Achtung! Abmahnung via Amazon und Email-Anfrage

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Der geneigte Leser mag sich sein Urteil bilden ... :whistling:

      Also weisste, giu... Mir kommt da eben die Quengelmail von ebay in den Sinn: "Sie müssen noch Bewertungen abgeben..."
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Dieser Punkt ist bei eBay aber nicht gegeben. So weit ich weiß, hat der VK darauf keinen Einfluss und kann auch keinen "Haken vergessen".

      Denn der Händler muss sich den Inhalt solcher Emails zurechnen lassen, wenn der Drittversender in seinem Auftrag handelt.
    • Kann ich bestätigen, dass Ebay diese Mails automatisch versendet(Seinen Sie ein vorbildliches Mitglied).
      Vor kurzem bekam ich auch so eine Aufforderung, die für einen Artikel bei einem meiner Stammverkäufer kam.
      Bei diesem weis ich, dass dieser nicht um Bewertungen bittet.
      Aber auch Amazon kennt diese automatiesierten "Quengelmails." (Möchten Sie ihre Amazon Maketplace käufe bewerten?)
    • Von Amazon und auch von Ebay kommen automatische "Bewertungserinnerungen"

      Viel Schlimmer finde ich allerdings, dass meine Kaeufer schon nach 4 Tagen (selbst wenn ein WE dazwischen lag) Zahlungserinnerungen bekommen, die ich nicht abstellen kann. Macht auch keinen tollen Eindruck, wenn es aussieht, als wuerde ich SO auf Zahlungen pochen. Benutzt nun mal net jeder PayPal...
    • *alte_eule* schrieb:

      Dieser Punkt ist bei eBay aber nicht gegeben. So weit ich weiß, hat der VK darauf keinen Einfluss und kann auch keinen "Haken vergessen".

      Denn der Händler muss sich den Inhalt solcher Emails zurechnen lassen, wenn der Drittversender in seinem Auftrag handelt.

      Das ist so nicht richtig!
      Ebay hat nämlich diverse Haken quasi über Nacht eingepflegt.
      Da hat dann der eine oder andere VK ziemlich dämlich aus der Wäsche geschaut, so meine Erfahrung.

      @girl
      Diese unsinnige Zahlungserinnerung kannst du im Verkäufercockpit abstellen ;)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      *alte_eule* schrieb:

      Dieser Punkt ist bei eBay aber nicht gegeben. So weit ich weiß, hat der VK darauf keinen Einfluss und kann auch keinen "Haken vergessen".

      Denn der Händler muss sich den Inhalt solcher Emails zurechnen lassen, wenn der Drittversender in seinem Auftrag handelt.

      Das ist so nicht richtig!
      Ebay hat nämlich diverse Haken quasi über Nacht eingepflegt.
      Da hat dann der eine oder andere VK ziemlich dämlich aus der Wäsche geschaut, so meine Erfahrung.

      @girl
      Diese unsinnige Zahlungserinnerung kannst du im Verkäufercockpit abstellen ;)
      Wo genau?

      Ich hab echt alles abgegrast und nirgends diese Option gefunden. Frueher konnte man da mal die Tage einstellen (z. B. 7 Tage, das war meine Einstellung) und die Vorlage so bearbeiten, dass es einfach eine freundliche Erinnerung war und nicht so klang, als waere es das allerletzte innerhalb von 4 Feiertagen noch nicht bezahlt zu haben!
    • *alte_eule* schrieb:

      Dieser Punkt ist bei eBay aber nicht gegeben. So weit ich weiß, hat der VK darauf keinen Einfluss und kann auch keinen "Haken vergessen".

      Denn der Händler muss sich den Inhalt solcher Emails zurechnen lassen, wenn der Drittversender in seinem Auftrag handelt.
      Richtig Eule. Wenn der Drittversender in seinem Auftrag handelt. Bei ebay steht die Artikelnummer für die man noch bewerten "muss" in der Mail drin. Wenn Du also deinen Erfüllungsgehilfen (ebay) nicht darauf hingewiesen hast, dass er das abzustellen hat, dann handelt er auch in Deinem Auftrag und Du hast Dir das zurechnen zu lassen. Alternativ kannst Du natürlich den Verkauf über ebay einstellen, wenn Du der Ansicht bist, dass Herr Tschopp keine bösen Briefe mehr vertragen würde. Denn natürlich zwingt Dich keiner, einen solchen Erfüllungsgehilfen zur Vertragsanbahnung weiterhin mit der Präsentation Deiner (für ihn sowieso nur lästigen) Verkaufsangebote zu betrauen.

      Wenn Du meinst, Dich schützt, dass Du das gar nicht beeinflussen kannst, weise ich Dich auf die analoge Situation bei der Angabe der Versanddauer bei amazon hin. (OLG Bremen, Urteil vom 05.10.2012, Az. 2 U 49/12) Für alles was Dein Betreiber an Mist baut, der Dir zurechenbar ist, bist Du auch in der Haftung. Die beiden einzigen Möglichkeiten: entweder Du stellst die Zusammenarbeit mit dem Erfüllungsgehilfen ein oder Du teilst ihm mit, dass sein Verhalten nicht deinem ausdrücklichen Willen entspricht und er für alle Folgen aufzukommen hat. Letzteres schützt Dich dann zwar weder vor der Abmahnung noch vor der Zahlung von Strafsummen bzw Ordnungsgeldern im Wiederholungsfall, aber es stellt wenigstens klar, dass Du gegen den Gehilfen selber einen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung hast. Mit anderen Worten: was Du dem Abmahner oder der Staatskasse zahlst, kannst Du dir dann bei ebay wieder zurückholen.

      Besonders kritisch ist dabei allerdings, dass ebay selber gegen diese Abmahnung nichts unternehmen kann. Den Abmahner rausschmeissen dürfte jedenfalls relativ wenig zielführend sein, denn der wird in der Regel nicht auf ebay anbieten. Sonst begeht er den Wettbewerbsverstoß ja selber auch. Allerdings könnte ebay das Problem ganz einfach selber lösen, indem sie standardmäßig die Option "Ich will Bewertungserinnerungen bekommen" bei den Käufereinstellungen deaktiviert lassen. Derzeit ist das standardmäßig aktiviert. Würde der Käufer ads selber aktiv anhaken müssen, wäre das als Einverständnis zu werten. So rum dagegen muss er ein Einverständnis zum Mailversand widerrufen (bzw abhaken) und das geht ja eben gar nicht.

      GirlsSecondhand schrieb:

      dass meine Kaeufer schon nach 4 Tagen (selbst wenn ein WE dazwischen lag) Zahlungserinnerungen bekommen,

      Das ist eine Mail, die Du abstellen kannst. Mein ebay -> Kommunikation mit Käufern verwalten und dort dann Nein anhaken. Ist übrigens die einzige Mail, die Du abstellen kannst. Dass Du mir nach Auktionsende Mails schickst, die keine Anbieterkennzeichnung gem. §5 TMG aufweist (die WRB und die EoA-Mail) ist 'ne andere Kiste. Die kannst Du nicht abstellen - nur entsprechend anpassen.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Beides habe ich abstellen können, handele allerdings momentan nicht über die Bucht ...

      Nö. Die Bewertungserinnerung an deine Käufer kannst Du als Verkäufer nicht abstellen. Du kannst nur als Käufer abstellen, dass ebay dich mit dem Scheiss nervt. Und genau so rum isses verkehrtrum.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Soweit ich weiß kann man so ziemlich jeden Kundenkontakt via Mail unterbinden, wenn man es kann!
      Lass es mich mal so sagen: ich hab deshalb heute morgen mit dem Kundendienst gesprochen. Zuerst meinte die gute Frau Porter auch, das wäre bei mir sogar abgestellt. Nach der zweiten Rückfrage (weil ich hartnäckig geblieben bin und wissen wollte wo ich das an- und abstellen kann) hat sie sich aber bei mir "für die Fehlinformation entschuldigen müssen" - diese Mail lässt sich von Verkäuferseite aus nicht abstellen. Diese Mail abstellen kann nur der Käufer und der muss das aktiv tun. Also die ganz falsche Richtung.

      Und nö - ich erwarte gar nicht, dass der ebay-Support das System auch nur annähernd so gut kennt wie ich. :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ohne, daß wir zwei Simpel jetzt verfachlichen :D
      Mag sein, daß man die Zahlungserinnerung (mit Sicherheit!) abstellen kann, die Bewertungsaufforderung (um die es hier geht) aber nicht.
      Auch die "von Ihnen beliebten Artikel-Mail" kann man nämlich nicht abstellen!
      Hast du einmal einen Ledergürtel gekauft? Dann erfreue dich an der Reaktion deiner Frau wenn "ähnliche Artikel" vorgeschlagen werden .... evt. wird da dann nicht nur "vor"geschlagen.

      Kurzum, ich habe mich mit dem Problem beschäftigt, dies auch in der NNC gepostet, und alles deaktiviert was zu deaktivieren ging.
      Darüberhinaus die Bewertungsaufforderung mit dem "Kundendienst" ausführlich besprochen, diese ist meines Wissens auch abschaltbar....
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Darüberhinaus die Bewertungsaufforderung mit dem "Kundendienst" ausführlich besprochen, diese ist meines Wissens auch abschaltbar....

      Nochmal: Du als Verkäufer kannst definitiv nicht abstellen, dass deine Käufer die Bewertungserinnerung erhalten. So auch der ebay-Support heute morgen, nachdem ich gründlich nachgehakt hatte.

      Der Käufer kann den Erhalt dieser Mails für sich abstellen. Das ist dann aber genau das falsche Verfahren.

      Der Käufer müsste in der Lage sein, die Bewertungserinnerung einzuschalten, wenn er das will, standardmäßig müsste diese Option deaktiviert sein. Dann wäre das in Ordnung. So wie es jetzt ist, dass der Empfang dieser Mails standardmäßig aktiviert ist, hat der Käufer aber nicht ausdrücklich sein Einverständnis zum Erhalt der Mail erteilt und dann hat der Verkäufer ein Problem.

      Es sei denn, er war so clever und hat ebay den Versand der Mails untersagt und ebay hört einfach nicht auf ihn. Post in der Sache geht an Martin Tschopp, Albert-Einstein-Ring 2-6, 14532 Kleinmachnow. Dr. Dirk Weber ist seit 8.2.2013 nicht mehr Geschäftsführer der ebay GmbH.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Auch die "von Ihnen beliebten Artikel-Mail" kann man nämlich nicht abstellen!

      Tja... auch in der Sache habe ich einen Schriftsatz... 8)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Dann reden wir aneinader vorbei :D
      Richtisch ist, daß sowohl VK als auch K Belästigungen im EBay-Post-Wahn abstellen können, mag durchaus sein, daß ich im Zuge der "Umstellung" meines, öhm der mittlerweile vielfältigen Konten, mich etwas "verhaspelt" habe.
      Um aufs Thema zurückzukommen:
      Da wird wohl mal ein Betroffener eine "Einstweilige" versenden müssen sobald er abgemahnt wurde.
      Was passiert, wenn der eine oder andere K das Urteil mitbekommt und auf krumme Gedanken kommt (vor allem ggü. EBay!), da werfe ich schon vorsorglich mal den Grill an :D
      Soll ich meine PP-Freunde auch einladen?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Da wird wohl mal ein Betroffener eine "Einstweilige" versenden müssen sobald er abgemahnt wurde.

      Nö. Da kann ein Betroffener mal eben vorab ebay auf Unterlassung in Anspruch nehmen und für den Fall der Fälle bereits den Schadensersatzanspruch vorankündigen. Was meinst Du, wieso ich Zweifel daran habe, dass Martin Tschopp weitere böse Briefe verträgt. Meinen hat er nämlich schon. :D

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Soll ich meine PP-Freunde auch einladen?

      Du meinst wegen der Werbung mit Selbstverständlichkeiten aka Paypal Käuferschutz? Ja, wär sicherlich 'ne nette Idee. Das kann ich ja bekanntlich nicht. Ich kann's nur abmahnen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.