Verkaufte Kamera angeblich defekt - Käufer droht mit Anwalt und eröffnet Fall

    • Verkaufte Kamera angeblich defekt - Käufer droht mit Anwalt und eröffnet Fall


      Nun gehöre auch ich als fleißiger Mitleser zu den Geschädigten von eBay.
      Erstmal ein freundliches Hallo.

      Nun zu meinen Fall:
      Ich habe am 11.Dezember die Kamera meiner Tochter in ihrem Auftrag bei eBay eingestellt,
      da sie ihr zu groß war und darum mehr daheim rumlag als das sie benutzt wurde.
      Sie fand es zu schade und entschied sich zum Kauf einer kleineren und dafür wollte sie diese Große verkaufen.
      Sie ging immer super vorsichtig mit der Kamera um und bewarte diese auch stets in der extra dafür gekauften Tasche auf.

      Vor dem Verkauf bzw. Einstellen auf eBay mache sie noch Testfotos und auch das ganze andere Zeugs wurde nochmal angeschaut und dann zu mir gebracht(Tochter wohnt schon in eigener Wohnung).
      Ich stellte die Kamera ein mit den Angaben meiner Tochter welche ich alle bezeugen kann, da ich ja mit dabei war.
      Am Sonntag dem 16.Dezember endete die Auktion und der Käufer überwies sofort das Geld per Überweisung mit der Bitte auf schnellen Versand, da Weihnachtsgeschenk.
      Am Dienstag war das Geld drauf und ich verpackte im Beisein meiner Tochter, meines Mannes und sogar Schwiegersohn war dabei gut gepolstert alles und verschickte es versichert als Paket noch am selben Tag.
      Auch schickte ich ihm am Abend die Sendungsnummer über eBay.
      Am 25.12. meldete er sich bei mir und gab folgendes an:

      "Hallo lisa-knuddel-maus,

      Zunächst frohe x-Mas. Leider fiel sie bei uns nicht ganz so froh aus, weil der Blitz der Kamera Sony A380 komplett defekt ist und 2 von 3 Bildern schwarz bzw völlig unterbelichtet sind (auch im Vollautomatik-Modus. Nach Laden des Akkus und heutigem abermaligem Test hat sich dies leider bestätigt. Da der Artikel als besonders gepflegt und einwandfrei beschrieben wurde, sind wir natürlich von kompletter Funktionalität ausgegangen.
      Wie sollen wir vorgehen?
      MfG


      - haceka"

      darauf erst am 28.12. meine Antwort, da ich am 25. Geburtstag hatte und nicht im Internet war.

      Hallo haceka,
      Guten Tag,
      ich habe die Kamera, bevor ich sie bei eBay einstellte, getestet...welches ich nicht gebraucht hätte da ich weiß das sie sich in einem tadellosen Zustand befand.
      Bis zum Schluß hat sie super Bilde gemacht mit und ohne Blitz.
      Wäre es nicht der Fall, hätte ich sie nicht eingestellt.
      Die Kamera hat unser Haus hier ohne Mängel verlassen!!
      Außerdem weise ich auf den Text hin, der unter der Auktion steht hin:

      "Dies ist ein Privatverkauf im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes, kein Widerrufsrecht, keine Gewährleistung! Die Rückgabe, Wandlungs- oder Umtauschmöglichkeit des ersteigerten Artikels ist ausgeschlossen. Der Artikel wird deshalb unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung angeboten. Als Privatperson kann ich keine Mehrwertsteuer ausweisen. Da ich Privat anbiete weise ich darauf hin, dass ich nicht an das Produkthaftungsgesetz (BGB §§ 312 b ff.) gebunden bin und somit ebenfalls von der Erfüllung jeglicher Garantie- und Gewährleistungansprüche aus § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ausgenommen bin. Bei Beschädigung der Ware während des Versandes hafte ich nicht!Geht die Sendung auf dem Postweg verloren, wird kein Ersatz geleistet. Sollte die Ware aus irgendwelchen Gründen nicht zustellbar sein( falsche Adresse usw. ), tragen sie alle weiteren Versandkosten."
      Somit ist für mich das Thema beendet

      Daraufhin dann die Antwort des Käufers:

      Hallo lisa-knuddel-maus,

      Diese Kamera ist leider bezüglich des Blitzes defekt, was auch immer sie getestet haben mögen. Dies entspricht nicht der Beschreibung und wird somit bei eBay gemeldet werden und natürlich entsprechend bewertet. Nach EU-Recht können Sie übrigens allen Haftungsausschlussblödsinn vergessen. Naja, nicht jeder kann so kulant sein wie ich und üblicherweise 14 Tage Übernahmegarantie geben, aber eine funktionierende Kamera hätte ich natürlich erwartet, besonders, wo es ein Geschenk war. Ihre "harte" Haltung beweist mir ja fast, dass Sie genau wussten, dass die Kamera Probleme hat.
      Sollten Sie es sich noch anders überlegen, haben Sie bis morgen Zeit, danach werde ich den Fall offiziell bei eBay melden und eine entsprechende Bewertung abgeben. Weitere rechtliche Schritte bezüglich Betrugs werde ich mit unserem Hausanwalt absprechen und behalte ich mir somit vor. Ich lerne übrigens daraus, dass wieder einmal diejenigen, die paypal nicht zulassen, oft eher dubiose eBayer sind.
      HCK


      Ich antwortete darauf:



      Hallo haceka,

      Guten Abend,
      meine Beschreibung war zum Zeitpunkt das Verkaufes korrekt und auch der Blitz funktionierte.
      Ich habe auch schon meine negativen Erfahrungen mit Paypal gemacht und verwende es darum nicht. Außerdem sind mir die Gebühren zu hoch, da man schon genug von eBay abgezogen bekommt.
      Auch meine "harte" Haltung ist dem zu verdanken, da ich schon betrogen wurde.
      Da sie mir nun drohen möchte ich anmerken, das eine Verleumdung, egal ob als eBayBewertung oder anders, auch meinen Anwalt interessieren würde.
      MfG A.....

      - lisa-knuddel-maus

      Nun heute kam dann die Eröffnung eines Falles für einen von der Beschreibung abweichenden Artikel.
      Der Inhalt ist auch nicht korrekt und beinhaltet Fehler.


      Hallo
      lisa-knuddel-maus,



      [Blockierte Grafik: http://q.ebaystatic.com/aw/pics/de/s.gif]




      [Blockierte Grafik: http://q.ebaystatic.com/aw/pics/de/s.gif]

      der Käufer haceka hat einen Fall für einen von der Beschreibung
      abweichenden Artikel eröffnet. In den meisten Fällen, können derartige Problem
      durch direkte Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer gelöst
      werden.

      [b]Wir empfehlen Ihnen Folgendes:


      Der Käufer hat Ihnen
      bereits eine Lösung in Probleme klären vorgeschlagen. Wir empfehlen Ihnen, so
      weit es möglich ist, auf diesen Vorschlag einzugehen.

      Wenn Sie sich auf
      einen Rückversand einigen, klären Sie die Übernahme der Rücksendekosten mit dem
      Käufer.

      Bitte antworten Sie spätestens bis zum 09. Jan. 2013 in Probleme
      klären, um das Problem mit dem Käufer zu lösen.

      Bitte beachten
      Sie:



      • Wenn Sie dem Käufer den vollen Kaufpreis rückerstatten, bevor der Fall an
        den eBay-Kundenservice weitergeleitet wird, erhalten Sie automatisch die
        Verkaufsprovision zurück.

      Der Käufer hat folgende Angaben
      gemacht:

      Problem: Der Artikel weicht erheblich von der Beschreibung
      ab
      Der Käufer hat über Meine Nachrichten bereits Kontakt mit Ihnen
      aufgenommen
      Der Käufer hat am 18. Dez. 2012 bezahlt.
      Der Artikel weist
      keine sichtbaren Schäden auf, funktioniert aber nicht.
      Sie haben dem Käufer
      nicht geantwortet
      Sie kooperieren nicht mit dem Käufer, um das Problem zu
      lösen


      Der Käufer möchte eine volle Erstattung.

      Sie können
      Einzelheiten zu diesem Fall unter „Probleme klären“ aufrufen.
      [/b]



      Nun bin ich mir nicht sicher wie ich reagieren soll, da ich in der ersten Mail das Gefühl hatte er will eher Preisnachlass.
      Dann behauptet er nun ich hätte nicht geantwortet.
      Was kann ich tun?
      Wie soll ich jetzt reagieren?
      Achso, warum testet er das Gerät nicht bevor er es verschenkt...ich hätte es zumindest getan...eigenartig

      oh man...sowas ist echt nervig[align=start]
      :cursing:[align=start]
      [/align]


      [/align]
      LG Knuddel :)
    • Hallo Knuddel

      Vorab, deine "rechtlichen Informationen nach §3 ...." kannst Du tatsächlich knicken. Maßgeblicher ist das der Satz "Da ich ein Privatperson schließe ich auf den ersteigerten Artikel jegliche Garantie,Gewährleistung,Umtausch hiermit aus."

      Dein Käufer scheint sich mit der Materie auszukennen. Er kauft und verkauft fleißig solche Kameras und deren Zubehör. Man könnte also zum Einen davon ausgehen, dass er ganz genau weiß, was er dir geschrieben hat. Theoretisch ist es aber auch möglich, dass er noch eine α A380 im Besitz hatte, die genau diesen Fehler aufwies. Hast Du dir die Seriennr. deiner α notiert?
    • Naja, wenigstens der Satz ist von Nutzen :)

      Meine Tochter sucht gerade die Seriennummer bzw. die Unterlagen in der Hoffnung was zu finden :S

      Ja, das er mit diesem Fotozeugs rege handelt, habe ich auch schon bemerkt.

      Aber auch wenn er weiß was er da schreibt, war doch unsere Kamera heile.

      Menooo
      LG Knuddel :)
    • @ knuddel

      da war Forenuser schneller als ich.

      Das was er vermutet, ist ein altbekannter Trick von Händlern und privaten Käufern.

      Ich bin selbst schon vor über 6 Jahren mal Opfer gewesen, aber was der Käufer nicht wusste,

      dass das Messgerät innen ( im Batteriefach ) einen Farbklecks an einer Schraube bekam, um es als unser ausweisen zu können.

      Ich habe den Fall eskalieren lassen und als dann Post vom Anwalt kam, das Bild beigefügt( war nicht bei ebay hinterlegt) und mit Anzeige auf vollendeten Betrug gedroht.

      Schwupp di wupp war Ruhe mit einer ganz blöden Entschuldigung, habe das Gerät verwechselt, da ich mehrere dieser Art in der Vergangenheitr bei ebay gekauft hatte.

      Komisch war dann aber, dass in der Folge dann aber nie Messgeräte dieser Art in seinen Bewertungen bewertet wurden.

      Ich habe dann den Fall auf sich beruhen lassen.



      Also sehe es vorerst mal gelassen und prüfe ob Deine Unterlagen eine Seriennummer aufweisen.

      Aber wenn die Seriennumer auch passt, ist immer noch nicht die Gefahr gebannt,

      wenn er Deine Kamera als Organspender benutzt hat und diese mit defekten Blitz an Dich retour sendet.

      Yakasu wünscht allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2013

      Alle Schlechtigkeiten die ich beherrsche, traue ich auch jedem Anderen zu.
    • So, Tochter findet nix und auf den Rechnungen von Neckermann steht nix...selbst ne Nachfrage ist ja sinnlich, da Insolvenz...mist

      Was antworte ich nun in diesem Fall eBay?
      Was schreibe ich als Bemerkung in meine Bewertung?

      Kann der mir was?
      Der macht ja mächtig Geschäft mit seinen Käufen und Verkäufen da...ist sowas ok?
      LG Knuddel :)
    • "Eskalation" abwarten!

      Hallo,

      a)von jetzt an Funkstille.Ich bin IMMER WIEDER entsetzt,daß der Reflex,man müsse etwas erklären,begründen,entschuldigen etc so reibungslos funktioniert.Damit liefert am der Gegenseite mit seinen Texten ungewollte Argumente,

      b)Du hast klipp und klar den Ausschluß der Gewährleistung als Bestandteil der Produktbeschreibung rechtsverbindlich(!!) erklärt.Damit hat Dein K schon keine Argumente mehr.Auch ebay erklärst Du in Deiner Antwort diesen Sachverhalt,nicht mehr und nicht weniger.

      c)warte die (mögliche)"Eskalation" doch erstmal ab.Wenn nötig,läßt Du dann(aber NICHT früher) Deine Zeugen aufmarschieren.
      Die meisten,die sich so aufplustern,lassen irgendwelche Schritte sein,wenn sie in Vorleistung treten müssen,wobei ja bei Dir die juristischen Risiken gleich Null sind,Dein K aber erhebliche Risiken eingeht.

      d)es ist müßig,darüber zu spekulieren,ob hier betrogen werden soll oder nicht.Es ist NICHT UNMÖGLICH,daß die Kamera eine Delle auf dem Versandweg bekommen hat.Auch dafür bist DU nicht verantwortlich,da Du die Versandrisiken nicht nur ausdrücklich ausgeschlossen hast,sondern sie bei Dir (i Verkauf von Privat) sowieso ausgeschlossen sind.

      e)COOL bleiben!!Laß Dich nicht ankläffen,weder von Ebay noch sonst jemandem.

      petergabriel
    • Habe gerade noch gesehen was der Käufer an eBay geschrieben hat:

      Ergänzende Angaben:"Entgegen den Angaben des Verkäufers, die auf eine 100% funktionierende Kamera schließen ließen, war der Blitz der Sony DSLR defekt:schwarzes/sehr dunkles Bild beim Blitzen, was auf defekte Elektronik schließen lässt, die sicherlich nicht während des Versandes erfolgt sein kann. Eine kulante Haltung bezüglich dieses erheblich wertmindernden Defektes wurde schroff und rigoros abgelehnt. Auf solche eBayer kann man verzichten."
      LG Knuddel :)
    • Das ändert doch nichts

      Lisa-Knuddel-Maus schrieb:

      was auf defekte Elektronik schließen lässt, die sicherlich nicht während des Versandes erfolgt sein kann.


      Hallo,

      das ist nichts weiter als eine Meinung(um Dich zu einer bestimmten Denke"Du hast gewußt,daß die Kamera kaputt war"zu MANIPULIEREN!!

      Dein K muß aber den BEWEIS antreten.

      Er will DICH aber AUCH von den eigentlichen und (!!) stichhaltigen Argumenten zu Deinen Gunsten(siehe oben) ABLENKEN!!

      Tu ihm oder ebay nicht den Gefallen,darauf zu antworten!!

      NIEMALS!!!

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • Was ist denn so schwer??

      Hallo,

      ich habe in meinem Post Nr 8 doch geschrieben,was Du schreiben sollst:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      die Angaben des Käufers sind in wesentlichen Punkten wahrheitswidrig(den Nachweis werde ich jederzeit führen können).Es liegt der Verdacht einer betrügerischen Handlung zu meinem wirtschaftlichen Nachteil nahe,die ggfs.strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

      Im übrigen weise ich auf meine Ausführungen bezüglich des Zustandes der Kamera u.a.in der Artikelbeschreibung),meinen erklärten Gewährleistungsausschluß("..........(Zitat).......")und den erklärten Ausschluß jeglicher Transporthaftung("..........(Zitat)........) hin.

      In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin,daß ich ggfs.gegen den Käufer zivilrechtlich vorgehen werde.

      Abschließend erkläre ich,daß die Behauptungen des Käufers bezüglich meines Verhaltens ihm gegenüber den Tatbestand der Verleumdung und der üblen Nachrede erfüllen,die ich ggfs.strafrechtlich verfolgen werde.

      Ich hoffe,ihnen mit diesen Angaben bei ihrer Entscheidungsfindung behilflich gewesen zu sein.

      Hochachtungsvoll


      So etwa!!

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • Frist ausnutzen!!

      Hallo,

      Du schreibst bitte erst,wenn Du Ruhe hast und erst knapp vor Ende der Frist dh.am 8.Januar!!

      Gegenüber dem Käufer hälst Du bitte FUNKSTILLE!!

      Das macht ihn ungeduldig,wütend und irrational:laß es ihn mal werden:er macht dann Fehler!! vergiß nicht:es ist ein Mann..........

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()