Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • vanvog schrieb:

      Unwissenheit schützt vor Strafe NICHT, nichts anderes ist das hier letztendlich.


      Niemand hat etwas anderes behauptet.

      Und wenn du es jetzt schaffst, von "Unwissenheit" auf "Vorsatz" zu schließen, dann hast du auch nicht völligen Blödsinn erzählt mit folgender Aussage:

      vanvog schrieb:

      Sternchen hat recht


      Nein, denn die völlig absurde Aussage war ja gerade, es läge hier ein vorsätzlicher Rechtsbruch vor. Wenn die Leute sich bewußt wären, daß sie Recht brechen und daß sie deshalb in Konsequenz verklagt werden können, würden sie garantiert nicht abbrechen.

      Zum Schaden, der durch Beobachten entsteht, sag ich mal nur: Netter Versuch, @vanvog! :P

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Die Gebotsübersicht müsste schon jemand als Screen gesichert haben. Vielleicht meldet sich ja jemand, der sie dir zur Verfügung stellen kann. Zu Beginn des Threads wurde ja irgendwo für einen Betroffenen verlinkt. Der könnte sie aus eigenem Interesse gesichert haben.

      Dir wird eBay die Daten bzgl. einer Sperre wahrscheinlich nicht auf Zuruf zur Verfügung stellen. Deinem Anwalt schon. Das hat in anderen Fällen schon geklappt.
    • biguhu schrieb:

      Paprika002 schrieb:

      Gibt es evtl.noch weitere Geschädigte?

      Ich kann dir bestätigen, dass es die gibt, allerdings haben sie offensichtlich andere Prioritäten, als sich hier zu registrieren. Es ist enorm schwierig, Ratschläge zu geben, wenn ihr Betroffenen wichtige Informationen zurückhaltet oder so wie du, erst gar nichts schildert.

      Dann versuche ich mal eine wenig zu recherchieren:

      Erst einmal der Link zum Profil maubec01: feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…maubec01&ftab=AllFeedback
      Und hier die aktuelle Gebotsübersicht von maubec01: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink

      Wenn er nicht gerade ein Autohändler ist, dann lass ich mich zu der Ansicht hinreißen, dass hier jemand Gebote abgibt ohne echten Kaufwillen. 1704 Gebote in den letzten 30 Tagen fast ausschließlich auf Fahrzeuge jeder Marke. Auffällig und zivilrechtlich äußerst problematisch sind seine 119 Gebotsrücknahmen (120 in den den letzten 6 Monaten). So oder so, hier agiert jemand im gewerblichen Umfang auf ebay und es wäre sicher hilfreich, wenn jemand der Betroffenen einen Namen des Bieters nennen könnte.
      Diese Nachricht habe ich allerding kann man weder den vollen Mitgliedsnamen sehen noch ein Datum :/
      Bilder
      • maubec01.jpg

        233,55 kB, 1.668×1.175, 126 mal angesehen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von stiffmeister ()

    • stiffmeister,

      nur nochmal zur Klarstellung. Du warst derjenige, der die Auktion beendet hat, weil vielleicht der Simlock hätte rausgenommen werden können und der danach identisch wieder eingestellt hat.

      Wenn du allein darauf abzielen willst, dass hier Rechtsmissbrauch stattgefunden haben soll, begibst du dich auf sehr dünnes Eis.


      Für die Anzahl der Gebote auf der Liste brauchst du jedenfalls keine Klaraccounts. Das Datum war das von Uhus Posting.
    • Ja der jenige war ich, auch wenn ich in meinem Fall nichts oder wenig erreichen kann werde ich die Sache weiter verfolgen und Informationen sammeln.

      Sobald ihm ein Rechtsmissbrauch nachgewiesen werden kann bin ich zufrieden vorher nicht !!!

      Eine Anzeige gegen Ihn habe ich auch geschaltet, jetzt muss er dazu erstmal Stellung nehmen.

      Falls ich mit all meinen Vermutung falsch liege und der Herr recht bekommt, da er nur ein unschuldiger ahnungsloser bieter ist der nur auf sein recht besteht habe ich halt pech und muss mit allen konsequenzen rechnen.



      Mir geht es nicht um mein Geld, sondern einzig und allein darum das er Leute die dieses Geld nötig haben und deshlab Artikel bei ebay verkaufen um sich ein schönes Weihnachtsfest zu finanzieren schamlos ausgebeutet werden. :!:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von stiffmeister ()

    • stiffmeister schrieb:

      verdacht des betruges



      Dann stell dich schon mal auf eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung ein, sollte er das tun dann wirst du mit sehr großer Wahrscheinlichkeit verurteilt werden

      Im übrigen muss er überhaupt keine Stellung dazu nehmen, einzig Aussagen zur Person sind Pflicht, das Verfahren wird sicher eingestellt oder erst überhaupt nicht eröffnet weil die Vorwürfe haltlos sind

      Einzig ohne triftigen Grund abbrechende Verkäufer sind in meinen Augen diejenigen die betrügen, einen ehrlichen Bieter um seinen Auktionsgewinn, und da gehörst du dazu
    • uiii sternchen kommst bestimmt vom fach, "strafanzeige wegen falscher Verdächtigung" :D



      Jetzt mal ganz im Ernst, hätte ich nicht die Finanziellenmittel in meinem Familiären Umfeld nicht die möglichkeit auf mehrere Polizeibeamte, jemand beim BKA und einen angehenden Anwalt zurückzugreifen hätte ich bei manchen Post hier tatsächlich schon die Flinte ins Korn geworfen :!:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von stiffmeister ()

    • stiffmeister schrieb:

      verdacht des betruges



      Oh... Glatteis! der §263 StGB (Betrug) scheidet aus, wenn man nicht aktiv nachgeholfen hat (Siehe Urheberrechts-Masche). Aber die Nachweisbarkeit eines Komplizen dürfte sehr schwer fallen.

      Und wenn man jemanden unwahr als Betrüger bezeichnet ist man selbst ganz schnell im Straftatsbestand der Verleumdung gem. § 187 StGB. Das sollte man bedenken!
    • Mir hat man es so erklärt (kann es nicht genau wiedergeben) :

      Das der Verdacht deshalb besteht da er nachweislich in hoher Anzahl willkürlich auf diverse artikel bietet, (Autos , Handys etc.) und man dabei von einer vorsätzlichen Handlung sprechen könnte.

      Desweiteren werden verdächtig viele Gebote wieder zurückgenommen

      Evtl. ist da noch mehr im busch (hochbieten mit 2 personen, Gebot streichen , Angebot an unterliegenden Bieter etc.)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von stiffmeister ()

    • stiffmeister schrieb:

      Mir hat man es so erklärt(kann es nicht genau wiedergeben) Das der Verdacht deshalb besteht da er nachweislich in hoheranzahl willkürlich auf diverse artikel bietet (autos , handys etc. und man dabei von einer vorsätzlichen handlung sprechen könnte. desweiteren werden verdächtig viele gebote wieder zurückgenommen evtl. ist da noch mehr im busch (hochbieten mit 2 personen, gebot streichen , angebot an unterliegenden bieter etc.)

      Nein nein... so einfach ist das nicht! Der Bieter handelt völlig rechtskonform und im Übrigen auch konform der eBay-AGBs. Wo steht denn bitte, dass ich nicht auf Tausend Sachen bieten kann? Wenn der Fall x eintritt und ich Höchstbietender bin, dann muss ich sie auch alle nehmen (Kaufverpflichtung). Wenn ich die dazu entsprechede Kaufkraft habe ist doch alles ok, oder? Wenn das allerdings ein Student oder Harz IV Empf. macht, dann kann man schon von dem fehlenden Rechtsbindungswillen ausgehen. Aber das wurde hier auch schon mehrfach diskutiert.

      Aber zurück zum § 263 StGB Betrug. Schauen wir uns mal die Tatbestandsmerkmale genau an.

      (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Der Versuch ist strafbar.

      (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

      1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, 3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt, 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder 5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
    • stiffmeister schrieb:

      Mir hat man es so erklärt(kann es nicht genau wiedergeben) Das der Verdacht deshalb besteht da er nachweislich in hoheranzahl willkürlich auf diverse artikel bietet (autos , handys etc. und man dabei von einer vorsätzlichen handlung sprechen könnte. desweiteren werden verdächtig viele gebote wieder zurückgenommen evtl. ist da noch mehr im busch (hochbieten mit 2 personen, gebot streichen , angebot an unterliegenden bieter etc.)


      Das müßte dann aber auch alles bewiesen werden. Ich fürchte, das wird schwierig...
    • eTrade schrieb:

      stiffmeister schrieb:

      verdacht des betruges



      Oh... Glatteis! der §263 StGB (Betrug) scheidet aus, wenn man nicht aktiv nachgeholfen hat (Siehe Urheberrechts-Masche). Aber die Nachweisbarkeit eines Komplizen dürfte sehr schwer fallen.

      Und wenn man jemanden unwahr als Betrüger bezeichnet ist man selbst ganz schnell im Straftatsbestand der Verleumdung gem. § 187 StGB. Das sollte man bedenken!



      ERstens gibt es einige Urteile, die davon ausgehen, dass das Wort Betrüger nicht als Beleidigung sondern als Werturteil angesehen wurde.

      zum anderen, wenn ich den Verdacht äußere, dass jemand sich des Betruges schuldig gemacht habe dann verleumde ich niemanden sondern äußere nur einen Verdacht
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      ERstens gibt es einige Urteile, die davon ausgehen, dass das Wort Betrüger nicht als Beleidigung sondern als Werturteil angesehen wurde.

      zum anderen, wenn ich den Verdacht äußere, dass jemand sich des Betruges schuldig gemacht habe dann verleumde ich niemanden sondern äußere nur einen Verdacht


      Das kann ich nicht beurteilen und will ich auch nicht. Ich komme von der Exekutiven und nicht von der Judikativen Seite. Von daher geht mein Rechtswissen nicht all zu sehr in die Tiefe.