Käufer eröffnet Fall nach ca. 20h - wie reagiere ich nun richtig?

    • Immerhin antwortet der Herr Kommissar ganz flott. Ich hatte ihm geantwortet, dass der Käufer das Geld zurückgebucht hat und ich somit kein Geld erhalten habe und somit nicht liefern werde.

      Er scheint ein Büttel zu sein, der ohne groß zu denken und zu wissen handelt..

      Sehr geehrter Herr xxxx!
      Der Tatverdacht des Verdachts des Betruges ergibt sich daraus, dass sie die Ware nach Bezahlung nicht geliefert haben und auf Nachfragen nicht reagiert haben sollen. Dass über Paypal der Betrag zurückgebucht wurde, war ja nicht ihre Entscheidung. Es ist also nicht so, dass sie von sich aus den Betrag zurückgezahlt haben. Davon abgesehen entscheidet letztlich ein Richter/Staatsanwalt darüber, ob hier ein Betrug bzw. versuchter Betrug vorliegt oder nicht. Da sie in dem Verfahren als Beschuldigter geführt werden, haben sie das Recht, sich zum Sachverhalt zu äußern. Ich bitte sie daher, mir ihre vollständigen Personalien mitzuteilen, um mir den Umweg über eine Nachfrage bei ihrer Bank zu ersparen. Sollten sie in einem kleinen Ort wohnen, wäre es nett, wenn sie mir noch ihre zuständige Polizeidienststelle mitteilen würden, denn dorthin wird die Strafanzeige übersandt. Ansonsten liegt es in ihrem Ermessen, sich mit dem Käufer zu einigen. Er hat hier angegeben, dass er nach wie vor am Kinderwagen hätte.


      Also es wird spannend.

      Ich bitte sie daher, mir ihre vollständigen Personalien mitzuteilen, um mir den Umweg über eine Nachfrage bei ihrer Bank zu ersparen.

      Habe nur noch geantwortet, er für seinen Lohn der aus meinen Steuern bezahlt wird mal was tun soll und es rausfinden soll.

      Frechheit alles wie es hier läuft, lassen sich die Polizisten noch als Erpressungshelfder der Paypal Betrüger missbrauchen...
    • oemerz schrieb:

      Ich bitte sie daher, mir ihre vollständigen Personalien mitzuteilen, um mir den Umweg über eine Nachfrage bei ihrer Bank zu ersparen.

      ?( ?( ?(

      Die hat er doch garantiert schon von der netten Käuferin. Name und Anschrift, mehr musst Du ihm als Beschuldigter in einem Strafverfahren sowieso nicht sagen. BTW würde mich interessieren, bei welcher Bank er da anfragen will.

      oemerz schrieb:

      Heute hatte ich eine email von einem Polizei Kommissar, Betreff "Strafanzeige wegen Betrug, xxxxxxxxxxxxxxxx"

      Würde es Dir was ausmachen, mal die Headerzeilen dieser Mail, inbesondere alle received-Header, rauszufummeln?

      Derzeit sehe ich da nur einen versuchten Warenkreditbetrug und eine falsche Verdächtigung, möglich, dass da noch Vortäuschen einer Straftat und Amtsanmaßung dazukommt.

      Um wirklich fundiert zu antworen müsste man aber alles wissen, also auch den kompletten Mailverkehr zwischen Dir und der Käuferin.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Eine Farce. Da stimmt was nicht.
      Ich würde nun erstmal gar nicht mehr reagieren. Wenn tatsächlich die Polizei eingeschaltet sein sollte, dann werden die lokalen Behörden schon auf Dich zukommen. Bis dahin stillhalten und cool abwarten.
      Übereifrige Aktivität schadet hier nur.
      viribus unitis semper et ubique
    • seit wann schreibt die polizei denn mails... ich hätte auf die mail gar nicht reagiert, sondern hätte beim nächsten revier angerufen und mal gefragt, ob das heutzutage normal ist, daß ein angeblicher kriminalhauptkommissar (KHK) mails bzgl. möglichen warenbetrugs verschickt.
      außerdem finde ich das schon mal ominös, daß der angebliche KHK von einer strafanzeige (im betreff) faselt, aber so gar kein aktenzeichen nennt. ist der mit der käuferin verwandt und macht mal n bißl stress auf dem inoffiziellen dienstweg oder wie? der soll mal seine dienstnr. rübergeben.
      normalerweise kriegt man einen brief der polizei mit aktenzeichen der anzeige und keine komische mail.


      oemerz schrieb:


      - bei Käufen außerhalb eBays: über die Funktion "Geld senden" auf der PayPal Webseite durch Anklicken der "Kaufen"-Schaltfläche oder im Rahmen des PayPal-Checkout-Ablaufs.

      Also Käufer-Schutz gibt es doch deswegen, da es über "Geld senden" getätigt wurde.

      lies das mal richtig und nicht nur bruchstückhaft.
      bei kalaydo gibt es keine "kaufen"-schaltfläche und wenn der kauf nicht eindeutig zuzuordnen ist, dann gibt es nach den paypal-AGB keinen käuferschutz!
      zum thema geld senden:
      die hat dir geld gesendet, aber alle angaben (warenart, bezeichnung etc.) dazu hat sie selbst gemacht, da gibt es keine vorgegebene kaufabwicklung wie bei ebay oder in onlineshops und für sowas gibt es keinen käuferschutz.

      Naja ich habe der Käuferin gesagt, dass ich kein Geld habe, somit werde ich es auch nicht versenden und ich würde das Geld sofort zurück schicken wenn sie es freigibt,

      kann die käuferin nicht, weil das allein bei paypal liegt!

      vorher kann ich nicht, da ich es nicht habe. Das hat sie nicht eingesehen und mir erläutert, dass ich nach Abschluss des Kaufes gemerkt hat, dass mein Name nicht Deutsch ist und hat deswegen so reagiert. Wie dem auch sei, ich dachte die Geschichte endet nun, in dem die gute Frau auf Paypal wartet und dann ist der Kuchen für mich vergessen, ich habe die Anzeige wieder aktiviert und heute früh kam auch prompt eine Anfrage (kommen selten Anfragen, ist ein Nieschenprodukt letztlich).

      verstehst du das nicht?
      du hast einen RECHTSKRÄFTIGEN und damit einklagbaren kaufvertrag über diesen kinderwagen!
      die käuferin hat gezahlt und folglich kannst du von diesem kauf nicht mehr zurücktreten - du musst den kinderwagen an die käuferin herausgeben. sie kann dich sogar auf herausgabe verklagen, wenn sie das möchte. sie würde das gewinnen und du müsstest sämtliche kosten tragen.
      paypal hat das geld zwar eingefroren, aber das ist absolut kein grund, den versand der ware zu verweigern!

      verpack den artikel oder lass den verpacken, verschick das als versichertes paket und sobald paypal nachlesen kann im online-tracking, daß der käufer den artikel erhalten hat, ist dieser fall geschlossen und die gutschrift in deinem account.
      wenn du das nicht glaubst, dann schreib eine mail an: ask-samantha@ebay.com

      du kannst auch den forenaccount kontaktieren, den paypal hier hat.
      mal sehen, was der dazu sagt.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      du hast einen RECHTSKRÄFTIGEN und damit einklagbaren kaufvertrag über diesen kinderwagen!
      die käuferin hat gezahlt und folglich kannst du von diesem kauf nicht mehr zurücktreten - du musst den kinderwagen an die käuferin herausgeben. sie kann dich sogar auf herausgabe verklagen, wenn sie das möchte. sie würde das gewinnen und du müsstest sämtliche kosten tragen.
      paypal hat das geld zwar eingefroren, aber das ist absolut kein grund, den versand der ware zu verweigern!


      nanana. Es ist ja nicht klar, ob sie überhaupt gezahlt hat, jedenfalls ist das Geld nicht auf Vk-Konto letztendlich durch ihre Aktion. Und wenn Vorkasse vereinbart war, ist ihre Pflicht erst erfüllt, wenn das Geld auch WIRKLICH da ist, und ncht nur Spielgeld bei PP. Richtig ist, dass der Käufer trotzdem erst nach abgelaufener Fristsetzung zur Zahlung zurücktreten muss, bevor dieser Deal abgefrühstückt ist. Deshalb sollte der Wagen auch nicht vorzeitig anderweitig verkauft werden um weiteren Schwierigkeiten mit dem nächsten Käufer aus dem Weg zu gehen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Den ganzen Schlamassel hat die Käuferin zu verantworten. Nicht die Verkäuferin, sondern der Verkäufer ist eigentlich der Geschädigte hier. Dementsprechend sollte er auch agieren. Also bei Bedarf die Umsetzung des Kaufvertrages einklagen. Erstmal muß die Käuferin die Kaufsumme an den Verkäufer zahlen. Dies ist ja noch nicht geschehen. Bis dahin, abwarten ... aber nicht zulange. Frist 14 Tage zur Zahlung setzen. Schonmal für den Fall der Nichtzahlung nach Fristablauf Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Das Ganze per Einschreiben mit Rückschein. Fertig. Wo ist das Problem?
      viribus unitis semper et ubique
    • Sorry, ja hab ich mal wieder Text vertütelt:

      richtig ist, dass der VERKäufer trotzdem erst nach abgelaufener Fristsetzung zur Zahlung zurücktreten muss,

      und bei
      letztendlich durch ihre Aktion.


      meinte ich natürlich die "GeldrückrufAktion" der potentiellen Käuferin.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • oemerz schrieb:


      Heute hatte ich eine email von einem Polizei Kommissar, Betreff "Strafanzeige wegen Betrug, xxxxxxxxxxxxxxxx"

      Daß ein Erstkontakt durch eine Behörde per Email hergestellt wird halte ich für zweifelhaft. Auch der Stil des Anschreibens ist nicht "behördenkonform". Kann sein, daß du an einen modernisierten KHK geraten bist, der mal Mitglied im Zirkel "Schreibender Arbeiter" war und seine Dienstlyrik selber verfaßt. Normal ist das aber nicht. Normal sind vorgefertigte Serienbriefe mit der üblichen Textbausteinsammlung, wo die aktuellen Daten reingefüllselt werden. Wenn da eine Telefonnummer angegen war, hätte ich auf alle Fälle mal zurückkontrolltelefoniert und mich von der Existenz des Kriminalhauptkommissars vergewissert. Alles klar Herr Kommissar?

      Ansonsten wurde schon jede Menge geschrieben. Es bleibt Dir unbenommen, den direkten Kontakt mit der Käuferin herzustellen um endlich die Kuh vom Eis zu kriegen. Dann braucht ihr keine Polizei, Staatsanwaltschaft, UNO-Hilforganisationen und Kinderhilfswerke.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Walter Reinhold schrieb:

      Wenn da eine Telefonnummer angegen war, hätte ich auf alle Fälle mal zurückkontrolltelefoniert und mich von der Existenz des Kriminalhauptkommissars vergewissert.
      Vorher mal recherchieren, ob diese Telefonnummer überhaupt zur Polizei führt. Dort anzurufen ist alleine keine vertrauensbildende Kontrolle. Was ist, wenn sich der Schreiber der Email am Telefon mit Kommissar X meldet? Ist dann alles in Ordnung? Nein, er könnte gar kein Kommissar sein! Aber wie will man das am Telefon überprüfen?

      Also, es ist mal wieder ganz einfach: mit dieser Telefonnummer mal zur örtlichen Polizeistelle gehen und Telefonnummer und Kommissar X amtlich überprüfen lassen. Dann hat man Gewissheit!

      Die Käuferin hat noch nicht gezahlt! Gezahlt ist dann, wenn das Geld für den Verkäufer frei verfügbar ist. Die Käuferin hat das Geld einfrieren lassen. Dies ist ihr Verschulden. Der Verkäufer hat sich kein Verschulden zukommen lassen.

      Und die olle Samanta oder den Webhilfe-Troll würde ich auf gar keinen Fall in die Sache einbeziehen. Paypal hat aber auch gar nichts mit diesem Fall zu tun. Diese illegale Firma verkompliziert den Fall nur unnötigerweise und bietet keine nutzerorientierte Lösung an. Lass Paypal außen vor. Mein Rat: Paypal-Konto nie wieder benutzen!
      viribus unitis semper et ubique
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Die hat er doch garantiert schon von der netten Käuferin. Name und Anschrift, mehr musst Du ihm als Beschuldigter in einem Strafverfahren sowieso nicht sagen. BTW würde mich interessieren, bei welcher Bank er da anfragen will.
      Davon abgesehen, wenn der Herr "Kommissar" das weiss, also Name u. Anschrift, dann braucht er auch das nicht mehr zu fragen:

      oemerz schrieb:

      Sehr geehrter Herr xxxx!
      ...............Sollten sie in einem kleinen Ort wohnen, wäre es nett, wenn sie mir noch ihre zuständige Polizeidienststelle mitteilen würden, denn dorthin wird die Strafanzeige übersandt....................
      denn welche Polizeidienststelle dafür zuständig ist, müsste der Herr nun wirklich selber besser wissen als ein Bürger der i.d.R. mit den Freunden und Helfern nichts zu tun hat u. kaum wissen dürfte welche Dienststelle eigentlich für ihn zuständig ist. :wallbash
      Irgendwas ist mit diesen "Kommissar" Emails oberfaul.


      Was die "Bezahlung" (noch ist es keine) mit PP angeht.
      ENTWEDER gehört der Betrag dem Konto des VK gutgeschrieben, erst DANN hat die Käuferin ihren Teil des Kaufvertrages erfüllt (Bezahlung ist eine Bringschuld) und der VK muss nun seinerseits seinen Teil des Vertrages erfüllen ODER aber der Betrag gehört der Käuferin rückerstattet.

      Durch ihre total hirnrissige Falleröffnung hat die K diese ebenso hinrissige PayPal "Entscheidung" u. die Situation herbeigeführt das sich der Betrag nun sozusagen im virtuellen PP Niemandsland befindet. Das ist eine Angelegenheit zwischen der Käuferin und PayPal und darum sollen die sich gefälligst selber kümmern.

      Ich würde jedenfalls gar nichts versenden bis die Sache geklärt ist und der Kaufbetrag definitiv auf meinem BANKKONTO (nicht PP Spielgeldkonto) gelandet ist !
      Der angeblichen Betrugsanzeige würde ich gelassen entgegen sehen.

      Und, sollte sich die Angelegenheit dahingehend klären das PP den Betrag letztlich doch an den VK weiterleitet, dann fürchte ich steht gleich das nächste Problem ins Haus.
      Es steht zu befürchten das diese massiv unterbelichtete Käuferin nach Erhalt oder wenn es ihr beliebt wie gehabt ggf. auch nochmals vor Erhalt ..... wieder einen "Paypal Fall" eröffnet .............

      Ich kann den TE also sehr gut verstehen wenn er mit dieser Frau am liebsten nichts mehr zu tun haben möchte. Egal wie diese PP Sache ausgeht, der nächste Ärger ist vorprogrammiert. Da er aus der Sache aber so ohne Weiteres nicht mehr rauskommen dürfte, bzw. den Kaufvertrag nicht so einfach rückgängig machen können wird, würde ich an seiner Stelle die PP Zahlung sofort rückerstatten, wenn sie denn freigegeben werden sollte (u. am besten den PP Account gleich anschliessend dichtmachen) u. auf Bezahlung per Überweisung bestehen. Ich gehe davon aus das sich der Fall dann erledigt hat u. die K. Abstand vom Kauf nimmt.


      Liebe Leute, WIE LANGE muss es denn noch dauern und WIEVIELE müssen NOCH mit PP auf die Schnauze fallen bis ihr ENDLICH kapiert, als VK bietet man KEIN PILLEPALLE an, als privater Anbieter schon 2x nicht! :wallbash :wallbash :wallbash
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Leider wurde bei der "Polizei-Mail" ja fast alles relevante ausge-x-elt :wallbash

      Also, lieber Verkäufer, mach Dich selbst dran:
      • Suche im Telefonbuch - gern auch online - die Rufnummer der genannten Polizeidienststelle heraus
      • Vergleiche diese Nummer (bis auf eventuelle Durchwahl-Anhängsel) mit der Nummer in der Mail
      • Ruf dort an und frage nach dem genannten Beamten
      • Er hat Dir eine Mail gesandt mit Deinem Namen?
      • Frage ihn, warum er von Dir Deine Daten per Mail anfordert, wo er die doch auf seinem Dienst-PC per EMA-Abfrage selbst einsehen kann
      • Per Mail brauchst Du keine Angaben machen! Zur Person (dazu bist Du verpflichtet) ggf. telefonisch, schriftlich oder persönlich ... zur Sache nichts!
      • Du wurdest aufgefordert, die Header-Zeilen zu veröffentlichen oder ersatzweise einem der anderen Schreiber zu übermitteln .... hast Du es getan?
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • Zitat von ibäh
      Und, sollte sich die Angelegenheit dahingehend klären das PP den Betrag
      letztlich doch an den VK weiterleitet, dann fürchte ich steht gleich das
      nächste Problem ins Haus.

      Es steht zu befürchten das diese massiv unterbelichtete Käuferin nach
      Erhalt oder wenn es ihr beliebt wie gehabt ggf. auch nochmals vor Erhalt
      ..... wieder einen "Paypal Fall" eröffnet ............. "

      Meines Wissens kann bei PP nur einmal ein Fall eröffnet werden. Ein zweites Mal im selben Fall geht nicht!
      Nochmal: Ich würde mich an ask-samantha@paypal.com wenden, wenn es schnell gehen soll :sleeping:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Also, ich wuerde hier ganz klar nichts versenden. In dem Moment, wo die Kaeuferin ueber Paypal eine Beschwerde einlegt und mein/ihr Geld eingefroren bzw von Paypal einbehalten wird, ist fuer mich ein Artikel auch nicht bezahlt.
      Gerade da dies zu einem Zeitpunkt stattfand wo nach Logischem Denken ueberhaupt noch keine Lieferung moeglich gewesen waere, ausser die Verkaeuferin haette den Kinderwagen persoenlich vorbei gebracht.
      Zumindest bei unserer Post gehen nur Pakete, die bis 16h aufgegeben wurden noch am gleichen Tag raus. Das heisst Freitag haette noch gar nichts ankommen koennen.

      Eine Anzeige wegen Betrug? Die Polizei versendet keine Emails...aber ich wuerde die mal ausdrucken, denn was die Dame da macht ist eine Art Urkundenfaelschung.
      Druck dir alles aus. Paypalzahlung, Paypal-Fall, die Anzeige, evtl. Emails....
      Sollte da wirklich was kommen, kannst du der Polizeit ja zeigen WANN die Beschwerde kam, der Artikel waere nicht eingegangen, dass dein PayPal Konto eingefroren wurde daraufhin und dass du natuerlich dann auch nicht mehr versenden wolltest. Weil so ganz koscher ist das ganze ja nicht.

      Hab das Gefuehl, da wollte jemand mit Paypal kostenlos an nen KIWA kommen, aber hat es grundlegend falsch gemacht...

      Kannst du bei Paypal nicht den Fall damit schliessen, dass du das Geld an den Kaeufer zurueck gehen laesst? Oder muss man warten, bis der auslaeuft?
      Weil DAS waere wohl die sinnvollste Loesung.
    • GirlsSecondhand schrieb:

      Also, ich wuerde hier ganz klar nichts versenden. In dem Moment, wo die Kaeuferin ueber Paypal eine Beschwerde einlegt und mein/ihr Geld eingefroren bzw von Paypal einbehalten wird, ist fuer mich ein Artikel auch nicht bezahlt.
      Gerade da dies zu einem Zeitpunkt stattfand wo nach Logischem Denken ueberhaupt noch keine Lieferung moeglich gewesen waere, ausser die Verkaeuferin haette den Kinderwagen persoenlich vorbei gebracht.
      Zumindest bei unserer Post gehen nur Pakete, die bis 16h aufgegeben wurden noch am gleichen Tag raus. Das heisst Freitag haette noch gar nichts ankommen koennen.

      Eine Anzeige wegen Betrug? Die Polizei versendet keine Emails...aber ich wuerde die mal ausdrucken, denn was die Dame da macht ist eine Art Urkundenfaelschung.
      Druck dir alles aus. Paypalzahlung, Paypal-Fall, die Anzeige, evtl. Emails....
      Sollte da wirklich was kommen, kannst du der Polizeit ja zeigen WANN die Beschwerde kam, der Artikel waere nicht eingegangen, dass dein PayPal Konto eingefroren wurde daraufhin und dass du natuerlich dann auch nicht mehr versenden wolltest. Weil so ganz koscher ist das ganze ja nicht.

      Hab das Gefuehl, da wollte jemand mit Paypal kostenlos an nen KIWA kommen, aber hat es grundlegend falsch gemacht...

      Kannst du bei Paypal nicht den Fall damit schliessen, dass du das Geld an den Kaeufer zurueck gehen laesst? Oder muss man warten, bis der auslaeuft?
      Weil DAS waere wohl die sinnvollste Loesung.

      1. doch, mit der Narrenzunft "Grün-Weiss" kann man durchaus Mailkontakt haben!
      2. bei gefrosteten Guthaben kann man dieses nicht ala "Frosta" in der Pfanne aufwärmen.
      3. diese Mail des angeblichen Kommunisten (oder war es ein Kommisar oder Komandist?) ist zu 99% gefälscht, dazu sollte aber einem von uns der Header zur Verfügung gestellt werden :wallbash
      4. daraus resultieren dann Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise, so zB eine anzuratende Strafanzeige!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ich gehe aber 100% davon aus, dass man zu allererst Post von seiner oertlichen Dienststelle fuer eine Aussage bekommt, bevor man irgendwelchen Mail-Kontakt mit Kommissaren hat.
      Das ist 100% ein Fake und damit hat sich der Kaeufer nun tatsaechlich strafbar genacht. Ich wuerde ihn mal dezent drauf hinweisen, dass WENN diese Email nicht authentisch ist, das ganze zu Problemen fuehren koennte.


      Strafanzeige sollte vielleicht die Verkaeuferin stellen. Verdacht auf Warenbetrug inkl. Faelschung einer Email, die angeblich von der Polizei kam.
      Fall bei Ebay zumindest auslaufen lassen, das Geld geht dann sowieso an die Kaeuferin zurueck. Dazu gleich ne Frist setzen, dass man vom Kaufvertrag zurueck tritt, wenn bis dann und dann kein Geld eintrifft.

      Jeder Polizei-Schueler wird erkennen, dass hier 100% kein Betrugsversuch seitens des Verkaeufers besteht. Also braucht dieser sich auch keine Sorgen zu machen.

      BTW: Bei uns sind die mittlerweile "Blau-Silber" in NRW :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GirlsSecondhand ()

    • Nochmal: Ich hatte Mailkontakt mit einem PKA (Polizeikommisar Anwärter) in einem Fall wo ich Anzeigeerstatter wegen einer § 263 StGB war, es war Erstkontakt nach Eingang der Anzeige, nach dieser Mail habe ich auf der zuständigen Polizeiwache angerufen und dort gab es den PKA auch real
    • Wenn DU Anzeige erstattet hast, ist das fuer mich ja auch noch logisch. Dann hast du ja schon Kontakt aufgenommen.

      Aber einen Beschuldigten als aller erstes per Email anschreiben und Daten anzufragen? das machen die zu 100% nicht. Ich denke auch nicht, dass es rechtens waere, denn zu allererst musst du als Beschuldigter die Moeglichkeit bekommen, die Sachlage zu erklaeren. Ausserdem ueber deine Rechte aufgeklaert werden. Und so weiter.
      Dazu wird man, soweit ich weiss, SCHRIFTLICH zur oertlichen Dienststelle eingeladen und wird dort vernommen. Alternativ kann man natuerlich auch die Aussage verweigern.

      Bankdaten, Adressen und dergleichen hat die Polizei im Handumdrehen selber raus. dafuer brauchen die keine Emails an Beschuldigte schicken.

      "Hallo! Sie werden des Mordes verdaechtigt! Senden Sie mir doch eben Ihre Adresse, dann kommen wir morgen vorbei und holen sie ab! Ansonsten muessten wir noch auf einen Knopf druecken und ihre Adresse selber rausfinden...das koennten sie uns ersparen!"
      Warum nicht gleich ueber Twitter oder Facebook? XD