Hallo,
ich habe einen neuen Geldbeutel als Geschenk für meine Mutter bei ein einem gewerblichen Ebayverkäufer ersteigert. Ich habe den Artikel direkt an sie liefern lassen. Auf dem Bild der Auktion ist er in einem dunklen Rotton abgebildet. Im Text wird er als Violett oder Lila Violetta beschrieben.
Leider habe ich erst nach Ablauf der Rückgabefrist wieder meine Mutter besucht, da wir weit voneinander entfernt leben und musste dabei feststellen, dass die Farbe des Geldbeutels überhaupt nicht der Farbe auf dem Foto entspricht. Es handelt sich dabei um ein sehr helles Lila.
Als ich mir die Beschreibung vor der Auktion durchgelesen habe, dachte ich der Verkäufer bezeichnet die Farbe des Geldbeutels auf dem Bild als violett -da die Farbe "violett" meiner Erfahrung zufolge von vielen Menschen auf unterschiedliche Rot bis Lilatöne angewendet wird.
Der Verkäufer hat im Auktionstext nicht darauf hingewiesen, dass der abgebildete Artikel nicht der Farbe des Textes entspricht.
Wie sieht denn die Rechtslage aus? So weit ich mich informiert habe muss der Verkäufer doch darauf hinweisen, wenn es sich um eine andere Farbe als auf der Abbildung des Artikels handelt oder?
ich habe einen neuen Geldbeutel als Geschenk für meine Mutter bei ein einem gewerblichen Ebayverkäufer ersteigert. Ich habe den Artikel direkt an sie liefern lassen. Auf dem Bild der Auktion ist er in einem dunklen Rotton abgebildet. Im Text wird er als Violett oder Lila Violetta beschrieben.
Leider habe ich erst nach Ablauf der Rückgabefrist wieder meine Mutter besucht, da wir weit voneinander entfernt leben und musste dabei feststellen, dass die Farbe des Geldbeutels überhaupt nicht der Farbe auf dem Foto entspricht. Es handelt sich dabei um ein sehr helles Lila.
Als ich mir die Beschreibung vor der Auktion durchgelesen habe, dachte ich der Verkäufer bezeichnet die Farbe des Geldbeutels auf dem Bild als violett -da die Farbe "violett" meiner Erfahrung zufolge von vielen Menschen auf unterschiedliche Rot bis Lilatöne angewendet wird.
Der Verkäufer hat im Auktionstext nicht darauf hingewiesen, dass der abgebildete Artikel nicht der Farbe des Textes entspricht.
Wie sieht denn die Rechtslage aus? So weit ich mich informiert habe muss der Verkäufer doch darauf hinweisen, wenn es sich um eine andere Farbe als auf der Abbildung des Artikels handelt oder?