Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Aber (...) die Hürde eine solche Bösgläubigkeit nachzuweisen, ist durchaus hoch. Alleine dass bei einer Vielzahl von Angeboten mitgeboten wird, kann hier nicht ausreichen.


      Das sagen wir hier auch immer und immer und immer wieder.

      Es gibt auch bei Timm wie bei vielen anderen Abbruch-Spekulanten eine Vielzahl von Indizien für das Vorliegen von Rechtsmißbrauch. Die sind z.B. diesem Thread und in anderen zum Thema (vgl. @biguhus Posting) entnehmbar.

      Aber eine Garantie, damit in einem Verfahren durchzudringen, gibt es nicht.

      Die sicherste Bank ist immer, die Berechtigung des Abbruchs nachzuweisen. Danach würde ich den Beleg einordnen, daß der Bieter bei eBay gar keine Kaufverträge schließen kann, und erst dann den möglichen Rechtsmißbrauch, wobei der zweite Punkt, selbst wenn für sich nicht ausreichend, auch dafür ein weiterer Hinweis ist.
    • Aber eben genau das ist doch das Problem.

      Warum ist es bösgläubig, einen dem Verkäuer nicht genehmen Kaufpreis zu bieten (immer unter der Voraussetzung, der Käufer verlangt nicht sofort einen Schadensersatz)?

      Wo beginnt die Bösgläubigkeit, wo endet die Gutgläubigkeit?

      Was kommt denn als nächstes?

      Der Straftatbestand des zu niedrig abgegebenen Gebotes? Und einer für den Verkäufer, der Verleitung von potentiellen Käufern zum Rechtsmißbrauch, wenn er den Startpreis zu niedrig wählt.

      Dann liegt das System, Verkauf gegen Hächstgebot, ganz schnell am Boden und man kann gleich mit Festpreisen handeln.

      Es gibt mE bereits genug Regelungen.

      Warum sich da also auf solche riskanten Konstrukte abstützen? (Ein Grund ist schon klar).

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Schadensersatzansprüche von tolotosde nach Aktionsabbruch

      Liebe Gemeinde,

      ich gehöre nun auch zum "erlauchten" Kreis, der sich in den Fängen des Ebay-Account tolotosde befindlichen, denen er nach abgebrochener Ebay-Auktion (Iphone 5S für 117,50 €) mit Schadensersatzforderungen droht.

      Schön, dass es dieses Forum gibt und ich nach Tagen des Zweifels über meine Naivität im Umgang mit der abgebrochenen Auktion und dem Ärger einer solchen unverschämten Person einen Vorteil daraus zu schlagen, Licht am Ende des Tunnels ausmachen kann.

      Ich habe soeben bei Ebay angerufen, woraufhin eine Notiz aufgenommen wurde, die der Rechtsabteilung weitergeleitet wurde, mit der Aufzählung der benannten 5 Accounts und der Prüfung wegen einer betrügerischen Absicht.

      Vielen Dank für das Forum!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rkpotsdam ()

    • Das muss im Zweifelsfall ein Anwalt klären. Ich habe jedoch kein Geld von ihm erhalten, da er meine Kontonummer nicht hat und ein Iphone liegt auch nicht mehr vor.
      Er ist ein Betrüger. Die Frage ist nun, wie ich auf Ihn reagiere.

      Gibt es denn "Geschädigte" die er wirklich verklagt hat oder ist es eine lehre Drohung?

      Warte ich auf eine Klage und reagiere dann oder konfrontiere ich ihn gleich damit, dass ich davon ausgehe, dass er ein Betrüger ist?

      Wen solte ich hier im Forum anschreiben?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rkpotsdam ()

    • rkpotsdam schrieb:

      Er ist ein Betrüger.


      Das sagen viele, allein konnte bislang noch niemand begründen, wo der Betrug liegen soll.

      Er ist ein A*** oder ein schlechter Mensch, meinetwegen ein Abzocker und Widerling.

      Aber eine Straftat liegt hier nicht vor.

      rkpotsdam schrieb:

      Das muss im Zweifelsfall ein Anwalt klären.


      Nö, das kannst du ganz allein beurteilen. Wenn keiner der genannten Gründe vorlag, hast du erstmal einen Kaufvertrag an der Backe und kannst versuchen, herauszufinden, ob der werte Herr Timm einen solchen überhaupt schließen konnte und zweitens, ihm Rechtsmißbrauch nachzuweisen, falls er klagt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Mir hat gerade ein Betroffener, der sich hier nicht zu Wort melden möchte, die Information von eBay gezeigt, daß Johannes Timm zum jetzigen Zeitpunkt nicht vom Handel ausgeschlossen ist.

      Es kann also allenfalls noch sein, daß hier ein Fall oder Account falsch zugeordnet wurde (nur weil jemand sich per Mail als Timm ausgibt, heißt das ja nicht, daß er es auch ist):

      biguhu schrieb:

      Für die Richtigkeit der genannten Accounts kann ich keine Garantie übernehmen. Es sind die Angaben der Verkäufer, dass diese Accounts zu Herrn Timm gehören.


      Opfer von Timm jedenfalls können diesen Einwand jedenfalls (derzeit) vergessen, sollten aber bei eBay die Anmeldedaten ihres Bieters anfordern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Nö, das kannst du ganz allein beurteilen. Wenn keiner der genannten Gründe vorlag, hast du erstmal einen Kaufvertrag an der Backe und kannst versuchen, herauszufinden, ob der werte Herr Timm einen solchen überhaupt schließen konnte und zweitens, ihm Rechtsmißbrauch nachzuweisen, falls er klagt.

      Der Verkauf des Iphones war ein Freundschaftsdienst (der über keinen eigenen Account verfügte und ich gutmütig die Einstellung übernahm). Nach Einstellung bei Ebay informierte er mich, dass er das Handy bereits privat verkauft habe. Daraufhin habe ich das Angebot vorzeitig beendet. Ich war in der Annahme mich auf den Punkt "oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar" zu stützen. Ich war also nicht mal Eigentümer des Iphones.

      Zudem habe ich dies (wahrheitsgemäß) an Herrn Timm geschrieben, nicht ahnend womit ich es hier zu tun bekomme...

      Ist demnach ein Kaufvertrag zu Stande gekommen?

      Daraufhin droht er mir mit Schadensersatz. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht und möchte nun möglichst kostengünstig aus der Sache heraus kommen...
      Sofern ein Kaufvertrag zu Stande gekommen ist, scheint fraglich, ob ich einen Rechtsmissbrauch nachweisen kann! Da schein ein schnödes Bezahlen der günstigste weg...
    • rkpotsdam schrieb:

      Ich war in der Annahme mich auf den Punkt "oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar" zu stützen. Ich war also nicht mal Eigentümer des Iphones.


      Nun, ehrlich gesagt:

      Deine Annahme ist vollkommen korrekt!

      Es liegt in dem Fall ein Abbruch vor, der im Einklang mit den eBay-Richtlinien erfolgte. Denn der Auktionsgegenstand war ohne dein Verschulden (!) anderweitig nicht mehr verfügbar. Natürlich hast du deinem Kumpel nämlich gesagt gehabt, daß er das Telefon nicht weiterveräußern darf, solange es bei eBay eingestellt ist, und damit deinen Sorgfaltspflichten genüge getan. Da standen auch paar Leute bei, die das deutlich gehört haben...

      Da jedes eBay-Angebot unter dem Vorbehalt der vorzeitigen berechtigten Beendigung nach eBay-Regeln steht, ist vorliegend kein Kaufvertrag zustande gekommen.

      Sofern du das beweisen kannst (=dein Kumpel muß als Zeuge vor Gericht glaubwürdig sein), hast du wenig zu befürchten. Allerdings wirst du einen Anwalt brauchen, wenn es zum Prozeß kommt, und zwar einen, der überzeugend argumentieren kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Ganz so optimistisch würde ich das nicht sehen, die Ebay-AGB besagen auch das der Verkäufer in der Lage sein muss dem Käufer das Gerät unverzüglich zu übereignen, das könnte man so interpretieren das, bei einem Verkauf für bekannte, das Gerät vom Verkäufer vorgehalten werden muss...
    • Nunja, die Frage, ob man Ware einstellen darf, die einem weder gehört noch die man selbst rumzuliegen hat, hat aber nichts damit zu tun, unter welchen Bedingungen man die Auktion wieder beenden darf.

      In den eBay-Regeln gibt es keinen diesbezüglichen Vorbehalt. Insbesondere steht da nicht, daß man nur Auktionen beenden darf, die nicht gegen die AGB verstoßen.

      Und optimistisch ist auch Ansichtssache.

      Den Beweis zu erbringen, daß der Verkäufer sich darauf verlassen durfte, daß sein Kumpel das Teil nicht weiterverhökert (und warum er es doch getan hat), wird schwer genug.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Johannes Timm

      pandarul schrieb:

      Es kann also allenfalls noch sein, daß hier ein Fall oder Account falsch zugeordnet wurde (nur weil jemand sich per Mail als Timm ausgibt, heißt das ja nicht, daß er es auch ist):
      Johannes Timm aus Apen ist der Nutzer des Ebay Accounts Tolotosde und ich teile hier gerne die vollständige Adresse mit, wenn sich hier jemand findet, der Ihn vom Netz nimmt.
    • Hallo!

      ich habe heute auch post von einem anwalt (idselis&wendler) bekommen mit der aufforderung schadensersatz an gudrungrisu zu bezahlen!
      es ging um eine ebay auktion, iphone 5, die vorzeit abgebrochen wurde und sie war die höchstbietende zu dem zeitpunkt.

      wie ist es bei dir gelaufen???

      die frist beläuft sich bei mir auf nächsten freitag den 24.1.13, nur eine woche!

      beste grüße!

      EDIT: ANgleblich soll sie mir eine nachricht per email zuscgeschickt haben mit einer frist damit ich meinem kaufvertrag erfülle. nachrichte von ihr habe ich aber nie erhalten! habe extra bei ebay angerufen, dass die mir bestätigen ob ich was bekam oder nicht und ebay konnte keinerlei nachrichten von ihr an mich finden. ich warte noch auf einen schriftlichen nachweis von denen! außerdem: im brief stand "per email", aber wie kann ein ebay mitglied meine proivate email adresse haben wenn die autkion nicht erfolgreich war. denn die privaten daten wie anschrift und email bekommt man doch nur wenn die autkion oder der sofort kauf erfolgreich war!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hayate87 ()