Fordert unter Lügen als Vorwand massenhaft Dokumente [kein Phishing]

    • Und genau das (möge es ein alter Hut sein) kann ich nicht nachvollziehen. PP ist ein Bezahlportal, welches unter anderem von den Provisionen (der Käufer und) Verkäufern lebt. Wenn diesen Bedenken haben, können die auch wie jedes andere Unternehmer und wie jede andere Bank eine SchuFa oder/und eine SV einholen. Aufgrund der ewigen Probleme kann ich ein wenig verstehen, dass auch aktuell bei verschiedenen aktuellen Gläubigern Zahlungsmodalitäten eingeholt werden sollen, aber dafür auch noch Dokumente einzuziehen, welche private Daten zwinglich preisgeben, ist nicht rechtens.

      Davon mal ab, hat das ja immernoch nix mit der Zahlungsmotivation des Kunden zu tun. Gegebenenfalls was mit den Konten und der direkten Drittschuldneradresse. Was PP sicher was bringt, wenn es bei zwingender Rückzahlung des Vertragspartners zu Unstimmigkeiten im Sinne von Rückzahlung aufgrund aufgeräumter Konten geht...

      Ich jedenfalls würde bei einem solchen Verlangen PP kündigen oder anderweitig meine Liquidität bezeugen, wenn die das akzeptieren würden. ABER es ist meiner Meinung nach fraglich, denen gerade die von mir oben benannten Daten freizugeben... :thumbdown:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • engelchen,

      du machst einen entscheidenden Denkfehler. Du gehst davon aus, dass PP handelt wie ein normales Unternehmen.
      Leistung und Gegenleistung, Prüfung der Liquidität und gut ist.
      Es wird dir nicht entgangen sein, dass es mitnichten tatsächlich so ist.

      So kenne ich kein anderes Unternehmen, das sich selbstherrlich in die Geschäftsbeziehungen der Kunden als Anwalt und Richter einmischt. Da fängt es schon mal an.
      Da wird das Geld einbehalten, damit die Einmischung auch gedeckt ist, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt.
      So ganz nebenbei fällt die Tatsache ab, dass es sich bei diesem Kundengeld jeweils um zinslose Darlehen an PP handelt, das man doch mit genau derselben Selbstherrlichkeit beliebig einbehalten kann.


      Der vorgeschobene Grund für die Überprüfung ist einmal die Geldwäsche, die bei 800 Euro nicht mal ein müdes Lächeln erwecken sollte. Der andere ist die Überprüfung der aktuellen Adressdaten. So darf die einzureichende Rechnung des Energieversorgers nicht älter sein als 3 Monate. (?)
    • Fairhandel schrieb:

      nur auf die Klage gegen Personen
      Im Grunde hast Du damit nicht ganz unrecht. Aber Art. 5 spricht von Person. Was für eine? Eine natürliche oder eine juristische? (Antwort: das steht da nirgends, also: "Ja, genau".) Der Art 16 bricht bereits herunter auf Verbrauchervertragsrecht. So weit muss ich gar nicht gehen, ich hole mir den 32 ZPO schon aus Art. 5. Das hat unter anderem den Vorteil, dass ich den auch dann anwenden kann, wenn ich Unternehmer bin. den Paypal erbringt eine "grenzüberschreitende sonstige Leistung" aus dem EU-Ausland. Damit findet aber die Leistungserbringung (-> UStG) auch am Unternehmer hier in Deutschland statt. Oder anders formuliert: volkommen egal, wer Paypal verklagt, er kann das bei sich vor der Haustüre machen.



      engelchen schrieb:

      Aber schonmal jemand darüber nachgedacht, dass egal ob jetzt in diesem Fall oder woanders, eine eingescannte Rechnung evt. auch schon Infos enthält, die man ggfl. nicht preisgeben will ?


      Engelchen, schon mal darüber nachgedacht, dass ales was Paypal verlangen kann, der Personalausweis oder eine beglaubigte Kopie des Personalausweises ist? Hilfsweise eine elektronische Signatur gem. Signaturgesetz. Oder um das mal ganz genau zu formulieren: dass das das einzige ist, was sie grundsätzlich von jedem Paypal-Nutzer einfordern müssen, bevor sie überhaupt die allererste Transaktion für den durchführen, wenn ihnen am Erhalt ihrer Banklizenz gelegen ist? Dass das einer der wenigen vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmefälle ist, in denen es überhaupt erlaubt ist, ein amtliches Ausweisdokument zu kopieren um es an Stelle eines Originaldokumentes zu verwenden? Und dass sie das von jedem Nutzer anfordern müssen, der im Geltungsbereich des §6 GwG (hilfsweise der luxemburgischen Entsprechung) an einer Transaktion als Zahlungsgeber oder Zahlungsempfänger (kurz: Zahlungsdienstnutzer) beteiligt ist? Nicht? Macht nix, Paypal hat sich diese Gedanken bisher auch noch nicht gemacht. (Betonung auf "bisher" und "noch"... ^^ )

      Den Rest würde ich ihnen notfalls aus Datenschutzgründen per richterlicher Verfügung (Zuständigkeit siehe oben, deliktrechtlicher Unterlassungsanspruch) einstweilig untersagen lassen.

      engelchen schrieb:

      PP ist ein Bezahlportal

      Nein, Paypal ist ein Zahlungsdienstleister, der eine Banklizenz besitzt, aber die Zahlungsdienste nicht im Rahmen des Einlagengeschäftes betreibt. Was sie allerdings trotzdem am Hacken haben ist die Unwiderrufbarkeit rechtmäßig eingereichter Zahlungsaufträge. Da können sie auch mit ihrem Käuferschutzgefasel nicht mehr drumherum. Das Tehma hatte ich schon mit paypal-markus, also vor quasi ewigen Zeiten. Aus der Quelle habe ich auch zum ersten Mal erfahren, dass solche Themen von Paypal-Mitarbeitern nicht diskutiert werden dürfen. (Was die nicht daran gehindert hat, mir privat ihre Meinung über ihren Brötchengeber zu sagen...)

      engelchen schrieb:

      Wenn diesen Bedenken haben, können die auch wie jedes andere Unternehmer und wie jede andere Bank eine SchuFa oder/und eine SV einholen.

      Können sie. Solange sie Kreditgeschäfte tätigen. Also bei Zahlung auf... ääähh - ja was eigentlich? Ud vor allem IUnfor über wen denn bitte? Wenn ich Bonitätsängste habe dann doch eher bei denen, die eine Zahlung leisten bzw eben nicht leisten. Der Rest ist reine Verwaltung durchzuschiebender Beträge. Wenn sich Paypal dann solche Fürze wie einen Käuferschutz halten will, können sie das Ausfallrisiko der "Nichtrückbuchbarkeit" (wobei sie sowieso nicht rückbuchen dürfen) separat versichern.

      Was sie nicht können (und daher können sie froh sein, dass ich bei denne kein Kunde bin) ist, einfach mit einem eigenmächtigen Eingriff in das Konto irgendwelche Beträge zurückzubuchen oder auch nur zurückzuhalten. Denn das Geld das beim Zahlungsempfänger liegt ist nicht das Geld von Paypal, das ist das Geld des Zahlungsgebers. Wenn der eine Rückforderung an den Zahlungsempfänger hat, steht es ihm frei, sich zivilrechtlich bei diesem zu bedienen. Auf dem ganz normalen Rechtsweg.

      Und weil ich schon dabei bin: einem Verkäufer, der Opfer einer rechtlich unhaltbaren Käuferschutzrückbuchung wurde steht es ebenso frei sich auf dem ganz normalen zivilrechtlichen Weg beim Käufer zu bedienen. Der Lieblingsfall im Versendungskauf unter Privatleuten mit dem abhanden gekommenen Päckchen (Versandrisikotragung) und dem Käferschmutz könnte also bei konsequenter Handhabung durch die Verkäufer dazu führen, dass der Käufer zwar sein Paypal-Spielgeld zurückbekommt, aber der Verkäufer anschliessend den vollstreckbaren Titel gegen den Käufer über eben diese Forderung zum Ausgleich seines gefrosteten Paypal-Accounts an Paypal zur Beitreibung abtritt.

      BTW: schön dich wieder zu lesen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich vermisse hier einen Link. Wenn ich ihn übersehen haben sollte, dann steht er jetzt eben doppelt drin ;)

      wekwerth.de/news/allgemein/pay…sungsklage-in-deutschland

      (...)

      Im Ergebnis also alles erreicht und nach wie vor alles unklar. Aber PayPal weiß jetzt, dass man sich mit einem derart fragwürdigen Verhalten nicht in Luxemburg verstecken kann. Und wir wissen jetzt, dass PayPal ein deutsches Unterlassungsurteil fürchtet wie nichts sonst. Warum nur?
    • engelchen schrieb:

      @Oberlix: Danke dir, bin auch froh mal wieder die Zeit gefunden zu haben und vor allem zu sehen, dass noch so viele "alte" Leute hier sind *freu*.....

      @geiz ist ungeil: Geldwäsche ??? Klar - ein lustiger Einwurf - aber das Verlangen (wenn es denn tatsächlich von PP stammt), eine bestimmte Rechnung aus welchen Gründen auch immer einzureichen ist meines Erachtens nach sogar rechtswidrig. Wenn das tatsächlich so wäre, steckt für mich eher ein wirtschaftlich-werbewirksamer Zweck dahinter ! Jede normale Firma und jede vernünftige Bank holt sich ne Schufa Auskunft und/oder macht ne SV (Schuldnerverzeichnisauskunft)...gut ist...was geht die denn private Umsätze an ? :lach: :wallbash

      Dann klopf mal deine Kachel vor die Wand!
      Rechtswidrig ist da nichts wenn die deine Stromrechnung haben wollen, evt. bekommste ja ein gutes Gegenangebot :lach:
      Wenn du den sichereren Zahlungsdienstleister nutzen willst, dürfen die auch von dir eine Fotokopie deines Popos einfordern, so das in den AGB steht.
      Sowas macht ne vernünftige Bank nicht?
      Na denn, vernünftig und Bank passt bei PainPal nämlich schonmal gar nicht ....
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      dass der Käufer zwar sein Paypal-Spielgeld zurückbekommt, aber der Verkäufer anschliessend den vollstreckbaren Titel gegen den Käufer über eben diese Forderung zum Ausgleich seines gefrosteten Paypal-Accounts an Paypal zur Beitreibung abtritt.
      Ist diese von Dir wiederholt propagierte Vorgehensweise auch tatsächlich umsetzbar? Zu einer Abtretung gehören doch immer Zwei. Mein Bedenken ist, daß Paypal eine solche Abtretung (oder richtiger: Abtretungsangebot) nicht annehmen würde.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • So die unendliche Geschichte geht weiter :)

      Nachdem ich dem Supporter am Telefon nach langem hin und her klar gemacht habe, dass keine Kreditkarte existiert die verdächtige Aktivitäten haben kann und schlussendlich er meinte ich soll mich etwas gedulden, er kümmert sich um die Freigabe.

      Nun gut, 3 Tage vergingen ohne irgendwas und eben kam die nächste Provokation...... inzwischen habe ich bestimmt meinen Reisepass und Personalausweis schon 5x hochgeladen!!! Aber ja, immer die gleiche Masche, musste direkt lachen....

      Quellcode

      1. Guten Tag, xxx!
      2. Leider können wir den Zugriff auf Ihr PayPal-Konto noch nicht wieder
      3. herstellen. Wir brauchen noch zusätzliche Informationen von Ihnen.
      4. Bitte stellen Sie uns folgende Informationen zur Verfügung oder folgen Sie
      5. den Anleitungen:
      6. - Eine Kopie eines gültigen Lichtbildausweises.
      7. Wir akzeptieren:
      8. · Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises
      9. · eine Kopie Ihres Führerscheins
      10. · eine Kopie Ihres Reisepasses
      11. · oder sonstiger Lichtbildausweis, der von einer Behörde ausgestellt
      12. wurde.
      13. Bitte beachten Sie, dass alle untenstehenden Angaben auf dem Dokument
      14. sichtbar sein müssen:
      15. · Vor- und Nachname
      16. · Geburtsdatum
      17. · Ausstellungsdatum und/oder Ablaufdatum
      18. Freundliche Grüße
      19. PayPal
      Alles anzeigen


      Perso und Führerschein sind nun hochgeladen

      Mein Tipp die nächste Anfrage wird bestimmt wieder mal ein Kontoauszug werden. :)
    • *alte_eule* schrieb:

      Das liest sich auch bisher nicht, als seien die vorgeschlagenen Kontaktversuche an die Adressen aus den Postings #2 und #4 umgesetzt worden.

      So sieht es nämlich aus!
      Den Telefonsupport kann man inne Tonne kloppen, Tipps wurden gegeben.
      Wenn man sie nicht umsetzt, tscha, meine Kohle ist es nicht :wallbash
      Als nächstes wird der Textbausteingenerator wohl einen Gentest verlangen, alternativ die Geburtsurkunde der Uroma.
      "Wem nicht zu raten ist, ist nicht zu helfen" ... schönes Sprichwort übrigens!

      @samantha meldet sich im Übrigen äußerst schnell zurück, aber nicht mein Problem ...
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Der Fall zeigt aber exemplarisch,was ebax/PP unter einem guten Kundenservice verstehen.
      Wobei auch noch deutlich die Begriffsfähigkeit und das Interesse der Praktikanten zu erkennen ist.
      Sollte sich das Ganze zu einer unendlichen Geschichte ausweiten,würde ich die Arbeit und den Ärger meinem RA überlassen.
      In Zukunft kein PP mehr nutzen. Und schreibe Samantha an.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Also, in England zum Beispiel ist es aufgrund fehlender Meldepflicht durchaus ueblich, dass man seine Stromrechnung bei der Eroeffnung eines Bankkontos vorlegen muss. Als Wohnzsitznachweis.


      Vielleicht denkt Paypal da aehnlich. Denen reichen vielleicht unsere Personalausweise nicht, teilweise mit druebergeklebter neuer Adresse und dergleichen. Und in anderen Laendern fordern die wahrscheinlich sowieso Stromrechnungen etc an.

      Und leider kann man mittels Photoshop ja so ziemlich alles faken. Deswegen denken die wahrscheinlich, desto mehr wir einfordern, desto komplizierter wirds fuer betruegerische Menschen.

      Ich denke mal, auch wenns was dauert, du wirst deine 800 Euro wiedersehen. :)
    • Hallo isreali,

      bitte kontaktiere uns mit deiner bei uns registrierten E-Mail Adresse und einer Rufnummer unter webhilfe@paypal.com, damit wir dir helfen können.

      Viele Grüße,

      dein Team von der PayPal-Webhilfe

      --

      Dieser Account wird von einem Mitarbeiter von PayPal verwaltet.
      Die angegebene E-Mail-Adresse ist von PayPal autorisiert, dies erkennen Sie an der Endung „@paypal.com“.

      PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Société en Commandite par Actions.
      Eingetragener Firmensitz: 22-24 Boulevard Royal,
      L-2449 Luxembourg, RCS Luxembourg B 118 349.
    • Bei mir geht es ähnlich rund, habe ein Konto bei dem es noch niemals irgendwelche Konflikte gab und plötzlich sperren Sie mir es... ich konnte gottseidank noch Geld rücksenden klicken, aber der Hammer ist, sie wollen eine Ellenlange Liste mit Rechnungen, Geschäftsinformationen, Adressen von Lieferanten, dass ich weitere Kreditkarten hinzufüge und das beste ist, ich soll Ihnen Geld überweisen.... Das sind ja echt Spinner, dem verloren Geld weiteres hinterher werfen, ist das so rechtens??
    • Nein, das ist nicht rechtens.

      Das einzige, wozu sie berechtigt sind ist: eine beglaubigte Kopie Deines Personalausweises zu erhalten.
      Allerdings nicht per Fax sondern per Post.

      Oder Post ID Verfahren.

      Geschäftsnachweise, Lieferanten oder Rechnungen gehen sie nichts an, sollten sie meinen, dass es sich um Geldwäsche handelt sind sie verpflichtet, die Behörden einzuschalten.

      Da Du keinen Kredit von Ihnen willst, geht sie Deine Solvenz nicht wirklich etwas an.

      Im Zweifelsfall Datenschutzbeauftragten einschalten, Einschreiben mit Fristsetzung zur Auszahlung des ausstehenden Geldes

      und dann schau Dir mal den Link von forenuser an:

      wekwerth.de/news/allgemein/pay…sungsklage-in-deutschland

      Unterlassungsanspruch aus §§ 823 I (eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb), 1004 BGB.

      Auf die Abmahnung mit einwöchiger Frist und der Aufforderung zur Abgabe
      einer Unterlassungserklärung ist noch nichts geschehen. Da könnte ja
      jeder kommen. Auch auf die unmittelbar nach Fristablauf beim Landgericht
      Stuttgart eingereichte und kurzfristig in Luxemburg zugestelle Klage
      wurde zunächst hartnäckig erwidert. Parallel kam es jedoch zu einer
      ersten Überraschung: völlig unerwartet teilte PayPal nach “nur” 90 Tagen
      mit, dass die Sicherheitsprobleme beseitigt seien und über das Guthaben
      wieder verfügt werden könne.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Danke für Deine Antwort, letztlich geht es bei mir aber da ich allen aktuellen Bezahler noch eine Rückzahlung senden konnte nur um einen Betrag zwischen 10 und 20 Euro, da lohnt ja nicht einmal das PostIdent Verfahren, wenn diese wie ebay damals die Kosten auf den Kunden umlegen geschweige denn Notar und Versandkosten...

      Problem ist halt, mit einem Briefkasten zu disktuieren wird nicht leicht und einem Menschen der sich nur durch Textbausteine artikulieren kann erst recht nicht!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oemerz ()