Aber (...) die Hürde eine solche Bösgläubigkeit nachzuweisen, ist durchaus hoch. Alleine dass bei einer Vielzahl von Angeboten mitgeboten wird, kann hier nicht ausreichen.
Das sagen wir hier auch immer und immer und immer wieder.
Es gibt auch bei Timm wie bei vielen anderen Abbruch-Spekulanten eine Vielzahl von Indizien für das Vorliegen von Rechtsmißbrauch. Die sind z.B. diesem Thread und in anderen zum Thema (vgl. @biguhus Posting) entnehmbar.
Aber eine Garantie, damit in einem Verfahren durchzudringen, gibt es nicht.
Die sicherste Bank ist immer, die Berechtigung des Abbruchs nachzuweisen. Danach würde ich den Beleg einordnen, daß der Bieter bei eBay gar keine Kaufverträge schließen kann, und erst dann den möglichen Rechtsmißbrauch, wobei der zweite Punkt, selbst wenn für sich nicht ausreichend, auch dafür ein weiterer Hinweis ist.