Ebay Link:
Hallo liebe Forumgemeinde,
nun hat es auch mich erwischt und ich habe Ärger mit einem Ebay-Verkäufer.
Ich habe in dieser Auktion eine beleuchtete Baumskulptur (Weihnachtsbaum) für meine Thomas Kinkade Sammlung ersteigert und die Freude darüber war bei mir sehr groß.
Am 8. Dezember kam nun das Paket des Verkäufers von DHL bei mir an und der Karton, der offensichtlich zum Kauf eines PC`s schon mal benutzt wurde und äußerlich einen sehr benutzten Eindruck machte, ließ mich nichts Gutes ahnen. Das Paket wurde bei meiner Nachbarin angeliefert und ich bat sie, beim Auspacken dabei zu bleiben. Meine Schwester, die im gleichen Haus wohnt wie ich, kam auch dazu. Als ich das Paket geöffnet hatte, traute ich meinen Augen nicht. Diese sehr filigrane Skulptur war mit zerknüllten Zeitungspapier ausgepolstert worden! Die Skulptur war an vielen Teilen abgebrochen, die Stücke fand ich dann auch im Zeitungspapier wieder und die Skulptur war im Ganzen verbogen. Ich hab mir nicht getraut, sie ans Stromnetzt anzuschließen, wer weiß wo dann die kleinen Minizüge hingefahren wären. Ich habe alles sofort fotografiert. (siehe Dateianhänge)
Dem Verkäufer habe ich den Schaden sofort über Ebay gemeldet und bei Ebay einen Fall eröffnet.
Nachricht an Verkäuferin:
Hallo,
heute
ist nun die Baumskulptur gekommen und ich bin über den Zustand entsetzt
uns sehr enttäuscht. Ganz viele Teile sind abgebrochen, sogar ein
Eckstück vom Baum! Der Stern oben ist auch abgebrochen. Die schönen Züge
sind derartig verbogen, dass das alles überhaupt nicht mehr schön
aussieht! Bei den Elchen oben fehlen überall die Beine. Wie konnten Sie
nur so ein wertvolles Teil (151,- + Versand sind für mich nicht wenig)
so schlampig verpacken?
Der ganze Wert dieser schönen Skulptur ist
dahin. Es sieht jetzt einfach nur billig aus. Hätten Sie die Skulptur
anständig verpackt, wäre das nicht passiert. Oder war die Skulptur schon
vorher in diesen schlechten Zustand?
Ich trete daher vom Kauf
zurück und möchte mein Geld wieder von Ihnen zurück haben. Bitte
überweisen Sie mir 157,90 € die ich Ihnen dafür bezahlt habe. Meine
Bankverbindung:
XXX
Ich werde Ihnen dann sofort die Skulptur wieder zurück schicken.
Nachricht von der Verkäuferin:
Hallo,
also
erstmal lasse ich mir nicht unterstellen, das es vorher schon kaputt
war. Ich habe ihn selbst letztes Jahr gekauft und habe Originalbilder
welchen einen TOPZUSTAND belegen... Desweiteren war der Baum in keiner
Art und Weise schlampig verpackt!
Nun zu der Baumskulptur selbst..
Dies ist wohl eindeutig das verschulden von DHL und nicht meine...
(Kennzeichnung Vorsicht zerbrechlich).. Bitte wenden Sie sich mit der
Sendungsnummer an DHL die ihnen wohl den Schaden ersetzen muss. Das
Paket ist bis 500.-€ versichert. Gerne sende ich ihnen den Original
Einlieferungsbeleg zu..
MFG
Nachricht von Ebay:
Hallo moselblume,
Wir
bedauern sehr, dass es bei Ihrem Kauf zu einem Problem gekommen ist.
Wir können Ihnen jedoch keine Rückerstattung für diesen Artikel leisten.
Über den eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal sind nur Käufe
abgesichert, die mit PayPal bezahlt wurden. Wir empfehlen Ihnen, beim
nächsten Kauf eines Artikels bei eBay die Zahlung über PayPal
durchzuführen.
Damit habe ich mich natürlich nicht abgefunden und den Verkäufer mitgeteilt, dass ich auf die Rückerstattung bestehe. Diesemal auch mit Frist und mit Rechtsanwalt Androhung.
Antwort der Verkäuferin:
Hallo,
also zuerst einmal muss ich sagen, das ich wahnsinnig enttäuscht bin das Sie mir jetzt schon wieder mit einem Anwalt drohen..
Wie
Ebay ihnen mitgeteilt hat, bin ich nicht dazu verpflichtet ihnen das
Geld zurückzuerstatten, da es ja auch in einem Topzustand auf die Reise
ging. pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_6.html siehe Link..
Desweiteren
habe ich mich gestern mit dem Paketboten unterhalten der mir auch
nochmal bestätigt hat, das sie als Käufer den Schaden reklamieren können
mit den kaputtenen Bildern von ihnen.. Dann sollte ihnen der Schaden
erstattet werden. Es steht ja auch in dieser Auktion drin, das ich als
Privatverkäufer keine Rücknahme akzeptiere... Falls DHL (wie sie ja
geschrieben haben) eine Schadensmeldung von ihnen nicht akzeptieren
sollte, werde ich den Schaden hier in der Filiale einreichen und sobald
mir der Schaden erstetzt wurde werde ich ihnen das Geld überweisen.. Ich
selbst werde nicht in Vorkasse treten, da ich für den entstandenen
Schaden nichts kann...
Meine Antwort:
Hallo Frau XXX,
leider kann ich Ihre Auffasung nicht nachvollziehen.
1.
Ebay hat mir nicht mitgeteilt, dass ich keine Rückerstattung von Ihnen
bekommen kann, sondern das der Käuferschutz von Ebay in dieser
Angelegenheit nicht wirksam werden kann, weil der Bezahlvorgang nicht
über Pay PaL lief. Ebay kann und darf keine rechtsverbindlichen Aussagen
und Empfehlungen geben, dass kann nur ein Rechtsanwalt. Der Link bzgl.
des Widerrufs- oder Rückgaberechts trifft leider nicht auf den Schaden
zu, den ich hier habe. Ich weiß, dass Sie nicht der Otto Versand sind.
2.
Was Ihr Postbote Ihnen erzählt, ist genauso unzutreffend, wie Ihr Link
oben. Es ist mir auch egal was ein Postbote darüber zu wissen glaubt, da
auch er dieses Wissen nicht haben kann, sonst würde er sicher in einer
Rechtsabteilung arbeiten können und nicht Botendienste verrichten
müssen.
So und nun nochmal zu DHL und Ihrer Pflicht, wenn Sie in
Ihrer Auktion Versand über DHL anbieten, diese Leistung auch der "DHL
Norm entsprechend zu verpacken" erbringen müssen, damit DHL bei einem
Transportschaden in Anspruch genommen werden kann. Zitat von DHL:
dhl.de/de/paket/privatkunden/verpackungshinweise.html
"Pack-
oder Zeitungspapier eignet sich generell nicht als Polstermaterial, es
sollte lediglich als Füllmaterial bei unempfindlichen Inhalten dienen. "
Ich
werde morgen zur DHL Hauptfiliale hier in Nürnberg fahren und ihre
Verpackung mit den zerknüllten Zeitungspapier, so wie es bei mir
angekommen ist, prüfen lassen. Sollte sich herausstellen, dass DHL bei
einer solchen Verpackung nicht für den Schaden aufkommt, sind Sie für
mich der Schuldige und ich werde mit der schriftlichen Stellungnahme von
DHL sofort einen Anwalt einschalten. Sie müssen dann für den
Transportschaden gerade stehen + den Anwaltskosten.
Leider wollten
Sie es ja nicht anders. Ich hatte Ihnen ja meine Hilfe angeboten. Und
drohen tue ich gewiss nicht. Ich lass mich nur nicht gern von Ihnen an
der Nase herumführen.
Das Paket ist derzeit noch zur Begutachtung bei DHL. Ich hab den Verkäufer noch eine Nachricht geschickt um Ihm auf einen ähnlichen Fall hier im Forum hinzuweisen und auch um Ihn auf das BGB hinzuweisen:
Hallo huskyapollo,
Sie
sollten sich diesen Fall sehr aufmerksam durchlesen, vor allem die
letzte Seite und sich überlegen, ob Sie es auch soweit kommen lassen
möchten:
Brauche dringend Hilfe: Beschädigte Ware erhalten, keine Lösung gefunden? Jetzt Mahnbescheid? Und Frage zur Garantie...
Und wenn Sie gern noch den rechtlichen Hintergrund im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dazu nachlesen möchten:
Einzelne
Nebenleistungspflichten folgen unmittelbar aus dem Vertrag, auch wenn
sie darin nicht ausdrücklich aufgenommen sind. Sofern sie nicht
ausdrücklich vereinbart sind, ergeben sie sich aus Gesetz oder aus
Vertragsauslegung (§§133, 157 BGB) unter besonderer Berücksichtigung des
Grundsatzes von Treu und Glauben (§§241 Abs. 1, 242 BGB). Abhängig vom
jeweiligen Kaufgegenstand können beim Sachkauf beispielsweise dazu
zählen:
Einweisung, Belehrung, Rat oder gar Warnungen; Pflege bis zum
Gefahrenübergang; --> ordnungsgemäße VERPACKUNG <--; Erteilen
einer ordnungsgemäßen Rechnung; Vorhaltepflichten von Ersatzteilen
(§§241 Abs. 2, 242, 311 Abs. 2 BGB)
Quelle:
meub.de/Inhalte/zivilrecht/sch…0-%20Einfuhrung_KaufR.pdf
Ich
weise Sie noch mal darauf hin, dass ich Zeugen habe, die beim Empfang
und beim Auspacken Ihres Paketes dabei waren. Es ist auf dem Karton
deutlich nachlesbar, dass damit mal ein PC beschafft wurde. Sie haben
diese Skulptur auch nicht von innen ausreichend für den Versand
geschützt. Nur Zeitungspapier zum ausstopfen reicht da nach DHL und wie
der Schaden jetzt zeigte, nicht. Weiterhin habe ich alles fotografiert.
Sie sind mir daher zu Schadenersatz verpflichtet. Sie haben durch nicht ausreichende Verpackung mein Eigentum zerstört.
Ich
werde, wie bereits angekündigt morgen zu DHL gehen und mir ein
Gutachten anfertigen lassen. Die anfallenden Kosten werde ich Ihnen auch
in Rechnung stellen. Es liegt nun an Ihnen, sich Ihren eigenen
Verpackungsvorgang noch mal ins Gedächtnis zu rufen und Ihre ablehnende
Haltung zu überdenken.
Bis jetzt hat die Verkäuferin mir nicht mehr geantwortet. Das Paket ist derzeit noch bei DHL zur Schadensüberprüfung. Was DHL dazu schreiben wird, kann man sich bei der Art der Verpackung an allen 5 Fingern ausrechnen. Eigentlich müsste die Verkäuferin doch nun begriffen haben, dass es ihr Verschulden ist? Ich bin nach wie vor an einer Einigung ohne Anwalt interessiert, aber was für eine Wahl habe ich dabei noch?
Was meint ihr dazu?
Hallo liebe Forumgemeinde,
nun hat es auch mich erwischt und ich habe Ärger mit einem Ebay-Verkäufer.
Ich habe in dieser Auktion eine beleuchtete Baumskulptur (Weihnachtsbaum) für meine Thomas Kinkade Sammlung ersteigert und die Freude darüber war bei mir sehr groß.
Am 8. Dezember kam nun das Paket des Verkäufers von DHL bei mir an und der Karton, der offensichtlich zum Kauf eines PC`s schon mal benutzt wurde und äußerlich einen sehr benutzten Eindruck machte, ließ mich nichts Gutes ahnen. Das Paket wurde bei meiner Nachbarin angeliefert und ich bat sie, beim Auspacken dabei zu bleiben. Meine Schwester, die im gleichen Haus wohnt wie ich, kam auch dazu. Als ich das Paket geöffnet hatte, traute ich meinen Augen nicht. Diese sehr filigrane Skulptur war mit zerknüllten Zeitungspapier ausgepolstert worden! Die Skulptur war an vielen Teilen abgebrochen, die Stücke fand ich dann auch im Zeitungspapier wieder und die Skulptur war im Ganzen verbogen. Ich hab mir nicht getraut, sie ans Stromnetzt anzuschließen, wer weiß wo dann die kleinen Minizüge hingefahren wären. Ich habe alles sofort fotografiert. (siehe Dateianhänge)
Dem Verkäufer habe ich den Schaden sofort über Ebay gemeldet und bei Ebay einen Fall eröffnet.
Nachricht an Verkäuferin:
Hallo,
heute
ist nun die Baumskulptur gekommen und ich bin über den Zustand entsetzt
uns sehr enttäuscht. Ganz viele Teile sind abgebrochen, sogar ein
Eckstück vom Baum! Der Stern oben ist auch abgebrochen. Die schönen Züge
sind derartig verbogen, dass das alles überhaupt nicht mehr schön
aussieht! Bei den Elchen oben fehlen überall die Beine. Wie konnten Sie
nur so ein wertvolles Teil (151,- + Versand sind für mich nicht wenig)
so schlampig verpacken?
Der ganze Wert dieser schönen Skulptur ist
dahin. Es sieht jetzt einfach nur billig aus. Hätten Sie die Skulptur
anständig verpackt, wäre das nicht passiert. Oder war die Skulptur schon
vorher in diesen schlechten Zustand?
Ich trete daher vom Kauf
zurück und möchte mein Geld wieder von Ihnen zurück haben. Bitte
überweisen Sie mir 157,90 € die ich Ihnen dafür bezahlt habe. Meine
Bankverbindung:
XXX
Ich werde Ihnen dann sofort die Skulptur wieder zurück schicken.
Nachricht von der Verkäuferin:
Hallo,
also
erstmal lasse ich mir nicht unterstellen, das es vorher schon kaputt
war. Ich habe ihn selbst letztes Jahr gekauft und habe Originalbilder
welchen einen TOPZUSTAND belegen... Desweiteren war der Baum in keiner
Art und Weise schlampig verpackt!
Nun zu der Baumskulptur selbst..
Dies ist wohl eindeutig das verschulden von DHL und nicht meine...
(Kennzeichnung Vorsicht zerbrechlich).. Bitte wenden Sie sich mit der
Sendungsnummer an DHL die ihnen wohl den Schaden ersetzen muss. Das
Paket ist bis 500.-€ versichert. Gerne sende ich ihnen den Original
Einlieferungsbeleg zu..
MFG
Nachricht von Ebay:
Hallo moselblume,
Wir
bedauern sehr, dass es bei Ihrem Kauf zu einem Problem gekommen ist.
Wir können Ihnen jedoch keine Rückerstattung für diesen Artikel leisten.
Über den eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal sind nur Käufe
abgesichert, die mit PayPal bezahlt wurden. Wir empfehlen Ihnen, beim
nächsten Kauf eines Artikels bei eBay die Zahlung über PayPal
durchzuführen.
Damit habe ich mich natürlich nicht abgefunden und den Verkäufer mitgeteilt, dass ich auf die Rückerstattung bestehe. Diesemal auch mit Frist und mit Rechtsanwalt Androhung.
Antwort der Verkäuferin:
Hallo,
also zuerst einmal muss ich sagen, das ich wahnsinnig enttäuscht bin das Sie mir jetzt schon wieder mit einem Anwalt drohen..
Wie
Ebay ihnen mitgeteilt hat, bin ich nicht dazu verpflichtet ihnen das
Geld zurückzuerstatten, da es ja auch in einem Topzustand auf die Reise
ging. pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_6.html siehe Link..
Desweiteren
habe ich mich gestern mit dem Paketboten unterhalten der mir auch
nochmal bestätigt hat, das sie als Käufer den Schaden reklamieren können
mit den kaputtenen Bildern von ihnen.. Dann sollte ihnen der Schaden
erstattet werden. Es steht ja auch in dieser Auktion drin, das ich als
Privatverkäufer keine Rücknahme akzeptiere... Falls DHL (wie sie ja
geschrieben haben) eine Schadensmeldung von ihnen nicht akzeptieren
sollte, werde ich den Schaden hier in der Filiale einreichen und sobald
mir der Schaden erstetzt wurde werde ich ihnen das Geld überweisen.. Ich
selbst werde nicht in Vorkasse treten, da ich für den entstandenen
Schaden nichts kann...
Meine Antwort:
Hallo Frau XXX,
leider kann ich Ihre Auffasung nicht nachvollziehen.
1.
Ebay hat mir nicht mitgeteilt, dass ich keine Rückerstattung von Ihnen
bekommen kann, sondern das der Käuferschutz von Ebay in dieser
Angelegenheit nicht wirksam werden kann, weil der Bezahlvorgang nicht
über Pay PaL lief. Ebay kann und darf keine rechtsverbindlichen Aussagen
und Empfehlungen geben, dass kann nur ein Rechtsanwalt. Der Link bzgl.
des Widerrufs- oder Rückgaberechts trifft leider nicht auf den Schaden
zu, den ich hier habe. Ich weiß, dass Sie nicht der Otto Versand sind.
2.
Was Ihr Postbote Ihnen erzählt, ist genauso unzutreffend, wie Ihr Link
oben. Es ist mir auch egal was ein Postbote darüber zu wissen glaubt, da
auch er dieses Wissen nicht haben kann, sonst würde er sicher in einer
Rechtsabteilung arbeiten können und nicht Botendienste verrichten
müssen.
So und nun nochmal zu DHL und Ihrer Pflicht, wenn Sie in
Ihrer Auktion Versand über DHL anbieten, diese Leistung auch der "DHL
Norm entsprechend zu verpacken" erbringen müssen, damit DHL bei einem
Transportschaden in Anspruch genommen werden kann. Zitat von DHL:
dhl.de/de/paket/privatkunden/verpackungshinweise.html
"Pack-
oder Zeitungspapier eignet sich generell nicht als Polstermaterial, es
sollte lediglich als Füllmaterial bei unempfindlichen Inhalten dienen. "
Ich
werde morgen zur DHL Hauptfiliale hier in Nürnberg fahren und ihre
Verpackung mit den zerknüllten Zeitungspapier, so wie es bei mir
angekommen ist, prüfen lassen. Sollte sich herausstellen, dass DHL bei
einer solchen Verpackung nicht für den Schaden aufkommt, sind Sie für
mich der Schuldige und ich werde mit der schriftlichen Stellungnahme von
DHL sofort einen Anwalt einschalten. Sie müssen dann für den
Transportschaden gerade stehen + den Anwaltskosten.
Leider wollten
Sie es ja nicht anders. Ich hatte Ihnen ja meine Hilfe angeboten. Und
drohen tue ich gewiss nicht. Ich lass mich nur nicht gern von Ihnen an
der Nase herumführen.
Das Paket ist derzeit noch zur Begutachtung bei DHL. Ich hab den Verkäufer noch eine Nachricht geschickt um Ihm auf einen ähnlichen Fall hier im Forum hinzuweisen und auch um Ihn auf das BGB hinzuweisen:
Hallo huskyapollo,
Sie
sollten sich diesen Fall sehr aufmerksam durchlesen, vor allem die
letzte Seite und sich überlegen, ob Sie es auch soweit kommen lassen
möchten:
Brauche dringend Hilfe: Beschädigte Ware erhalten, keine Lösung gefunden? Jetzt Mahnbescheid? Und Frage zur Garantie...
Und wenn Sie gern noch den rechtlichen Hintergrund im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dazu nachlesen möchten:
Einzelne
Nebenleistungspflichten folgen unmittelbar aus dem Vertrag, auch wenn
sie darin nicht ausdrücklich aufgenommen sind. Sofern sie nicht
ausdrücklich vereinbart sind, ergeben sie sich aus Gesetz oder aus
Vertragsauslegung (§§133, 157 BGB) unter besonderer Berücksichtigung des
Grundsatzes von Treu und Glauben (§§241 Abs. 1, 242 BGB). Abhängig vom
jeweiligen Kaufgegenstand können beim Sachkauf beispielsweise dazu
zählen:
Einweisung, Belehrung, Rat oder gar Warnungen; Pflege bis zum
Gefahrenübergang; --> ordnungsgemäße VERPACKUNG <--; Erteilen
einer ordnungsgemäßen Rechnung; Vorhaltepflichten von Ersatzteilen
(§§241 Abs. 2, 242, 311 Abs. 2 BGB)
Quelle:
meub.de/Inhalte/zivilrecht/sch…0-%20Einfuhrung_KaufR.pdf
Ich
weise Sie noch mal darauf hin, dass ich Zeugen habe, die beim Empfang
und beim Auspacken Ihres Paketes dabei waren. Es ist auf dem Karton
deutlich nachlesbar, dass damit mal ein PC beschafft wurde. Sie haben
diese Skulptur auch nicht von innen ausreichend für den Versand
geschützt. Nur Zeitungspapier zum ausstopfen reicht da nach DHL und wie
der Schaden jetzt zeigte, nicht. Weiterhin habe ich alles fotografiert.
Sie sind mir daher zu Schadenersatz verpflichtet. Sie haben durch nicht ausreichende Verpackung mein Eigentum zerstört.
Ich
werde, wie bereits angekündigt morgen zu DHL gehen und mir ein
Gutachten anfertigen lassen. Die anfallenden Kosten werde ich Ihnen auch
in Rechnung stellen. Es liegt nun an Ihnen, sich Ihren eigenen
Verpackungsvorgang noch mal ins Gedächtnis zu rufen und Ihre ablehnende
Haltung zu überdenken.
Bis jetzt hat die Verkäuferin mir nicht mehr geantwortet. Das Paket ist derzeit noch bei DHL zur Schadensüberprüfung. Was DHL dazu schreiben wird, kann man sich bei der Art der Verpackung an allen 5 Fingern ausrechnen. Eigentlich müsste die Verkäuferin doch nun begriffen haben, dass es ihr Verschulden ist? Ich bin nach wie vor an einer Einigung ohne Anwalt interessiert, aber was für eine Wahl habe ich dabei noch?
Was meint ihr dazu?