Hallo,
hoffe hier wird man mir weiter helfen können.
Ich habe am 22 April einen Perser Orientteppich (Neupreis war vor ca. 15 Jahren
10000 DM) gebraucht im guten Zustand ins Ebay gestellt per Sofort kauf in Höhe
von 450 Euro.. Am 29 April kam die Anfrage ob der Teppich Flecken hätte.
Ich Antwortete mit nein und das sich der Teppich in einem Super Zustand
befinde..
Am selben Tag wurde der Teppich noch vom Interessenten gekauft, und gegen
abends von ihrem Mann abgeholt und dabei genauestens besichtigt ( Teppich war
komplett ausgerollt )..
Der Ehemann war vom Teppich sehr begeistert und nahm diesen sofort mit und
bezahlte gleich bar..
Am nächsten Tag bekam ich eine gute Bewertung. Und drei Tage später wurde
angerufen und sich beschwert das der Teppich abnutzungsstellen hätte! Sie
wollten somit das Geld zurück.. Ich wiedersprach dies ganzen und sagte man
solle sich doch beim ebaykäuferschutz melden..
Darauf folgte:
Käufer:
Das hat uns der Käufer bisher mitgeteilt:
Dem Käufer zufolge weicht der Artikel erheblich von Ihrer Beschreibung ab.
Der Käufer hat versucht sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen.
Der Käufer hat per E-Mail und Telefon Kontakt mit Ihnen aufgenommen.
Der Käufer hat keine Antwort erhalten.
Der Käufer erwartet, dass Sie das Problem lösen.
Sie können den Käufer unter 01785409xxx (edit by Admin - die komplette Nr. ist hier nicht erforderlich) telefonisch erreichen, um dieses Problem zu klären.
Den Käufer erreichen Sie am besten zur folgenden Uhrzeit: „fast immer”.
Der Artikel weist sichtbare Schäden auf.
Ergänzende Angaben:
"Der
Teppich wurde nach unserer Nachfrage als "Er ist in einem Super
Zustand" beschrieben. Der Teppich weißt jedoch kahle Stellen auf an
denen die Teppichsubstanz vollständig abgelaufen ist und die Trägerfäden
sehr deutlich an der Oberfläche liegen. Zusätzlich hat er >6
Flecken, die deutlich sichtbar sind. "
Der Käufer wünscht:
Volle Rückerstattung
Ich:
"In meiner Artikelbeschreibung stand guter Zustand und es wurde auch
angeboten den Teppich vor dem Kauf zu besichtigen. Als der Teppich
abgeholt wurde, wurde er vom Käufer bestens angeschaut und auf Flecken
und sonstige Abnutzungen kontrolliert. Es gab nichts zu bemängeln im
Gegenteil er war sehr zufrieden!! Flecken waren mir im Teppich definitiv
nicht bekannt! In meiner Beschreibung oder Emails stand auch nichts
davon das er fleckenfrei ist. Dann bekomme ich am nächsten Tag auch noch
eine positive Bewertung des Käufers. Zwei Tage später meldet er sich
und ist plötzlich unzufrieden, fordert Geldrückgabe aus der Begründung
das Flecken drin sind. Nach längerer Disskusion bietete ich den Käufer
sich bei Ebay zu melden da dies mit den Flecken nicht sein kann. Und
jetzt wird auch noch unterstellt das er Schäden hat und das der Artikel
erheblich von meiner Beschreibung abweicht. Das ist eine Bodenlose
unverschämtheit."
Käufer:
"Der Teppich war bei Abholung schon eingerollt. Ich habe mich auf die
Aussage Zitat:"Er ist in einem Super Zustand" verlassen, der Teppich
wurde NICHT ausgerollt. Die Bewertung wurde leider vorschnell abgegeben,
weil der Verkauf selber gut geklappt hat. Beim Auslegen ca. 36 Std
später sind sofort die abgenutzten Stellen aufgefallen, an denen der
Floor vollständig abgelaufen ist. Dieser Zustand und die vorhandenen
Flecken wurden über Fotos an den Verkäufer gesendet. Danach habe ich um
eine Rückabwicklung des Verkaufs gebeten, weil die Artikelbeschreibung
nicht zum Zustand des Teppichs paßt. Die Rückabwicklung wurde wie jetzt
noch ohne Begründung abgelehnt wird. Es würde nur darauf verwiesen, dass
man sich den Teppich hätte vorher anschauen können. Was aber
Vertragsrechtlich keine relevanz besitzt. Festzuhalten ist, dass im
Kaufvertrag zu dem auch die Beantwortung der Fragen per E-mail gehört
ein Super Zustand versprochen, der aber nicht vom Produkt gehalten
wurde."
Ich:
"Ohne Begründung?? 1. Der Teppich war als der Käufer kam KOMPLETT
ausgerollt. Meine Freundin war beim Verkauf dabei und kann somit diese
Aussage bezeugen. 2. Die vom Käufer genannten ``abgenutzten Stellen
inklusive Flecken`` waren zum Zeitpunkt als der Teppich noch bei uns
zuhause war definitiv nicht aufzuweisen!! 3. Flecken: So wie der Käufer
den Teppich in seinem Fahrzeug transportierte, hätten die Flecken
innerhalb dieser 36Stunden entstehen können. 4. Das Angebot diesen
Teppich vor Kauf anzuschauen ist klar nicht vertragsrechtlich relevant,
jedoch wenn ich schon dem Interessenten diese Möglichkeit gebe, dann
schreibe ich doch nicht in meinem Angebot falsche Angaben die ich dann
mit meinem Produkt nicht halten kann! Somit sehe ich keinerlei Gründe
diesen Teppich zurück zu nehmen, da der Teppich genauso übergeben wurde
wie er im Ebay beschrieben wurde - guter Zustand - Wenn der Käufer
dies jetzt immer noch nicht akzeptiert, soll er diesen Fall dem Ebay
Kundenservice weiter geben."
EBAY:
Kommentare vom eBay-Kundenservice:
Da über den
eBay-Käuferschutz nur Artikel abgesichert sind, die mit PayPal bezahlt
wurden, haben wir uns entschlossen dem Käufer keine Erstattung zu
gewähren. Sie müssen keine weiteren Schritte für diesen Fall
unternehmen.
Ja und nun ist alles vor Gericht:-(
Heute war die erste Verhandlung. Die Käuferin hat den Zeugen ( Ihr ehemann ) der den Teppich abgeholt hat und ich meine Freundin die beim Verkauf dabei war..
Ihr Ehemann sagt aus der Teppich wäre nicht ausgerollt gewesen. Meine Freundin bezeugt das der Teppich ausgerollt gewesen ist und keine Mängel vorm verkauf aufweißte..
Nun möchte der Kläger einen Sachverständigen hinzuziehen er beweisen soll ob der Teppich schon abnutzungen aufwieß. ( Kosten dafür laut meines Anwalt um die 1500 Euro )..
Nun meine Frage wie ich weiter vor gehen soll da ich keinen Rechtschutz habe, sowie meine chancen stehen!??
BITTE UM SCHNELLE HILFE SOWIE VORSCHLÄGE DA MEIN ANWALT SAGT DAS ES 50 / 50 STEHT..
Siehe Anhang: Ebay Angebot..
Vielen DAnk schonmal im vorraus..
hoffe hier wird man mir weiter helfen können.
Ich habe am 22 April einen Perser Orientteppich (Neupreis war vor ca. 15 Jahren
10000 DM) gebraucht im guten Zustand ins Ebay gestellt per Sofort kauf in Höhe
von 450 Euro.. Am 29 April kam die Anfrage ob der Teppich Flecken hätte.
Ich Antwortete mit nein und das sich der Teppich in einem Super Zustand
befinde..
Am selben Tag wurde der Teppich noch vom Interessenten gekauft, und gegen
abends von ihrem Mann abgeholt und dabei genauestens besichtigt ( Teppich war
komplett ausgerollt )..
Der Ehemann war vom Teppich sehr begeistert und nahm diesen sofort mit und
bezahlte gleich bar..
Am nächsten Tag bekam ich eine gute Bewertung. Und drei Tage später wurde
angerufen und sich beschwert das der Teppich abnutzungsstellen hätte! Sie
wollten somit das Geld zurück.. Ich wiedersprach dies ganzen und sagte man
solle sich doch beim ebaykäuferschutz melden..
Darauf folgte:
Käufer:
Das hat uns der Käufer bisher mitgeteilt:
Dem Käufer zufolge weicht der Artikel erheblich von Ihrer Beschreibung ab.
Der Käufer hat versucht sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen.
Der Käufer hat per E-Mail und Telefon Kontakt mit Ihnen aufgenommen.
Der Käufer hat keine Antwort erhalten.
Der Käufer erwartet, dass Sie das Problem lösen.
Sie können den Käufer unter 01785409xxx (edit by Admin - die komplette Nr. ist hier nicht erforderlich) telefonisch erreichen, um dieses Problem zu klären.
Den Käufer erreichen Sie am besten zur folgenden Uhrzeit: „fast immer”.
Der Artikel weist sichtbare Schäden auf.
Ergänzende Angaben:
"Der
Teppich wurde nach unserer Nachfrage als "Er ist in einem Super
Zustand" beschrieben. Der Teppich weißt jedoch kahle Stellen auf an
denen die Teppichsubstanz vollständig abgelaufen ist und die Trägerfäden
sehr deutlich an der Oberfläche liegen. Zusätzlich hat er >6
Flecken, die deutlich sichtbar sind. "
Der Käufer wünscht:
Volle Rückerstattung
Ich:
"In meiner Artikelbeschreibung stand guter Zustand und es wurde auch
angeboten den Teppich vor dem Kauf zu besichtigen. Als der Teppich
abgeholt wurde, wurde er vom Käufer bestens angeschaut und auf Flecken
und sonstige Abnutzungen kontrolliert. Es gab nichts zu bemängeln im
Gegenteil er war sehr zufrieden!! Flecken waren mir im Teppich definitiv
nicht bekannt! In meiner Beschreibung oder Emails stand auch nichts
davon das er fleckenfrei ist. Dann bekomme ich am nächsten Tag auch noch
eine positive Bewertung des Käufers. Zwei Tage später meldet er sich
und ist plötzlich unzufrieden, fordert Geldrückgabe aus der Begründung
das Flecken drin sind. Nach längerer Disskusion bietete ich den Käufer
sich bei Ebay zu melden da dies mit den Flecken nicht sein kann. Und
jetzt wird auch noch unterstellt das er Schäden hat und das der Artikel
erheblich von meiner Beschreibung abweicht. Das ist eine Bodenlose
unverschämtheit."
Käufer:
"Der Teppich war bei Abholung schon eingerollt. Ich habe mich auf die
Aussage Zitat:"Er ist in einem Super Zustand" verlassen, der Teppich
wurde NICHT ausgerollt. Die Bewertung wurde leider vorschnell abgegeben,
weil der Verkauf selber gut geklappt hat. Beim Auslegen ca. 36 Std
später sind sofort die abgenutzten Stellen aufgefallen, an denen der
Floor vollständig abgelaufen ist. Dieser Zustand und die vorhandenen
Flecken wurden über Fotos an den Verkäufer gesendet. Danach habe ich um
eine Rückabwicklung des Verkaufs gebeten, weil die Artikelbeschreibung
nicht zum Zustand des Teppichs paßt. Die Rückabwicklung wurde wie jetzt
noch ohne Begründung abgelehnt wird. Es würde nur darauf verwiesen, dass
man sich den Teppich hätte vorher anschauen können. Was aber
Vertragsrechtlich keine relevanz besitzt. Festzuhalten ist, dass im
Kaufvertrag zu dem auch die Beantwortung der Fragen per E-mail gehört
ein Super Zustand versprochen, der aber nicht vom Produkt gehalten
wurde."
Ich:
"Ohne Begründung?? 1. Der Teppich war als der Käufer kam KOMPLETT
ausgerollt. Meine Freundin war beim Verkauf dabei und kann somit diese
Aussage bezeugen. 2. Die vom Käufer genannten ``abgenutzten Stellen
inklusive Flecken`` waren zum Zeitpunkt als der Teppich noch bei uns
zuhause war definitiv nicht aufzuweisen!! 3. Flecken: So wie der Käufer
den Teppich in seinem Fahrzeug transportierte, hätten die Flecken
innerhalb dieser 36Stunden entstehen können. 4. Das Angebot diesen
Teppich vor Kauf anzuschauen ist klar nicht vertragsrechtlich relevant,
jedoch wenn ich schon dem Interessenten diese Möglichkeit gebe, dann
schreibe ich doch nicht in meinem Angebot falsche Angaben die ich dann
mit meinem Produkt nicht halten kann! Somit sehe ich keinerlei Gründe
diesen Teppich zurück zu nehmen, da der Teppich genauso übergeben wurde
wie er im Ebay beschrieben wurde - guter Zustand - Wenn der Käufer
dies jetzt immer noch nicht akzeptiert, soll er diesen Fall dem Ebay
Kundenservice weiter geben."
EBAY:
Kommentare vom eBay-Kundenservice:
Da über den
eBay-Käuferschutz nur Artikel abgesichert sind, die mit PayPal bezahlt
wurden, haben wir uns entschlossen dem Käufer keine Erstattung zu
gewähren. Sie müssen keine weiteren Schritte für diesen Fall
unternehmen.
Ja und nun ist alles vor Gericht:-(
Heute war die erste Verhandlung. Die Käuferin hat den Zeugen ( Ihr ehemann ) der den Teppich abgeholt hat und ich meine Freundin die beim Verkauf dabei war..
Ihr Ehemann sagt aus der Teppich wäre nicht ausgerollt gewesen. Meine Freundin bezeugt das der Teppich ausgerollt gewesen ist und keine Mängel vorm verkauf aufweißte..
Nun möchte der Kläger einen Sachverständigen hinzuziehen er beweisen soll ob der Teppich schon abnutzungen aufwieß. ( Kosten dafür laut meines Anwalt um die 1500 Euro )..
Nun meine Frage wie ich weiter vor gehen soll da ich keinen Rechtschutz habe, sowie meine chancen stehen!??
BITTE UM SCHNELLE HILFE SOWIE VORSCHLÄGE DA MEIN ANWALT SAGT DAS ES 50 / 50 STEHT..
Siehe Anhang: Ebay Angebot..
Vielen DAnk schonmal im vorraus..