Hallo,
nun habe ich so eine Abmahnung im Kasten gehabt wegen einem Bild eines Händlers bei Ebay. Das Bild hatte ich bei Google genommen.
Ich habe in meinem Angebot drin stehen.
Noch ein Wort an die "Freunde der Abmahnungen": Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt. Sollte der Inhalt oder die Gestaltung meiner Seiten Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitte ich um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer angeblich von diesen Seiten ausgehenden Schutzrechtsverletzung von angeblichen Schutzrechtsinhabern/Innen darf nicht ohne meine Zustimmung erfolgen. Ich garantiere, dass zu Recht beanstandete Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich wäre. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werde ich in vollem Umfang zurückweisen und ggf. Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ich habe direkt nach der Löschung eine Nachricht an den "geschädigten" geschrieben.
Hallo XXXX,
Guten Morgen,
ich habe gesehen, das Sie mein Angebot haben löschen lassen. Ich wusste nicht, das dieses Bild von Ihnen stammt. Ich habe es auch nicht von Ebay genommen. Wenn ich damit Ihre Rechte verletzt habe, tut es mir leid, aber Sie hätten mich doch auch einfach anschreiben können, ich hätte das Bild selbstverständlich von alleine gelöscht.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX
Brief kam am 04.01.2012 an, Frist lief am am 8.01 ab Erneute Frist am 25.01. Es kann nicht mal bewiesen werden, das der erste Brief am 04.01 ankam, da zwar eine Briefmarke (zu 1,45€) drauf ist, aber kein Poststempel, und auch keine Strichcodes zu sehen sind. Er ist auf den 28.12.12 Datiert.
Nun hat mir ein Bekannter einen Brief fertig gemacht:
Ich bin mir bewusst, dass das Einstellen von Bildmaterial nicht korrekt war.
Ich habe mich bereits bei Herrn K. Onlinehandel entschuldigt und ihm versichert ,
das ich das Einstellen von Bildmaterial in Zukunft unterlasse.
Als alleinerziehende Mutter mit einem Kleinkind und als HartzIV Empfängerin
kann ich die von Ihnen geforderten 250.-- nicht bezahlen.
Ich bin bereit, 150,-- in 3 Raten a 50,-- zu zahlen. Aufgrund meiner Finanziellen Situation kann ich mehr nicht leisten.
Ich bitte um Ihr Einverständnis und eine Kurze Information.
Auch meinte er ich solle diese Unterlassungserklärung unterschreiben:
1.
es zukünftig zu unterlassen, geschütztes Bildmaterial von M.K. ohne entsprechende Erlaubnis im Internet, insbesondere als Werbefotografie im Rahmen von Verkaufsangeboten, öffentlich zugänglich zu machen;
2.
für jeden Fall der Zuwiederhandlung eine angemessene Vertragsstrafe an die ***** GmbH zu zahlen, deren Höhe von der **** GmbH zu bestimmen ist und im Streitfall vom zulässigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen ist.
3.
zur Abgeltung der entstandenen Rechtsanwaltskosten und des Lizenzschadens um Vergleichswege insgesamt 250€ an die XXX GmbH zu zahlen. Mit ausgleich dieser Summe sind die Zahlungsansprüche erledigt.
Um das Geld werde ich wohl nicht rumkommen, aber soll ich die Erklärung auch einfach unterschreiben?
Liebe Grüße
Vanilla
nun habe ich so eine Abmahnung im Kasten gehabt wegen einem Bild eines Händlers bei Ebay. Das Bild hatte ich bei Google genommen.
Ich habe in meinem Angebot drin stehen.
Noch ein Wort an die "Freunde der Abmahnungen": Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt. Sollte der Inhalt oder die Gestaltung meiner Seiten Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitte ich um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer angeblich von diesen Seiten ausgehenden Schutzrechtsverletzung von angeblichen Schutzrechtsinhabern/Innen darf nicht ohne meine Zustimmung erfolgen. Ich garantiere, dass zu Recht beanstandete Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich wäre. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werde ich in vollem Umfang zurückweisen und ggf. Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ich habe direkt nach der Löschung eine Nachricht an den "geschädigten" geschrieben.
Hallo XXXX,
Guten Morgen,
ich habe gesehen, das Sie mein Angebot haben löschen lassen. Ich wusste nicht, das dieses Bild von Ihnen stammt. Ich habe es auch nicht von Ebay genommen. Wenn ich damit Ihre Rechte verletzt habe, tut es mir leid, aber Sie hätten mich doch auch einfach anschreiben können, ich hätte das Bild selbstverständlich von alleine gelöscht.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXX
Brief kam am 04.01.2012 an, Frist lief am am 8.01 ab Erneute Frist am 25.01. Es kann nicht mal bewiesen werden, das der erste Brief am 04.01 ankam, da zwar eine Briefmarke (zu 1,45€) drauf ist, aber kein Poststempel, und auch keine Strichcodes zu sehen sind. Er ist auf den 28.12.12 Datiert.
Nun hat mir ein Bekannter einen Brief fertig gemacht:
Ich bin mir bewusst, dass das Einstellen von Bildmaterial nicht korrekt war.
Ich habe mich bereits bei Herrn K. Onlinehandel entschuldigt und ihm versichert ,
das ich das Einstellen von Bildmaterial in Zukunft unterlasse.
Als alleinerziehende Mutter mit einem Kleinkind und als HartzIV Empfängerin
kann ich die von Ihnen geforderten 250.-- nicht bezahlen.
Ich bin bereit, 150,-- in 3 Raten a 50,-- zu zahlen. Aufgrund meiner Finanziellen Situation kann ich mehr nicht leisten.
Ich bitte um Ihr Einverständnis und eine Kurze Information.
Auch meinte er ich solle diese Unterlassungserklärung unterschreiben:
1.
es zukünftig zu unterlassen, geschütztes Bildmaterial von M.K. ohne entsprechende Erlaubnis im Internet, insbesondere als Werbefotografie im Rahmen von Verkaufsangeboten, öffentlich zugänglich zu machen;
2.
für jeden Fall der Zuwiederhandlung eine angemessene Vertragsstrafe an die ***** GmbH zu zahlen, deren Höhe von der **** GmbH zu bestimmen ist und im Streitfall vom zulässigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen ist.
3.
zur Abgeltung der entstandenen Rechtsanwaltskosten und des Lizenzschadens um Vergleichswege insgesamt 250€ an die XXX GmbH zu zahlen. Mit ausgleich dieser Summe sind die Zahlungsansprüche erledigt.
Um das Geld werde ich wohl nicht rumkommen, aber soll ich die Erklärung auch einfach unterschreiben?
Liebe Grüße
Vanilla