Wow.Es gibt Urteile,die lassen einen erstaunen.
onlinemarktplatz.de/32080/kein…-auf-ebay-privatverkaufe/
Verkauft eine Person auf dem Online-Marktplatz eBay Waren privat, so
unterliegt sie normalerweise nicht der Mehrwertsteuerpflicht. Wie das
Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg am 22. Oktober 2012 schriftlich mitgeteilt hat,
gilt das auch bei hohen Erlösen, jedoch nur solange die Verkäufer nicht
wie [gewerbliche] Händler auftreten (Az.: 14 K 702/10).
Hintergrund
Die Klägerin hatte binnen eines Jahres zirka 140 Pelzmäntel bei eBay zur Auktion
angeboten und dadurch 77.000 Euro generiert. Das Finanzamt vermutete,
dass die Frau einen gewerblichen Handel betreibt und verlangte von der
Verkäuferin Umsatzsteuer. Die Frau jedoch widersprach dem Finanzamt und
erklärte, dass die Pelzmäntel allesamt aus der Erbschaft ihrer
verstorbenen Schwiegermutter stammten… .
Das Finanzamt glaubte der
Frau nicht, weshalb der Fall vor das FG Baden-Württemberg kam. Die
Richter hier schenkten der eBay-Verkäuferin Glauben. Es gebe keinerlei
Anzeichen dafür, dass die Frau die Pelzmäntel selbst und zum Zweck des
Wiederverkaufs gekauft habe. Das Finanzamt habe auch keine Belege dafür
gefunden, dass die Klägerin die Pelzmäntel selbst eingekauft hätte.
Damit sei die eBay-Nutzerin „nicht wie ein Händler am Markt und damit
auch nicht unternehmerisch tätig geworden“, so das Urteil vom 18. Juli
2012. Umsatzsteuer werde somit nicht fällig. Dass sich die Frau
beträchtliche Arbeit mit ihren Veräußerungen gemacht habe, ändere daran
nichts.
Das schmeisst doch einiges über den Haufen.
onlinemarktplatz.de/32080/kein…-auf-ebay-privatverkaufe/
Verkauft eine Person auf dem Online-Marktplatz eBay Waren privat, so
unterliegt sie normalerweise nicht der Mehrwertsteuerpflicht. Wie das
Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg am 22. Oktober 2012 schriftlich mitgeteilt hat,
gilt das auch bei hohen Erlösen, jedoch nur solange die Verkäufer nicht
wie [gewerbliche] Händler auftreten (Az.: 14 K 702/10).
Hintergrund
Die Klägerin hatte binnen eines Jahres zirka 140 Pelzmäntel bei eBay zur Auktion
angeboten und dadurch 77.000 Euro generiert. Das Finanzamt vermutete,
dass die Frau einen gewerblichen Handel betreibt und verlangte von der
Verkäuferin Umsatzsteuer. Die Frau jedoch widersprach dem Finanzamt und
erklärte, dass die Pelzmäntel allesamt aus der Erbschaft ihrer
verstorbenen Schwiegermutter stammten… .
Das Finanzamt glaubte der
Frau nicht, weshalb der Fall vor das FG Baden-Württemberg kam. Die
Richter hier schenkten der eBay-Verkäuferin Glauben. Es gebe keinerlei
Anzeichen dafür, dass die Frau die Pelzmäntel selbst und zum Zweck des
Wiederverkaufs gekauft habe. Das Finanzamt habe auch keine Belege dafür
gefunden, dass die Klägerin die Pelzmäntel selbst eingekauft hätte.
Damit sei die eBay-Nutzerin „nicht wie ein Händler am Markt und damit
auch nicht unternehmerisch tätig geworden“, so das Urteil vom 18. Juli
2012. Umsatzsteuer werde somit nicht fällig. Dass sich die Frau
beträchtliche Arbeit mit ihren Veräußerungen gemacht habe, ändere daran
nichts.
Das schmeisst doch einiges über den Haufen.
Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
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