Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Danmn gib doch Deinem Anwalt die Adresse von auktionshilfe.info er soll das Uerteil an Schumiline per pn posten. Sie kan sich ja dann evtl. mit Deinem anwalt kurzschliessen, wenn sie will.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Jedenfalls gut, daß sich endlich mal auch jemand meldet, der verloren hat. Hier kam ja öfter die Frage auf, ob Timm klagt, und ob er damit durchkommt. Beides kann man dann wohl bejahen, sofern keine Abbruchberechtigung vorlag.

      Andererseits ist das jetzt auch nicht mehr so wichtig, weil sich die Grundlage durch sein Verbot, auf eBay zu handeln, deutlich geändert hat. So leicht wird er in Zukunft nichts mehr durchbekommen.
    • Naja, so unwichtig finde ich das jetzt nicht, er scheint das ja schon sehr lange zu machen und wer weiß wie viele Fälle er da noch so auf Halde liegen hat, die er jetzt nach und nach beklagt. Vllt fängt er jetzt auch erst richtig an zu klagen, weil er keine/kaum neue "Opfer" generieren kann, da werden dann halt die alten ausgequetscht.
    • kommt wirklich timm durch?

      pandarul schrieb:

      Jedenfalls gut, daß sich endlich mal auch jemand meldet, der verloren hat. Hier kam ja öfter die Frage auf, ob Timm klagt, und ob er damit durchkommt. Beides kann man dann wohl bejahen, sofern keine Abbruchberechtigung vorlag.

      Andererseits ist das jetzt auch nicht mehr so wichtig, weil sich die Grundlage durch sein Verbot, auf eBay zu handeln, deutlich geändert hat. So leicht wird er in Zukunft nichts mehr durchbekommen.
    • Vorsicht mit solchen Aussagen, das verunsichert die Leute

      Helmut1930 schrieb:

      pandarul schrieb:

      Jedenfalls gut, daß sich endlich mal auch jemand meldet, der verloren hat. Hier kam ja öfter die Frage auf, ob Timm klagt, und ob er damit durchkommt. Beides kann man dann wohl bejahen, sofern keine Abbruchberechtigung vorlag.

      Andererseits ist das jetzt auch nicht mehr so wichtig, weil sich die Grundlage durch sein Verbot, auf eBay zu handeln, deutlich geändert hat. So leicht wird er in Zukunft nichts mehr durchbekommen.

      pandarul schrieb:

      Jedenfalls gut, daß sich endlich mal auch jemand meldet, der verloren hat. Hier kam ja öfter die Frage auf, ob Timm klagt, und ob er damit durchkommt. Beides kann man dann wohl bejahen, sofern keine Abbruchberechtigung vorlag.

      Andererseits ist das jetzt auch nicht mehr so wichtig, weil sich die Grundlage durch sein Verbot, auf eBay zu handeln, deutlich geändert hat. So leicht wird er in Zukunft nichts mehr durchbekommen.
      dass ist nur deine Behauptung, wenn sich nur einer meldet heisst es lange nicht dass timm recht vor Deutschem Gericht bekommt. Sind die Aussagen ueberpruefbar? Bitte Urteil mitteilen.

      Du neigst dazu den Leuten Angst zu machen.\ !!!

      Leute lass auf Klangen ankommen, nimm einen guten Anwalt. Ich bin gut, das was aber die Profis RAs machen ist sagenhaft 8o

      Ich werde naechste Woche die Niederlage von tmm und gudrun feiern. :love: :love: :love:



      Ich bin ziemlich sichher dass ich gegen timm gewinne, Dann mache ich eine Flache von La Crema auf. Ich kann den Urteil nicht abwarten.

      Leute melde euch bei mir mit euren Anwaelten nur Name oder email Adresse. Alles andere uebernimmt mein begnadete Anwalt. :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: 8o 8o 8o :D :D :D :D :D :D :D
    • Helmut1930 schrieb:

      Du neigst dazu den Leuten Angst zu machen.\ !!!


      Ich neige dazu, Leute aufzufressen, die einen dummen Sch**dreck behaupten, also reiß dich mit deinen Aussagen mal lieber ein wenig zusammen.

      Es gibt wahrscheinlich im gesamten Forum niemanden, der die Opfer von Abbruchspekulanten so sehr verteidigt und unterstützt - vor allem mit Argumenten! - wie ich. Ich habe hier lange vor dem OLG Hamm und der letzen BGH-Entscheidung die Fahne hochgehalten und den Leuten erklärt, wie sie argumentieren sollen, was dann letztendlich auch so bestätigt wurde, und ich ich habe dafür von allen Seiten Prügel bezogen. Aber ich erzähle halt auch niemandem was vom Pferd. Ich verunsichere die Leute? Hast du noch alle Tassen im Schrank!?!

      Was für eine bodenlose Frechheit!

      Es war allen, die sich mit der Materie beschäftigt haben, schon lange vorher klar, daß Timm klagt (und regelmäßig Recht bekommt, sonst würde ers nicht tun, weil es sich ja rechnen muß), wenn der jeweils zu Grunde liegende Abbruch berechtigt war. Auch alle anderen Abbruchspekulanten tun das, warum hätte Timm eine Ausnahme sein sollen? Nur hatte bisher kaum ein Geschädigter den Hintern in der Hose, hier seine Niederlage kundzutun. Von daher meine ich es völlig ernst, daß ich das gut finde, wenn sich auch mal jemand meldet, der verloren hat. Niederlagen eingestehen zu können ist nicht jedem gegeben. Die Frage, ob und in welchem Umfang Timm klagt, wurde jedenfalls mehrfach gestellt, und mit jeder qualifizierten Rückmeldung steigt die Datenbasis für eine sinnvolle Antwort.

      Helmut1930 schrieb:

      Leute melde euch bei mir mit euren Anwaelten nur Name oder email Adresse. Alles andere uebernimmt mein begnadete Anwalt.


      Du hast ja noch nicht mal begriffen, daß die Frage, ob man gewinnt oder nicht, in allererster Linie davon abhängt, ob sich der Abbruch mit dem Grundsatz von eBay in Einklang bringen läßt. Ein schlechter Anwalt kann einen zwar reinreiten, obwohl man im Recht ist, indem er entscheidenden Sachvortrag unterläßt, aber ein guter kann einen nicht raushauen, wenn man eben im Unrecht ist.

      Du hast in Posting #148 dieses Threads behauptet, berechtigt abgebrochen zu haben. Wenn das stimmt und du es belegen kannst, wirst du gewinnen, diese Aussage kannst du hier 50 Mal oder so von mir nachlesen. Ich wünsche dir auch alles Gute.

      Trotzdem bist du ein unerträglicher Schwafelkopp und deine dreiste Anmache von Leuten, die sich hier für das Problem, daß u.a. du durch dein Verhalten verbockt hast, den Hintern aufreißen, ist völlig inakzeptabel.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Helmut1930 schrieb:

      Helmut1930 schrieb:

      pandarul schrieb:

      Jedenfalls gut, daß sich endlich mal auch jemand meldet, der verloren hat. Hier kam ja öfter die Frage auf, ob Timm klagt, und ob er damit durchkommt. Beides kann man dann wohl bejahen, sofern keine Abbruchberechtigung vorlag.

      Andererseits ist das jetzt auch nicht mehr so wichtig, weil sich die Grundlage durch sein Verbot, auf eBay zu handeln, deutlich geändert hat. So leicht wird er in Zukunft nichts mehr durchbekommen.

      pandarul schrieb:

      Jedenfalls gut, daß sich endlich mal auch jemand meldet, der verloren hat. Hier kam ja öfter die Frage auf, ob Timm klagt, und ob er damit durchkommt. Beides kann man dann wohl bejahen, sofern keine Abbruchberechtigung vorlag.

      Andererseits ist das jetzt auch nicht mehr so wichtig, weil sich die Grundlage durch sein Verbot, auf eBay zu handeln, deutlich geändert hat. So leicht wird er in Zukunft nichts mehr durchbekommen.
      1. dass ist nur deine Behauptung, wenn sich nur einer meldet heisst es lange nicht dass timm recht vor Deutschem Gericht bekommt. Sind die Aussagen ueberpruefbar? Bitte Urteil mitteilen.

      2. Du neigst dazu den Leuten Angst zu machen.\ !!!

      3. Leute lass auf Klangen ankommen, nimm einen guten Anwalt. Ich bin gut, das was aber die Profis RAs machen ist sagenhaft 8o

      4. Ich werde naechste Woche die Niederlage von tmm und gudrun feiern. :love: :love: :love:



      5. Ich bin ziemlich sichher dass ich gegen timm gewinne, Dann mache ich eine Flache von La Crema auf. Ich kann den Urteil nicht abwarten.

      Leute melde euch bei mir mit euren Anwaelten nur Name oder email Adresse. Alles andere uebernimmt mein begnadete Anwalt. :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: 8o 8o 8o :D :D :D :D :D :D :D
      1. Hast du dir vor deinem Posting überhaupt die Mühe gegeben diesen Thread durchzulesen?!
      2. Angst machen und Realität aufzeigen sind zwei verschiedene Sachen
      3. Eine Klage sollte man immer individuell überdenken - bitte nicht pauschalisieren.
      4. Viel Glück!
      5. Du hast "begnadeten" Anwalt und hast berechtigt abgebrochen und du bist dir nur "ziemlich sicher" zu gewinnen?
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Hallo zusammen ,
      Habe den Rechtsstreit gegen Timm gewonnen.
      Er hat geklagt , ich habe mir einen Anwalt genommen und die Klage wurde nun gut ein halbes Jahr später abgewiesen.


      Näheres per PN !

      Anwalt sehr zu empfehlen: Manfred Kampschulte aus Bremen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von stiffmeister ()

    • stiffmeister schrieb:

      Wenn ihr private Sachen und das Aktenzeichen etc schwärzt könnt ihr es veröffentlichen.

      Vielen Dank, das Angebot nehmen wir auch sehr gerne an. Das Urteil stösst hier auf reges Interesse und kann vielen in gleicher Situation weiterhelfen.
      Bilder
      • Urteil3.jpg

        90,74 kB, 392×523, 356 mal angesehen
      • Urteil4.jpg

        113,99 kB, 392×523, 373 mal angesehen
      • Urteil5.jpg

        92,17 kB, 392×523, 251 mal angesehen
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Ahja.

      Die E-Mail-Fristsetzung zur Nennung der Kontoverbindung reicht nicht, kein Verzug, keine endgültige Verweigerung, kein Anspruch auf Schadensersatz.

      pandarul schrieb:

      Da du ja jetzt anwaltlich vertreten bist, wird dir das dein Anwalt allerdings noch genau erklären. Und vielleicht wird er ja gute Chancen sehen, im vorliegenden Fall einen Rechtsmißbrauch zu belegen. Daß der Bieter es bei einer Mail beläßt, deren Zustellung er nicht beweisen kann, und bei Ware im Wert von fast 500 Euro nicht wenigstens ein Einschreiben schickt, ist schon eigenartig. Sobald die Frist rum ist und es ums Geld geht, eskaliert er dann zum Anwalt, der natürlich nicht noch einmal die Ware fordert, obwohl er genau so gut weiß, daß die Mail nicht gerichtsfest ist und der Verzug damit auch nicht - und daß du mitnichten die Lieferung des Kaufgegenstandes endgültig verweigert hast.


      Freut mich, daß ich helfen konnte. :D 8)
    • wieso sollte denn die Mail in dem Zusammenhang nicht ausreichen ? Also jetzt mal vom Inhalt der Konkreten Mail ab, aber prinzipiell sollte eine Fristsetzung per Mail, auf die der VK dann auch noch antwortet und Sie somit offensichtlich zur Kenntnis genommen hat, doch bestand haben. Ansonsten sind wir doch wieder bei dem Spielchen mit der Zustellung durch einen GV, da Einwurfeinschreiben aus dem Briefkasten geklaut werden und in eigenhändigen nur ein leeres Blatt Papier steckt.

      BTW: Sofern das da oben das aktuelle Urteil ist, ginge das evtl auch etwas größer, das kann man doch kaum lesen so.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • wenn das foto angezeigt wird, Strg und gleichzeitig + taste drücken
      vergrößert
      trotz logischerweise unscharf besser zu lesen als in der winzigen Anzeige

      da dir dann vermutlich die Forumsanzeige zu groß ist, retour mit Strg und -

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • Pandora schrieb:

      prinzipiell sollte eine Fristsetzung per Mail, auf die der VK dann auch noch antwortet und Sie somit offensichtlich zur Kenntnis genommen hat, doch bestand haben


      Hat sie doch auch.

      Aber aufgrund der Nicht-Reaktion auf die Aufforderung, eine Kontoverbindung zu benennen, alle relevanten Schritte zu überspringen und sogleich Schadensersatz zu fordern, das geht nun nicht. Da sind mit dem lieben Johannes die Pferde durchgegangen. Dumm nur, daß er diesen Fehler nicht erneut begehen wird.
    • Hallo zusammen,

      nun hat es mich erwischt, und ich habe das hier leider erst nach der ersten Instanz gefunden.

      Ich habe mir das gerade mal (unvollständig) durchgelesen, und festgestellt, dass ich folglich bei weitem nicht der ersten bin.

      Der werte Herr hat bei mir mitgeboten, und ich habe die Auktion zur Korrektur von Bilder und Inhalten abgebrochen (Der Punkt des berechtigten Abbruchs ist anscheinend streitbar) und habe nun in erster Instanz gegen ihn verloren.
      Ich habe aber vor in Berufung zu gehen.
      Bei mir ist er unter dem Namen "tolotosde" aufgetreten. Soweit ist das hier verfolgt habe, war da die Rede von einem Handelsverbot auf eBay - hat dazu jmd. Unterlagen?

      Generell würde ich mich über Kontakte zu damit betrauten Anwälten & Beklagten freuen (vllt. besser per PN)
    • pandarul schrieb:

      Kann sein, aber ein Handelsverbot bei eBay ist ein gewichtiges Argument für Geschädigte.

      pandarul schrieb:

      Natürlich, aber jetzt sind die Opfer in der besseren Position. Verknappt: Wer google benutzen kann, muß nicht zahlen.

      Außerdem ist das Faken von Accounts zum Vortäuschen falscher Tatsachen jenseits einer gewissen Linie, die vielleicht nicht jeder zu überschreiten gewillt ist.

      mmr schrieb:

      Soweit ist das hier verfolgt habe, war da die Rede von einem Handelsverbot auf eBay - hat dazu jmd. Unterlagen?
      Deine Frage nach dem Handelsverbot dürfte sich auf o. a. Hinweise, dass die Accounts von eBay zwangsbeendet worden sind, beziehen.
      Folge eines Ausschluss bei eBay ist grundsätzlich, dass man sich nicht mehr bei eBay anmelden darf. Sollte festgestellt werden, dass sich eine von eBay ausgeschlossene Person unter anderem Namen mit einem Fake-Account angemeldet hat, ist auch für diesen Fall von einem Handelsverbot auszugehen.
      Nachdem Du mit dem Account tolotosde zu tun hast, gehe ich davon aus, dass Dein Auktionsabbruch VOR dem Rausschmiss dieses Accounts gewesen ist, da der Forderungssteller wohl nicht mehr mit diesem Account hätte auftreten können.
      Evtl. bekommt Dein Anwalt zu diesen Zeit-Abläufen Auskunft von eBay, notfalls müsste eben eBay als Zeuge zum nächsten Termin geladen werden, soweit da etwas unklar ist bzw. tatsächlich die Möglichkeit bestünde, dass die Person hinter tolotosde NACH einen Handelsverbot Bietaktivitäten auf eBay unternommen hätte.