Haftbarkeit bei Baynahrung

    • Haftbarkeit bei Baynahrung

      Hallo :)


      Kennt sich hier jemand aus mit dem Verkauf von Babynahrung?
      (Michnahrung, Breigläser etc.) Ist das erlaubt, daß private Verkäufer
      solche Artikel verkaufen?

      Wie ist da die
      rechtliche Lage? oder ist es
      prinzipiell nicht zulässig und kann zu Geldbußen oder ähnlichem führen,
      wenn durch die Verwendung beispielsweise ein starker Infekt,
      Brechdurchfall oder sogar eine Lebensmittelvergiftung auftreten würde?
      Wer würde in diesen Fall haftbar gemacht ich als Verkäufer, EBAY oder nur der Hersteller des Produktes?
      Vielen Dank
      nur wer seine Schwächen durchlebt, erkennt die eigene Macht :whistling:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heloisa.Elfe ()

    • Neben einer Betriebshaftpflichtversicherung sollte sich der Gewerbliche auch noch eine Produkthaftpflichtversicherung zulegen, damit etwaige Schäden so weit wie möglich abgedeckt sind. Ein Restrisiko bleibt aber dennoch. Der Privatman sollte gleich ganz die Finger davon lassen
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • auktions-manni schrieb:

      Neben einer Betriebshaftpflichtversicherung sollte sich der Gewerbliche auch noch eine Produkthaftpflichtversicherung zulegen, damit etwaige Schäden so weit wie möglich abgedeckt sind. Ein Restrisiko bleibt aber dennoch. Der Privatman sollte gleich ganz die Finger davon lassen

      ... und dann wären noch so Kleinigkeiten wie zB. ein Gesundheitszeugnis, eine "zulässige" Küche, div. Hygienevorschriften.
      Sprich: Nicht jeder darf in D andere vergiften :D
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ist das erlaubt, daß private Verkäufer
      solche Artikel verkaufen?


      Hipp und Consorten? oder selbst gekochte Breichen?? ?(

      warum sollte jemand die Spinatgläschen die Hänschen nicht mag, nicht weiterverticken, noch dazu wo sie ungeöffnet und nich "abgelaufen" sind!?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      Ist das erlaubt, daß private Verkäufer
      solche Artikel verkaufen?


      Hipp und Consorten? oder selbst gekochte Breichen?? ?(

      warum sollte jemand die Spinatgläschen die Hänschen nicht mag, nicht weiterverticken, noch dazu wo sie ungeöffnet und nich "abgelaufen" sind!?

      Der Klaus bürgt aber mit seinem Namen! Kann das Kläuschen auch?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Der Klaus bürgt aber mit seinem Namen! Kann das Kläuschen auch?


      Vermutlich ist genau das der Grund, weshalb stubi zurückgefragt hat, was für eine Schlabberpampe im EP gemeint war. Dass da so oder so nicht zu erkennen ist, ob die nun vor oder nach der Durchleitung durch den Konsumenten ins Glas gekommen ist steht auf einem anderen Blatt.

      Aber vielleicht erhellt uns der TE ja mal noch hinsichtlich seiner Absichten, Windelinhalte (ob nun prä- oder postkonsumatorische) auf Gläser zu ziehen. :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Erstens sind deine Fragen sehr hypothetisch.Also etwas genauer.
      1.Willst du Babynahrung anbieten?
      2.Gewerblich oder privat?
      3.Bist du z.B.Lebensmittelkaufmann?
      4.Hast du einen Gesundheitspass? (Damit meine ich jetzt keinen Bockschein.)

      Lebensmittel kann man nicht so ohne weiteres verkaufen.Darf nicht jeder.Ich dürfte,da gelernter.
      Zitat :
      kann zu Geldbußen oder ähnlichem führen,

      wenn durch die Verwendung beispielsweise ein starker Infekt,

      Brechdurchfall oder sogar eine Lebensmittelvergiftung auftreten würde?

      Der Richter wird dir die Höhe ins Sparbuch schreiben,nicht ob.
      Zusätzlich gibbet´s noch Berufverbot und von mir höchstpersönlich einen gezielten Tritt ins heilige Gemäch.
      Wer würde in diesen Fall haftbar gemacht ich als Verkäufer, EBAY oder nur der Hersteller des Produktes?
      Ebay schon mal überhaupt nicht.Der VK ist verantwortlich.
      Stell dir vor,du fährst mit deinem Auto gegen eine Garage und machst den Garagenbesitzer für deinen Unfall verantwortlich.Tststs.
      Der Hersteller wird dann in die Verantwortung genommen,wenn ,ich betone WENN er einen Produktionsfehler begangen hat.Den mußt du ihm aber erst einmal nachweisen.
      Du als VK hast gefälligst darauf zu achten,dass alles einwandfrei ist.Mindesthaltbarkeit nur als Beispiel.Als VK, als Lebensmittelkaufmann stehe ich in der Verantwortung,dass ich Nahrung verkaufe,die nicht zu beanstanden ist.Z.B. Zulassung.
      Im Zweifelsfall wirst also du und der Hersteller ein Problem bekommen.
      Stellst du selber Nahrung her,dann wende dich vertrauensvoll an finanziell unterbemittelte Versuchsobjekte wie unterbezahlte Familienministerinnen oder Kanzlerkandidaten.
      Wenn du mir Babynahrung verkaufst,die ich ncht vertrage,weil ich keines mehr bin,aber der Hinweis fehlt ,nicht für Möchtegernbabies geeignet,dann darfst du meine Babysitterin von mir bevorzugte Pflegerin bezahlen.
      Ansonsten wende dich vertrauensvoll ans nächstgelegene Gesundheits-,Veterinäramt;Lebensmittelaufsicht.Die IHK wird dir ebenfalls alles beantworten.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • Erstmals vielen Dank für eure Kommis :)

      es ginge sich hier um Restbestände von Baby-Nahrung aus den Gläschen oder auch ungeöffnete Milchpulver-Packungen (Marken egal) KEINE selbstgekochten Sachen :)
      Beim Verkauf würde es um einen Privatverkauf gehen...

      Bei gewerblichen Anbietern bin ich mir in klaren, dass das Gesundheitsamt mit den Hygiene Vorschriften natürlich sein mitsprache recht einsetzt, aber wie gerade schon erwähnt sollen Restbestände verkauft werden...

      Es gibt auch jede Mende Private Verkäufer die es machen, ich hätte auch gerne nur gewusst ob man da zur Kasse gezogen werden kann FALLS so ein Fall eintritt :)
      nur wer seine Schwächen durchlebt, erkennt die eigene Macht :whistling:
    • Ich wuerde so instinktiv auch die Finger davon lassen.

      Gerade Babynahrung, ich seh schon die ueberbesorgte Mutter, die DICH dann fuer den Durchfall ihres Kindes verantwortlich machen will, oder so was.

      Hatte auch schon mal so als Geschenk in ersteigerten Klamottenpaketen undgeoffnete Hipp Glaeschen oder Brei-/Babymilch-Packungen. Hab mich sofort entschieden, sie nicht zu verkaufen auch wenn ich den Vorbesitzern voll und ganz vertraute, dass das alles in Ordnung ist. Die hatten es nur nett gemeint, weil sie wahrscheinlich dachten, dass ich ein baby habe.

      Hab die Sachen einfach ner Freundin mit Baby geschenkt, die hat sich total darueber gefreut.


      Es gibt tatsaechlich etliche Privatverkaeufer (Also wirklich Leute, die einfach nur ein baby haben und ab und an halt die Sachen verkaufen, die sie net mehr brauchen), die Babynahrung auf Ebay oder aehnlichen Plattformen verkaufen. Ob das erlaubt ist, weiss ich nicht.

      Allerdings gibts sogar Leute, die ueber ebay selbstgebackene Kuchen/Kekse anbieten und da bezweifle ich auch, dass die alle noetigen Genehmigungen haben :huh:
    • Nun mal ab vom rechtlichen Teil.Da gehe ich fest davon aus, dass du nicht der Hersteller bist, geprüft hast, dass die Ware zu keiner Charge gehört, die im Rückruf ist/war usw.

      Gerade Mütter sind eine besondere Spezies Mensch...

      Wenn du etwas Gutes tun willst, melde dich bei der Tafel, der Kirche usw. Das hängt davon ab, wo du wohnst.
      Dann landet es ganz bestimmt an der richtigen Stelle.
    • OT: wollte ich mal loswerden

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Vermutlich ist genau das der Grund, weshalb stubi zurückgefragt hat, was für eine Schlabberpampe im EP gemeint war. Dass da so oder so nicht zu erkennen ist, ob die nun vor oder nach der Durchleitung durch den Konsumenten ins Glas gekommen ist steht auf einem anderen Blatt.
      OT



      @Löschbert Bastelhamster

      Ich lese hier schon ne Weile

      und Deine Beiträge bringen mich (fast) immer zum schmunzeln.

      Du bist echt ne Bereicherung hier.



      Gruß Messi
    • Also als "Privater" darfst du alles verkaufen, außer es sind Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen drauf abgebildet oder es werden lizenzrechtliche Belange großer Lebensmittel- Musik- oder Modekonzerne verletzt.

      Wenn dir irgendjemand irgendwelche abgelaufenen Wehrmachtsbestände oder nicht ordnungsgemäß verfütterte Baby- oder Tiernahnung oder chinesisches Milchpulver unbekannter Herkunft abkauft und damit seine Brut vorsätzlich oder irrtümlich vergiftet, kann dich das normalerweise nicht tangieren. Du mußt dir deswgen auch keine Vorwürfe machen. Die "Großen" juckt das im Normalfall ja auch nicht, wenn denen sowas mal passiert. Es sind immer nur die anderen, die dann ein fürchterliches Geschrei anfangen. Aber ich würde im Falle eines Falles nicht mehr abends vor die Tür gehen. Manche Mütter, obwohle selber so blöd gewesen, sowas unbesehen einzukaufen, sind möglichweise doch etwas nachtragend.

      Nur Mut! Einmal ist immer das letzte Mal.


      Ich hoffe du verstehst Satire, auch wenn sie nicht extra angekündigt wird.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • @Walter Reinhold

      Danke :) habe die Dinger auch schon verkauft,
      aber es hatte mich da drauf jemand angesprochen ob ich mir deswegen keine Gedanken machen würde...

      Mein Gedanke war falls es Verboten wäre, würde es Ebay bestimmt nicht dulden s. Plagiate oder FSK 18 Filme,
      hatte nur gehofft hier jemand anzutreffen der sich der sich damit auskennt ;)
      Ich hoffe du verstehst Satire, auch wenn sie nicht extra angekündigt wird.
      aber sicher :)
      nur wer seine Schwächen durchlebt, erkennt die eigene Macht :whistling:
    • Aha, nu simmer schon weiter. Also Restbestände.
      Wie umfangreich ist denn das Warenlager? Richtig gelagert, oder ein Kellerfund den der mittlerweile 18j-Sohnemann verschmäht hat?
      Fragen über Fragen und hups, da fällt mir noch eine ein:

      Würdest du von einem privaten VK die Babypampe oder "umgeleitete" Afrikaspenden für dein Baby kaufen?

      Wenn du diese Frage mit JA beantworten kannst, hau rein.
      "Ob du Recht hast oder nicht, entscheidet gleich das Licht" :D
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Walter Reinhold schrieb:

      Wenn dir irgendjemand irgendwelche abgelaufenen Wehrmachtsbestände oder nicht ordnungsgemäß verfütterte Baby- oder Tiernahnung oder chinesisches Milchpulver unbekannter Herkunft abkauft und damit seine Brut vorsätzlich oder irrtümlich vergiftet, kann dich das normalerweise nicht tangieren.

      Und schon wieder muss ich dir widersprechen. Wird das jetzt zur Gewohnheit? :D

      Als prifater Anbitter schleise ich dem Gewehr Leistung nach das neue EU-Recht aus.

      Also mal ganz abgesehen dass dem Vieh von Graf Ortho hier Gewalt angetan wird ist das auch sonst nur noch gruselig. Wenn der prifate Anbitter das nämlich öfters so reinschreibt wird daraus eine vorformulierte Vereinbarung für eine Vielzahl von Verträgen. Dann lässt es einen Bumms und einen Wusch und in einer lilafarbenen Rauchwolke wandelt sich der Text in all seiner Gruseligkeit zu sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen's, kurz: AGB's.

      In denen ist insbesondere unzulässig ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen... (§309 Abs. 1 Alt 7a BGB)

      Wer die abgelaufene Pampe also durch Weiterverkauf unreflektiert dazu benutzt, die kaufende Mutti nebst Nachwuchs auszurotten kann die Gewährleistung zumindest in so weit nicht aussschliessen. Versucht er das dennoch, ist der gesamte Gewährleistungsausschluss unwirksam.

      Verbraucherhinweise: Dieser Beitrag kann Spuren von Nüssen, Erdnüsschen, Peanuts, Analogmilch, Sarkasmus, Zynismus und Zyankali enthalten ohne dass gesondert darauf hingewiesen wird.
      Zu den riesigen Nebenwirkungen fressen Sie das Pack, das beiliegt und schlagen Sie ihren Arzt durch die Apotheke.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • RE: OT: wollte ich mal loswerden

      Messi666 schrieb:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Vermutlich ist genau das der Grund, weshalb stubi zurückgefragt hat, was für eine Schlabberpampe im EP gemeint war. Dass da so oder so nicht zu erkennen ist, ob die nun vor oder nach der Durchleitung durch den Konsumenten ins Glas gekommen ist steht auf einem anderen Blatt.
      OT



      @Löschbert Bastelhamster

      Ich lese hier schon ne Weile

      und Deine Beiträge bringen mich (fast) immer zum schmunzeln.

      Du bist echt ne Bereicherung hier.



      Gruß Messi


      Dem kann ich (und muss ich mal) nur zustimmen neben der schon besonderen Ausdrucksweise sind auch die Antworten fundiert und hilfereich.

      Hut ab!
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark
    • :O

      Da bedanke ich mich mal. Ich mag es eben einfach nicht, wenn schon das Thema staub- furz- und knochentrocken ist, dass man dann auch noch genauso saharaähnlich drüber schreibt. Ausserdem bleibt das lockere besser im Gedächtnis.

      OT dazu mein Lieblingsbeispiel aus der juristischen Studienzeit. In §133 BGB, Auslegung von Willenserklärungen heisst es wörtlich: "Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften."

      Das ist doch staubtrocken und öde.

      Ich erkläre das meinen Studis gerne so, wie ich es selber erklärt bekommen habe: Wenn im Schwimmbad ein Schild hängt auf dem steht "Baden nur mit Bademütze" dann ist das zum einen eine Willenserklärung des Schwimmbadbetreibers und auch ein netter Anblick, wenn die weiblichen Badegäste mit den Ausprägungen ihrer kurvenreichen Bauform an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks haften, aber es sieht auch dann noch nett genug aus, wenn sie zur Bademütze zusätzlich noch 'nen schicken Bikini tragen. Von der geringeren Erregung der Öffentlichkeit ganz abgesehen.

      Ich persönlich kenne keinen Studenten (inklusive der Studentinnen), der nach dieser Erklärung jemals wieder vergessen hat, dass Willenserklärungen auslegungsbedürftig sind. Möglich, dass einer vergisst, dass es §133 ist. Aber die Bademütze sitzt.

      ...

      ...

      ...

      Bademützenparagraph. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.