durch.
    • Was hätte sein können ist deshalb noch lange nicht.

      Nach eBay AGB ist mit dem Zweitbieter kein Vertag zustande gekommen - so siehen es die Regeln vor, wenn das Höchstgebot gelöscht oder zurückgezogen wird.

      Ob der Zweitbieter wirklich für 310 Tacken abgenommen hätte, steht in den Sternen. Daraus eine Schadensersatzpflicht seitens eBay abzuleiten ist definitiv Unsinn.
      Rechtliche Handhabe gibt es schon mal gar keine, weil unser Rechtssystem nun mal nicht auf "hätte" oder "wäre" fusst.

      Anders sähe es aus, wenn Du beweisen könntest, dass der Zweitbieter den Kaufvertrag mit Dir geschlossen hätte und eBay dies verhindert hätte. In diesem Fall aber wäre dieser wohl auch zustande gekommen und Dein aktuelles Problem bestünde gar nicht.

      Leb damit und nutze Deine Zeit lieber mit etwas Schönerem als sich mit so einer aussichtslosen Kiste weiterhin zu beschäftigen.
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Danke Drapondur

      genau das ist was mich ja so ärgert. Man hat mir von Seiten eBay jegliche Möglichkeit genommen es dem Zeitplazierten anzubieten. Und das finde ich schlichtweg eine .... :wallbash :wallbash Ich bin zwar kein Freund von Smilies aber in dem Fall.

      Zeit habe ich genug. Bin krank und demnächst im Krankenhaus für mehrere Wochen. Da ich es mir einfach nicht gefallen lassen will, das eBay so handelt, schreibe ich denen.

      Hätte wenn... ist mir schon klar. Aber die Möglichkeit sollte man gehabt haben. Ich habe noch weiter an eBay geschrieben. Werde das mit den Antworten eventuell morgen hier einstellen. Noch habe ich von denen keine abschließende Antwort erhalten. Die schreiben immer nur um das Thema rum ohne klare Aussage wegen des 2. Platzes.
    • „David gegen Goliath“.







      „David gegen Goliath". Und so ging / geht es weiter:

      Ich an eBay Sent: 9/17/2012 9:30:35 AM weil ich angeblich nach der Gutschgift der Gebühren gefragt hatte.

      NEIN NEIN NEIN das habe ich NICHT: "Sie haben uns um die Gutschrift der Gebühren des Artikels mit der Artikelnummer 261090819811 gebeten, der von uns gelöscht wurde". Schreibe ich kein verständliches Deutsch oder will oder kann bei ebay keiner meinen Text verstehen. Warum liest keiner was ich schreibe? Ich habe bereits 3 mal diese Antwort vom Kundenservice erhalten. Gerne können Sie mir diesen auch noch 20 mal schicken. Es kostet ja Ihr Geld und Arbeitszeit!!! Ich bin Rentner und habe genug Zeit. Also nochmal! Ich hatte sogar angerufen und mit einer Teamleiterin des Kundenservice gesprochen, die mich darum gebeten hatte die Mail neu zu schreiben und ganz am Anfang mit großen Buchstaben zu schrieben: An den SICHERHEITSDIENST weiterleiten. Und warum erhalte ich dann immer diese unsinnige und überflüssige Antwort, ich hätte nach den Gebühren gefragt. Ich erwarte dass die Mail jetzt endlich wie besprochen an den SICHERHEITSDIENST weitergereicht wird. MfG
      Von: eBay CS Support Gesendet: 17.09.12 15:32

      Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,


      vielen Dank das Sie uns geschrieben haben. Ich entschuldige mich, das Ihre Anfrage erst jetzt an das Sicherheittseam weitergeleitet wurde und helfe gerne weiter. Sie hatten uns geschrieben das Ihr Artikel 261083996540 von uns vorzeitig beendet wurde. Das erneute verkaufen brachte leider nicht mehr den gewünschten Betrag und Sie fordern von eBay einen Schadensersatz für die Differenz.

      Ich kann Ihren Ärger sehr gut verstehen. Bitte Bedenken Sie aber das unser Online-Marktplatz der Ort ist, an dem wir Käufer und Verkäufer zusammenbringen. Wir schaffen den Rahmen für einen sicheren Handel (z.B. mit dem Bewertungssystem). Der Vertrag kommt aber zwischen Käufer und Verkäufer zustande. Für die korrekte Abwicklung können nur die Handelspartner selbst Sorge tragen. In welchen Fällen wir Nachforschungen anstellen, können Sie hier nachlesen:

      http://pages.ebay.de/help/buy/report-trading.html#whatinvestigates

      Ich empfehle Ihnen daher rechtliche Schritte gegen Ihren von uns gesperrten Käufer einzuleiten um etwaige Regressansprüche geltend zu machen. Sollten Sie Anzeige erstatten, arbeitet eBay selbstverständlich mit den Polizeibehörden zusammen und unterstützt diese bei ihren Ermittlungen. Gerne übermitteln wir Ihnen auch die Kontaktdaten wenn Sie dies erwünschen.

      Herr xxxxxxxxx, ich bin mir durchaus bewußt, dass Sie sich eine andere Antwort und unsere weitergehende Unterstützung erhofft hatten. Ich bitte Sie aber gleichzeitig um Ihr Verständnis für unsere Vorgehensweise und möchte Ihnen trotz allem einen angenehmen Tag wünschen.

      Mit freundlichen Grüßen Alexander xxxxxxxx eBay-Sicherheitsteam

      Ich an eBay: Sent: 9/17/2012 3:29:52 PM

      An den SICHERHEITSDIENST weiterleiten An den SICHERHEITSDIENST weiterleiten An den SICHERHEITSDIENST weiterleiten

      Sehr geehrter Herr Alexander xxxxxxx, danke, dass endlich einer aus dem richtigen Team geantwortet hat. Aber auch Sie haben leider meinen Text nicht aufmerksam gelesen. Ich habe niemals geschrieben, dass der Artikel 261083996540 von eBay """... VORZEITIG ... """ beendet wurde. Er wurde von eBay erst mehrere Tage nach dem Abschluss der Auktion rückstandslos gelöscht.
      Sie schreiben eBay bringt auf dem Marktplatz nur die Käufer und Verkäufer zusammen. Stimmt, da gebe ich Ihnen Recht. Weiter schreiben Sie: " Der Vertrag kommt aber zwischen Käufer und Verkäufer zustande." Auch das stimmt. Weiter schreiben Sie: "Für die korrekte Abwicklung können nur die Handelspartner selbst Sorge tragen." Auch das stimmt.

      Aber ab jetzt stimmt aber was nicht. Ihr Herr Ralf xxxxxxx eBay-Sicherheitsteam hat mir am 29.08.2012 geschrieben: " Es hat den Anschein, dass eine Person unerlaubt ein eBay-Mitgliedskonto verwenden konnte, um Gebote für verschiedene Artikel abzugeben oder Angebote zu kaufen. Sofort nachdem wir dies bemerkt haben, haben wir die notwendigen Schritte unternommen, um das Mitgliedskonto zu sichern. Leider war es uns nicht möglich, die Gebote zu verhindern, daher wurde einer Ihrer Artikel gekauft." Er spricht von "verkauft!!!" Wie soll ich jetzt Ihrer Meinung nach das Mitglied des gehackten Kontos in Regress nehmen????? Kann ich nicht, der kann ja nichts dafür!!!! Und den Namen des Hackers kennen Sie sicher nicht. Also bleibt mir nur mich an eBay zu wenden und die Differenz zu verlangen. Klingt doch logisch oder? MfG
      Von: eBay CS Support Gesendet: 17.09.12 17:53Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxx,

      vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich kann Ihre Ausführung sehr gut nachvollziehen und ich kann ebenfalls Ihre logische Konsequenz aus dieser ganzen Angelegenheit verstehen. Ich würde Ihnen auch gerne weiterhelfen, leider haben wir vom Sicherheitsteam nur einen gewissen Rahmen in dem wir uns bewegen dürfen. Natürlich kann der Käufer nichts für die illegale Übernahme seines Mitgliedskontos. Daher kann ich bedauerlicherweise nur die rechtlichen Schritte empfehlen.

      Bitte wenden Sie sich an eine Rechtsberatugnsstelle da wir als Betreiber eines Online-Marktplatzes keine Rechtsauskünfte geben dürfen. Rechtsauskünfte dürfen in Deutschland nur von zugelassenen Rechtsanwälten oder Rechtsberatungsstellen erteilt werden. Dort wird Ihnen gezielt weitergeholfen.

      Ich weiß das diese ganze Situation für Sie sehr unangenehm und stressig sein muss und versichere Ihnen das wir alles uns mögliche tun werden um diese Situation für Sie zum Guten zu beenden. Ich werde Ihr Anliegen daher nochmals an unsere Experten für illegale Übernahmen weiterleiten. Eventuell können diese Ihnen noch zusätzliche Auskünfte geben.

      Bitte haben Sie Verständnis für unsere Vorgehensweise, die sicherlich nicht immer die einfachste ist, aber wir versuchen für jeden Kunden den richtigen Weg zu finden.

      Mit freundlichen Grüßen Alexander xxxxxxxx eBay-Sicherheitsteam


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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von guenter-1953 ()

    • Ich an eBay: Sent: 9/17/2012 4:36:38 PM An den SICHERHEITSDIENST weiterleiten An den SICHERHEITSDIENST weiterleiten An den SICHERHEITSDIENST weiterleiten

      Sehr geehrter Herr Alexander xxxxxxxxx, alle Achtung, das war eine schnelle Antwort.

      Was will ich mit rechtlichen rechtlichen Schritten? Da setze ich mich hin und mache eine Strafanzeige gegen unbekannt, Und? Damit ist mein Verlust immer noch nicht ausgeglichen. Ich sehe hier alleine die Schuld bei eBay, da diese den Verkauf rückstandslos storniert haben. Es hätte gereicht die Gebote des falschen Bieters zu streichen und alles wäre suoer gelaufen.

      Der 2. Platz hätte den Zuschlag bekommen und wir würden uns heute nicht schreiben. Geben Sie den Fall doch einfach an die Abteilung in Ihrem Hause weiter, die die Kompetenz haben den Fehler von eBay einzusehen und mir den Schaden ersetzt. Wie schon geschrieben, bei Amazon wäre das lt. meiner gemachten Erfahrung längst vom Tisch. Ich zeichne bis dahin mit freundlichen Grüßen xxxxxx
      Von: eBay CS Support Gesendet: 18.09.12 11:51

      Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,

      vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung.


      Sie haben uns wegen des Artikels 261083996540 kontaktiert, der von einer unbefugten Person gekauft wurde, die sich Zugriff auf das eBay-Mitgliedskonto des Käufers verschafft hatte und verlangen nun, dass eBay den Schaden übernimmt.

      Gern gehe ich noch einmal auf Ihr Anliegen ein. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde wird Ihnen detaillierte Auskünfte über Ihre Rechte und Möglichkeiten in dieser Situation geben.

      Dort können Sie klären, wer in dieser Angelegenheit schadensersatzpflichtig ist und Ihre Rechte und Interessen geltend machen.

      Ich bedauere, dass Sie eine solch negative Erfahrung gemacht haben und hoffe, dass Sie den Sachverhalt bald zu Ihrer Zufriedenheit klären können.

      Mit freundlichen Grüßen Annegret xxxxxxxxxx eBay-Sicherheitsteam

      An eBay: Gesendet: 19.09.12 11:11

      An den SICHERHEITSDIENST weiterleiten An den SICHERHEITSDIENST weiterleiten An den SICHERHEITSDIENST weiterleiten

      Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre erneute Rückmeldung. Ich kann Ihnen leider nur sehr partiell zustimmen. Sie gehen mit keiner Silbe darauf ein, dass durch das Handeln von eBay mir jede Grundlage genommen wurde dem Zweitplatzierten das Produkt anzubieten. Ich erwarte ja nur die Erstattung der Differenz zum Zweitplatzierten von eBay. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde kann mir überhaupt nicht helfen. Sollte der Name des Täters feststehen kann ich nur eine weitere Strafanzeige neben den anderen geschädigten stellen, die bei einer Verurteilung des Beschuldigten dann auch nicht mehr strafverschärfend ins Gewicht fällt. Auch werden und können diese Behörden mir keinerlei Auskunft geben wer schadensersatzpflichtig ist. Das steht denen nämlich überhaupt nicht zu sich dazu zu äußern.

      Ich kann dann nur den Klageweg bestreiten und rauskommen wird dabei eh nichts. Bei dem oli xxxxxxx xxxxxweg 3 74821 mosbach, sofern er dort überhaupt gemeldet ist, wird nichts zu holen sein. Dort wohnen in Wohnblocks nur weniger betuchte Personen mit einem Migrationshintergrund.

      Gestatten Sie mir, dass ich weiss wovon ich rede. Die Cousine meiner Gattin ist Staatsanwältin und zwei Cousins bei der Polizei. Allein eBay hat mir den Weg verbaut mit dem Zweitplatzierten in Verbindung zu treten. Als Vermittler zwischen dem Käufer und Verkäufer hat eBay dafür zu sorgen, dass die Transaktionen auch ausgeführt werden können. Daher erwarte ich auch von eBay den Ausgleich noch immer MfG

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      Jetzt sind schon 3 Tage rum ohne Antwort von eBay. Mal sehen wann da jemand antwortet. Und wie die Antwort dann ausfällt.

      Ich möchte hier nochmals klarstellen, dass es mir nicht darum geht hier Forum Teilnehmer mit langen Texten zu langweilen. Ich will einfach nur das Ganze publizieren wie man mit uns "eBay Mitgliedern" umgeht. Daher auch die Überschift: „David gegen Goliath".

      Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass eBay nicht die komplette Auktion hätte löschen dürfen. Und ich möchte eventuell anderen Forumteilnehmern damit helfen bei änlichen Situationen einen Weg zu sehen, den sie gehen können, wenn sie das wollen.

      Aber warten wir erst mal das Ende ab... Egal wie es ausgeht.
    • Ich lese diesen Wust jetzt nicht durch.


      Seit Jahren wird dafür plädiert, dass eBay die Auktionen wieder sichtbar macht, bei denen der VK nach Auktionsende nicht mehr registriertes Mitglied ist.
      Früher konnte man die einsehen. Das ist auch wichtig, weil da Verträge geschlossen wurden.

      eBay kümmert das einen Dreck. Sie wahren lieber den Schein der sicheren Plattform. Auktionen, die keiner mehr findet, sind nicht existent.
      Niemand kann mehr nachvolltiehen, in welchem Umfang gezahlt wurde.


      Um jetzt nicht alles ins falsche Licht zu rücken. Es gibt auch VK, die ehrlich liefern wollen und trotzdem die Mitgliedschaft verlieren.
      Auch da haben die Käufer keinen Einblick mehr.
    • @ Guenter

      Was bezweckst du mit diesem Schwachsinn? Du benimmst Dich wie ein sturer Esel, und glaubst tatsächlich, eBay dazu bewegen zu können, einen "Schaden" zu ersetzen, den es überhaupt nicht gibt.

      Schön, Du hast Dich gefreut, dass Dein Artikel vermeintlich sehr hoch weggegangen ist - doch tatsächlich wurde er nie verkauft. Es gab zu keinem Zeitpunkt einen Kaufvertrag.
      Vielleicht hätte es einen geben können, möglicherweise ...

      Das ist ungefähr so, als ob Du Dir eine gefakte Ziehung der Lottozahlen angesehen hättest, in der Markus Lanz Dir vorgaukelt, Du hättest einen Sechser im Lotto. Aber am Ende hiesse es dann: "Verstehen Sie Spass?" - Deine Konsequenz wäre dann: das ZDF schuldet mir € 17 Mio ...?

      Geh doch lieber mal draussen ein wenig spazieren, heute war doch echt gutes Wetter ...
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Drapondur schrieb:

      Was bezweckst du mit diesem Schwachsinn? Du benimmst Dich wie ein sturer Esel, und glaubst tatsächlich, eBay dazu bewegen zu können, einen "Schaden" zu ersetzen, den es überhaupt nicht gibt.

      Naja, es gibt eine ganz einfache Möglichkeit, das Theater mit ebay zu einem Ende zu bringen. TE geht zum Anwalt und lässt über den ebay eine nette Forderung zukommen. Falls sie darauf auch nicht eingehen, bleibt natürlich der normale Weg der Zivilklage gegen ebay.

      @Eule:

      Kurzfassung: TE will von ebay die Differenz zwischen dem Gebot des Zweitbieters aus der ersten Auktion und dem Ergebnis der zweiten Auktion. ebay meint, dass sie das nichts angeht.

      Die Chancen, ebay wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten hier dranzukriegen würde ich wie folgt formulieren: das kann klappen oder auch nicht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • *alte_eule* schrieb:

      Wo hat unser TE eBay denn in Verzug gesetzt?

      Das macht dann der (bereits erwähnte) Anwalt, der an ebay erst noch mal die Forderung stellt.


      *alte_eule* schrieb:

      wo steht, dass eBay die Daten des Zweitbieters an den VK weiter geben muss?


      Die Argumentation würde ich in dem Fall gar nicht darauf aufbauen sondern auf dem gehackten Account des ersten Käufers. ebay hat das also erst ein paar Tage nach Auktionsende gemerkt? Je nu - dann haben sie's also gemerkt. Können so was also merken. Und wenn sie das merken können, dann haben sie auch dafür zu sorgen, dass so was schon mal gleich gar nicht erst passiert. Nur eben mit etwas mehr Hochdruck.

      Das Angebot an den Zweitbietenden in der Auktion würde ich aus der Argumentation aber rauslassen. Das Argument lässt sich damit entkräften, dass der Zweitbieter ja nicht automatisch durch das SCO Käufer wird. Und was der macht, dafür ist ebay tatsächlich nicht verantwortlich.

      Im Prinzip geht es nur darum, ob ebay Gehacktes erkennen muss, wenn sie, wie ja im Mailwechsel eingestanden, dazu grundsätzlich in der Lage sind.

      Wäre also eine nette Grundsatzgeschichte mit überschaubarem Streitwert. So 'ne Art St. Pölten in Deutschland.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mal anders und jetzt nur für mich.

      Hatten wir das schon mal, dass dan auch die gewonnene Auktion verschwindet? Bis jetzt waren es doch nur die selbst eingestellten Artikel, oder?
      Haben die wieder gebastelgehamstert?

      Andernfalls müssen die wirklich händisch gelöscht haben. *denk*
    • Also ich kann den TE verstehen. Er ist um die Chance gebracht worden, dem Zweitplazierten seine Pumpe anzutragen. Nur die Chance zählt. Ob der Zweitbieter darauf eingegangen wäre, steht auch noch in den Sternen und wir werden es nie erfahren. Aber mal ehrlich, Ebay wird sich weiterhin winden und für diese Malesse nicht zuständig fühlen. Für die sind das Kollateralschäden und die jucken dort keinen.
      Immerhin ist nach mehrmaligem erneutem Anlauf endlich mal einer von Ebay aufgetreten, der lesen UND verstehen kann. Das kommt bei Ebay anscheinend nicht so häufig vor. Insofern kann sich der TE schon mal stolz und selbst den Kunden-Award als Bestverstandener Ebay-Kunde umhängen. Glückwunsch! Alles darüber hinaus könnte man dann in die Kategorie Altersstarrsinn eintüten ohne dem TE zu nahe treten zu wollen, gell?

      Man könnte jetzt Ebay ans Bein pinkeln und ganz furchtlos ankündigern, daß man dort nie wieder etwas anbieten oder kaufen wird. Das wird sie bis ins Mark treffen ...

      Um mal mit Melvin Udall zu sprechen: Besser gehts nicht.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Danke für die meist netten Beiträge. Und danke auch, dass man mich versteht, warum ich das hier mache. Ich bin auch erst 59 und gar nicht alters-starsinnig. Gerne berichte ich weiter über meinen Kampf.

      Nochmal: Ich bin eigentlich nur deshalb sauer, weil die Aution von eBay komplett gelöscht wurde und mir jede weitere Möglichkeit genommen wurde bei dieser Auktion weiter tätig zu werden.

      Sucht doch mal über Google nach dem Käufer " tennokt2012 ". Da gibt es mehrere Käufer denen die Auktion von eBay komplett gelöscht wurde, weil der tennokt2012 "spassgesteigert hatte. Und das komplette Löschen durch eBay ist das, was ich so verurteile.
    • Die Wege des Herrn sind unergründlich. Und die von ebay auch.

      Ich hatte mal mit einem Münzfreund (MF1) zu tun, der blödlicherweise eine seiner Münzabbildungen bei einem anderen (professionellen) Münzfreund (MF2) geklaut hatte. Dieser MF2 hatte nun MF1 bei ebay verpetzt wegen Bilderklau und Copyrightverletzung. Was macht nun ebay?
      Rrrichtig, erst mal die Aktion rückstandsfrei löschen. :wallbash
      Ich hatte mit dem VK (MF1) da aber bereits einen Deal. Nach besorgter Rückfrage was nun los sei erhielt ich die obige Auskunft. Der Verkauf verlief im Anschluß weiter normal. Geld und Ware tauschten die Besitzer und fertig. Dummerweise konnte ich dem VK aufgrund der gelöschten Auktion nun keine "Posive" ans Revers heften. Ja liebe Kinder, Strafe muß sein. Das ist der Preis vom Bilderklaus.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Drapondur schrieb:

      einen "Schaden" zu ersetzen, den es überhaupt nicht gibt.

      hm, das erklär mal bitte ausführlich, wieso es den schaden nicht gibt.

      Schön, Du hast Dich gefreut, dass Dein Artikel vermeintlich sehr hoch weggegangen ist - doch tatsächlich wurde er nie verkauft. Es gab zu keinem Zeitpunkt einen Kaufvertrag.

      es gibt einen kaufvertrag. der echte accountinhaber ist aber nicht vertragspartner sondern der, der geklickt hat.

      Das ist ungefähr so, als ob Du Dir eine gefakte Ziehung der Lottozahlen angesehen hättest, in der Markus Lanz Dir vorgaukelt, Du hättest einen Sechser im Lotto. Aber am Ende hiesse es dann: "Verstehen Sie Spass?" - Deine Konsequenz wäre dann: das ZDF schuldet mir € 17 Mio ...?

      öhm.... nö.
      einen kaufvertrag kann man nicht mit nem staatlich kontrollierten glückspiel gleichsetzen.


      da ist ebay sich mal wieder selbst näher als seinen kunden... schnell alle beweise der eigenen unfähigkeit vernichten, bevor noch einer merkt, das da wieder ein spitzbube am werk war.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()