Tippfehler für VK nicht bindend

    • Tippfehler für VK nicht bindend


      Tippfehler bei Internet-Auktionen nicht bindend für Verkäufer

      Ein Zahlendreher oder andere Tippfehler bei der Angabe des Mindestangebots für eine Online-Auktion binden den Anbieter nicht an den falschen Preis. Der Kaufvertrag gilt spätestens dann als angefochten, wenn der Anbieter den Käufer auf den Fehler aufmerksam macht, so die in Köln erscheinende Zeitschrift Capital (Ausgabe 4/2004). Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg (Az.: 8 U 136/03).

      Im verhandelten Fall hatte der Anbieter chinesische Möbel im Wert von rund 3000 Euro wegen eines Tippfehlers zu einem Mindestpreis von 100 statt 1000 Euro angeboten. Ein Interessent beharrte anschließend darauf, dass der Kauf für 100 Euro zu Stande gekommen sei und verlangte die Herausgabe der Möbel. Als der Anbieter dies verweigerte, zog der verhinderte Käufer vor Gericht und forderte 5500 Euro Schadenersatz. Die Richter wiesen die Klage jedoch ab. Ein Vertrag zwischen den beiden Parteien sei wegen der deutlich unterschiedlichen Preisvorstellungen nicht abgeschlossen worden. (dpa) / (anw/c't)

      Quelle

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Flateric ()

    • Urteil widersprüchlich ...

      Tolles Urteil ... dann beruft sich hinterher Jeder, der einen zu geringen Preis für seine(n) Artikel erwirtschaftet hat, auf dieses Urteil !!! ;( X(

      Aufwärts Jungs, machen wir eBay zum Kindergarten !!!!!

      Außerdem steht dieses Urteil im völligen Widerspruch zu einem früheren Urteil, worin ein Autoverkäufer ein Fahrzeug mit einem Wert von über 50.000,- DM, für 28.000,- DM abgeben mußte. Die Richter urteilten damals, das dem Verkäufer die Risiken einer Online-Auktion bekannt waren und er mit einem geringeren Ertragswert zu rechnen hat.

      Tippfehler ... Ja nee, is' klar !!!
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