Hier ist noch was liegengeblieben:
Ja.
Ich nehme einfach dein nächstes Posting und versuche es erneut:
Quelle? (Spoiler: gibt es nicht, weil du dir das ausgedacht hast.)
Es geht nicht um einen Mangel, sondern um einen Fehler, der beim (wörtlich!) Eingeben des Angebots gemacht wurde.
Es ist nicht von Bedeutung, wer diesen Fehler zu vertreten hat.
Es ist nicht von Bedeutung, ob es notwendig ist, die Auktion vorzeitig zu beenden.
Berechtigt vorzeitig beenden darf man einfach so, ohne weitere Vorbedingungen, wenn man beim Eingeben des Angebots einen Fehler gemacht hat.
grafiksammler schrieb:
Den Satz verstehe ich nicht.
Ja.
Ich nehme einfach dein nächstes Posting und versuche es erneut:
grafiksammler schrieb:
Die Frage ist: a) wer hat den Mangel zu vertreten und b) ist es zur Behebung des Mangels notwendig, die bebotene Auktion vorzeitig zu beenden.
Quelle? (Spoiler: gibt es nicht, weil du dir das ausgedacht hast.)
Es geht nicht um einen Mangel, sondern um einen Fehler, der beim (wörtlich!) Eingeben des Angebots gemacht wurde.
Es ist nicht von Bedeutung, wer diesen Fehler zu vertreten hat.
Es ist nicht von Bedeutung, ob es notwendig ist, die Auktion vorzeitig zu beenden.
Berechtigt vorzeitig beenden darf man einfach so, ohne weitere Vorbedingungen, wenn man beim Eingeben des Angebots einen Fehler gemacht hat.
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