werv schrieb:
@Pandrul: Es geht um Theorie. Kann du es mir bitte mal erläutern, weswegen es ein berechtigter Grund gewesen wäre (wenn es deine Zeit erlaubt)?pandarul schrieb:
Was mir nicht klar ist; kam denn nun raus, daß dein Telefon gelockt war? In dem Fall hättest du nämlich einen berechtigten Abbruchgrund.
Wäre ein Simlock vorhanden, wäre das Handy schliesslich wenn überhaupt, dann schon vor der Auktion "gesimlockt" und nicht erst während.
Also korrekte Vorgehensweise: Erst überprüfen und dann Abbrechen und nicht Verdacht, Abbruch und dann Überprüfung.
Wenn der Lock draufgewesen wäre, wäre das tatsächlich ein GRund gewesen. das Handy war ohne Lock angeboten..... "Fehler in der Beschreibung" wäre dann auch ein sinnvoller Grund gewesen....
Und ja: man sollte seine Klamotten so beschreiben wie sie tatsächlich sind - also vor Einstellen überprüfen
