Hallo ich bin neu hier und ich hoffe, ich mache das alles den Regeln entsprechend.
Ich habe ein kleines, aber sehr nerviges Problem mit einem Käufer.
Ich bin privater Verkäufer und in dieser Sache geht es um eine Musik-CD die in einer Auktion von mir am 01.09.2012 für 10,50€ verkauft wurde. In der Artikelbeschreibung steht unter anderem: "zahlbar innerhalb von 5 Werktagen, da ich 5 Werktage für eine Überweisung und ggf. Paypal für ausreichend erachte" und "sollte nach 5 Werktagen kein Zahlungseingang festgestellt werden, wird automatisch von ebay ein Fall eröffnet. Der Käufer hat dann 4 weitere Tage Zeit sich zu melden bzw. den Betrag zu bezahlen". Die Artikelbeschreibung endet mit: "Mit einem Gebot akzeptieren Sie ausdrücklich alle Informationen in meiner Angebotsbeschreibung."
Als Zahlungsmöglichkeit war nur "Überweisung" angegeben.
Versand war von mir als "kostenlos" deklariert.
Hier jetzt ein kleiner zeitlicher Überblick und Hinweis auf die Problematik:
01.09. Artikel wird für 10,50€ verkauft - Käufer bekommt direkt nach Auktionsende die Rechnung von mir geschickt
04.09. Käufer meldet sich, er werde die Zahlung per ÜBerweisung erst "in einigen Tagen ausführen", ich solle Verständnis dafür haben. Paypal wäre ihm lieber "geht meist schneller" - ich reagiere vorerst nicht auf diese Information
07.09. Ich stelle dem Käufer nun auch PAypal zur Verfügung, damit die Auktion schneller abgeschlossen werden kann
09.09. Ich eröffne, wie in der Artikelbeschreibung angekündigt, einen Fall, da nach über 5 Werktagen keine Zahlung bzw seit dem 04.09. keine Mitteilung vom Käufer bei mir eingegangen ist. Der Käufer bekommt nun laut ebay 4 Tage Zeit, sich zu äußern.
13.09. Ich habe keine Mitteilung durch den Käufer bekommen und schließe den Fall - und hier ist mein Fehler: am 12.09. wrde das Geld auf meinem Bankkonto gutgeschrieben. Der Käufer meldet sich erbost, er hätte bezahlt und er hätte mir auch nicht mitteilen müssen, nachdem der Fall bei ebay geöffnet wurde, dass er die Zahlung bereits angewiesen hat. Dazu fehle ihm einfach die Zeit. Ich weise ihn darauf hin, dass er automatisch beim einloggen durch ebay informiert wird (durch ein Pop-Up-Fenster - laut ebay), dass ein Fall geöffnet wurde und er sich dazu äußern soll. Ebenfalls weise ich ihn darauf hin, dass eine Nachricht bzw. der klick auf "Artikel bezahlt" keine große zeitliche Belastung darstelle. Ich biete dem Käufer eine Rückerstattung an, da er erst nach 9 Werktagen den Artikel bezahlt hat und somit gegen die Artikelbeschreibung verstoßen hat. Der Käufer ist weiterhin erbost gibt mir aber direkt seine Bankverbindung durch. Ich entbinde ihn daraufhin vom Kauf und veranlasse direkt (immernoch am 13.09.) die Rückerstattung auf das Bankkonto.
23.09. Käufer öffnet bei ebay einen Fall. Er habe weder eine Rückerstattung noch die CD erhalten. Er möchte unter allen Umständen die CD. Ich schildere ebay die Situation und belege die Rückerstattung durch einen Zahlungsbeleg umgehend.
25.09. ebay schließt den Fall zu meinen Gunsten
03.10. Käufer meldet sich über das ebay-Nachrichten-Portal. Weder er, noch ich seien vom Kaufvertrag zurückgetreten - also sei der Kaufvertrag weiterhin gültig. Den Artikel habe er auch bezahlt. Er gibt mir eine 10-tägige Frist um den Artikel zu versenden. Von der erhaltenen Rückerstattung bzw. den vorher laufenden Schriftverkehr erwähnt er nichts. Ich rufe die ebay-Hotline an und die gibt mir zu verstheen, der Käufer habe sich nicht an die von mir aufgelegten Bestimmungen (5 Werktage) gehalten und ebay habe diesen Fall auch schon längst geprüft und für mich positiv entschieden. Der Käufer habe somit keinen Anspruch auf die CD. Allerdings erwartet ebay, dass der Käufer evtl. weitere Instanzen (Anwalt) geht, um doch noch zur CD zu kommen.
Wie ist die Einschätzung hier in der Runde? Klar habe ich einen Fehler gemacht und habe den Fall am 13.09. mit dem Vermerk "Zahlung nicht erhalten" geschlossen, obwohl am 12.09. das Geld bei mir einging. Das habe ich auch ebay umgehend gemeldet, damit diese den negativen Eintrag im Kundenkonto des Käufers ausgleichen können. Auch sehe ich es so, der Käufer hat mir durch die Übersendung seiner Bankdaten zu verstehen gegeben, dass er einer Rückerstattung zustimmt. Widersprochen hat er dieser mit keinem Wort. Auch habe ich ihn von seiner Kaufpflicht entbunden, welches er unkommentiert lies. Hat der Käufer jetzt dennoch einen anspruch auf die CD oder anders gefragt, kann er jetzt wirklich über einen Anwalt bzw das Amtsgericht seine Forderungen geltend machen?
Ich möchte anmerken, jeglicher Schriftverkehr liegt mir vor und es wurde nichts erfunden oder weggleassen.
Danke für die Mühe und ich würde mich um ein Feedback freuen.
Ich habe ein kleines, aber sehr nerviges Problem mit einem Käufer.
Ich bin privater Verkäufer und in dieser Sache geht es um eine Musik-CD die in einer Auktion von mir am 01.09.2012 für 10,50€ verkauft wurde. In der Artikelbeschreibung steht unter anderem: "zahlbar innerhalb von 5 Werktagen, da ich 5 Werktage für eine Überweisung und ggf. Paypal für ausreichend erachte" und "sollte nach 5 Werktagen kein Zahlungseingang festgestellt werden, wird automatisch von ebay ein Fall eröffnet. Der Käufer hat dann 4 weitere Tage Zeit sich zu melden bzw. den Betrag zu bezahlen". Die Artikelbeschreibung endet mit: "Mit einem Gebot akzeptieren Sie ausdrücklich alle Informationen in meiner Angebotsbeschreibung."
Als Zahlungsmöglichkeit war nur "Überweisung" angegeben.
Versand war von mir als "kostenlos" deklariert.
Hier jetzt ein kleiner zeitlicher Überblick und Hinweis auf die Problematik:
01.09. Artikel wird für 10,50€ verkauft - Käufer bekommt direkt nach Auktionsende die Rechnung von mir geschickt
04.09. Käufer meldet sich, er werde die Zahlung per ÜBerweisung erst "in einigen Tagen ausführen", ich solle Verständnis dafür haben. Paypal wäre ihm lieber "geht meist schneller" - ich reagiere vorerst nicht auf diese Information
07.09. Ich stelle dem Käufer nun auch PAypal zur Verfügung, damit die Auktion schneller abgeschlossen werden kann
09.09. Ich eröffne, wie in der Artikelbeschreibung angekündigt, einen Fall, da nach über 5 Werktagen keine Zahlung bzw seit dem 04.09. keine Mitteilung vom Käufer bei mir eingegangen ist. Der Käufer bekommt nun laut ebay 4 Tage Zeit, sich zu äußern.
13.09. Ich habe keine Mitteilung durch den Käufer bekommen und schließe den Fall - und hier ist mein Fehler: am 12.09. wrde das Geld auf meinem Bankkonto gutgeschrieben. Der Käufer meldet sich erbost, er hätte bezahlt und er hätte mir auch nicht mitteilen müssen, nachdem der Fall bei ebay geöffnet wurde, dass er die Zahlung bereits angewiesen hat. Dazu fehle ihm einfach die Zeit. Ich weise ihn darauf hin, dass er automatisch beim einloggen durch ebay informiert wird (durch ein Pop-Up-Fenster - laut ebay), dass ein Fall geöffnet wurde und er sich dazu äußern soll. Ebenfalls weise ich ihn darauf hin, dass eine Nachricht bzw. der klick auf "Artikel bezahlt" keine große zeitliche Belastung darstelle. Ich biete dem Käufer eine Rückerstattung an, da er erst nach 9 Werktagen den Artikel bezahlt hat und somit gegen die Artikelbeschreibung verstoßen hat. Der Käufer ist weiterhin erbost gibt mir aber direkt seine Bankverbindung durch. Ich entbinde ihn daraufhin vom Kauf und veranlasse direkt (immernoch am 13.09.) die Rückerstattung auf das Bankkonto.
23.09. Käufer öffnet bei ebay einen Fall. Er habe weder eine Rückerstattung noch die CD erhalten. Er möchte unter allen Umständen die CD. Ich schildere ebay die Situation und belege die Rückerstattung durch einen Zahlungsbeleg umgehend.
25.09. ebay schließt den Fall zu meinen Gunsten
03.10. Käufer meldet sich über das ebay-Nachrichten-Portal. Weder er, noch ich seien vom Kaufvertrag zurückgetreten - also sei der Kaufvertrag weiterhin gültig. Den Artikel habe er auch bezahlt. Er gibt mir eine 10-tägige Frist um den Artikel zu versenden. Von der erhaltenen Rückerstattung bzw. den vorher laufenden Schriftverkehr erwähnt er nichts. Ich rufe die ebay-Hotline an und die gibt mir zu verstheen, der Käufer habe sich nicht an die von mir aufgelegten Bestimmungen (5 Werktage) gehalten und ebay habe diesen Fall auch schon längst geprüft und für mich positiv entschieden. Der Käufer habe somit keinen Anspruch auf die CD. Allerdings erwartet ebay, dass der Käufer evtl. weitere Instanzen (Anwalt) geht, um doch noch zur CD zu kommen.
Wie ist die Einschätzung hier in der Runde? Klar habe ich einen Fehler gemacht und habe den Fall am 13.09. mit dem Vermerk "Zahlung nicht erhalten" geschlossen, obwohl am 12.09. das Geld bei mir einging. Das habe ich auch ebay umgehend gemeldet, damit diese den negativen Eintrag im Kundenkonto des Käufers ausgleichen können. Auch sehe ich es so, der Käufer hat mir durch die Übersendung seiner Bankdaten zu verstehen gegeben, dass er einer Rückerstattung zustimmt. Widersprochen hat er dieser mit keinem Wort. Auch habe ich ihn von seiner Kaufpflicht entbunden, welches er unkommentiert lies. Hat der Käufer jetzt dennoch einen anspruch auf die CD oder anders gefragt, kann er jetzt wirklich über einen Anwalt bzw das Amtsgericht seine Forderungen geltend machen?
Ich möchte anmerken, jeglicher Schriftverkehr liegt mir vor und es wurde nichts erfunden oder weggleassen.
Danke für die Mühe und ich würde mich um ein Feedback freuen.