Probleme mit einem Käufer

    • Probleme mit einem Käufer

      Hallo ich bin neu hier und ich hoffe, ich mache das alles den Regeln entsprechend.
      Ich habe ein kleines, aber sehr nerviges Problem mit einem Käufer.

      Ich bin privater Verkäufer und in dieser Sache geht es um eine Musik-CD die in einer Auktion von mir am 01.09.2012 für 10,50€ verkauft wurde. In der Artikelbeschreibung steht unter anderem: "zahlbar innerhalb von 5 Werktagen, da ich 5 Werktage für eine Überweisung und ggf. Paypal für ausreichend erachte" und "sollte nach 5 Werktagen kein Zahlungseingang festgestellt werden, wird automatisch von ebay ein Fall eröffnet. Der Käufer hat dann 4 weitere Tage Zeit sich zu melden bzw. den Betrag zu bezahlen". Die Artikelbeschreibung endet mit: "Mit einem Gebot akzeptieren Sie ausdrücklich alle Informationen in meiner Angebotsbeschreibung."

      Als Zahlungsmöglichkeit war nur "Überweisung" angegeben.
      Versand war von mir als "kostenlos" deklariert.

      Hier jetzt ein kleiner zeitlicher Überblick und Hinweis auf die Problematik:

      01.09. Artikel wird für 10,50€ verkauft - Käufer bekommt direkt nach Auktionsende die Rechnung von mir geschickt
      04.09. Käufer meldet sich, er werde die Zahlung per ÜBerweisung erst "in einigen Tagen ausführen", ich solle Verständnis dafür haben. Paypal wäre ihm lieber "geht meist schneller" - ich reagiere vorerst nicht auf diese Information
      07.09. Ich stelle dem Käufer nun auch PAypal zur Verfügung, damit die Auktion schneller abgeschlossen werden kann
      09.09. Ich eröffne, wie in der Artikelbeschreibung angekündigt, einen Fall, da nach über 5 Werktagen keine Zahlung bzw seit dem 04.09. keine Mitteilung vom Käufer bei mir eingegangen ist. Der Käufer bekommt nun laut ebay 4 Tage Zeit, sich zu äußern.
      13.09. Ich habe keine Mitteilung durch den Käufer bekommen und schließe den Fall - und hier ist mein Fehler: am 12.09. wrde das Geld auf meinem Bankkonto gutgeschrieben. Der Käufer meldet sich erbost, er hätte bezahlt und er hätte mir auch nicht mitteilen müssen, nachdem der Fall bei ebay geöffnet wurde, dass er die Zahlung bereits angewiesen hat. Dazu fehle ihm einfach die Zeit. Ich weise ihn darauf hin, dass er automatisch beim einloggen durch ebay informiert wird (durch ein Pop-Up-Fenster - laut ebay), dass ein Fall geöffnet wurde und er sich dazu äußern soll. Ebenfalls weise ich ihn darauf hin, dass eine Nachricht bzw. der klick auf "Artikel bezahlt" keine große zeitliche Belastung darstelle. Ich biete dem Käufer eine Rückerstattung an, da er erst nach 9 Werktagen den Artikel bezahlt hat und somit gegen die Artikelbeschreibung verstoßen hat. Der Käufer ist weiterhin erbost gibt mir aber direkt seine Bankverbindung durch. Ich entbinde ihn daraufhin vom Kauf und veranlasse direkt (immernoch am 13.09.) die Rückerstattung auf das Bankkonto.
      23.09. Käufer öffnet bei ebay einen Fall. Er habe weder eine Rückerstattung noch die CD erhalten. Er möchte unter allen Umständen die CD. Ich schildere ebay die Situation und belege die Rückerstattung durch einen Zahlungsbeleg umgehend.
      25.09. ebay schließt den Fall zu meinen Gunsten
      03.10. Käufer meldet sich über das ebay-Nachrichten-Portal. Weder er, noch ich seien vom Kaufvertrag zurückgetreten - also sei der Kaufvertrag weiterhin gültig. Den Artikel habe er auch bezahlt. Er gibt mir eine 10-tägige Frist um den Artikel zu versenden. Von der erhaltenen Rückerstattung bzw. den vorher laufenden Schriftverkehr erwähnt er nichts. Ich rufe die ebay-Hotline an und die gibt mir zu verstheen, der Käufer habe sich nicht an die von mir aufgelegten Bestimmungen (5 Werktage) gehalten und ebay habe diesen Fall auch schon längst geprüft und für mich positiv entschieden. Der Käufer habe somit keinen Anspruch auf die CD. Allerdings erwartet ebay, dass der Käufer evtl. weitere Instanzen (Anwalt) geht, um doch noch zur CD zu kommen.

      Wie ist die Einschätzung hier in der Runde? Klar habe ich einen Fehler gemacht und habe den Fall am 13.09. mit dem Vermerk "Zahlung nicht erhalten" geschlossen, obwohl am 12.09. das Geld bei mir einging. Das habe ich auch ebay umgehend gemeldet, damit diese den negativen Eintrag im Kundenkonto des Käufers ausgleichen können. Auch sehe ich es so, der Käufer hat mir durch die Übersendung seiner Bankdaten zu verstehen gegeben, dass er einer Rückerstattung zustimmt. Widersprochen hat er dieser mit keinem Wort. Auch habe ich ihn von seiner Kaufpflicht entbunden, welches er unkommentiert lies. Hat der Käufer jetzt dennoch einen anspruch auf die CD oder anders gefragt, kann er jetzt wirklich über einen Anwalt bzw das Amtsgericht seine Forderungen geltend machen?

      Ich möchte anmerken, jeglicher Schriftverkehr liegt mir vor und es wurde nichts erfunden oder weggleassen.
      Danke für die Mühe und ich würde mich um ein Feedback freuen.
    • Sehe ich auch so. Das Durchgeben seiner Kontoverbindung war eine schlüssige Handlung für den einvernehmlichen Rücktritt vom Vertrag.
      Das ist aber auch schon alles, was dich entbindet.

      "Bei Nichtzahlung melde ich an ebay" hat nämlich nichts mit eurem Vertrag zu tun. Das dient nur der Erstattung deiner Provision und der Verwarnung durch eBay.
      Ein solcher Vermerk in der AB hat keinen anderen Effekt. Da müsstest du dich schon darüber äußern, dass du den Vertrag nach Fristablauf als aufgelöst ansiehst.

      Ich persönlich bin ein absolut pünktlicher Zahler, der sofort nach Auktionsgewinn die Zahlung anweist. Bei derartigen Texten in der AB erlischt jedes Interesse.
    • Vielen Dank für deine Einschätzung.

      Ich habe diesen Satz in die AB aufgenommen, nachdem viele Käufer über teilweise Wochen nicht bezahlt haben. Daraufhin bekam ich den Tipp, eine Frist direkt in der AB anzuzeigen. Aber ich verstehe was du meinst, denn ich zahle auch immer direkt nach Auktionsende und wäre auch etwas "irritiert" über so eine AB.

      Ist die Mitteilung, nachdem der Käufer mir seine Bankdaten für die Rückerstattung durchgeben hat, dass ich ihn hiermit von der Kaufpflicht entbinde, auch irgendwie relevant? Denn er beruft sich ja darauf, ichwäre nicht vom Kaufvertrag zurückgetreten.
    • gleich vorweg, damit es da keine missverständnisse gibt: ein anwalt ist keine instanz. instanzen gibts nur bei gerichten.

      der gesetzgeber sieht eine frist von 10-14tagen für eine zahlungsaufforderung als angemessen an. man sollte dabei noch 2-3tage extra rechnen, um sicher zu gehen, daß die zahlung wirklich nicht da ist. du hättest schon das bankkonto prüfen müssen. das ist beim onlinebanking heutzutage auch nicht die welt.
      viele machen nicht die kaufabwicklung bzw. bestätigen diese nicht, so daß es für den verkäufer so aussieht, als sei nichts in die wege geleitet worden.

      Ich biete dem Käufer eine Rückerstattung an, da er erst nach 9 Werktagen den Artikel bezahlt hat und somit gegen die Artikelbeschreibung verstoßen hat. Der Käufer ist weiterhin erbost gibt mir aber direkt seine Bankverbindung durch. Ich entbinde ihn daraufhin vom Kauf und veranlasse direkt (immernoch am 13.09.) die Rückerstattung auf das Bankkonto.

      du hast dem käufer eine rückerstattung angeboten und er hat dem zugestimmt. das könnte man so verstehen, der käufer hätte einem rücktritt vom kaufvertrag zugestimmt.
      stellt sich die frage, ob er verstanden hat, worum es hier ging - also ob ihr da einer meinung wart, der vertrag soll gelöst werden und jeder verliert seine ansprüche auf seinen teil (geld bzw. ware). da der artikel bezahlt war: wär es einfacher gewesen, den artikel einfach zu versenden.
      den nichtversand schreib ich mal dem umstand zu, das du irrtümlich meinst, klicken bei ebay könnte verträge auflösen.
      ebay ist in sachen vertragsauflösungen nur klickibunti, also klicken bei ebay löst keinen kaufvertrag rechtswirksam auf.
      was ebay in den unstimmigkeiten entscheidet ist rechtlich egal, denn ebay ist kein gericht oder sowas...

      du hast 2 optionen:
      - dem käufer mitteilen, das es missverständnisse gab, du aber daran interessiert bist, das ganze zu einem positiven ende zu führen und die cd umgehend auf reisen geht, wenn er gezahlt hat. der käufer bekommt, was er will und du hast deine ruhe.
      - du beharrst auf der vertragsauflösung, was dazu führen könnte, daß der käufer sich derart aufregt, daß er demnächst wieder bei dir kauft und dich negativ bewertet. in manchen fällen kann man das löschen lassen, aber eben auch nicht immer. du kannst diesen käufer zwar sperren, aber der könnte freunde und bekannte bei dir kaufen lassen, um dir ein paar rote reinhauen zu können.
      sowas ist schon vorgekommen und man weiß nie, wen man da als käufer hat und wie der tickt. so gesehen solltest du den kram evtl. erstmal nicht neu reinstellen oder über einen anderen account. die cd würde ich erstmal beiseite legen, damit etwas gras drüber wächst, der käufer sich das teil woanders kaufen kann und nicht mehr guckt, ob deine nochmal auftaucht.

      @alte eule
      Ich persönlich bin ein absolut pünktlicher Zahler, der sofort nach Auktionsgewinn die Zahlung anweist. Bei derartigen Texten in der AB erlischt jedes Interesse.

      wenn du gleich zahlst, wieso stört dich das dann, wenn sowas drin steht?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • @riverside: auch dir vielen Dank für das Feedback. Auch dich möchte ich zusätzlich fragen, ob es von Bedeutung ist, dass ich dem Käufer, nachdem er mir seine Bankdaten übermittelt hat, von der Kaufpflicht entbunden habe. Kommt dies einer Auflösung des Kaufvertrages gleich oder ist dies nicht vergleichbar?
    • Fortunes_Fool schrieb:

      Ist die Mitteilung, nachdem der Käufer mir seine Bankdaten für die Rückerstattung durchgeben hat, dass ich ihn hiermit von der Kaufpflicht entbinde, auch irgendwie relevant? Denn er beruft sich ja darauf, ichwäre nicht vom Kaufvertrag zurückgetreten.

      Der Käufer wurde von Dir von der Kaufpflicht entbunden. Das heißt, er muß den Kaufvertrag nicht mehr erfüllen, aber er kann es tun, wenn er möchte.
      viribus unitis semper et ubique
    • Fortunes_Fool schrieb:

      01.09. Artikel wird für 10,50€ verkauft - Käufer bekommt direkt nach Auktionsende die Rechnung von mir geschickt
      04.09. Käufer meldet sich, er werde die Zahlung per ÜBerweisung erst "in einigen Tagen ausführen", ich solle Verständnis dafür haben. Paypal wäre ihm lieber "geht meist schneller" - ich reagiere vorerst nicht auf diese Information

      An dieser Stelle wäre normalerweise Schluß gewesen, der Käufer hat sich gemeldet und seine Zahlungsbereitschaft signalisiert. Dieses ganze Hickhack wegen 10 Euro Fuffzig ist so kleinkariert und albern. Der Käufer hat verständlicherweise ertstmal die Rückzahlung angenommen und somit die Ausgangslage wieder hergestellt. Er hat sein Geld und du sitzt immer noch auf deiner CD, herzlichen Glückwunsch! Aber das Interesse an der Sache hat er noch nicht verloren. Das ganze Papperlapapp von Rechtsanwalt und Pipapo könnt ihr euch klemmen. Das ist ja noch alberner und schlägt jedem Faß die Krone ins Gesicht. Du solltest dem Kaufinteressierten jetzt im Nachhinein nochmal den Kauf anbieten und sehen was er dazu meint. Damit könntet ihr beiden Schnürsenkelbügler doch noch zum Anschluß kommen und den Weltfrieden wenigstens ein Stückchen retten.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Ich verstehe nicht, worum es hier geht ...

      Ich verstehe es einfach nicht.

      Was abgelaufen ist, verstehe ich schon, aber ich verstehe den Grund nicht. Was ist los mit euch, speziell mit Fortunes Fool ???
      Hast Du wirklich nicht irgendetwas Besseres zu tun als Dich um so einen Blödsinn zu kümmern?

      Und dann damit auch noch an die Öffentlichkeit zu gehen, ist Dir das nicht peinlich?

      Ruf den Käufer doch einfach mal an, anstatt Dich vor diese Glotze zu setzen und eine ellenlange Beschreibung dieses Schwachsinns zu erstellen.

      Das Internet kann man wirklich und wahrhaftig besser nutzen als daraus eine Art "live RTL2" zu machen !!! :wallbash
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      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
    • Hab auch noch was Senf gefunden.
      Wenn Zehnfuffzsch schon so überlebenswichtig sind, kontrolliert man vor der Fallschließung doch bitte den Kontoauszug!
      Warum überhaupt diese Hektik?
      Übrigens, falls der K via PainPal bezahlt solltest du sendungsverfolgt versenden (was bei kostenlosem Versand nicht so prickelnd ist!), oder du riskierst Geld-und-Ware-weg.

      P.S. @Walter :lach: Thanx!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!