Achtung Abgemahnte: Strafbewehrte Unterlassungserklärung gilt unbegrenzt

    • Achtung Abgemahnte: Strafbewehrte Unterlassungserklärung gilt unbegrenzt

      Wer etwa wegen Verstoßes gegen Wettbewerbsrecht oder auch wegen Filesharings abgemahnt worden ist, sollte sich gut überlegen, ob er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt. Denn diese gilt nicht nur für die Zeitdauer von 30 Jahre. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes.

      Zum kompletten Beitrag, hier klicken
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"