vanvog schrieb:
Unwissenheit schützt vor Strafe NICHT, nichts anderes ist das hier letztendlich.
Niemand hat etwas anderes behauptet.
Und wenn du es jetzt schaffst, von "Unwissenheit" auf "Vorsatz" zu schließen, dann hast du auch nicht völligen Blödsinn erzählt mit folgender Aussage:
vanvog schrieb:
Sternchen hat recht
Nein, denn die völlig absurde Aussage war ja gerade, es läge hier ein vorsätzlicher Rechtsbruch vor. Wenn die Leute sich bewußt wären, daß sie Recht brechen und daß sie deshalb in Konsequenz verklagt werden können, würden sie garantiert nicht abbrechen.
Zum Schaden, der durch Beobachten entsteht, sag ich mal nur: Netter Versuch, @vanvog!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()