Artikel für 1 Euro ersteigert - jetzt behauptet der Verkäufer, sie wären kaputt

    • Artikel für 1 Euro ersteigert - jetzt behauptet der Verkäufer, sie wären kaputt

      Ich frag das jetzt fuer eine Freundin, die auf Ebay ein echtes Schnaeppchen gemacht hat und fuer 1 Euro ein neues Paar Schuhe ersteigert hat, die eigentlich viel mehr wert sind (ca. 70 Euro OVP). Sie hat direkt bezahlt, freute sich voll auf die Schuhe und nun kam, was irgendwie kommen musste:

      Der (private) Verkaeufer behauptet, die Schuhe seien kaputt, sie haette das uebersehen und wuerde ihr das Geld dann wohl am besten zurueck erstatten ?(


      Weder meine Freundin noch ich glauben ihr das. Klar, wer moechte schon nen Artikel fuer 1 Euro verschicken, der eigentlich viel mehr wert ist... :thumbdown:


      Was fuer Rechte hat sie jetzt? Sie hat ja ein Anrecht auf den Artikel, oder? Was schreibt sie der Dame jetzt am besten?

      Auktionsnummer hab ich jetzt nicht, aber ist ja auch nicht wirklich wichtig in diesem Fall.
    • Das die Schuhe nun plötzlich kaputt sein sollen ist nicht Deinem Risikobereich zuzuordnen. Dies ist ein Versäumnis des Verkäufers zu Deinem Schaden.
      Es ist ganz einfach: Lieferfrist 14 Tage setzen. Bei Nichtlieferung Rechtsweg (Klage) einschlagen. Dies auch schon mit Fristsetzung ankündigen, damit der VK weiß, was auf ihn zukommt. Der Androhung von Rechtsmitteln auch die entsprechenden Taten folgen lassen. Damit wirst Du spätestens bei Gericht Erfolg haben. Der VK wird sich noch wünschen, er hätte diesen Fehler nie gemacht.
      viribus unitis semper et ubique
    • Ja, darueber haben wir auch schon nachgedacht. Nur hinterher macht die Dame aus lauter Frust da wirklich eine Macke rein. Oder behauptet, sie seien schon "entsorgt"

      Wie koennen wir es am besten formulieren?

      Das ist genau der Grund, warum ich Ebay Schnaeppchen hasse, immer hat man Sorge, dass irgendwas nach kommt -.-
    • Die Artikelnummer wäre wichtig, um sich die VK mal anzusehen. Am Bewertungsprofil kann man häufig die Art der Reaktionen bei Unstimmigkeiten ablesen und ob derartige Dinge häufiger vorkommen.

      Wenn du den Wert der Schuhe kennst, heisst das, es gibt sie noch zu kaufen?

      In dem Fall würde ich der VK das Vergleichsangebot mitteilen und auch, dass sie einen gültigen Vertrag hat, den sie einhalten muss. In meinem Haushalt ginge ja die Tendenz zum identischen Zweitpaar.
      Deine Freundin teilt genauso mit, sollte die VK den Vertrag nicht einhalten, würde ich einen Ersatzkauf tätigen und ihr die Mehrkosten in Rechnung stellen.

      Über das System meldet sie sobald wie möglich einen nicht gelieferten Artikel.

      Man soll nicht glauben, wieviel zerstörte Ware dann plötzlich zu retten ist.
    • Ich muss meine Freundin mal nach der Artikelnummer fragen. Wir haben gestern nur telefoniert und sie war total sauer.

      Werde ihr erst mal ausrichten, was sie schreiben soll. Bin mal gespannt, ob sie ihre Schuhe noch bekommt.

      Danke schon mal!

      PS: Ich weiss nicht, ob die Schuhe noch erhaeltlich sind, aber vergleichbare dieser Marke kosten neu so um die 70

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    • Fairhandel schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ansonsten solldeine "Freundin" sich halt die kaputten Schuhe zuschicken lassen :D
      Die Schuhe müssen gemäß Artikelbeschreibung geliefert werden. Alles andere ist streifähig.

      Latürnich müssen sie das. Ich würde allerdings die Lieferung der kaputten Schuhe einfordern, meine Freundin ist schließlich Schuhmacherin :lach:
      So, ernsthaft:
      Die VK wird wohl nicht aus dem Vertrag rauskommen, die Bandbreite reicht von Schadenersatz über Ersatzkauf bis hin zur Verklachichung!
      Ob da dann was zu holen ist, steht dann im Zweifel auf einem Blatt, welches man sich 30 Jahre lang über die Toilette pinnen kann.
      Daher mein Ratschlag vorhin, sich das kaputte Paar schicken zu lassen :huh:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • Mal ein Update: Schuhe wurden gestern geliefert. Wundersamerweise kam nach der Forderung von Schadensersatz bzw Ersatzlieferung die Mitteilung, dass ihre Freundin auch noch ein Paar haette und sie wuerde die dann schicken.
      Na ja, wers glaubt wird selig, ich bin 100% sicher, dass das die angeblich defekten Schuhe sind, die gestern neu, einwandfrei im Karton ankamen.
      Aber immerhin hat alles noch ein gutes Ende genommen :D
    • DM-und-Euro schrieb:

      Die Sachlage sehe ich etwas anders! Meines wissens nach gibt es aber auch die 10 % Klausel, die besagt das ein KV nicht zustande kommt wenn das ersteigerte weniger als 10 % ausmacht, als der Warenwert! Eine Quelle habe ich leider nicht!

      Die wirst du in seriöser Form auch nicht finden, denn es ist Unsinn, allerdings welcher, den ich bisher noch nicht gelesen habe. Warum schreibst du so etwas, wenn du es nicht ansatzweise belegen kannst? Ist dir nicht klar, wie gefährlich so etwas sein kann, wenn es ein Leser glaubt?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das wäre super!

      Allerdings gingen 2 Fälle durch die Medien! Einmal der Hauskauf für um die 5,50 Euro und das gleiche mit einem Autokauf für um die 11 Euro, wo die Schadensersatzklage auf 75.000 Euro von einem OLG abgewiesen wurde! Vielleicht hat ja einer von euch die passenden Urteile dazu?
    • Bei dem Autokauf meinst Du wahrscheinlich den Porsche für 5,50 €, über dessen Auktionsabbruch das OLK Koblenz (Az. 5 U 429/09) zu entscheiden hatte. Da ging es aber um einen ganz anderen Sachverhalt.

      Zur Begründung des Urteils hat die Kammer ausgeführt, zwar sei der Beklagte dem Kläger grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet, weil er die Erfüllung des Kaufvertrags verweigert habe. Der Schadensersatzanspruch sei jedoch nicht durchsetzbar, weil ihm der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenstehe (§ 242 BGB).

      Quelle: dr-schrameyer.de/porsche-fuer-550-euro/

      § 242 aus dem BGB behandelt den Punkt "Leistung nach Treu und Glauben". Da und auch nirgend wo anders gibt es eine 10% Regelung. Paragraphen, Klausel oder sonst was.

      Über das Haus für 11,00 € (hast die Preise vertauscht) gibt es nur noch ein oder zwei alte Hinweise im Netz, die aber nichts wirkliches dazu aussagen. Ein Schreiber sagt, dass der Verkäufer das Haus behalten durfte, dem Käufer aber einen Schadensersatz zahlen musste. Allerdings lag hier der Preis bei 10.000 EUR. Eine Variante, die ich für realistisch halte. Zwei Beiträge weiter behauptet ein Schreiber: "Es waren 6000 die das Haus für 11 Euro ersteigert hatte." Was soll man da denn jetzt glauben, wenn sich dort ( 2008 ) eigentlich keiner mehr richtig dran erinnen kann. Am Besten genau soviel wie bei der von Dir erwähnten 10% Klausel. Nämlich Nichts!

      Wie Biguhu Dir schon sagte: Das ist Unsinn, der gefährlich werden kann, wenn einer das liest und es dann auch noch glaubt!
    • ...und das andere Urteil findest Du hier irgendwo im Forum, wenn Du nach "Porsche-Urteil" suchst. Ich meine, es steht auch in der Urteilsdatenbank.

      Der Haken daran: es ist ein Einzelurteil und da hat auch niemand behauptet, der Porsche sei kaputt. Ausserdem ging es dabei um eine vorzeitig abgebrochene Auktion, nicht um eine, die regulär ausgelaufen ist. BTW war der Porsche das Ding für 5,50. Aber trotzdem 'ne ganz andere Baustelle.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • DM-und-Euro schrieb:

      Die Sachlage sehe ich etwas anders! Meines wissens nach gibt es aber auch die 10 % Klausel, die besagt das ein KV nicht zustande kommt wenn das ersteigerte weniger als 10 % ausmacht, als der Warenwert! Eine Quelle habe ich leider nicht!

      Datt glaube ich, daß dir da eine Quelle fehlt, das ist nämlich blanker Unsinn!
      Wenn du eine Auktion ab 1€ einstellst, gehört mir das 3-2-1 so ich denn Höchstbietender bin, im Zweifel auch für den einen Öre (vorzugsweise mit kostenlosem Versand :D )
      Man sollte sich daran gewöhnen, daß auf EBay rechtsverbindliche Kaufverträge geschlossen werden. "Preis passt nicht" jibbet nicht, auch wenn meine Lieblingsklientel, ja die mit den Eierfönen, das glauben oder meinen zu wissen :whistling:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • DM-und-Euro schrieb:

      Das wäre super!

      Allerdings gingen 2 Fälle durch die Medien! Einmal der Hauskauf für um die 5,50 Euro und das gleiche mit einem Autokauf für um die 11 Euro, wo die Schadensersatzklage auf 75.000 Euro von einem OLG abgewiesen wurde! Vielleicht hat ja einer von euch die passenden Urteile dazu?


      ich sag nur "rübenroder"!
      heise.de/newsticker/meldung/eB…ersatz-zahlen-132338.html

      natürlich gibts ein urteil dazu:
      OLG Köln, Urteil vom 8.12.2006 - Az. 19 U 109/06
      medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=514
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.