Bekomme massive Drohungen einer Käuferin

    • Bekomme massive Drohungen einer Käuferin

      hallo,
      ich brauche mal Rat und Hilfe...
      ich habe eine LV Tasche bei ebay verkauft,allerdings hat die Käuferin mir nicht vorher mitgeteilt,das sie erst zwei Wochen später zahlen kann,da sie im Urlaub ist.
      Daraufhin gab es eine heftige Reaktion der Käuferin,weil ich dies nicht akzeptiert habe,und den Kauf abgebrochen habe.
      Sie hat dem aber nicht zugestimmt.
      Die Tasche wurde zwischenzeitlich auch privat mit Übergabe verkauft.
      Nun bedroht sie mich massiv,das sie vorbei kommen würde und das sie mich verklagen würde....
      Es ist ein wirklicher Terror,und ich fühle mich wirklich bedroht von ihr,da sie nicht locker lässt.
      Fakt ist,das sie nun behauptet,um an eine Tasche zu kommen,das ich ein Replikat verkauft hätte,und ich ihr daraufhin eine Tasche kaufen müsste( mit Fristsetzung..)
      also sie will am 24.2 hier bei mir vor der Tür stehen...die spinnt doch...
      Kann nachweisen,das die Taschen,die ich noch besitze alle Original sind,mit Rechnung...klar von dieser nicht mehr,da sie ja weg ist...
      Sie bedroht mich aber weiterhin...und ich weiß echt nicht mehr weiter...
    • also sie hätte mich doch vorher anfragen müssen,ob das ok ist,oder?
      Sie kann doch nicht einfach bestimmen wann sie zahlt....und mehr als 2 Wochen später finde ich nicht akzeptabel.
      Habe lediglich in dem Angebot stehen,Privatverkauf...ausschluss jeglicher Garantie...
      Sie wollte sie persönlich abholen...aber erst nach ihrem Urlaub...da sie aber ja noch zwei Wochen im Urlaub ist,habe ich den Kauf über ebay
      abgebrochen...warum habe ich denn dann ein Problem?
      Sie war nicht in der Lage die Bedingungen zu erfüllen.
    • mimi77 schrieb:

      also sie hätte mich doch vorher anfragen müssen,ob das ok ist,oder?
      Sie kann doch nicht einfach bestimmen wann sie zahlt....und mehr als 2 Wochen später finde ich nicht akzeptabel.
      Habe lediglich in dem Angebot stehen,Privatverkauf...ausschluss jeglicher Garantie...
      Sie wollte sie persönlich abholen...aber erst nach ihrem Urlaub...da sie aber ja noch zwei Wochen im Urlaub ist,habe ich den Kauf über ebay
      abgebrochen...warum habe ich denn dann ein Problem?
      Sie war nicht in der Lage die Bedingungen zu erfüllen.

      und ich habe am selben Abend,ebay informiert,das der Kauf von meiner Seite aus storniert wurde.Auch die ganzen Drohungen habe ich schon an ebay weiter geleitet.
    • Ob nun Urlaub, Krankenhaus oder ein sonstiger Grund, 14 Tage bis zur Zahlung kann schon mal passieren, das ist zwar bei Ebay Geschäften unüblich lang, aber wenn in der Artkelbeschreibung keine verbindliche Zahlungsfrist genannt ist dann kann der Verkäufer einen Vertrag nicht einfach auflösen

      Die TE muss damit rechnen verklagt zu werden, und so wie die Sachlage bisher ausschaut wird die Käuferin den Fall klar gewinnen und die TE zusätzlich zum Schadenersatz noch nötige Anwalts- und Gerichtskosten tragen müssen
    • Hier ist der Haken:
      mehr als 2 Wochen später finde ich nicht akzeptabel.

      Das mag sein, nur hättest du dies in die Artikelbeschreibung schreiben müssen. Zudem hättest du deine Käuferin erstmal daraufhinweisen müssen, bis wann sie zu zahlen hat, mit genauem Datum und sie danach in Verzug setzen müssen, um rechtswirksam den Vertrag zu kippen.
      Wenn die Käuferin nun wirklich rechtliche Scgritte einleitet, wirst du wohl Probleme bekomen.
    • die Zahlungsfrist habe ich ihr per Mail mitgeteilt,zählt das nicht auch?Zumahl es ja auch nicht innerhalb 14 Tage gewesen wäre,sondern nach 14 Tagen...
      Und wie gesagt,ich habe den Kauf abgebrochen...die Nachricht hat ebay ja erhalten über den Abbruch ...
    • Oberlix schrieb:

      Hier ist der Haken:
      mehr als 2 Wochen später finde ich nicht akzeptabel.

      Das mag sein, nur hättest du dies in die Artikelbeschreibung schreiben müssen. Zudem hättest du deine Käuferin erstmal daraufhinweisen müssen, bis wann sie zu zahlen hat, mit genauem Datum und sie danach in Verzug setzen müssen, um rechtswirksam den Vertrag zu kippen.
      Wenn die Käuferin nun wirklich rechtliche Scgritte einleitet, wirst du wohl Probleme bekomen.

      ich habe ihr direkt per Mail geschrieben,das sie bitte den Betrag umgehend überweisen soll,darauf hin bekam ich keine Antwort,erst am nächsten Tag ,weil ich sie fragte,ob meine Mail angekommen ist,teilte sie mir mit,das sie noch zwei Wochen im Urlaub sei...
    • mimi77 schrieb:

      die Zahlungsfrist habe ich ihr per Mail mitgeteilt,zählt das nicht auch?Zumahl es ja auch nicht innerhalb 14 Tage gewesen wäre,sondern nach 14 Tagen...
      Und wie gesagt,ich habe den Kauf abgebrochen...die Nachricht hat ebay ja erhalten über den Abbruch ...


      Eine solche Zahlungsfrist muss im Auktionstext stehen, mit dem Gebot stimmt der Käufer diesen Bedingungen zu, was hinterher per Mail kommt ist im Zweifel unrelevant weil es ja eine einseitige Willenserklärung ist

      Und das sie den Kauf abgebrochen haben ist auch eine einseitige Willenserklärung die vor Gericht keinerlei Bestand haben wird, Ebay hat damit überhaupt nichts zu tun, die bieten nur die Plattform, das BGB ist aber das was über allem steht

      Ich habe im übrigen auch schon was ersteigert und dem Verkäufer mitgeteilt das ich mich umgehend melde wenn ich zurück bin, bisher hat keiner gezickt

      Wenn man nichtmal 14 Tage warten kann, muss die Geldnot schon sehr groß sein

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    • Sternchen schrieb:

      mimi77 schrieb:

      die Zahlungsfrist habe ich ihr per Mail mitgeteilt,zählt das nicht auch?Zumahl es ja auch nicht innerhalb 14 Tage gewesen wäre,sondern nach 14 Tagen...
      Und wie gesagt,ich habe den Kauf abgebrochen...die Nachricht hat ebay ja erhalten über den Abbruch ...


      Eine solche Zahlungsfrist muss im Auktionstext stehen, mit dem Gebot stimmt der Käufer diesen Bedingungen zu, was hinterher per Mail kommt ist im Zweifel unrelevant weil es ja eine einseitige Willenserklärung ist

      Und das sie den Kauf abgebrochen haben ist auch eine einseitige Willenserklärung die vor Gericht keinerlei Bestand haben wird, Ebay hat damit überhaupt nichts zu tun, die bieten nur die Plattform, das BGB ist aber das was über allem steht

      und was ist mit den ganzen Drohungen etc. zählt das garnicht?
    • mimi77 schrieb:

      schon an ebay weiter geleitet.

      also wenn's auf Klopapier gedruckt wäre, dann ...

      Schließe mich den anderen Forenhelfern an. Du hast etwas zu übereilt und fehlerhaft reagiert. So einfach geht es nicht.
      Du hättest ihr zumindest nach Auktionsende eine Zahlfrist setzen müssen.*
      Die Käuferin hat Deinen Vertragsrücktritt über eine ebay-Funktion (wenn das überhaupt rechtlich einer war) nicht akzeptiert und besteht weiterin auf Vertragserfüllung.
      Du wirst es schwer haben, Deinen Willen ihr gegenüber durchzusetzen.
      Sie ist auf einer rechtlich sicheren Seite als Du!

      * Edit: besser eine Zahlfrist, die nochmal auf die gesetzliche 30 Tage-Frist hinweist. Solange hättest Du ihr zumindest eingestehen sollen. Zumal sie eine Zahlung zugesagt hatte.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

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    • Sternchen schrieb:

      mimi77 schrieb:

      die Zahlungsfrist habe ich ihr per Mail mitgeteilt,zählt das nicht auch?Zumahl es ja auch nicht innerhalb 14 Tage gewesen wäre,sondern nach 14 Tagen...
      Und wie gesagt,ich habe den Kauf abgebrochen...die Nachricht hat ebay ja erhalten über den Abbruch ...


      Eine solche Zahlungsfrist muss im Auktionstext stehen, mit dem Gebot stimmt der Käufer diesen Bedingungen zu, was hinterher per Mail kommt ist im Zweifel unrelevant weil es ja eine einseitige Willenserklärung ist

      Und das sie den Kauf abgebrochen haben ist auch eine einseitige Willenserklärung die vor Gericht keinerlei Bestand haben wird, Ebay hat damit überhaupt nichts zu tun, die bieten nur die Plattform, das BGB ist aber das was über allem steht

      Ich habe im übrigen auch schon was ersteigert und dem Verkäufer mitgeteilt das ich mich umgehend melde wenn ich zurück bin, bisher hat keiner gezickt

      Wenn man nichtmal 14 Tage warten kann, muss die Geldnot schon sehr groß sein

      stimmt...sonst hätte ich ja nicht verkauft...bin alleinerziehend und mein Auto ist kaputt...Reparaturen kosten nunmal...und mein Auto brauche ich jobmäßig
    • Sternchen schrieb:

      mimi77 schrieb:

      und was ist mit den ganzen Drohungen etc. zählt das garnicht?
      habe ich ihr ja schon geschrieben,das Sie das unterlassen soll,aber sie reagiert auf Anzeige wegen Bedrohung mit hohn..und Terrormails


      Was für Drohungen?

      Will sie ihnen körperliche Gewalt antun oder bedroht sie sie an Leib und Leben, dann stellen sie Strafanzeige wegen Bedrohung --> dejure.org/gesetze/StGB/241.html
    • Es spielt keine Rolle, was DU plötzlich für akzeptabel hältst.

      Tatsache ist, dass du erst 10 Tage nach Nichtzahlung überhaupt melden kannst.
      Eine danach gesetzte Frist muss angemessen sein. Dabei gehen die Gerichte von mindtestens 10 Werktagen aus.

      Du siehst, bei dieser Folge bist du mehr als locker über deinen 14 Tagen, die du für unangemessen empfindest.


      Deine Käuferin hat einen Anspruch darauf, dass du deinen Teil des Vertrages erfüllst. Wie du das machst, ist dabei völlig gleichgültig und dein höchst eigenes, selbst eingebrocktes Problem.
    • Versuche mal das Problem ohne Eskalation zu lösen.
      Gehe auf die Käuferin zu und biete ihr -ohne Anerkennung einer Rechtspflicht- eine Entschädigung an.
      Sollte sie dies akzeptieren, dann aber unter Verzicht weiter Ansprüche.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

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    • mimi77 schrieb:

      also sie hätte mich doch vorher anfragen müssen,ob das ok ist,oder?
      Sie kann doch nicht einfach bestimmen wann sie zahlt....und mehr als 2 Wochen später finde ich nicht akzeptabel.
      Habe lediglich in dem Angebot stehen,Privatverkauf...ausschluss jeglicher Garantie...
      Sie wollte sie persönlich abholen...aber erst nach ihrem Urlaub...da sie aber ja noch zwei Wochen im Urlaub ist,habe ich den Kauf über ebay
      abgebrochen...warum habe ich denn dann ein Problem?
      Sie war nicht in der Lage die Bedingungen zu erfüllen.


      stehen deine bedingungen im angebot? offenbar nicht. wenn du keine frist im angebot stehen hast, dann kann die käuferin auch nach 30tagen zahlen. kaufverträge sind 3jahre bis jahresende (dieser hier bis 01.01.2017, 0:00h) gültig und können eingeklagt werden.
      ein abbruch über ebay hat keine juristische bedeutung, damit holt man sich nur die provision wieder!

      einen kaufvertrag kann man nicht einfach so auflösen, sondern erst dann, wenn man dem käufer eine angemessene frist setzt (10-14tage) und dabei explizit darauf hinweist, daß man beim fruchtlosen verstreichen der frist (also ohne geldeingang) vom kaufvertrag zurücktritt. zahlt der käufer, hast du zu liefern und zahlt der käufer nicht, ist der vertrag aufgehoben. dabei sind die banklaufzeiten zu berücksichtigen, denn wenn der erst am letzten tag der frist den betrag überweist und die bank sich zeit lässt, dann trifft die gutschrift erst nach fristablauf ein. das darf dem käufer aber nicht negativ angerechnet werden, denn für die banklaufzeiten kann er nichts.
      das hast du offenbar nicht gemacht, sondern die tasche einfach weitervertickt. da der 1. vertrag offenbar nicht aufgelöst wurde und du nicht liefern kannst, kann die käuferin nun vom vertrag zurücktreten und gleichzeitig schadensersatz geltend machen: d.h., wenn sie sich so eine tasche im vergleichbaren zustand nun woanders kauft und dafür mehr zahlt, kann sie sich die differenz von dir wiederholen.

      davon abgesehen:
      Privatverkauf...ausschluss jeglicher Garantie

      was soll das mit der garantie?
      du handelst nicht gewerblich und die garantie ist eine freiwillige sache, die gewerbliche händler anbieten können. du hättest die gewährleistung (was komplett anderes) ausschliessen müssen.

      kann man sich nun die auktion ansehen?


      PS:
      wenn du soviele LV zuhause hast, wieso hast du dann nicht eine andere vertickt um die kosten fürs auto zu zahlen?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

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