Käufer will Ware mit Hilfe eines Rechtsanwalts zurückgeben

    • Käufer will Ware mit Hilfe eines Rechtsanwalts zurückgeben

      Hallo,



      hoffe hier wird man mir weiter helfen können.



      Ich habe am 22 April einen Perser Orientteppich (Neupreis war vor ca. 15 Jahren
      10000 DM) gebraucht im guten Zustand ins Ebay gestellt per Sofort kauf in Höhe
      von 450 Euro.. Am 29 April kam die Anfrage ob der Teppich Flecken hätte.
      Ich Antwortete mit nein und das sich der Teppich in einem Super Zustand
      befinde..

      Am selben Tag wurde der Teppich noch vom Interessenten gekauft, und gegen
      abends von ihrem Mann abgeholt und dabei genauestens besichtigt ( Teppich war
      komplett ausgerollt )..

      Der Ehemann war vom Teppich sehr begeistert und nahm diesen sofort mit und
      bezahlte gleich bar..



      Am nächsten Tag bekam ich eine gute Bewertung. Und drei Tage später wurde
      angerufen und sich beschwert das der Teppich abnutzungsstellen hätte! Sie
      wollten somit das Geld zurück.. Ich wiedersprach dies ganzen und sagte man
      solle sich doch beim ebaykäuferschutz melden..



      Darauf folgte:

      Käufer:


      Das hat uns der Käufer bisher mitgeteilt:
      Dem Käufer zufolge weicht der Artikel erheblich von Ihrer Beschreibung ab.
      Der Käufer hat versucht sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen.
      Der Käufer hat per E-Mail und Telefon Kontakt mit Ihnen aufgenommen.
      Der Käufer hat keine Antwort erhalten.
      Der Käufer erwartet, dass Sie das Problem lösen.
      Sie können den Käufer unter 01785409xxx (edit by Admin - die komplette Nr. ist hier nicht erforderlich) telefonisch erreichen, um dieses Problem zu klären.
      Den Käufer erreichen Sie am besten zur folgenden Uhrzeit: „fast immer”.
      Der Artikel weist sichtbare Schäden auf.
      Ergänzende Angaben:
      "Der
      Teppich wurde nach unserer Nachfrage als "Er ist in einem Super
      Zustand" beschrieben. Der Teppich weißt jedoch kahle Stellen auf an
      denen die Teppichsubstanz vollständig abgelaufen ist und die Trägerfäden
      sehr deutlich an der Oberfläche liegen. Zusätzlich hat er >6
      Flecken, die deutlich sichtbar sind. "
      Der Käufer wünscht:
      Volle Rückerstattung

      Ich:


      "In meiner Artikelbeschreibung stand guter Zustand und es wurde auch
      angeboten den Teppich vor dem Kauf zu besichtigen. Als der Teppich
      abgeholt wurde, wurde er vom Käufer bestens angeschaut und auf Flecken
      und sonstige Abnutzungen kontrolliert. Es gab nichts zu bemängeln im
      Gegenteil er war sehr zufrieden!! Flecken waren mir im Teppich definitiv
      nicht bekannt! In meiner Beschreibung oder Emails stand auch nichts
      davon das er fleckenfrei ist. Dann bekomme ich am nächsten Tag auch noch
      eine positive Bewertung des Käufers. Zwei Tage später meldet er sich
      und ist plötzlich unzufrieden, fordert Geldrückgabe aus der Begründung
      das Flecken drin sind. Nach längerer Disskusion bietete ich den Käufer
      sich bei Ebay zu melden da dies mit den Flecken nicht sein kann. Und
      jetzt wird auch noch unterstellt das er Schäden hat und das der Artikel
      erheblich von meiner Beschreibung abweicht. Das ist eine Bodenlose
      unverschämtheit."

      Käufer:

      "Der Teppich war bei Abholung schon eingerollt. Ich habe mich auf die
      Aussage Zitat:"Er ist in einem Super Zustand" verlassen, der Teppich
      wurde NICHT ausgerollt. Die Bewertung wurde leider vorschnell abgegeben,
      weil der Verkauf selber gut geklappt hat. Beim Auslegen ca. 36 Std
      später sind sofort die abgenutzten Stellen aufgefallen, an denen der
      Floor vollständig abgelaufen ist. Dieser Zustand und die vorhandenen
      Flecken wurden über Fotos an den Verkäufer gesendet. Danach habe ich um
      eine Rückabwicklung des Verkaufs gebeten, weil die Artikelbeschreibung
      nicht zum Zustand des Teppichs paßt. Die Rückabwicklung wurde wie jetzt
      noch ohne Begründung abgelehnt wird. Es würde nur darauf verwiesen, dass
      man sich den Teppich hätte vorher anschauen können. Was aber
      Vertragsrechtlich keine relevanz besitzt. Festzuhalten ist, dass im
      Kaufvertrag zu dem auch die Beantwortung der Fragen per E-mail gehört
      ein Super Zustand versprochen, der aber nicht vom Produkt gehalten
      wurde."

      Ich:

      "Ohne Begründung?? 1. Der Teppich war als der Käufer kam KOMPLETT
      ausgerollt. Meine Freundin war beim Verkauf dabei und kann somit diese
      Aussage bezeugen. 2. Die vom Käufer genannten ``abgenutzten Stellen
      inklusive Flecken`` waren zum Zeitpunkt als der Teppich noch bei uns
      zuhause war definitiv nicht aufzuweisen!! 3. Flecken: So wie der Käufer
      den Teppich in seinem Fahrzeug transportierte, hätten die Flecken
      innerhalb dieser 36Stunden entstehen können. 4. Das Angebot diesen
      Teppich vor Kauf anzuschauen ist klar nicht vertragsrechtlich relevant,
      jedoch wenn ich schon dem Interessenten diese Möglichkeit gebe, dann
      schreibe ich doch nicht in meinem Angebot falsche Angaben die ich dann
      mit meinem Produkt nicht halten kann! Somit sehe ich keinerlei Gründe
      diesen Teppich zurück zu nehmen, da der Teppich genauso übergeben wurde
      wie er im Ebay beschrieben wurde - guter Zustand - Wenn der Käufer
      dies jetzt immer noch nicht akzeptiert, soll er diesen Fall dem Ebay
      Kundenservice weiter geben."

      EBAY:


      Kommentare vom eBay-Kundenservice:
      Da über den
      eBay-Käuferschutz nur Artikel abgesichert sind, die mit PayPal bezahlt
      wurden, haben wir uns entschlossen dem Käufer keine Erstattung zu
      gewähren. Sie müssen keine weiteren Schritte für diesen Fall
      unternehmen.


      Ja und nun ist alles vor Gericht:-(

      Heute war die erste Verhandlung. Die Käuferin hat den Zeugen ( Ihr ehemann ) der den Teppich abgeholt hat und ich meine Freundin die beim Verkauf dabei war..
      Ihr Ehemann sagt aus der Teppich wäre nicht ausgerollt gewesen. Meine Freundin bezeugt das der Teppich ausgerollt gewesen ist und keine Mängel vorm verkauf aufweißte..

      Nun möchte der Kläger einen Sachverständigen hinzuziehen er beweisen soll ob der Teppich schon abnutzungen aufwieß. ( Kosten dafür laut meines Anwalt um die 1500 Euro )..

      Nun meine Frage wie ich weiter vor gehen soll da ich keinen Rechtschutz habe, sowie meine chancen stehen!??


      BITTE UM SCHNELLE HILFE SOWIE VORSCHLÄGE DA MEIN ANWALT SAGT DAS ES 50 / 50 STEHT..

      Siehe Anhang: Ebay Angebot..


      Vielen DAnk schonmal im vorraus..
      Dateien
      • IMG.pdf

        (226,72 kB, 184 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • italiano87 schrieb:

      BITTE UM SCHNELLE HILFE SOWIE VORSCHLÄGE DA MEIN ANWALT SAGT DAS ES 50 / 50 STEHT..

      Du hast einen Anwalt, der sich mit dem Fall auseinandergesetzt hat, und möchtest von uns, die nicht annähernd so viel Einblick wie dieser in den Sachverhalt haben können, Hilfe in einem laufenden Prozess?

      Ich weiß ja nicht, was du glaubst, wo du hier gelandet bist, aber offensichtlich scheinst du die absurde Vorstellung zu haben, wir könnten den Prozess für dich gewinnen, während dein Anwalt es nicht kann. Da fällt mir gar nichts mehr zu ein, aber wenn es nicht so aberwitzig wäre, könnte man sich geschmeichelt fühlen.

      Mein Rat: Vertraue dem Anwalt, den du selbst gewählt hast.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nehme mal an, es geht dem TE vor allen Dingen um die 1.500 € Sachverständigenkosten, welche er tragen müsste, falls er diesen "50/50" Fall verliert.
      Zusätzlich zu RA und Gerichtskosten ist das natürlich schon eine Menge.

      Vielleicht möchte er nur einen Rat, ob er nicht lieber die Finger davon lassen soll?

      @italiano

      Hast du denn tatsächlich Bilder von den Beschädigungen durch den Käufer geschickt bekommen?
    • Kaiolito schrieb:

      Vielleicht möchte er nur einen Rat, ob er nicht lieber die Finger davon lassen soll?

      Um das beurteilen zu können, müssten wir den Teppich jetzt sehen. Wenn der TE das bewerkstelligt, bin ich gerne bereit, eine Einschätzung abzugeben. Das werden dann auch die anderen User tun und dann kann der TE daraus einen Durchschnitt bilden, der irgendwo bei 50/50 liegt.

      Ich frage mich, wie man auf die Idee kommt, wie wir hier ohne Einblick in die Dinge eine besseren Rat abgeben können als der involvierte Anwalt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • italiano87 schrieb:

      mir geht es hauptsächlich darum ob ich witer machen soll bevor ich vor einem haufen schulden stehe;-)

      Das können einzig du und dein Anwalt entscheiden, weil niemand von uns den Teppich kennt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • italiano87 schrieb:

      stell dir vor mein Anwalt hat den Teppich auch nicht gesehen..

      Wie kann er dann die Chancen einschätzen? Diese Frage solltest du ihm mal stellen. Ohne den Teppich gesehen zu haben, kann niemand auch nur annähernd die Erfolgsaussichten einschätzen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • italiano87 schrieb:

      Nun möchte der Kläger einen Sachverständigen hinzuziehen er beweisen soll ob der Teppich schon abnutzungen aufwieß. ( Kosten dafür laut meines Anwalt um die 1500 Euro )..

      Was soll der Sachverständige denn genau begutachten? Dass der Teppich schon bei Übergabe solche Abnutzungen aufgewiesen hat? Wird ihm schwerfallen, er war ja nicht dabei. Dass der Teppich Abnutzungen aufweist, die nicht seit dem Kauf entstanden in der Form sein können, dass sie beim Kauf eventuell noch nciht aufgefallen sein könnten? Wird auch schwer werden. Oder soll er belegen, dass der Teppich nach 15 Jahren normale Gebrauchsspuren aufweist? Das wäre für den Käufer eher kontraproduktiv, denn dann wäre das nicht mal ein Sachmangel.

      Gehen wir mal davon aus, dass der Teppich tatsächlich so runtergerubbelt übergeben wurde, wie der Käufer das beschreibt, dann sehe ich darin jedenfalls keinen versteckten Mangel. Nur aus dem Umstand, dass der Teppich laut Käufer eingerollt übergeben wurde, lässt sich ein versteckter Mangel jedenfalls nicht belegen, denn zum einen hast Du schon im Angebot die Besichtigung angeboten und auch bei der Abholung wäre Möglichkeit gewesen, den Teppich mal auszurollen und wenn es nur dazu dient, zu überprüfen, ob Du tatsächlich den angebotenen Teppich da rumliegen hast. Schon aus dem Grund halte ich die Behauptung des Käufers, er habe den Tepich eingerollt übernommen (und daher ohne sich anzuschauen, ob das das Muster ist, das im Angebot gezeigt wurde) für eher unglaubwürdig.

      Im Angebot steht des weiteren, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Wenn er also den Teppch selber irgendwie runtergerubbelt hat (aus welchen Gründen auch immer) dann ist das sein Problem. Hattet ihr den Teppich denn nicht mit im Termin?

      Letztlich ist die Frage ob hier ein gekauft wie besehen im Raum steht, weil der Teppich ja abgeholt wurde. Sei so nett und halte uns darüber auf dem Laufenden.


      Drapondur schrieb:

      Du hast doch schon einen Anwalt. Was sollen wir denn anraten, was der nicht anraten kann ???


      Oh, Drapondur.... Steuerberater und Anwälte sind immer nur so gut wie die informationen, die sie von ihren Mandanten erhalten. Und so mancher Anwalt ist einfach zu wenig phantasiebegabt um aus den Informationen und den dazugehörigen Paragraphen dann was brauchbares zu schnitzen. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Die Sachverständigenkosten ist das Teil garantiert nicht wert

      Hallo,

      a)der Teppich hat neu DM 10.000 gekostet(=€5000.-)

      b)er wurde für weniger als ein Zehntel des Ausgangswertes verkauft------->wie stark war er abgenutzt??

      c)diese Frage ist absolut irrelevant,denn der Teppich wurde gemäß Begutachtung so akzeptiert wie er beschrieben wurde dh.im Klartext durch den Beweis der Inaugenscheinnahme,

      d)die Behauptungen des K sind durch den zeitlichen Verzug von 36 Stunden wenig glaubhaft:die von ihm behaupteten Schäden sind entweder während dieser 36 Stunden verursacht worden ODER er hat sie bei der Inaugenscheinnahme nicht festgestellt.

      Soweit so gut...

      a)es stehen bezüglich der Zeugen Aussage gegen Aussage

      b)das Gericht wird möglicherweise------ob mit oder ohne Gutachter--------sowieso einen Vergleich 50:50 anregen

      c)da aber nicht vorauszusehen ist,zu welchem Urteil der Gutachter kommen wird/kann,hat eine Partei (die Verliererpartei)dann eine Menge Kosten am Hals.

      Soweit so schlecht....

      Ich würde meinen Anwalt auffordern,die entsprechenden Schritte für eine außergerichtliche Einigung(wie beschrieben) vorzunehmen.

      Mehr kann meiner Ansicht nach nicht gerettet werden.

      petergabriel
    • @Italiano
      Man geht hier eigentlich von der Selbstverständlichkeit aus, dass dein Anwalt sich bei Dir über die belegbare Sachlage informiert hat. Z.B müsste er Dich gefragt haben, ob es Zeugen gibt, die deine Aussage bestätigen können? Ob es Bilder von dem Teppich gibt, den Du verkauft hast. Und ganz besonders, ob es Bilder des Teppichs gibt, der nun von deinem Käufer bemängelt wird?

      Hat er bzw. Du das alles nicht, dann hat Dein Anwalt recht. Dann steht Aussage gegen Aussage. Oder mit den Worten deines Anwaltes steht es dann 50 : 50.
    • Vielleicht gibt es ja auch neuere Bilder des Teppichs vor der Auktion?
      Nur damit man sich mal ein Bild machen kann.....

      Welches Bild hast du denn bei der Artikeleinstellung genutzt, müsste ja irgendwo auf deinem PC rumliegen.
      Stellen, an denen überhaupt nix mehr drauf ist, müssten doch dort auch zu erkennen sein.

      Der Einwand von löschbert bezügl. des Sachverständigen ist sehr gut. Wenn die Stellen so klar ersichtlich zeigen, für was soll denn der dann kommen?
      Außerdem sehe ich das mit dem Einwand des Käufers bezgl. "Super-Zustand" auch nicht ganz treffend.....
      Super-Zustand für einen 15 Jahre alten Teppich, das kann vieles sein.

      EDIT:
      Hat dein Anwalt Bezug auf die dir vorliegende Mitteilung genommen, dass der Käufer zwar behauptet, er hätte dir Bilder geschickt, dies aber wohl unterlassen hat?
      Wie sollen denn die Bilder geschickt worden sein? Per Mailanhang? Kann er die Mail als Beweis beibringen? Finde, auch solche Fragen sollte ein Anwalt stellen.
      Sei es nur um die Glaubwürdigkeit des Käufers vor Gericht anzuzweifeln.....

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • meine eigentliche Frage war: ob der Teppich, da er als gabraucht verkauft wurde, jedoch von mir als in einem Super Zustand angegeben war nach dem Gutachten in einem Top Zustand sein muss oder ob er normale gebrauchsspuren aufweisen darf da ich nur Laie bin und mich mit Teppichen nicht großartig auskenne!? WICHTIG ist das der Teppich im Augenschein wirklich im Super Zustand war.. Daher war es von mir devinitiv keine Täuschung oder sonstiges.. Die Käuferin war beim Kauf nicht dabei somit wird behauptet sie konnte die Mängel nicht sehen..
    • italiano87 schrieb:

      Bilder wurden Heute von der Klägerin gezeigt, widerrum nur von einem iphone wo man nicht viel erkennen kann.
      Wo sind denn DEINE Fotos?
      Kann ja wohl nicht wirklich sein das bei einem ebay Angebot eines ehemals 10K DM Teppichs keine hochauflösenden Fotos existieren die den Zustand des Teppichs unmittelbar vor dem Einstellen der Auktion demonstrieren.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Vorallem wenn das Teil im April verkauft wurde und der Sachverständige soll jetzt im kommenden November den Teppich begutachten. Nach den ganzen Monaten in den Händen des Käufers, kann der Sachverständige ja eh kein brauchbares Gutachten machen.

      Der Te bzw. desen Anwalt, könnte da doch dann auch entgegenbringen, dass Mängel die der Gutachter aufzeigt vom Käufer verursacht wurden. Oder irre ich mich da?
    • Auf dem Foto sieht der Teppich gut aus. Aber Details kann man dort nicht erkennen. Aber das (Auktions-)Foto finde ich jetzt im Verlauf auch nicht mehr so wichtig. Das ist ja nicht der strittige Punkt.
      Vielmehr:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Was soll der Sachverständige denn genau begutachten? Dass der Teppich schon bei Übergabe solche Abnutzungen aufgewiesen hat? Wird ihm schwerfallen, er war ja nicht dabei. Dass der Teppich Abnutzungen aufweist, die nicht seit dem Kauf entstanden in der Form sein können, dass sie beim Kauf eventuell noch nciht aufgefallen sein könnten? Wird auch schwer werden. Oder soll er belegen, dass der Teppich nach 15 Jahren normale Gebrauchsspuren aufweist? Das wäre für den Käufer eher kontraproduktiv, denn dann wäre das nicht mal ein Sachmangel.

      Gehen wir mal davon aus, dass der Teppich tatsächlich so runtergerubbelt übergeben wurde, wie der Käufer das beschreibt, dann sehe ich darin jedenfalls keinen versteckten Mangel. Nur aus dem Umstand, dass der Teppich laut Käufer eingerollt übergeben wurde, lässt sich ein versteckter Mangel jedenfalls nicht belegen, denn zum einen hast Du schon im Angebot die Besichtigung angeboten und auch bei der Abholung wäre Möglichkeit gewesen, den Teppich mal auszurollen und wenn es nur dazu dient, zu überprüfen, ob Du tatsächlich den angebotenen Teppich da rumliegen hast. Schon aus dem Grund halte ich die Behauptung des Käufers, er habe den Tepich eingerollt übernommen (und daher ohne sich anzuschauen, ob das das Muster ist, das im Angebot gezeigt wurde) für eher unglaubwürdig.

      Im Angebot steht des weiteren, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Wenn er also den Teppch selber irgendwie runtergerubbelt hat (aus welchen Gründen auch immer) dann ist das sein Problem. Hattet ihr den Teppich denn nicht mit im Termin?
      Löschbert hat es eigentlich schon auf den Punkt gebracht. Dem kann ich nichts mehr hinzufügen. Wie argumentiert Dein Anwalt denn?
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana