erik87 schrieb:
Ich ziele auf mangelnden Willen ab, Artikel zu marktüblichen Preisen zu erstehen.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege aber nach der vorherrschenden Meinung ist der Beweis praktisch nicht zu erbringen.
Deiner Frage aus dem gleichen Post entnehme ich, dass Du wohl von strafrechtlichen Konsequenzen innerhalb eines Zivilprozesses ausgegangen bist? Sollte es so sein, so muss man bei dir an der Fähigkeit, deine Chancen von Gericht richtig einzuschätzen, erheblich zweifeln, und sollte Dir empfehlen einen Anwalt zu suchen, der außergerichtliche Einigung für sinnvoll erachtet. Möglicherweise sehen das andere Mitglieder hier nicht so.
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