Sachschaden durch defekten Artikel - Reaktion vom Verkäufer: Pech

    • Sachschaden durch defekten Artikel - Reaktion vom Verkäufer: Pech

      Guten Tag,

      ich habe in 12 Jahren Ebay schon so einiges erlebt, stehe im Moment allerdings vor einem Problem, bei welchem ich nicht weiss, ob es ratsam ist, einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen, dessen Kosten ich im Vorfeld auslegen müsste.

      der Verkäufer stellte 2 Wasserbettmatratzen ein und beschrieb sie als "dicht" und voll funktionstätig. Im nächsten Satz wurde die allseits bekannte Gewährleistungsausschlussklausel genannt, die m. E. nicht zum Tragen kommt, wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht.

      Ich hatte mich also darauf verlassen und die beiden Matratzen mit 800 l Wasser befüllt um am nächsten Tag festzustellen, dass die Vinylsicherheitswanne voll Wasser stand, wir sprechen hier nicht von einem kleinen Leck sondern von einem massiven Schaden. Nachdem ich den Verkäufer darüber benachrichtigte, wollte er mir weismachen, dass ich ja ggfs. den Einfüllstutzen nicht korrekt verschlossen hätte. Nun habe ich mir für 30 Euro eine Pumpe ausgeliehen, das Bett komplett leergepumpt wie auch die Wassermengen mit SChaufeln und ner Wahnsinnsanzahl von Bettlaken Handtüchern etc entfernt. Nachdem alles trockengelegt war, habe ich mich doch durchaus noch zu einem 2. Versuch hinreißen lassen, mit demselben Ergebnis, mit einer Fotostrecke habe ich dieses dokumentiert. Das bedeutete noch einmal 800 l Wasser und ein weiteres Mal leerpumpen und die Wassermengen entfernen. Wieder damit konfrontiert meinte der Verkäufer ich könne ihm ja die Matratzen zurückschicken, er würde den Fall prüfen bzw hätte ich weiterlesen sollen, dass er sich aus der Verantwortung gezogen hat eben mit dem Ausschluss der Gewährleistung.

      Ich eröffnete einen Fall, ebay schrieb mir vor, die Matratzen zurückzuschicken, damit ich über den Käuferschutz das Geld zurückbekomme, nur um die Summe geht es schon lange nicht mehr, eher um 1600 l verbrauchtes warmes Wasser, 3 Maschinen Wäsche sowie Trockner, das Ausleihen der Pumpe, das Herumgurken mit dem Pkw, die Arbeitszeit um den Schaden zu beseitigen. Im Raum stehen Kosten round about 300 Euro......habe ich möglichkeiten, den Schaden vom Verkäufer erstattet zu bekommen? Wie ist die Rechtslage?
    • Der VK beschrieb die Ware als dicht, da dem wohl nicht so ist liegt ein Sachmangel vor - Der Ausschluß greift hier nicht. Der VK hat jedoch das Recht der Nachbesserung (soweit möglich). Auch hat der VK einen ggfs. anfallenden Schaden zu trasgen der aus dem Mangel erwachsen ist.

      Da es ja ein privater Verkauf war und keine Angaben über den VKpreis gemacht wurde würde ich das versuchen in Ruhe zu lösen - Am besten wäre eine Rückabwicklung Ware zurück und Geld zurück (die Aufwändungen würde ich nicht in Rechung stellen da das dann immer Ärger gibt) - wie auch Ebax gesagt hat - Wenn der VK sich jedoch quer stellt also die Ware nicht zurücknehmen will oder nciht Nachbessern will- würd ich das über einen Anwalt reglen lassen.

      Aber ich würde immer erst die einfache Lösung suchen und nicht noch neben dem Kaufpreis weitere Forderungen stellen....

      Aber jeder Jeck ist anders....
      Die Wahrheit? Die Wahrheit ist relativ – „take one that works“ --> Shark
    • entschuldigung, gibts nen paragraphen auf den ich das stützen kann, was konkret kann ich als Schaden geltend machen, nur jenen nachweisbaren? Danke für Deine antwort stragami, nur was du schreibst, hatte ich bereits ausgeführt...

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    • Es gibt ein BGH-Urteil, dass sich auch ein Privatverkäufer an die Beschreibung halten muss und die Gewährleistung nicht ausschliessen kan.

      Wer etwas verspricht, muss sich auch daran halten. Und wenn nicht,
      kann es teuer werden. Mit dem häufig verwendeten Zusatz "keine
      Gewährleistung" versuchen viele Privat-Verkäufer auf eBay ihren Kopf aus der Haftungs-Schlinge zu ziehen. Doch nun hat der Bundesgerichtshof
      (BGH) klargestellt, dass dies so einfach nicht geht. Grund des Streits
      war ein "schönes Wanderboot", dass sich jedoch bei genauerem Hinsehen
      als vermodertes Wrack entpuppte.

      t-online.de/computer/internet/…-zur-gewaehrleistung.html

      Das bezieht sich nicht nur auf dieses Wanderboot, sondern ist grundsätzlich zu verstehen.

      Dadurch hast Du m.E. gute Chancen zumindest Dein bezahltes Geld zurückzubekommen. Ob Du allerdings auch Schadenersatz geltend machen kannst müsste ggf. ein Anwalt klären. Da sind die Verbraucherzentralen erste Anlaufadresse, weil eine Rechtsberatung nur wenig Geld kostet.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Hallo

      Den Schaden am Wasserbett wirst du wohl ersetzt bekommen, aber alles andere geht auf deine Kappe --> Grobe Fahrlässigkeit!

      Ein Objekt wie ein Wasserbett kann bei unsachgemäßer Behandlung Schäden verursachen die sogar in den Bereich Totalschaden am Haus (wenn man z.B. in einer Fachwerkbude wohnt wie ich) gehen kann, so etwas baut man nicht einfach auf, befüllt es und hofft das es dicht ist, da gehört eine Fachfirma herbei zitiert (natürlich auf eigene Kosten) und die Wassermatratzen vor dem befüllen auf Dichtheit überprüft

      Meine Ex hat für die Prüfung und den ordnungsgemäßen Aufbau knappe 120 Euro bezahlt, incl. Anfahrtskosten für 35km einfache Strecke, wer da zu geizig ist darf sich nicht wundern wenn er Ärger bekommt

      Hol dir die Kohle über Paypal wieder und verbuch den Rest als Lehrgeld

      mfg Stern
    • Krennz schrieb:

      Es gibt ein BGH-Urteil, dass sich auch ein Privatverkäufer an die Beschreibung halten muss und die Gewährleistung nicht ausschliessen kan.

      Wenn man diesen Satz so isoliert betrachtet, könnte er in die Irre leiten. Selbstverständlich kann ein Privatkäufer im Grundsatz die Gewährleistung ausschließen.

      Ansonsten hat schon die Eule in die richtige Richtung gewiesen. Das, worum es den TE hier geht, nennt sich Mangelfolgeschaden: rechtslexikon-online.de/Mangelfolgeschaden.html
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich habe das Urteil mit mehreren meiner Freunde aus dem Verbraucherschutzbereich (auch ein RA und ein RA-Assi) diskutiert.

      Danach muss sich ein Privatverkäufer an die von ihm gemachten Zusagen halten. In diesem Rahmen muss er Gewähr für die von ihm gemachten Angaben übernehmen. Fehlen an der Ware im Angebot zugesicherte Eigenschaften haftet er. Hier hat er sie als "Dicht" und "voll funktionsfähig" beschrieben, was sich im Nachhinein als nicht gegeben herausstellt. Also haftet er. Ob auch für die Folgeschäden müsste ggf. in einem Prozess geklärt werden. Daher sollte sich der TE bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen, die haben Rechtsanwälte, die gegen eine geringe Gebühr (m.W. 50 -. 80 € ) eine Beratung vornehmen und ggf. auch gerichtliche Schritte einleiten. Weiss ich aus dem Verbraucherschutz.

      Und wenn man meine Sätze bewusst aus dem Zusammenhang reisst werde ich stinksauer.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Krennz schrieb:

      Danach muss sich ein Privatverkäufer an die von ihm gemachten Zusagen halten. In diesem Rahmen muss er Gewähr für die von ihm gemachten Angaben übernehmen. Fehlen an der Ware im Angebot zugesicherte Eigenschaften haftet er.

      Das dürfte auch niemand anzweifeln. Bevor man sich aber ein weitergehendes Urteil erlauben darf, was zugesichert wurde und was nicht, wäre eine Artikelnummer sehr hilfreich! Zudem ging es dem TE um die Mangelfolgeschäden, was er ja in seinem zweiten Post überdeutlich machte. Da führt uns dein Urteil aber nicht weiter.

      Fassen wir zusammen:

      1. Zunächst ist der Mangel nachzuweisen.
      2. Dann ist nachzuweisen, dass dieser bereits beim Verkäufer vorlag.
      3. Nachweis, dass der Verkäufer diesen Mangel kannte oder kennen musste.
      4. Bei einer zugesicherten Eigenschaft entfällt Punkt 3.
      5. Hinsichtlich des Mangelfolgeschadens ist dann noch eine Kausalität zwischen Mangel und Schaden nachzuweisen.

      Das wird ein steiniger Weg.

      Bitte die Artikelnummer angeben!
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    • biguhu schrieb:

      Nachweis, dass der Verkäufer diesen Mangel kannte oder kennen musste.


      Genau da liegt m.E der Hase im Pfeffer. Es kann nämlich durchaus sein, dass der VK es heil abgebaut und danach unsachgemäß behandelt hat.
      Dann hat er das ganze Dilemma war zu verantworten, hat aber nichts gewusst.
      Das würde ihn so weit auch nicht retten, muss aber vom TE erst mal nachgewiesen werden.
    • OK. Akzeptiert.
      Der TE muss also dem Verkäufer nachweisen, dass er bösgläubig gehandelt hat, dann kann er seinen Kaufpreis zurückverlangen. Sollte der Verkäufer bösgläubig gehandelt haben, hat der TE evtl sogar die Möglichkeit den Schaden, der durch die fehlerhaften Wassermatratzen ausgelöst wurden, erstattet zu bekommen.

      Gelingt der Nachweis nicht ?( ;( :?: :?:

      Daher ist es angebracht, dass der TE als erstes die Auktion sichert und ausdruckt.

      Vlt. könnt Ihr ihm hier helfen.

      Doch eigentlich wäre es besser sich von nem Anwalt beraten zu lassen. in besonderen Fällen rate ich dies den Usern per PN und nenne dann auch die entspr. VZ
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Biete meine wasserbettmatrazen an. Es sind zwei mit den maßen 2m mal 1m
      jeweilig und zwei heizungen und entlüfterpumpe wie auf dem Foto zu sehen
      ist. Die Matratzen sind dicht und Funktion tüchtig.

      Also nur ein Gestell kaufen und los schlafen



      Wie immer da es ein privat Verkauf ist haftet ich für nix und nehme es auch nicht zurück dann viel spass beim bieten.

      Erstellt mit eBay für Mobilgeräte
      Dieses war der Text der Auktion, während und kurz nach Auktion habe ich den VK nach der Beruhigung der Matratzen befragt. Er antwortete dass er das nicht wisse und wo man das auf der Matratze als Hinweis finden könne. Nach dem aufgetauchten und gemeldeten Schaden meinte er jedoch, er hätte sie bis vor kurzem noch in Gebrauch gehabt. Da habe ich so meine Zweifel, ich weiss als Nutzer nicht nur wo ich diese Info finde, ich weiss sogar recht genau, worauf ich liege, also die Beruhigung der Matratzen.

      Und wie darf ich das bitte verstehen, ich habe grob fahrlässig gehandelt weil ich mich darauf verlassen habe dass der VK die Wahrheit sagt? Sorry, da fehlt mir ein wenig das logische Verständnis. Wenn ich ein FAhrzeug kaufe, welches als einwandfrei verkauft wird, gehe ich doch auch davon aus, dass die Angaben korrekt sind. Habe ich dann einen Unfall weil z b die Bremsen sich als defekt herausstellen, hab ich grob fahrlässig gehandelt und hab dann einfach mal Pech gehabt? Kanns doch nicht sein?
    • Der Schadenersatz aus der Folge des vorliegenden Mangels dürfte auch deutlich zu hoch gegriffen sein.
      Die zweite Befüllung hätte, nach Feststellung des Mangels, nicht durchgeführt werden dürfen oder wenn doch, dann geht sie zu Lasten den Käufers.

      Befüllung und Verlust Warmwasser 800 Liter = ~ 10 €
      Miete Pumpe 30 €
      Besorgungsfahrt eine Stunde ~ 15 € incl. Treibstoffkosten
      Reingungsarbeiten drei Stunden ~ 30 €
      Waschmaschine + Trockner ~ 10 €

      Insgesamt ~ 100 € und das ist großzügig geschätzt.
    • Scheint schwer zu sein mit der Artikelnummer:


      Und bei dem Verkaufsprofil, war der Kauf in irgend einer Weise schon etwas fahrlässig: feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…ack&ftab=FeedbackAsSeller
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    • biguhu schrieb:

      Zur Auktion
      Biguhu würdest du das bitte wieder entfernen? ich habe bewusst lediglich den Text reinkopiert, weil alles andere hier nichts zur Sache beiträgt, auch kaum schlechte Bewertungen des VK, denn da gings um was anderes, in welchem ich nicht sofort einen Zusammenhang sehe, einen VK von vornherein zu verurteilen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Serendipity ()

    • @Serendipity

      Es gibt wirklich keinen Grund, warum die Hilfesteller sich nicht die Auktion anschauen sollten. Nur so kann man sich ein umfassenderes Bild der Umstände machen. Es würde auch nichts bringen, wenn der Link zur Auktion nicht mehr zu sehen sein würden. Die meisten der Stammuser dieses Forums dürften mühelos in der Lage sein, anhand des Auktionstextes die entsprechende Auktion zu finden. Ich verstehe auch dein Problem nicht. Warum sollen wir keinen Blick auf die Auktion werfen?

      Was das schlechte Profil des Verkäufers angeht, solltest du dir wirklich angewöhnen, solche Warnzeichen zu beachten, sonst wirst du noch häufiger hereinfallen. Ein makelloses Profil schützt dich zwar auch nicht vor Reinfällen, aber um solche Verkäufer sollte man schon einen großen Bogen machen. Ansonsten hast du ja bereits einige Tipps bekommen, worauf es ankommt.

      Was mich zusätzlich stutzig macht, ist die Tatsache, dass die Auktion vor fast 2 Monaten beendet wurde. Nicht nur, dass du damit die Möglichkeit einer negativen Bewertung vertan hast, der Nachweis eines Sachmangels dürfte dadurch zusätzlich erschwert sein. Nimm es als Lehrgeld mit.
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