Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • *g*

      So ungefähr... und dann sehe ich immer noch den Richter bei der Zeugenvernehmung. Jeder Dorfrichter dürfte sich an St. Pölten erinnern und was DER Richter über den "russischen Beamtenapparat" u.A. gesagt hat.... Herrn Ebay also als Zeugen in einem so windigen Konstrukt zu benennen... ich würd sagen: auch ein Knieschuss...

      Vielleicht könnten wir ja tatsächlich was finden, was an eine 7,62 erinnert und nicht an eine Platzpatrone..... aber dafür bräuchten wir die Tatsachen....
    • Joooo.... uneinheitlich seh ich so nicht. Der Grundsatz "Abbrechen nur bei berechtigtem Grund" bleibt bestehen... der ist nunmal festgeschrieben:

      wbs-law.de/e-commerce/fruehzei…ndsatzentscheidung-58612/



      Bleibt nur, dem K einen fehlenden Bindungswillen nachzuweisen (ausser den bekannten Gründen, nach denen der K garnicht berechtigt war, an der Auktion teilzunehmen).

      Fehlender Bindungswille ist einfachst auszuhebeln... das wird man einem Abbrecher nicht nachweisen können, wenn der auch nur halbwegs im Besitz rudimentärer geistiger Kräfte ist. Der braucht nur zu sagen "Jawoll hätte ich den Krempel gerne gehabt". Zu welchem Preis = siehe oben.... ist dabei nicht von Bedeutung. Eben zu dem Preis, den er auch als Höchstbieter zahlen wollte mit Abgabe des Gebots *g*
    • Also nochmal: Es geht hier nicht um mich oder meine Position.
      Ich habe nur meine Meinung zum Thema "Rechtsbindungswillen" bezogen. Und wenn ein Richter schon im Rahmen eines aktuell laufenden Klageverfahrens nach weiteren Unterlagen zum Biete-, Mahn- und Klageverhalten des Klägers und ach so "Geschädigten" fragt, dann beschäftigt er sich zumindest mal mit der Frage, ob denn das eine abgegebene Gebot wirklich mit dem Ziel abgegeben wurde, den Artikel zu ersteigern oder eben nur auf Abbruch spekuliert wurde.
      Und wenn dann nun mal dieser Richter dann am Ende zugunsten des Beklagten urteilen sollte, analog zum Urteil des AG Alzey, dann wäre es halt so...Berufung wird schließlich bei dem Streitwert nicht zugelassen.
      Mir ist doch völlig klar, dass das nicht jeder Richter so entscheiden wird...
    • Es iast ja alles richtig, was hier gesagt wird.

      Doch

      In diesem speziellen Falle interessiert doch zu aller erst Wann wurde Gudrun ebenso wie Timm von Ebay gesperrt und durfte nicht mehr handeln.

      Alle danach gefordeerten Schadenersatzansprüche sind doch für den Müll.

      Dementsprechend würde ich Ebay als Zeugen auffordern den genauen Zeitpunkt dem Gericht mitzuteilen, oder einen Mitarbeiter vorbeizuschicken, der dies darf.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Geprellter schrieb:

      Frage, ob denn das eine abgegebene Gebot wirklich mit dem Ziel abgegeben wurde, den Artikel zu ersteigern oder eben nur auf Abbruch spekuliert wurde.


      Wie hoch war denn das Gebot? :P KLAR, natürlich, offensichtlich GANZ bestimmt hätt er das Teil für das kleine Geld auch genommen, der ist ja nicht doof, Denn entweder hätt er das für mehr Geld geschickter, leicht gewinnbringend wiederverkauft, oder er hatte es wirklich so dringend endlich für seinen Eigenbedarf gebraucht, denn meistens kommt er mit so geringen Geboten ja nicht an die Objekte seiner Begierde, die er so gern rechtbindungswillig für "Schnäppchengebote" erwerben würde! :D

      Ach, und falls noch einer Zweifel an seiner Bindungfähigkeit hat, holt der im Gericht das Portemonnaie heraus und legt das Höchstgebot bar auf den Tisch des Hauses - da komm du damit, dass er kein Rechtbindundswillen hätte!
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Stubentiger schrieb:

      Wie hoch war denn das Gebot? :P KLAR, natürlich, offensichtlich GANZ bestimmt hätt er das Teil für das kleine Geld auch genommen, der ist ja nicht doof, Denn entweder hätt er das für mehr Geld geschickter, leicht gewinnbringend wiederverkauft, oder er hatte es wirklich so dringend endlich für seinen Eigenbedarf gebraucht, denn meistens kommt er mit so geringen Geboten ja nicht an die Objekte seiner Begierde, die er so gern rechtbindungswillig für "Schnäppchengebote" erwerben würde! :D

      Ach, und falls noch einer Zweifel an seiner Bindungfähigkeit hat, holt der im Gericht das Portemonnaie heraus und legt das Höchstgebot bar auf den Tisch des Hauses - da komm du damit, dass er kein Rechtbindundswillen hätte!
      Klar, natürlich, offensichtlich und ganz bestimmt hätt er das Teil für das kleine Geld genommen. Keine Frage.
      Ist doch auch (für mich) nicht der Punkt.
      Denn diese hunderte Gebote auf Ifönes WURDEN halt nun mal NICHT abgegeben, um ein Schnäppchen zu machen, sondern um auf den Abbruch zu spekulieren. Punkt.
      Und wenn er zehnmal seine Geldbörse vor Gericht zückt und die Scheine auf den Tisch legt...
      Wenn (und zwar nicht in meinem Fall) die Sache eh schon zu Gericht gelangt ist und es die einzige Chance wäre, würde ich doch zumindest alles dran setzen, den Richter genau davon zu überzeugen.
    • Geprellter schrieb:

      Denn diese hunderte Gebote auf Ifönes WURDEN halt nun mal NICHT abgegeben, um ein Schnäppchen zu machen, sondern um auf den Abbruch zu spekulieren. Punkt.
      Und wenn er zehnmal seine Geldbörse vor Gericht zückt und die Scheine auf den Tisch legt...

      Kapierst du das nicht? Du hast das zu beweisen.... und das kannst du nicht. Vor Gericht zählen Beweise und keine Ergebnisse aus Kaffeesatzleserei und Voodootänzen....
    • Geprellter schrieb:

      Denn diese hunderte Gebote auf Ifönes WURDEN halt nun mal NICHT abgegeben, um ein Schnäppchen zu machen, sondern um auf den Abbruch zu spekulieren. Punkt.

      Genau! Und mit diesen Abbrüchen macht er ja die Schnäppchen, denn daraus entsteht in den meisten Fällen ein Kaufvertrag mit sehr niedrigem Kaufpreis.

      Geprellter schrieb:

      Und wenn er zehnmal seine Geldbörse vor Gericht zückt und die Scheine auf den Tisch legt...

      Und wie möchtest du dann mit dem fehlenden Rechtsbindungswillen argumentieren?

      Die einzige Hoffnung für diejenigen, die unberechtigt abgebrochen haben ist, dass der Käufer nicht auf ebay handeln durfte oder vor Gericht unnötige Fehler macht. Kein Abbruchjäger würde jemals ein Geschäft machen können, wenn die Verkäufer sich ihrerseits korrekt verhalten würden. Erst deren unüberlegtes Handeln brachte sie in ihre missliche Lage. Der auslösende Faktor ist stets der Verkäufer. Manchmal sollte diese vielleicht doch zu ihren Fehlern stehen und die zivilrechtlichen Konsequenzen tragen. In zivilrechtlichen Angelegenheiten schützt Unwissenheit meist nicht vor einer Verurteilung.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Genau! Und mit diesen Abbrüchen macht er ja die Schnäppchen, denn daraus entsteht in den meisten Fällen ein Kaufvertrag mit sehr niedrigem Kaufpreis.
      Na das ist ja ein Argument ...

      Is ja auch egal. Warten wirs ab. Meine Meinung ist, dass die Betroffenen mittlerweile so viel an Material vorliegen haben, dass da zumindest der ein oder andere Richter durchaus ins Grübeln kommen könnte.
    • Geprellter schrieb:

      Klar, natürlich, offensichtlich und ganz bestimmt hätt er das Teil für das kleine Geld genommen. Keine Frage.
      Ist doch auch (für mich) nicht der Punkt.
      Denn diese hunderte Gebote auf Ifönes WURDEN halt nun mal NICHT abgegeben, um ein Schnäppchen zu machen, sondern um auf den Abbruch zu spekulieren. Punkt.


      Wenn du einsiehtst, dass das für diesen Fall gillt, dass er das fürs kleine Geld nimmt, egal ob abgbrochen oder einfach in der Masse der Angebote untergegangen und nicht höher beboten, dann hast du doch selbst schon den Rechtsbindungswillen erkannt. Und er will sich sogar so sehr an sein Recht binden, dass er dich auf Herausgabe des Eierdingens (oderwasauchimmer) verklagt, wahlweise eben sonst Schadensersatz in Höhe der Differenz zu anderen Eierdingern.

      Und wenn du behauptest, die Motivation zu kennen, mit der ein Gebot abgegeben wurde, dann müsstest du schon in seinem Koppe stecken, vielleicht ist es ja auch nur "Biet-Finger-Gymnastik" um in Übung zu bleiben. Was immer noch keinen Rechtsbindungswilllen im Falle einer "gewonnenen" (durch mangelnde höhrere Gebote bei normalem Ausgang der Auktion) oder gewonnenen (glücklich im Sinne von positivem Zufall, weil der Vk seinen rechtlichen Verkaufsverpflichgungen nach Einstellen nicht nachkommen wollte) ausschließt!

      Versteh es oder lasse es - aber dann wärst du auf dem Holzweg
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Geprellter schrieb:

      biguhu schrieb:

      Genau! Und mit diesen Abbrüchen macht er ja die Schnäppchen, denn daraus entsteht in den meisten Fällen ein Kaufvertrag mit sehr niedrigem Kaufpreis.
      Na das ist ja ein Argument ...

      Is ja auch egal. Warten wirs ab. Meine Meinung ist, dass die Betroffenen mittlerweile so viel an Material vorliegen haben, dass da zumindest der ein oder andere Richter durchaus ins Grübeln kommen könnte.



      ich geb dir mal ein Argument an die Hand: dem Abbruchjäger ganz einfach den betreffenden Gegenstand gegen Zahlung seines zum Abbruchzeitpunktes geltenden Kaufpreises überlassen wollen..... so wie es rechtlich vorgesehen ist.

      Lehnt der DANN ab und fordert Geld, hast du Recht. Wenn er zugreift..... eben nicht.

      Ach... der Gegenstand ist garnicht mehr vorhanden? Anderweitig verkauft/verschenkt? Uuups.... ja dann könntest du als Alternative auch einen gleichwertigen Gegenstand quasi als Ersatz erwerben und dem Käufer übereignen....

      Ach... will man nicht? Nun dann.....
    • @Geprellter

      die Anzahl der Gebote ist nicht wohl nicht Maßgabe für Abbruchjäger, dann wäre ich wohl auch einer. Habe auch pro Monat so 200 Gebote , mal etwas mehr, mal etwas weniger. Und wenn ich alle gewinnen würde. Hurra, jede Menge Schnapper, Und genauso gehts dem Eierfone Bieter.
      Und wenn dann ein unberechtigtigter Abbruch beisein sollte, Pech für den Abbrecher. Aber in meinem Sammelgebiet scheinen sich die Verkäufer auszukennen, zumindest, was Abbruch angeht. Das konzentriert sich merkwürdigerweise nur auf Eierfon.
    • Knollo schrieb:

      Das konzentriert sich merkwürdigerweise nur auf Eierfon



      Ich überspitze mal..... *g*



      Eierföhne werden ja auch sehr gerne von Hunden gefressen, in der Badewanne durch Kinder als Schiffchen verwendet oder fallen ganz von alleine aus Vitrinen und Regalen....

      Ü-Eier dagegen sind äusserst uninteressant für Kinder... wie andere Sammelobjekte auch....

      Komisch das ist.... würde Joda sagen.



      (wer Ironie entdeckt: man dars sie behalten, ich hab noch genug davon übrig)
    • schabbesgoi schrieb:

      Dazu wäre es aber verdammt klug, wenn man auch auf Vertragserfüllung klagen würde...sonst wirkt das etwas "unlogisch



      Da stehen dann aber bereits die Mitteilungen der Abbrecher gegenüber, nach denen das Eierföhn bereits in den Müll gewandert ist, vom Hund verdaut und irgendwo *zensiert* wurde, durch den Badewannenausfluss in die Kläranlage gespült wurde usw... usw....

      Da kannste dann garnicht auf Erfüllung klagen...
    • monza30 schrieb:

      schabbesgoi schrieb:

      Dazu wäre es aber verdammt klug, wenn man auch auf Vertragserfüllung klagen würde...sonst wirkt das etwas "unlogisch



      Da stehen dann aber bereits die Mitteilungen der Abbrecher gegenüber, nach denen das Eierföhn bereits in den Müll gewandert ist, vom Hund verdaut und irgendwo *zensiert* wurde, durch den Badewannenausfluss in die Kläranlage gespült wurde usw... usw....

      Da kannste dann garnicht auf Erfüllung klagen...


      Ah ja...was war bei dem "berühmten" Alzey-Urteil nochmal der Grund für den Abbruch? Vielleicht wäre es doch besser, sich hier in diesem Thread nicht auf "berechtigten Abbruch" zu kaprizieren. Das geht (mittlerweile) viel einfacher...Hier geht es um die "ganz verzweifelten" Fälle ;)
    • monza30 schrieb:

      Knollo schrieb:

      Das konzentriert sich merkwürdigerweise nur auf Eierfon



      Ich überspitze mal..... *g*



      Eierföhne werden ja auch sehr gerne von Hunden gefressen, in der Badewanne durch Kinder als Schiffchen verwendet oder fallen ganz von alleine aus Vitrinen und Regalen....

      Ü-Eier dagegen sind äusserst uninteressant für Kinder... wie andere Sammelobjekte auch....

      Komisch das ist.... würde Joda sagen.



      (wer Ironie entdeckt: man dars sie behalten, ich hab noch genug davon übrig)

      :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:
    • @Geprellter...

      zum Lachen ist das eigentlich nicht.... leider. Meine ironischen Anmerkungen sind leider reale Einlassungen aus verschiedenen Threads hier im Forum (ok... ausser dem Hund, der das verdaute Eierföhn ausgesch.... hätte, hat er nicht, nur zerkleinert). Mit solchen "Schadensfällen", die komischerweise immer bei teuren Geräten auftreten und seltsamerweise nie bei Schlumpf- oder Ü-Eifiguren etc, schlagen die Leute dann nötigenfalls bei Gericht auf.

      Entweder ist unsere Wegwerfgesellschaft mittlerweile soweit gediehen, dass selbst Geräte, die mehrere Hundert Euro kosten, den gleichen Stellenwert wie damals unsere Fussballsammelbilder haben, oder da ist was "faul im Staate Dänemark" was die Ausreden betrifft...
    • monza30 schrieb:

      die komischerweise immer bei teuren Geräten auftreten und seltsamerweise nie bei Schlumpf- oder Ü-Eifiguren


      Kleiner fachlicher Fehler: Ü-Ei-Figuren gehen ausgesprochen gerne während laufender Auktionen kaputt. Da haben die kleinen Dingerchen Jahrzehnte überstanden...und dann kommt der "ungeschickte" Lebensgefährte....Es ist aber auch so, dass Ü-Eifigürchen umso zerbrechlicher sind, je höher der Sammlerwert und je niedriger der Preis in der Auktion steht. Ab einem bestimmten Gebotspreis gehen sie nicht mehr so leicht kaputt. Selbiges trifft ja auch für Eierföhne zu. Da muss es irgendeinen direkten, noch unerforschten physikalischen Zusammenhang geben.