Guten Tag,
ich habe in 12 Jahren Ebay schon so einiges erlebt, stehe im Moment allerdings vor einem Problem, bei welchem ich nicht weiss, ob es ratsam ist, einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen, dessen Kosten ich im Vorfeld auslegen müsste.
der Verkäufer stellte 2 Wasserbettmatratzen ein und beschrieb sie als "dicht" und voll funktionstätig. Im nächsten Satz wurde die allseits bekannte Gewährleistungsausschlussklausel genannt, die m. E. nicht zum Tragen kommt, wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht.
Ich hatte mich also darauf verlassen und die beiden Matratzen mit 800 l Wasser befüllt um am nächsten Tag festzustellen, dass die Vinylsicherheitswanne voll Wasser stand, wir sprechen hier nicht von einem kleinen Leck sondern von einem massiven Schaden. Nachdem ich den Verkäufer darüber benachrichtigte, wollte er mir weismachen, dass ich ja ggfs. den Einfüllstutzen nicht korrekt verschlossen hätte. Nun habe ich mir für 30 Euro eine Pumpe ausgeliehen, das Bett komplett leergepumpt wie auch die Wassermengen mit SChaufeln und ner Wahnsinnsanzahl von Bettlaken Handtüchern etc entfernt. Nachdem alles trockengelegt war, habe ich mich doch durchaus noch zu einem 2. Versuch hinreißen lassen, mit demselben Ergebnis, mit einer Fotostrecke habe ich dieses dokumentiert. Das bedeutete noch einmal 800 l Wasser und ein weiteres Mal leerpumpen und die Wassermengen entfernen. Wieder damit konfrontiert meinte der Verkäufer ich könne ihm ja die Matratzen zurückschicken, er würde den Fall prüfen bzw hätte ich weiterlesen sollen, dass er sich aus der Verantwortung gezogen hat eben mit dem Ausschluss der Gewährleistung.
Ich eröffnete einen Fall, ebay schrieb mir vor, die Matratzen zurückzuschicken, damit ich über den Käuferschutz das Geld zurückbekomme, nur um die Summe geht es schon lange nicht mehr, eher um 1600 l verbrauchtes warmes Wasser, 3 Maschinen Wäsche sowie Trockner, das Ausleihen der Pumpe, das Herumgurken mit dem Pkw, die Arbeitszeit um den Schaden zu beseitigen. Im Raum stehen Kosten round about 300 Euro......habe ich möglichkeiten, den Schaden vom Verkäufer erstattet zu bekommen? Wie ist die Rechtslage?
ich habe in 12 Jahren Ebay schon so einiges erlebt, stehe im Moment allerdings vor einem Problem, bei welchem ich nicht weiss, ob es ratsam ist, einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen, dessen Kosten ich im Vorfeld auslegen müsste.
der Verkäufer stellte 2 Wasserbettmatratzen ein und beschrieb sie als "dicht" und voll funktionstätig. Im nächsten Satz wurde die allseits bekannte Gewährleistungsausschlussklausel genannt, die m. E. nicht zum Tragen kommt, wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht.
Ich hatte mich also darauf verlassen und die beiden Matratzen mit 800 l Wasser befüllt um am nächsten Tag festzustellen, dass die Vinylsicherheitswanne voll Wasser stand, wir sprechen hier nicht von einem kleinen Leck sondern von einem massiven Schaden. Nachdem ich den Verkäufer darüber benachrichtigte, wollte er mir weismachen, dass ich ja ggfs. den Einfüllstutzen nicht korrekt verschlossen hätte. Nun habe ich mir für 30 Euro eine Pumpe ausgeliehen, das Bett komplett leergepumpt wie auch die Wassermengen mit SChaufeln und ner Wahnsinnsanzahl von Bettlaken Handtüchern etc entfernt. Nachdem alles trockengelegt war, habe ich mich doch durchaus noch zu einem 2. Versuch hinreißen lassen, mit demselben Ergebnis, mit einer Fotostrecke habe ich dieses dokumentiert. Das bedeutete noch einmal 800 l Wasser und ein weiteres Mal leerpumpen und die Wassermengen entfernen. Wieder damit konfrontiert meinte der Verkäufer ich könne ihm ja die Matratzen zurückschicken, er würde den Fall prüfen bzw hätte ich weiterlesen sollen, dass er sich aus der Verantwortung gezogen hat eben mit dem Ausschluss der Gewährleistung.
Ich eröffnete einen Fall, ebay schrieb mir vor, die Matratzen zurückzuschicken, damit ich über den Käuferschutz das Geld zurückbekomme, nur um die Summe geht es schon lange nicht mehr, eher um 1600 l verbrauchtes warmes Wasser, 3 Maschinen Wäsche sowie Trockner, das Ausleihen der Pumpe, das Herumgurken mit dem Pkw, die Arbeitszeit um den Schaden zu beseitigen. Im Raum stehen Kosten round about 300 Euro......habe ich möglichkeiten, den Schaden vom Verkäufer erstattet zu bekommen? Wie ist die Rechtslage?