Das leidige Thema: Auktion vorzeitig beendet

    • Das leidige Thema: Auktion vorzeitig beendet

      Guten Abend Community!


      Klar, Fälle wie dieser wurden hier schon x-mal diskutiert, aber jeder ist ein bisschen anders, und ich bin - hm. verwirrt.
      Die Fakten:
      Ich war Höchstbietende bei einer Auktion.
      Mein Gebot hat den Mindestpreis nicht erreicht.
      Die Auktion wurde vorzeitig beendet, und zwar UNTER der 12 Stunden Marke.
      Nämlich ca. 7 Stunden vor Ablauf.
      Ich wurde vom Verkäufer od. von ebay nicht kontaktiert.
      Tags darauf wurde mir auf meine Nachfrage hin vom VK mitgeteilt, der Artikel sei anderweitig verkauft worden, auf weitere Nachfragen per mail meinte er, er wolle ihn nun doch selbst nutzen.

      Natürlich habe ich mich mit den AGBs auseinandergesetzt und weiss, dass er das Angebot nicht beenden darf.
      Aber was heisst das jetzt für mich?! Habe ich trotzdem ein Anrecht auf den Artikel? Ist ein Kaufvertrag zu Stande gekommen?

      Bin mal gespannt auf eure Einschätzungen...

      es grüßt euch,
      eine verwirrte Stephanie
    • Mhhh, dass ist wirklich eine neue Variante.

      Auf Anhieb würde ich jetzt sagen, dass ihr keinen Kaufvertrag habt, da der Mindestpreis nicht erreicht wurde.

      Einen Kaufvertrag hättet ihr ja auch dann nicht, wenn die Auktion ganz normal ausgelaufen wäre, bei der Du zum Schluß immer noch Höchstbietender mit nicht erreichtem Mindestpreis gewesen wärst.
    • Wer sagt denn, dass Stephanie nicht noch einmal ihr Gebot erhöht und damit vielleicht
      den Mindestpreis erreicht hätte? Diese Chance hat ihr der Verkäufer genommen.
      Ich mache das manchmal auch so, dass ich vorsichtshalber mein seit Tagen stehendes Gebot
      am Schlusstag erhöhe.
    • pewebe schrieb:

      Wer sagt denn, dass Stephanie nicht noch einmal ihr Gebot erhöht und damit vielleicht
      den Mindestpreis erreicht hätte? Diese Chance hat ihr der Verkäufer genommen.

      Diese Argument hätte jetzt aber jeder der ungefähr 20 Millionen deutschen Ebayer auf seiner Seite. Wer davon darf denn nun der Vertragspartner sein? Ja, selbst wenn kein Mindestpreis gegeben gewesen wäre, könnte jeder der 20 Millionen Ebayer so argumentieren können. Aber mit einer Willenserklärung, die nie abgegeben wurde, lässt sich schlecht argumentieren, von daher halte ich das für eine Sackgasse.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich glaub auf die Argumentation "hätte" dürfte sich hier kein Gericht einlassen. Die interessiert nur "hat" oder "hat nicht". Also Fakten und keine Mutmaßungen.

      Und fakt ist, dass das Stephanie kein Gebot abgegeben hat, das über dem Mindestpreis lag.

      Btw. bezüglich "hätte". Was wäre denn, wenn Stephanie dann noch überboten worden wäre?
    • Ging ja fix... ;)
      @forenuser: prinzipiell hast du natürlich recht - aaaaber: wenn man sich die ebay Spielregeln ansieht, heisst es ganz eindeutig, er darf das Angebot gar nicht mehr beenden - und somit ist er nicht mehr im Recht... habe übrigens gelesen, dass es technisch gar nicht mehr möglich sein darf, im geschilderten Fall abzubrechen. Naja, hat wohl doch funktioniert...
      und ja, pwb, ich hätte das Gebot definitiv noch bis zum Mindestpreis erhöht - ging ja davon aus, noch etwas Zeit zu haben ;)
      wäre der Verkäufer auch etwas kommunikativer gewesen, habe ich sogar in Erwägung gezogen, den Mindestpreis auch kulanterweise zu zahlen - aber so nicht...
    • Wobei vor 9 Jahren ein entsprechendes Urteil an einem AG gefällt wurde: Kaufrecht: ebay-Auktion vorzeitig beendet - Vertrag mit Nichtbieter. AG Duisburg, Urteil vom 25.03.2004, Az. 27 C 4288/03
      Ich bitte aber zu bedenken, wie alt das Urteil ist (da steckte die Rechtsprechung zu Kaufverträgen auf Auktionsplattformen noch in Kinderschuhen) und es ist das einzig mir bekannte dieser Art geblieben, obwohl ich mich auch nicht gerade erst seit gestern damit beschäftige.
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    • @Uhu
      Du weißt auch, dass bei der nächsten Gerichtsverhandlung mit anderem Richter sowie Anwälten ein ganz anderes Urteil hätte raus kommen können. Es sind keine Richtungsweisende Urteile.

      Wenn es wirklich so ist, was ich bisher noch nicht getestet haben, dass eine Auktion auch bei weniger als 12 Stunden Laufzeit beendet werden kann, wenn der Mindestpreis noch nicht erreicht ist, dann mag das meinetwegen auch der AGB von eBay widersprechen. Das ändert aber nichts daran, dass der Mindestpreis noch nicht erreicht wurde. Und unter dem Mindestpreis wird das Teil eben nicht verkauft. (Aber alles unter Vorbehalt, da man sich da wirklich einarbeiten müsste)

      Abgesehen davon und damit nochmal zum "hätte". Wer sagt denn, dass das nächste geplante Gebot über dem Mindestpreis gelegen hätte?
    • forenuser schrieb:

      @Uhu
      Du weißt auch, dass bei der nächsten Gerichtsverhandlung mit anderem Richter sowie Anwälten ein ganz anderes Urteil hätte raus kommen können. Es sind keine Richtungsweisende Urteile.

      Ja, das habe ich doch explizit betont. Dieses Urteil ist ein Exot und uralt dazu. Es ist in seiner ganzen Logik schon nicht stimmig, weil demnach praktisch jeder volljährige Deutsche Anspruch auf die Ware hätte.
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    • Fakt ist, das Ende einer Auktion kenne ich ja. Steht ja daneben ;) Das heisst, wenn ich zu langsam bin und verliere, ist das mein Bier. Wird das Angebot jedoch zu einem x-beliebigen, quasi willkürlichen Zeitpunkt beendet, ist das definitiv nicht Sinn der Auktion!


      Und das Beispiel aus Duisburg passt ja auch wieder iwie nicht - das Angebot wurde ja fast 24 Stunden vorher beendet...

      Die Frage, die sich mir halt stellt, muss lauten: was heisst denn "nein".
      Ebay sagt in der netten Tabelle, die die Regeln zu Anbebotsbeendigung auflistet: Angebot vorzeitig beenden/wenn Laufzeit unter 12 Stunden/wenn Gebote/wenn Mindestpreis: nein! Geht nicht! Darf man nicht! Und das ist doch Fakt - oder???
    • @chica

      Dann beantworte mir doch bitte zwei ganz konkrete Fragen:

      1. Wer ist der Vertragspartner deines VK?
      2. Wie hoch ist denn der Kaufpreis?
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    • Sicherlich ist die Thematik auch interessant. Aber ich zitiere mich selbst mal.

      forenuser schrieb:

      Das entwickelt sich immer mehr zu einer Abzock-Olympiade bei der jeder auf die Goldmedaille geil ist. Was links und rechts abläuft interessiert keinen mehr. Es gelten nur noch die Dollarzeichen in den Augen! Ich sag einfach nur ... Traurig!


      Und @GIU würde jetzt wahrscheinlich antworten

      Was ich tun würde? Abhaken und weiterklicken...
    • Forenuser, das stimmt nicht ganz. Nur geht es um einen Artikel, auf den ich ganz dringend beruflich angewiesen bin, und, wie ich schon sagte, ich will ihn nicht haben, weil er billig ist, und ich hätte ja auch mehr gezahlt, wenn ich die faire Chance bekommen hätte.

      Lieber Uhu, beantworte mir doch bitte auch eine Frage - wie ist Frage 1 gemeint? Vertragspartner bin in diesem Falle doch ich - oder? Sorry... :love:
      Und es geht um 1510,- Euro.
    • chica101280 schrieb:

      Vertragspartner bin in diesem Falle doch ich - oder? Sorry... :love:
      Und es geht um 1510,- Euro.

      Sicher? Denn ich wollte eigentlich viel mehr bieten als du, nämlich mehr als der Marktwert der Ware, weil ich dringend in den nächsten Tagen genau das Geburtstagsgeschenk für meine Mutter brauchte, oh,...meine Oma ruft gerade an, die hat die Auktion auch entdeckt und wollte sich just bei ebay registrieren und noch ein höhere Summe bieten. Nun kamen wir alle aber nicht dazu, weil die Auktion abgebrochen wurde. Wer ist denn nun der Käufer?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • Nur geht es um einen Artikel, auf den ich ganz dringend beruflich angewiesen bin


      Dann müsstest du sowieso vorgehen nach dem Motto: "Abhaken und weitersuchen."
      Wieso? Ganz einfach: Wenn du den Artikel so dringend brauchst, wäre in diesem Fall eh Hopfen und Malz verloren. Du müsstest erstmal den Klageweg beschreiten und wärst dennoch nicht sicher, ob du Recht bekomst.
    • Sicherlich kann man nicht jeden Fall über einen Kamm scheren. Es war von mir auch mehr allgemein gemeint.

      chica101280 schrieb:

      Nur geht es um einen Artikel, auf den ich ganz dringend beruflich angewiesen bin, und, wie ich schon sagte, ich will ihn nicht haben, weil er billig ist, und ich hätte ja auch mehr gezahlt, wenn ich die faire Chance bekommen hätte.
      Ich kann Dich verstehen. Nur hast Du eben zu wenig geboten. Offensichtlich weiß der Anbieter, dass die Nachfrage den Preis regelt. Ist das ein seltener Artikel, musst Du dir deine Preisvorstellung wahrscheinlich nochmal überdenken müssen. Genaueres kann ich nicht sagen. Ich kenn den Artikel nicht.
    • chica101280 schrieb:

      Der der am schnellsten war, lieber uhu, ist Vertragspartner.

      Am schnellsten wobei? Bei ebay gewinnt noch immer nicht derjenige, der als erstes bietet, sondern am höchsten. Also wobei warst du am schnellsten?
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