petergabriel schrieb:
a)von jetzt an Funkstille.Ich bin IMMER WIEDER entsetzt,daß der Reflex,man müsse etwas erklären,begründen,entschuldigen etc so reibungslos funktioniert.Damit liefert am der Gegenseite mit seinen Texten ungewollte Argumente,
b)Du hast klipp und klar den Ausschluß der Gewährleistung als Bestandteil der Produktbeschreibung rechtsverbindlich(!!) erklärt.Damit hat Dein K schon keine Argumente mehr.Auch ebay erklärst Du in Deiner Antwort diesen Sachverhalt,nicht mehr und nicht weniger.
fürs protokoll:
liegt ein sachmangel vor, der nicht erwähnt wurde in der beschreibung, dann kann man sich den ausschluss der gewährleistung in den hintern schieben - denn dann muß man auch als privat-vk nachbessern bzw. das zeug zurücknehmen.
d)es ist müßig,darüber zu spekulieren,ob hier betrogen werden soll oder nicht.Es ist NICHT UNMÖGLICH,daß die Kamera eine Delle auf dem Versandweg bekommen hat.Auch dafür bist DU nicht verantwortlich,da Du die Versandrisiken nicht nur ausdrücklich ausgeschlossen hast,sondern sie bei Dir (i Verkauf von Privat) sowieso ausgeschlossen sind.
nochmal fürs protokoll:
der ausschluss des versandrisikos interessiert keinen, wenn das ding schlampig verpackt wurde --------> (davon gehe ich hier NICHT aus!).
zb die user hier mit ihren demolierten porzellan?-glas?-figuren: schlampig verpackt ---> kaputt gegangen beim versand.
das ist dann eindeutig die schuld des absenders, da kann das versandunternehmen nichts für (dafür gibts die verpackungsrichtlinien) und der versender muß dann eben sehen, wie er seinen kaufvertrag erfüllt bekommt.
sonst wär dem betrug tür und tor geöffnet.
Naja, nicht jeder kann so kulant sein wie ich und üblicherweise 14 Tage Übernahmegarantie geben, aber eine funktionierende Kamera hätte ich natürlich erwartet, besonders, wo es ein Geschenk war. Ihre "harte" Haltung beweist mir ja fast, dass Sie genau wussten, dass die Kamera Probleme hat.
14 tage übernahmegerantie? wasn das?
Sollten Sie es sich noch anders überlegen, haben Sie bis morgen Zeit, danach werde ich den Fall offiziell bei eBay melden und eine entsprechende Bewertung abgeben. Weitere rechtliche Schritte bezüglich Betrugs werde ich mit unserem Hausanwalt absprechen und behalte ich mir somit vor. Ich lerne übrigens daraus, dass wieder einmal diejenigen, die paypal nicht zulassen, oft eher dubiose eBayer sind.
der braucht seinen hausanwalt nicht, einfach mal den 263 im StGB lesen: dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Those who mind don’t matter
and those who matter don’t mind.
and those who matter don’t mind.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()