Als Privatverkaüfer verkauften Artikel zurücknehmen ?

    • Als Privatverkaüfer verkauften Artikel zurücknehmen ?

      Hallo Leute,

      folgender Fall:
      Ich habe einen Artikel bei ebay als Privatverkäufer mit folgenden Text verkauft. Der Artikel wurde als gebraucht eingestellt:
      PS: Kraftzwerg ist eine Syntheziser.

      " da ich zwei davon besitze verkaufe ich hier einen meiner beiden
      kraftzwerge. der kraftzwerg ist in einem technisch wie optisch
      tadellosen zustand. er ist 3 jahre alt und weißt keinerlei
      gebrauchsspuren auf. dazu lege ich zwei patchkabel. der kraftzwerg wird
      vor versand optimal verpackt. die versandkosten übernehme ich. sobald
      der kraftzwerg bei der post abgegeben wurde erhält der käufer die
      sendungsnummer.
      technische daten gibt es im www und einige interessante videos bei youtube.
      fragen beantworte ich gerne. eine abholung in bremen ist auch möglich."

      Jetzt habe ich vom Käufer eine Mail bekommen, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht.
      Folgenden Mängel:

      1. Es wurden KRatzer festgestellt
      2. Der Artikel ist aus 2009 ( Das war mir nicht bekannt da ich keine Unterlagen dazu habe. Ich habe 3 JAhre angegeben, da der der Verkäufer von dem ich den Artikel gekauft habe das Alter so definiert hat.) Man kann aber anhand der Seriennummer das Alter bestimmen hat mit der Käufer mitgeteilt)
      Anmerkung: 2009 ist ja waage. Wenn er aus 12.2009 ist, was ja sein kann, ist meine Aussage ja nciht wirklich falsch, dann sind es 3 Jahre und 6 Tage...
      3. Es wurden kleine Klebe reste an der Unterseite gesichtet...

      Der Käufer will nun eine Einigung erzielen und anstatt 351 nur 300 zahlen.
      Das kommt für mich jedoch icht in Frage und ich stehe nun vor der Entscheidung den Artiekl zurückzunehmen oder halt nciht.
      Ich war mit Sicherheit etwas schlurig was die Artikelbescheibung angeheht. Nicht, dass ich falsche Angabe gemacht habe aber ich habe diesen Abstaz "jeglich Rückhamne ausgeschloßen etc." nciht mit angegeben. Habe vorher noch nie Probelem gehabt bei ebay.

      Kann mir jemand einen Rat geben wie ich mich am besten verhalten soll ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tr909 ()

    • Hallo tr909.
      Von hier aus lässt es nicht überprüfen,ob das alles stimmt.
      1. 3 Jahre passt,da du den Artikel sicher letztes Jaher eingestellt hast.Also Erbsenzählerei.
      2.Kratzer?Hm.Nach deiner AB dürften eher keine vorhanden sein.Allerdings würde ich bei einem 3 Jahre alten Teil nicht erwarten,dass es nicht doch leichte äußere Spuren aufweist.
      3.Klebereste unten? Ich vermute,sie stammen von einem Aufkleber.Oder hast du irgendwann einmal etwas geklebt,weil putt?

      Jetzt ist es natürlich deine Entscheidung,was du tun willst.Du kannst ihm einen Nachlass von 20 € anbieten,mit Hinweis,dass er schliesslich kein Porto zahlen mußte oder du lässt es dir zurückschicken.Porto zu deinen Lasten.
      Kurze Mitteilung an deinen K : Senden Sie es mir bitte zurück.Die Portok. überweise ich Ihnen nach Erhalt der Ware.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • danke für deine Antwort. Habe jetzt 20€ angeboten und ansonsten nehme ich den Artikel zurück.
      Muss denn immer dieser Absatz mit den rechtlichen Informationen zum Ausschluß der Rücknahme hinzugefügt werden ? Also hat das einen rechtlichen Wert
      oder ist das eh so bei privatverkäufen ?
    • Es ist ein Unterschied,ob man diesen Satz reinschreibt oder nicht.
      Habe ich ihn nicht,darf ich mich mit dem K herumärgern.D.h. der K hat ein Recht,dir Ärger zu bereiten.Sprich : du stehst ihm die üblichen Käuferrechte zu. Schreibe ich:
      Privatverkauf. Der Artikel wird unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft.
      Ist es sicherer.Aber bitte nicht : Nach neuem EU-Recht usw. Das gibt´s nämlich so nicht,ist also Blödsinn.
      Dazu sei noch bemerkt : als PVK tritt das Versandrisiko auf den K über. Um aber dennoch halbwegs sicher zu handeln,empfiehlt es sich,zumindest teurere Artikel nur als Paket,resp.versichert und mit Nummer zu versenden.
      Dazu ,bei höherwertigen Dingen,diese eindeutig zu kennzeichnen,um einen betrügerischen Umtausch zu vermeiden.
      Ob die angegebenen Mängel bei deinem Kraftpaket wirklich zutreffen,wage ich ob deiner Schilderung zu bezweifeln.
      Entweder gibt´s wirklich kleine Mängel,die seitens deines K hochsterilisiert werden,(Bruno Labbadia), :D oder er versucht gern mal,den Preis zu drücken.
      Wenn du magst,kannst du den Acc.des K hier einstellen.Bei Durchsicht der BW kann man manch Verhalten erkennen.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • der soll erstmal detaillierte fotos schicken, sonst würde ich (wär ich vk) hier gar nix machen.

      in 80% der fälle hör ich nie wieder was vom käufer...
      entweder ist das knipsen eine zu große geistige herausforderung oder das teil hat gar nicht die angegeben mängel... 8o

      mir kommts so vor, als ob der mit gewalt nach gründen sucht, um den preis drücken zu können.
      das scheint immer mehr zuzunehmen bei ebay... lese das in der letzten zeit immer häufiger.


      OT: kraftzwerg :lach: das mal n name...
      manche hersteller haben wohl doch noch etwas sinn für humor.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Also ich halte die Mängelliste auch für an den Haaren herbeigezogen. Da will einer nachträglich den Preis drücken. Kleine Kratzer durch normalen Gebrauch sollten eigentlich beim Herummukken kein Problem sein, ebenso die Kleberreste auf der Unterseite. Da kommen mit Sicherheit noch neue hinzu, wenn Anschlußkabel unfallfrei verlegt werden sollen.

      Dein freiwilliges Entgegenkommen sollte unter Kollegen okay sein und auch akzeptiert werden. Alles andere klärt man vorher.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()