Alkohol im Straßenverkehr
Alkohol und Drogen gehören zu den Hauptunfallursachen im
Straßenverkehr. Entsprechend hat der Gesetzgeber Grenzwerte für den
Alkoholkonsum hinter dem Steuer festgelegt. Je nach Promille-Wert wird
zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit unterschieden.
Seit dem 1.4.2001 gilt in Deutschland die 0,5 Promille-Grenze. Wer
mit wer mit mindestens 0,5 Promille Alkohol im Blut oder mit 0,25 mg
Alkohol pro Liter Atemluft am Steuer erwischt wird, begeht eine
Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot
rechnen. Das Bußgeld reicht hier bis zu 1.500 Euro, das Fahrverbot von
einem bis zu drei Monaten. Zusätzlich werden in Flensburg vier Punkte
für den Sünder notiert. Wer gar Anzeichen von Fahrunsicherheit erkennen
lässt oder einen Unfall verursacht, muss mit 7 Punkten, Bußgeld- oder
Freiheitsstrafe und einem Führerscheinentzug rechnen.
Alkohol im Straßenverkehr
Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.
Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.
0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren..
Jetzt mehr Infos:
Alkohol und Drogen gehören zu den Hauptunfallursachen im
Straßenverkehr. Entsprechend hat der Gesetzgeber Grenzwerte für den
Alkoholkonsum hinter dem Steuer festgelegt. Je nach Promille-Wert wird
zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit unterschieden.
Seit dem 1.4.2001 gilt in Deutschland die 0,5 Promille-Grenze. Wer
mit wer mit mindestens 0,5 Promille Alkohol im Blut oder mit 0,25 mg
Alkohol pro Liter Atemluft am Steuer erwischt wird, begeht eine
Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot
rechnen. Das Bußgeld reicht hier bis zu 1.500 Euro, das Fahrverbot von
einem bis zu drei Monaten. Zusätzlich werden in Flensburg vier Punkte
für den Sünder notiert. Wer gar Anzeichen von Fahrunsicherheit erkennen
lässt oder einen Unfall verursacht, muss mit 7 Punkten, Bußgeld- oder
Freiheitsstrafe und einem Führerscheinentzug rechnen.
Alkohol im Straßenverkehr
Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.
Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.
0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren..
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