superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)

    • superocean schrieb:

      Im Ergebnis eine sachlich korrekte Beurteilung der Rechtslage wie ich finde.

      Also ... fangt an zu diskutieren. Wer sind die Bösen und wer sind die Guten? Darf man Auktionen abbrechen um Gebühren zu sparen? Darf man eBay um seine Einnahmen betrügen? Was ist eure Rechtfertigung dafür? Ich bin gespannt ob da auch nur ein nachvollziehbares Argument kommt. Wahrscheinlich nicht.

      Wenn morgen wieder schönes Wetter ist, stelle ich vielleicht mal Urteile zweiter oder dritter Instanzen ein.

      Um auf die Frage von "forenuser" zurückzukommen, sage mir wer du bist und ich beantworte die Frage. So einfach ist das. Hier können ruhig alle die Hüllen fallen lassen. Ist doch ein prima Forum in dem man offen diskutieren sollte. Ich werde mich ab sofort gerne daran beteiligen.

      OK, ein zweites Urteil!
      Daß sie das durchziehen ist somit belegt, oder haben sie nur Datenbanken durchstöbert?
      PKH wäre ihnen mit Sicherheit in mehreren Fällen nicht bewilligt worden.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Urteil des AG Rudolstadt

      Thema: Kaufvertrag durch vorzeitiges Beenden, Anfechtungsgrund und Frist (119 BGB, 121 BGB),Leistungshindernis bei Vertragsschluss (311a BGB), Schadenersatz statt der Leistung (280 BGB), entbehrliches Deckungsgeschäft, abstrakte Schadensberechnung,

      Das Landgericht Gera hat diese Entscheidung vollumfänglich bestätigt.

      Diskussionsbedarf?
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    • Urteil des AG Dresden

      Prozessthema: Anfechtung vorzeitig beendeter eBay Auktion, abstrakte Schadensberechnung, Schadenersatz statt der Leistung, Einwand des Rechtsmissbrauchs, Ernsthaftigkeit eines niedrigen Gebotes.

      Das Landgericht Dresden hat die Entscheidung vollumfänglich bestätigt.

      Diskusssionsbedarf?
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      • UrteilDresden.pdf

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    • superocean schrieb:

      Da heute ein sonniger Tag ist, lade ich vielleicht noch ein Urteil hoch. Das sorgt für mehr Objektivität hier. Findet ihr nicht auch?


      Es ist mir scheissegal ob es heute Katzen hagelt oder Meteoriten schneit. Fakt: ich habe schon ewig und drei Tage alle möglichen Beteiligten gebeten, sie mögen ihr Urteil hochladen. Gerade bei AG-Urteilen kommt es in der Regel nicht zu einer Veröffentlichung in einer der einschlägigen Urteilsdatenbanken. Dabei sind diese Fälle regelmäßig am AG anhängig.

      superocean schrieb:

      Wer sind die Bösen und wer sind die Guten?

      Dazu hab ich schon im Kahn-Thread was geschrieben: moralisch ist meiner Ansicht nach beides nicht ganz einwandfrei. Moral ist aber keine Frage der Jurisdiktion. Rein rechtlich ist der Abbrecher im Unrecht. pacta sunt servanda. MAn könnte sogar sagen, wenn ich dann hier den Verkäufern sage, wie sie eventuell aus der Kiste noch rauskommen können ist das moralisch auch nicht ganz ok.

      Der Abbrecher könnte aber eigentlich nun ebay in Anspruch nehmen. Denn die Funktion für den Abbruch ist komplett überflüssig. Entweder der VK muss erfüllen, dann muss er erfüllen, egal ob er abbricht oder nicht. Oder er muss nicht erfüllen, dann muss er nicht erfüllen, egal ob er abbricht oder nicht. Wenn er aber erfüllen muss, dann ist sein zu leistender Schadensersatz geringer, wenn er nicht abbricht weil das Höchstgebot zum Ende hin deutlich höher ist als nach einem Tag. Und da liegt die von ebay verschuldete Obliegenheitsverletzung, darüber klären sie nicht auf, wenn sie schon eine derart überflüssige Funktion zur Nutzung bereitstellen. Denkbar wäre auch, dass ebay da eine Art Fragebogen einbaut, der vom VK auszufüllen ist, bevor der Abbruch dann rechtssicher stattfinden kann - oder eben auch nicht. Mit automatischer Anfechtungsnachricht, Die Rechtsabteilung von ebay ist zwar unfähig, aber die könnten ja jemanden fragen, der sich damit auskennt. Juristen zum Beispel. Jedenfalls könnten sie, wenn sie wollten.

      BTW würde mich die Frage Jura studiert oder nicht auch interessieren. Schon weil ich als Jurist dann eher einschätzen kann, was Du weisst bzw wissen kannst und was nicht. Ich erinnere mich aber an ein Urteil, nach dessen Tenor der Beklagtenvertreter das so angebracht hat. UNd irgendwo war auch mal die PKH im Gespräch.

      Und um Dir die Einschätzung meiner Person zu erleichtern: ich bin einer von denen, die letztes Jahr das neue ebay-Zahlungssystem gekippt haben. Wenn Du in meinem Postings bis zum September 2011 zurückgehst findest Du den Grund, weshalb das nicht gekommen ist. Dass ich weiss, wer Du bist ist klar - Deine Opfer haben natürlich gesagt wer Du bist, und zwar schon deshalbzu Recht weil auch ich davon ausgehe, dass Dein Treiben gewerblich einzustufen ist. Und zwar der Ankauf, nicht das Schadensersatzklagen. Mein Lieblingsopfer ebay dagegen hüllt sich lieber in Schweigen, aber das machen die schon seit Jahren so, wenn ich sie trete. (Opfer: jemand, der sich nicht wehren kann) Achso, mal für alle: ich wende da auch alle Tricks an. Moralisch auch mal zweifelhafte, solange sie rechtlich in Ordnung sind. Komischerweise hat mir aber noch nie jemand vorgeworfen, ich hätte bei der BaFin und der CSSF gepetzt und RA Richard alle Informationen zugeschoben, die er brauchte um seinerseits wunderschön querzuschiessen. Und wenn Paypal fällt? Wer zeigt dann mit dem Finger auf mich und schreit "Moral"? Dabei gehe ich da moralisch auch nicht einwandfrei vor, weil ich die auf ihrer eigenen Handlungsweise auflaufen lasse. Nö, Moral wird überbewertet. Liegt vermutlich daran, dass sie so gerne doppelt vorkommt.

      Was mich an den Urteil Vechta mal interessieren würde: was schwafelt der Richter da eigentlich von "schwarz" und "silber/grau"? Ich frage mal frei nach "Welches Schweinderl hättens denn gerne?": Gehe ich recht in der Annahme, dass im Angebot ein schwarzes Gerät stand, die Beklagte dann aber zur Hauptverhandlung ein beschädigtes Gerät in silbern/grauer Farbe übereignen wollte? BTW tatsächlich unbeachtlich, dann wäre sie für die Reparaturkosten ersatzpflichtig gewesen. Gibt es da eine Berufung?

      Zu Rudolstadt: kein Diskussionsbedarf. Der Beklagte hat hier das dümmste getan, was er konnte: eingeräumt, dass er anderweitig verkauft hat. Wäre er mit dem Urteil hier aufgeschlagen, hätte ich ihm gesagt, dass er sich die Berufung sparen kann. Wieso sein Anwalt das nicht schon vor der Verhandlung getan hat darfst Du mich aber nicht fragen. Meines Erachtens ein klarer Fall anwaltlicher Falschberatung, damit überhaupt vor Gericht zu gehen und ein Fall für dessen Berufshaftpflicht.

      Dresden: das ist aber kein Urteil von Dir. Es sei denn, Du trägst vor Gericht gerne High Heels, Lippenstift und Apfelsinen unter der Bluse.

      @fu:

      Mich würde mal interessieren, welchen Rechtsfehler Du bei Vechta erkannt haben willst. Ich sehe da keinen, bis auf die rechtsfehlerhafte Darstellung, dass der Bieter durch das niedere Einstiegsgebot veranlasst werden soll, ein "Angebot" abzugeben. Daran könnte man zwar eine Revision festmachen, wenn das Urteil andersrum ausgefallen wäre, aber so?

      Ob man nun unbedingt den Sinn einer ebay-Auktion darin sehen muss, dass bei einem Abbruch ein Schadensersatz geltend gemacht werden kann - naja. Ich schätze mal, dass der Richter das genau so blöd formuliert hat wie das andere.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Urteil des AG Essen

      Ein Urteil das zeigt, dass Lügen kurze Beine haben oder dass der Toilettenfall eines Apple iPhone nicht von der vertraglichen Leistungspflicht befreit.

      Dies sollten alle diejenigen genau lesen, die meinen, die eBay Grundsätze seien dahingehend auszulegen, dass ein Beendigungsgrund aus selbstverschuldetem Schaden an der Kaufsache hergeleitet werden kann. Das Gleiche gilt für den Fall dass es einem herunter fällt, man draufgetreten ist, man es dem Hund zu fressen gegeben hat, es beim Verpacken beschädigt wurde, es in der Badewanne oder im Waschbecken gelandet ist usw.

      Diskussionsbedarf? Wenn was unklar ist ... ich beantworte gerne alle Fragen.
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      • UrteilEssen.pdf

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    • @ Löschbert Bastelhamster


      zu Vechta: der Beklagte behauptete ihm sei das Gerät herunter gefallen und dadurch beschädigt worden - deshalb habe er beendet. Ungeachtet dessen, dass dies ein selbstverschuldeter Schaden wäre und somit keinen Beendigungsgrund im Sinne der eBay Grundsätze darstellt, wie es der BGH so schön ausgelegt hat, habe ich ihn aufgefordert das angeblich beschädigte Gerät vor Gericht vorzuzeigen. Das hat er auch getan. Dumm nur, dass er sich nachträglich ein anderes beschädigtes Gerät besorgt hat um das Gericht zu täuschen und übersah dabei, dass das Modell und die Farbe mit dem bei eBay angebotenen nicht übereinstimmte.

      zu Rudolstadt: diejenigen die von mir in Anspruch genommen wurden haben fast alle auf die erste Anfrage eingeräumt dass sie anderweitig verkauft haben. Dämlich ist nicht die Antwort sondern das Verhalten selbst. Noch dämlicher sind die, die ihr Fehlverhalten dann nicht einmal einsehen wollen und hinterher phantasievolle Geschichten zum Beendigungsgrund erfinden.

      zu Dresden: na dann ruf doch mal dort an und frage wer klagende Partei ist. Aktenzeichen steht ja drauf. Das Urteil gibt es nur bei mir zum Download. Nirgendwo anders.

      Die Abbruchfunktion bei eBay ist nicht überflüssig. Sie sollte nur eben nicht missbraucht werden. Das tun aber alle hier um den eigenen Geldbeutel von den Gebühren zu befreien. Das ist Fakt. Keiner hier wurde zu Unrecht in Anspruch genommen. Erbärmlich ist allerdings dass sich eben diese Lügner und Gebührenbetrüger hier als Opfer darstellen und sich selbst als sogenannte Geschädigte bezeichnen.

      Es gibt in der Tat Situationen in denen darf ein eBay Angebot vorzeitig beendet werden. Solche Abbrecher haben gar nichts zu befürchten. Sie handeln AGB konform. Daran stört sich auch niemand. Alle anderen haben die Rechtsfolgen ihres Handelns zu tragen.

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    • superocean schrieb:

      dass ein Beendigungsgrund aus selbstverschuldetem Schaden an der Kaufsache hergeleitet werden kann

      Na also entschuldige mal...

      superocean schrieb:

      man es dem Hund zu fressen gegeben hat,

      ....Du kannst doch nicht einfach bei mir abschreiben. ;) Lies mal, was ich in meinem Kommentar des BGH-Urteils "vorausgesagt" habe. Es wird beim Abhandenkommen darauf abzustellen sein, ob und in wie weit ein zumindest fahrlässiges Verschulden des Verkäufers vorliegt. Hat man mir damals auch nicht geglaubt. Dabei kennt das jeder, dem mal irgendeiner eine Schramme ins Auto gefahren hat auch nicht anders. (Sonst würde das ja heissen: ich hab Dir den Spiegel doch nicht absichtlich abgefahren - zahl Deinen Schrott gefälligst selbst)

      Ich kann so langsam erahnen, wieso meine dauernden Nachfragen bei den Verkäufern, ihre Urteile mal reinzustellen nicht erhört wurden. Das was Du da reinstellst bestätigt jede meiner Ansichten über die Rechtslage, seit das Thema aufgekommen ist. Ich zweifle sogar inzwischen daran, dass es abgesehen von der geklauten BGH-Kamera in letzter Zeit überhaupt Urteile gibt, die für den Verkäufer vorteilhaft ausgefallen sind, auch wenn andere anderes behaupten.

      Ach, noch 'ne Kleinigkeit: ich habe mal bei ebay nachgehakt, wieso Du nicht gesperrt bist. das*ist (Marcus Kahn) ist ja NRM. Und nö, daran war ich nicht schuld, das haben sie selber gemacht. Ich war also so frei und habe ebay (second level Support) darauf hingewiesen, dass bei Dir Parallelen zu das*ist vorliegen und auch gebeten, sie mögen dein nachauktionäres Verhalten bei abgebrochenen Auktionen untersuchen. Jaja, ich weiss, das war auch wieder moralisch bedenklich. Aber rechtlich war es in Ordnung.

      Und noch 'ne Rückfrage: erwin321 - ist das deiner? Falls die Antwort ja ist sei Dir ein analoger § 55 StPO bewilligt.

      Was die Diskussion der URteile angeht: da wirst Du noch etwas warten müssen. Die Moralhüter der Käuferschutzgruppe haben heute wohl Feiertag.

      Aber was meinst Du denn zu meiner Ansicht, dass die Verkäufer einfach das Angebot durchlaufen lassen sollen, weil der Abbruch für sie auf keinen Fall positive Folgen haben kann? Und dass sie einfach gegebenfalls die Artikelbeschreibung ergänzen sollen, selbst wenn sie da dann schreiben "Teil ist weg, der Hund hat's gefressen". Also nun nicht aus Deiner Sicht, denn für Dich wäre das ja negativ sondern aus rein rechtlicher Sicht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • superocean schrieb:

      Wenn was unklar ist ... ich beantworte gerne alle Fragen.

      Ja, irgendwie ist mir vieles unklar.

      Zum einen stelle ich mir die Frage, ob Du nach Erhalt der ganzen Schadensersätze, die entsprechenden Ersatzkäufe getätigt hast - Du wolltest ja immer die Artikel und nie die Kohle, oder habe ich das falsch verstanden ?

      Dann stelle ich mir die Frage, ob die Schadensersatzzahlungen steuerpflichtig sind. Eigentlich ja nicht, aber in diesem Falle womöglich schon ?

      Dann stelle ich mir die Frage, wie Du Dein Handeln moralisch vertreten kannst. Das mit der Moral ist zugegebenermaßen so eine Sache. Manchmal heiligt wohl auch der Zweck die Mittel, jedoch erkenne ich an Deinem Handeln so gar nichts "heiliges", im Gegenteil : Dir ist bewußt, dass die Verkäufer nicht wissen, was passiert, wenn sie die Auktion beenden. Offenbar haben sie die AGBs erst nach dem Beenden der Auktion gelesen. Denn wenn sie sie vorher gelesen hätten, hätten sie nicht abgebrochen. Ich finde es ist so ein bißchen, wie mit den Abo-Fallen. Mir ist schon klar, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt aber Ebay suggeriert den Abbrechern, dass alles, was sie 12h vor Auktionsende tun, OK ist. Jedenfalls, wenn man beim Abbruch nicht ins Detail geht und alles liest inkl. der Unterseiten und des Rechtsportales. Du weißt es, wir wissen es, die Verkäufer wissen es nicht. Und da machst Du den Sack zu ? Halte ich persönlich für moralisch sehr bedenklich. Und nach meinem Empfinden darf soetwas auch nicht rechtens sein. Wenn es rechtens sein sollte, dann sind die Gesetze falsch. Ebays Abbruchseite ist sowieso falsch. Die Antworten vom Kundendienst auch. Und Du hast nicht das Gefühl, dass es falsch ist, was Du tust ?

      Ich stelle mir natürlich auch die Frage, ob die Richter überhaupt verstanden haben, dass Du das professionell durchziehst.

      Und natürlich, ob der Staatsanwalt mal bei Dir (vergelblich) angeklopft hat, so in Richtung Eingehungsbetrug oder so.

      Dann verstehe ich nicht, warum es Unstimmigkeiten bei Deinem Vornamen gibt. Gibt es da keine Probleme vor Gericht, wenn der angemeldete Ebayname nicht genau dem entspricht, der klagt ? Redest Du Dich mit Schreibfehler heraus ?

      Höchstinteressant wäre natürlich auch zu wissen, wie so die Einkommenssituation in dem Bereich aussieht. Du scheinst das ja auch schon seit 2010 zu machen. Da sollte doch schon was beisammen gekommen sein. Wobei ich vermute, dass die Zahlungen in letzter Zeit - aufgrund des Überangebots an Profibietern- wohl geringer ausgefallen sein sollten. Es ist ja zu beobachten, dass Ihr Euch gegenseitig überbietet und hochpuscht. Gibt es da Absprachen mit anderen Bietern ?

      Die Frage nach Deiner Ausbildung und Deinem Beruf ist auch nicht uninteressant.

      Und was mich auch noch interessiert ist, ob es bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gebliebenn ist. Manchmal sind die Verkäufer ja nichtso unbedingt gut auf Dich zu sprechen und je nachdem wie aufbrausend das andere Gemüt ist, könnte in all der Zeit ja auch mal wer vor der Tür gestanden haben. Ich habe schon ein paar solcher Verkäufer gesehen, die das lieber selbst in die Hand nehmen würden. Finde ich auch nicht richtig, aber wenn Du schon Fragen beantworten willst, fände ich den "drumherum"-Teil auch spannend.

      Und mir fällt da noch was ein : Wie bist Du auf die Idee gekommen, so was zu machen ? Es frißt ja auch viel Zeit sich um die Angelegenheiten zu kümmern, das sollte ein hoher organisatorischer Aufwand sein. Klar, kann man einige Sachen standadisieren, aber zumindest kaufmännisch solltest Du was auf dem Kasten haben, hast Du nicht mal dran gedacht, das ehrlicher einzusetzen ?

      Mmmh, ich glaube, das waren für's erste die Dinge, die mir spontan einfallen. Du scheinst ja an eienr Diskussion interessiert zu sein - von mir aus, gerne.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Die Moralhüter der Käuferschutzgruppe haben heute wohl Feiertag.

      Wohl wahr, wohl war :D Und du meinst die Verkäuferschutztruppe :P

      Dass die Verkäufer auch nicht alle Sinne beisammen haben, oft unerfahren und lax sind, ist mir klar.

      Dass im Einzelfall mal ein solcher Angebotsabbruch nach hinten losgeht : damit kann ich leben.

      Aber dass auf jede neue eingestellte Iphone-Auktion (und Ipads und hastenichtgesehen) ersteinmal 2-3 Profibieter aufschlagen, dass kann auch nicht normal sein.
    • @Thomas75 (augenscheinliches Mitglied der Käuferschutzgruppe)

      Dass dir Vieles unklar ist leuchtet mir ein, denn deine Informationen beruhen auf dem Unfug und den Falschinterpretationen die hier verbreitet werden. Was geht nur in deinem Kopf herum was ich in welchen Mengen kaufe? Du weißt gar nichts und liegst mit deinen Vermutungen völlig daneben. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

      Ich bin jemand der gerne bei eBay einkauft. Und zwar zu den Preisen die angeboten werden. Daran ist nichts verwerflich.

      Verwerflich ist das Verhalten von einigen Anbietern. Dazu habe ich bereits genug geschrieben. Mein Standpunkt ist klar und den teile ich mit vielen anderen.

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    • superocean schrieb:

      @Thomas75 (augenscheinliches Mitglied der Käuferschutzgruppe)

      Dass dir Vieles unklar ist leuchtet mir ein, denn deine Informationen beruhen auf dem Unfug und den Falschinterpretationen die hier verbreitet werden. Was geht nur in deinem Kopf herum was ich in welchen Mengen kaufe? Du weißt gar nichts und liegst mit deinen Vermutungen völlig daneben. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

      Ich bin jemand der gerne bei eBay einkauft. Und zwar zu den Preisen die angeboten werden. Daran ist nichts verwerflich.

      Verwerflich ist das Verhalten von einigen Anbietern. Dazu habe ich bereits genug geschrieben. Mein Standpunkt ist klar und den teile ich mit vielen anderen.

      Kann ich Dir sagen, was in meinem Kopf herumgeht: Ich denke, Du bietest nur, um Schadensersatz zu fordern, nicht um den Artikel zu bekommen und machst Dir dabei die Informationslücke, die Ebay verschuldet, zu nutze.

      Du kaufst nicht auf Ebay, um mal 10 % weniger zu zahlen, als wo anders. Wieviele reguläre Auktionen hast Du denn in den letzten 2 1/2 Jahren gewonnen ? Und wie oft Schadensersatz oder die Ware zum letzten sichtbaren Höchstgebot gefordert ? Steht das in irgendeiner Relation ?
    • Wenn ich diesen Schwachfug lese, dann könnte ich....

      @Röschen
      Glaubst Du eigentlich selbst den Mist, den Du da schreibst? "Gebührenbetrüger" ... oh man :wallbash

      Somit dürfte eigentlich meine Frage beantwortet sein. Die hast never Jura studiert. Warum? Dann erkläre ich Dir das mal. Betrug setzt einen Vorsatz voraus, einem anderen einen finanziellen schaden zuzufügen. Dem Abrecher geht es aber weniger um die Gebühren. Sie sind mehr daran interessiert einen höchstmöglichen Betrag für ihr Eifön zu bekommen. Deren Gebührenumgehung ist da eher nebensächlich zu sehen und alles andere als ein Vorsatz.

      Waswir hier über die Abbrecher aber auch über Dich denken, dazu hat Löschbert mal wieder die passenden Worte gefunden. Du kannst es aber gerne nochmal nachlesen, das wir den Abbrechern immer wieder einen Spiegel vor die Nase gehalten haben. Das sie also überwiegend den Bockmist gebaut haben. Also sehe ich da eigentlich keine Diskussionsgrundlage, wie Du immer so schön schreibst.

      Ich behaupte, dass es von Dir nur ein Ablenkungsmanöver ist. "Um Gottes willen. Es darf blos keine Diskussion um meine Person beginnen!" Die ist aber schon seit Monaten im Gange. Und von meiner Seite aus endet das erst, wenn 1. eBay die überflüssige und fehlerhafte Funktion abgeschaltet hat und 2. Kahn, Du und eure weiteren gewerblichen Käufer, die es rein nur auf Abbrecher abgesehen haben, auch das bekommen, was ihnen zusteht.

      Denn in meinen Augen ist das, was ihr treibt eher ein Betrug, als das, was Du den Abbrechern unterstellst. Du bist es, der bewusst und vollkommen absichtlich den Verkäufern einen finanziellen Schaden versuchst zuzufügen. Und das durch vortäuschen falscher Tatsachen. Stichwort: Rechtsbindungswille! Und komm mir jetzt jetzt blos nicht damit, dass der bei Dir gegeben ist. Ich unterstelle Dir, das er es nicht ist. Oder wie willst Du die masse an Handys und Computer bezahlen? Auch hier ein Stichwort: "PKH" Also vorsätzlich durch Täuschung anderer einen finanziellen Vorteil erlangen. Das ist nicht nur für mich Betrug, der dann auch noch gewerblich abläuft.

      @Löschbert
      klar muss er abschreiben. Alleine bekommt der so etwas nicht auf die Reihe.

      Was ich da im ersten Urteil gesehen haben, schicke ich Dir per PN. Ich will doch nicht, dass Röschen das auch noch abschreibt.
    • Thomas75 schrieb:

      superocean schrieb:

      @Thomas75 (augenscheinliches Mitglied der Käuferschutzgruppe)

      Dass dir Vieles unklar ist leuchtet mir ein, denn deine Informationen beruhen auf dem Unfug und den Falschinterpretationen die hier verbreitet werden. Was geht nur in deinem Kopf herum was ich in welchen Mengen kaufe? Du weißt gar nichts und liegst mit deinen Vermutungen völlig daneben. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

      Ich bin jemand der gerne bei eBay einkauft. Und zwar zu den Preisen die angeboten werden. Daran ist nichts verwerflich.

      Verwerflich ist das Verhalten von einigen Anbietern. Dazu habe ich bereits genug geschrieben. Mein Standpunkt ist klar und den teile ich mit vielen anderen.



      Kann ich Dir sagen, was in meinem Kopf herumgeht: Ich denke, Du bietest nur, um Schadensersatz zu fordern, nicht um den Artikel zu bekommen und machst Dir dabei die Informationslücke, die Ebay verschuldet, zu nutze.

      Du kaufst nicht auf Ebay, um mal 10 % weniger zu zahlen, als wo anders. Wieviele reguläre Auktionen hast Du denn in den letzten 2 1/2 Jahren gewonnen ? Und wie oft Schadensersatz oder die Ware zum letzten sichtbaren Höchstgebot gefordert ? Steht das in irgendeiner Relation ?




      Dann frage dich doch mal selbst wieso ich dann grundsätzlich auf Herausgabe klage? Du wirst keine einzige Klage finden, bei der ich ausschließlich Schadenersatz gefordert habe. Ich habe tatsächliches Interesse an den Sachen die ich einklage. Ich habe jeden zuvor aufgefordert den Gegenstand gegen Bezahlung heraus zu geben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von superocean ()

    • @forenuser

      Das war das Wort zum Sonntag. Nichts als dummes Zeug. Du bist wohl auch ein Mitglied der Verkäuferschutzgruppe. Das Wort gefällt mir. Danke Löschbert.

      Löschbert scheint einer der Wenigen mit Hirn hier zu sein.

      Erkläre doch mal wieviele Artikel ich tatsächlich gekauft habe? Woher hast du diese Informationen? Merkst du was? Alles nur Geschwätz. Du vermutest, weißt aber gar nichts. Das ist dein Problem!

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    • superocean schrieb:

      Dann frage dich doch mal selbst wieso ich dann grundsätzlich auf Herausgabe klage? Du wirst keine einzige Klage finden, bei der ich ausschließlich Schadenersatz gefordert habe. Ich habe tatsächliches Interesse an den Sachen die ich einklage. Ich habe jeden zuvor aufgefordert den Gegenstand gegen Bezahlung heraus zu geben.




      Das macht doch keinen Unterschied, nur einen besseren Eindruck vor Gericht, denn anders ginge es wohl auch gar nicht. Du mußt ja ein Interesse an der Ware vortäuschen aber unter uns Klosterbrüdern ist doch klar, dass du niemals 6000 Smartphones haben willst, sondern diese, sofern sie geliefert werden, zu Kohle machst.

      Und ich möchte nochmal die Frage, die schon gestellt wurde, stellen : Ist der Vorwurf berechtigt, Du seist erwin321 und bei Ebay gesperrt ? Wie kann es dann sein, dass Du Dich wieder anmeldest ?
      Und wie kann es sein, dass Du Gebote zurückziehst ? Ist doch alles verbindlich ;)
    • Das war das Wort zum Sonntag. Nichts als dummes Zeug. Du bist wohl auch ein Mitglied der Verkäuferschutzgruppe. Das Wort gefällt mir. Danke Löschbert.

      Löschbert scheint einer der Wenigen mit Hirn hier zu sein.

      @superocean
      Da ich schon sehe an deinen Reaktionen wo das hinläuft, wenn hier noch andere Leute aufschlagen,hier mein "Wort zum Sonntag":
      Halte deine Worte etwas im Zaum.
      Eine etwas rauere Disskussion mag Ok sein, aber nicht alle Mitglieder bis auf Löschbert als "Hirnlos" darzustellen.

      Bevor du dich nun beschwerst: Nein ich massregele nicht nur dich. Wenn andere Mitglieder ausfallend werden, bekommen diese genauso eine entsprechende Ansage.