Verkaufte Kamera angeblich defekt - Käufer droht mit Anwalt und eröffnet Fall

    • petergabriel schrieb:


      a)von jetzt an Funkstille.Ich bin IMMER WIEDER entsetzt,daß der Reflex,man müsse etwas erklären,begründen,entschuldigen etc so reibungslos funktioniert.Damit liefert am der Gegenseite mit seinen Texten ungewollte Argumente,

      b)Du hast klipp und klar den Ausschluß der Gewährleistung als Bestandteil der Produktbeschreibung rechtsverbindlich(!!) erklärt.Damit hat Dein K schon keine Argumente mehr.Auch ebay erklärst Du in Deiner Antwort diesen Sachverhalt,nicht mehr und nicht weniger.

      fürs protokoll:
      liegt ein sachmangel vor, der nicht erwähnt wurde in der beschreibung, dann kann man sich den ausschluss der gewährleistung in den hintern schieben - denn dann muß man auch als privat-vk nachbessern bzw. das zeug zurücknehmen.

      d)es ist müßig,darüber zu spekulieren,ob hier betrogen werden soll oder nicht.Es ist NICHT UNMÖGLICH,daß die Kamera eine Delle auf dem Versandweg bekommen hat.Auch dafür bist DU nicht verantwortlich,da Du die Versandrisiken nicht nur ausdrücklich ausgeschlossen hast,sondern sie bei Dir (i Verkauf von Privat) sowieso ausgeschlossen sind.

      nochmal fürs protokoll:
      der ausschluss des versandrisikos interessiert keinen, wenn das ding schlampig verpackt wurde --------> (davon gehe ich hier NICHT aus!).
      zb die user hier mit ihren demolierten porzellan?-glas?-figuren: schlampig verpackt ---> kaputt gegangen beim versand.
      das ist dann eindeutig die schuld des absenders, da kann das versandunternehmen nichts für (dafür gibts die verpackungsrichtlinien) und der versender muß dann eben sehen, wie er seinen kaufvertrag erfüllt bekommt.
      sonst wär dem betrug tür und tor geöffnet.


      Naja, nicht jeder kann so kulant sein wie ich und üblicherweise 14 Tage Übernahmegarantie geben, aber eine funktionierende Kamera hätte ich natürlich erwartet, besonders, wo es ein Geschenk war. Ihre "harte" Haltung beweist mir ja fast, dass Sie genau wussten, dass die Kamera Probleme hat.


      14 tage übernahmegerantie? wasn das?

      Sollten Sie es sich noch anders überlegen, haben Sie bis morgen Zeit, danach werde ich den Fall offiziell bei eBay melden und eine entsprechende Bewertung abgeben. Weitere rechtliche Schritte bezüglich Betrugs werde ich mit unserem Hausanwalt absprechen und behalte ich mir somit vor. Ich lerne übrigens daraus, dass wieder einmal diejenigen, die paypal nicht zulassen, oft eher dubiose eBayer sind.

      der braucht seinen hausanwalt nicht, einfach mal den 263 im StGB lesen: dejure.org/gesetze/StGB/263.html
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • Trifft hier aber nicht zu!!

      riverside schrieb:

      liegt ein sachmangel vor, der nicht erwähnt wurde in der beschreibung


      Hallo,

      der Sachmangel wie Du ihn---genau übrigens wie der Käufer----suggerierst dh.einflüsterst(und wenn nur als Eventualität!!) liegt bis zum Beweis des Gegenteils NICHT vor!

      Ich finde diese Vorgehensweise absolut ehrenrührig!

      Noch etwas:

      Ich bin sehr davon überzeugt,daß die TE uns hier die Wahrheit sagt;wir sollten sie unterstützen statt zu verunsichern!

      Sie darf sich in ihrer Aufgeregtheit einfach nicht über ungelegte Eier Gedanken machen,alle Eventualitäten hin-und her wälzen,sondern muß gegenüber Ebay überzeugend auftreten und dieser Schlange von Käufer nicht auf den psychologischen Leim gehen.

      Das auch "nur zum Protokoll".

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • da war doch mal was mit der beweislage wie war das doch gleich der K muss beweisen das der artikel defekt war ??? wenn das kurz gefasst so stimmt viel spass beim beweisen ich würde auch einfach funkstille halten und der dinge harren die da kommen oder auch nicht. zur not hilft eventuell mal nen wink ans finanzamt da er wohl gewerblich an und verkauft.

      zu dunkle bilder trotz biltz mal die kappe vom opjektive entfernen :)
      der biltz biltz oder tuts nicht und wenn er es nicht tut ist er defekt oder deaktiviert wäre auch ne möglichkeit und nicht es biltz und ist zu dunkel dann ist wohl nicht der biltz defekt sondern was anderes oder ehr falsche einstellungen.
    • petergabriel schrieb:


      der Sachmangel wie Du ihn---genau übrigens wie der Käufer----suggerierst dh.einflüsterst(und wenn nur als Eventualität!!) liegt bis zum Beweis des Gegenteils NICHT vor!

      Ich finde diese Vorgehensweise absolut ehrenrührig!


      gehts noch? liest du die texte eigentlich auch oder meckerst du nur?
      ich suggeriere rein gar nichts und ich flüstere auch nichts ein!
      ich schrieb extra "fürs protokoll" - muß ich dir jetzt tatsächlich auch noch erklären, was das bedeutet?
      das heißt nix anderes, als das man was hinzufügen möchte, das allgemein relevant sein kann, in diesem fall aber nicht relevant sein wird - deshalb ja nur fürs protokoll.
      somit ist dein kommentar überflüssig.
      mir eine "ehrenrührige vorgehensweise" zu unterstellen, bloß weil du "nur fürs protokoll" nicht verstehst, ist ja wohl das letzte!
      außerdem verbitte ich mir, mit diesem käufer in eine ecke gestellt zu werden.

      Ich bin sehr davon überzeugt,daß die TE uns hier die Wahrheit sagt;wir sollten sie unterstützen statt zu verunsichern!

      ich habe nie behauptet, daß die TE unsinn erzählt und ich bezwecke auch nicht, sie zu verunsichern - aber war klar, daß du mir sowas unterstellst.

      Sie darf sich in ihrer Aufgeregtheit einfach nicht über ungelegte Eier Gedanken machen,alle Eventualitäten hin-und her wälzen,sondern muß gegenüber Ebay überzeugend auftreten und dieser Schlange von Käufer nicht auf den psychologischen Leim gehen.

      ich erwähnte der vollständigkeit halber versteckte sachmängel und schrieb extra dran "nur fürs protokoll".
      das hat mit der vorgehensweise bei ebay in diesem konkreten fall nichts zu tun - was verstehst du daran nicht?


      @ Kaiolito
      was "jepp!!!"?
      mein posting auch nicht verstanden oder was?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • "Kaiolito" stimmt mir zu!

      Hallo,

      ein bißchen gezeigtes(!!) Einfühlungsvermögen(Empathie nennt man so etwas) bezüglich der psychologischen (Ausnahme)situation der TE wird auch von "Kaiolito" für angebracht gehalten.

      Deswegen hat er mir durch "Yepp" zugestimmt.

      Deine Vorgehensweise bzw.Kommentierung legt nahe,daß Du den "Fall" eher formalistisch siehst.

      Das sei Dir unbenommen,aber meine Sichtweise ist es eben nicht.

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • @riverside

      Erst mal ein gutes neues Jahr.

      Ich habe dein Posting sehr wohl verstanden und mein "Jepp" bezog sich lediglich auf:

      Sie darf sich in ihrer Aufgeregtheit einfach nicht über ungelegte Eier
      Gedanken machen,alle Eventualitäten hin-und her wälzen,sondern muß
      gegenüber Ebay überzeugend auftreten und dieser Schlange von Käufer
      nicht auf den psychologischen Leim gehen.


      Hätte ich vielleicht genauer ausführen müssen, sorry.
      Ich habe leider schon oft erlebt, dass sich VK oder K alleine aus der Emotion heraus zu regelrecht wahnwitzigen und schädlichen Mails oder Telefonaten hinreißen lassen, die hauptsächlich kontraproduktiv sind.
    • So Hallo nun geht es weiter hier....


      Nachdem ich mich dank eurer Hilfe beruhigt hatte, habe ich nun bis eben gaaaanz ruhig gewartet.
      Vorhin habe ich nun eBay den vorgefertigten Text geschickt und bin nun mal gespannt wie die reagieren.

      Bitte mal kräftig die Däumlinge drücken! :S
      LG Knuddel :)
    • wow...das ging ja fix... :thumbsup:


      Hallo
      lisa-knuddel-maus,



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      Unser Kundenservice hat den Fall geprüft und
      eine endgültige Entscheidung getroffen.



      [Blockierte Grafik: http://q.ebaystatic.com/aw/pics/de/s.gif]


      Dem Käufer steht keine Erstattung zu.

      Entscheidung:
      In
      diesem Fall wurde eine Entscheidung zugunsten des Käufers getroffen. Auch wenn
      Sie für diese Transaktion keine Rückerstattung an den Käufer leisten müssen,
      wird dieser Fall bei der Ermittlung Ihres Verkäuferstatus
      berücksichtigt.

      Bemerkungen:
      Da über den eBay-Käuferschutz nur
      Artikel abgesichert sind, die mit PayPal bezahlt wurden, haben wir uns
      entschlossen dem Käufer keine Erstattung zu gewähren. Sie müssen keine weiteren
      Schritte für diesen Fall unternehmen.




      Was ist nun noch zu erwarten?
      LG Knuddel :)
    • So, nun verkauft er diese defekte Kamera (angeblich die von mir ersteigerte) wieder bei eBay.
      Ich finde er versteigert recht viele Kameras und Zubehörteile.
      Nach der Beendigung der Sache bei eBay kam von seiner Seite her nichts mehr und ich denke nach der Zeit nun das auch nichts mehr kommen wird.
      Ich danke euch nochmal, auch ihn Namen meiner Tochter(ihre gehörte die Kamera)
      LG Knuddel :)