Hallo !
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps Anregungen etc zu den Fall geben , der mir aktuell passiert ist :
Am 25 Okt stellte ich meinen Audi A4 Bj 2008 mit einen eigentlich Verkehrswert von 15000€ bei ebay ein !
Der Startpreis war ab 1€ und als Mindestpreis hatte ich 14800€ eingegeben !!!5 Tage sollte die Auktion laufen .
Nachdem ich die Auktion online gestellt habe und sie mir durchgelesen habe , habe ich gemerkt ,das der Mindestpreis von Ebay (oder wieso warum auch immer)
nicht übernommen worden ist ,somit lief in dem Moment die Auktion ab 1€ ohne Mindestpreis ! -Ich dabe sodann bei ebay den Button" Angebot beenden" gesucht und dann
die Auktion beendet ,natürlich mit vorheriger STREICHUNG DER VORLIEGENDEN GEBOTE ! 2Minuten nach Beenden des Angebotes stellte ich das Fahrzeug wieder ein, so wie es auch sein sollte !!!
Die Auktion war somit genau 11 Minuten online und hatte ein Höchstgebot von 8€ !
Am selbeigen Abend bekam ich eine Email über ebay mit den Inhalt : "Wann könne ich das Auto abholen kommen und ihre Adresse bräuchte ich dazu auch noch "
Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht das es der Höchstbieter war ,von der Auktion die ich beendet hatte ! Bzw das evtl doch ein Kaufvertrag zustande kommt wenn ich alle Gebote streiche !
Ich antworte auf der Email mit folgenden Text : Sie können das Auto gerne auch ausserhalb Ebays kaufen wenn sie daran interessiert sind +meine Handynummer "
Danach kam keine email mehr und auch kein Anruf ! Die email die ich bekomme habe , dachte ich es sei nur ein interessent , wer schonmal ein Auto bei ebay online hatte , weiss wieviel dumme Preisvorschläge etc kommen !
Weitere 4 Wochen später bekam ich aufeinmal Post von einem Anwalt ich sollte das Auto für die 8 € kommende Woche an den "Käufer" abgeben , am selbigen Tag als das Schreiben einging ,wandte ich mich an meinen Rechtsanwalt der dann sofort den Vertrag anfechtete ,auch mit der Begründung das ich jetzt erst Kenntnis genommen habe, das trotz Gebote streichen ein Kaufvertrag zustande kommen könnte ! Selbstverständlich schrieb auch mein Anwalt in den Schreiben das die vorzeitig beendete Auktion einen Fehler bezüglich des Mindestpreises enthielt !
Es folgten dann noch 1/2 Schreiben von den Rechtsanwalt worin er dann auch von Kaufvertrag zurück trete und Schadensersatz verlange , zwischen Weihnachten und Neujahr kam dann ein MAHNSCHREIBEN vom Amtsgericht worin insgesamt über 15000€ inkl Rechtsanwaltsgebühr gefordert wurde !
Der Kaufpreis bezüglicglich des Schadens (Audi A4)wurde von der Gegenseite auf 14500€ geschätzt !
Selbstverständlich wiedersprach mein RA sofort dem Mahnschreiben !
Wie schätzt ihr die ganze Sache ein ?
Dazu muss ich noch sagen : Der "Käufer" hatte ein Höchstgebot von 9000€ eingegeben ! Also wäre er is 9000€ Höchstbieter gewesen ,!Für 9000€ hätte aber wahrscheinlich sowieso nicht das Auto bekommen , da die Auktion die ich ja 2 Min später startete ein Höchsgebot von 14670€ erhielt nach 5 tagen Laufzeit !
Desweiteren stand in der Auktion das das Auto binnen 7 Tage bei mir abgeholt werden muss ! -Hat dieser Satz wohl Vorteile für mich ? Er hatte ja auch meine Handynummer per email bekommen , er hätte sich ja in Prinzip einfach nur melden müssen !
Was mich aber noch ganz besonders ärgert ist das der "Käufer" es wohl nur auf Schadensersatz abgesehen hat ! Ich habe jetzt schriftlich von Ebay , das sein Anwalt , nur 5 Tage später (vorzeitig Beendete Auktion am 25 Okt ,Adressanfrage vom Anwalt an Ebay am 30 Okt )bei ebay meine Adresse angefragt hat !
Wenn man bei Google eingibt : Ebay Porsche 5€ , bekommt man so einen ähnlichen Fall ,der positiv ausgegangen ist für den Verkäufer ! Kann mann sich darauf auch stützen ?
Bei mir lag ja auch ein Irrtum bezüglich des Mindestpreises vor !
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps Anregungen etc zu den Fall geben , der mir aktuell passiert ist :
Am 25 Okt stellte ich meinen Audi A4 Bj 2008 mit einen eigentlich Verkehrswert von 15000€ bei ebay ein !
Der Startpreis war ab 1€ und als Mindestpreis hatte ich 14800€ eingegeben !!!5 Tage sollte die Auktion laufen .
Nachdem ich die Auktion online gestellt habe und sie mir durchgelesen habe , habe ich gemerkt ,das der Mindestpreis von Ebay (oder wieso warum auch immer)
nicht übernommen worden ist ,somit lief in dem Moment die Auktion ab 1€ ohne Mindestpreis ! -Ich dabe sodann bei ebay den Button" Angebot beenden" gesucht und dann
die Auktion beendet ,natürlich mit vorheriger STREICHUNG DER VORLIEGENDEN GEBOTE ! 2Minuten nach Beenden des Angebotes stellte ich das Fahrzeug wieder ein, so wie es auch sein sollte !!!
Die Auktion war somit genau 11 Minuten online und hatte ein Höchstgebot von 8€ !
Am selbeigen Abend bekam ich eine Email über ebay mit den Inhalt : "Wann könne ich das Auto abholen kommen und ihre Adresse bräuchte ich dazu auch noch "
Zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht das es der Höchstbieter war ,von der Auktion die ich beendet hatte ! Bzw das evtl doch ein Kaufvertrag zustande kommt wenn ich alle Gebote streiche !
Ich antworte auf der Email mit folgenden Text : Sie können das Auto gerne auch ausserhalb Ebays kaufen wenn sie daran interessiert sind +meine Handynummer "
Danach kam keine email mehr und auch kein Anruf ! Die email die ich bekomme habe , dachte ich es sei nur ein interessent , wer schonmal ein Auto bei ebay online hatte , weiss wieviel dumme Preisvorschläge etc kommen !
Weitere 4 Wochen später bekam ich aufeinmal Post von einem Anwalt ich sollte das Auto für die 8 € kommende Woche an den "Käufer" abgeben , am selbigen Tag als das Schreiben einging ,wandte ich mich an meinen Rechtsanwalt der dann sofort den Vertrag anfechtete ,auch mit der Begründung das ich jetzt erst Kenntnis genommen habe, das trotz Gebote streichen ein Kaufvertrag zustande kommen könnte ! Selbstverständlich schrieb auch mein Anwalt in den Schreiben das die vorzeitig beendete Auktion einen Fehler bezüglich des Mindestpreises enthielt !
Es folgten dann noch 1/2 Schreiben von den Rechtsanwalt worin er dann auch von Kaufvertrag zurück trete und Schadensersatz verlange , zwischen Weihnachten und Neujahr kam dann ein MAHNSCHREIBEN vom Amtsgericht worin insgesamt über 15000€ inkl Rechtsanwaltsgebühr gefordert wurde !
Der Kaufpreis bezüglicglich des Schadens (Audi A4)wurde von der Gegenseite auf 14500€ geschätzt !
Selbstverständlich wiedersprach mein RA sofort dem Mahnschreiben !
Wie schätzt ihr die ganze Sache ein ?
Dazu muss ich noch sagen : Der "Käufer" hatte ein Höchstgebot von 9000€ eingegeben ! Also wäre er is 9000€ Höchstbieter gewesen ,!Für 9000€ hätte aber wahrscheinlich sowieso nicht das Auto bekommen , da die Auktion die ich ja 2 Min später startete ein Höchsgebot von 14670€ erhielt nach 5 tagen Laufzeit !
Desweiteren stand in der Auktion das das Auto binnen 7 Tage bei mir abgeholt werden muss ! -Hat dieser Satz wohl Vorteile für mich ? Er hatte ja auch meine Handynummer per email bekommen , er hätte sich ja in Prinzip einfach nur melden müssen !
Was mich aber noch ganz besonders ärgert ist das der "Käufer" es wohl nur auf Schadensersatz abgesehen hat ! Ich habe jetzt schriftlich von Ebay , das sein Anwalt , nur 5 Tage später (vorzeitig Beendete Auktion am 25 Okt ,Adressanfrage vom Anwalt an Ebay am 30 Okt )bei ebay meine Adresse angefragt hat !
Wenn man bei Google eingibt : Ebay Porsche 5€ , bekommt man so einen ähnlichen Fall ,der positiv ausgegangen ist für den Verkäufer ! Kann mann sich darauf auch stützen ?
Bei mir lag ja auch ein Irrtum bezüglich des Mindestpreises vor !