Verzug nach Widerruf - genauer Zeitpunkt der Fälligkeit einer Rückerstattung

    • Verzug nach Widerruf - genauer Zeitpunkt der Fälligkeit einer Rückerstattung

      Frage (hab im Fundus von Tante google leider nix Eindeutiges finden können):

      ab wann genau bitte gelten die 4 Wo. nachdem sich ein VK/Shop/Händler nach Widerruf (bei dem keine Frist zur Rückerstattung explizit erwähnt wurde) und Rücksendung einer bestellten Ware automatisch im Zahlungsverzug befindet, im Falle das der schriftl. Widerruf zusammen mit der Rücksendung der Ware erfolgte (und nicht etwa vorab z.B. per Email)?

      Ab dem Zeitpunkt auf den der schriftl. Widerruf datiert ist oder ab dem tatsächl. Eintreffen der Rücksendung (also Ware + Widerruf) beim VK/Shop/Händler?

      Danke!
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    • iiiihhBääähh schrieb:

      Frage (hab im Fundus von Tante google leider nix Eindeutiges finden können):

      Lass mich raten: da steht so ein Wald im Weg rum, deshalb siehst Du kein Bäume. :D

      Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.

      Ist aber echt nix was man kennen müsste. Nur so'n doofer §357 Abs. 1 BGB.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Lass mich raten: da steht so ein Wald im Weg rum, deshalb siehst Du kein Bäume. :D
      So isses! :)

      Erstmal Danke!

      Zitat:
      ..........."Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.
      "
      Zitat Ende

      Also wenn ich das mal ins "Juristendeutsch für Dummies" (also meine Sprache ;) ) übersetze, dann bedeutet das in dem beschriebenen Fall, dass die 4 Wo. Frist ab der der VK automatisch in Verzug gerät das Datum der Zustellung der Rücksendung ist (die die Ware + gleichzeitig den schriftl. Widerruf enthält).

      So weit so gut aber da taucht jetzt eine weitere Frage auf (die mit meiner urprüngl. Frage allerdings nichts zu tun hat): WTF ist bei einem Widerruf eine "Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers" ? ?(
      Hat das vielleicht irgendwas mit einem (ggf.) "Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache" zu tun?
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    • iiiihhBääähh schrieb:

      WTF ist bei einem Widerruf eine "Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers" ? ?(
      Hat das vielleicht irgendwas mit einem (ggf.) "Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache" zu tun?

      Unter anderem auch dieses. Gezogene Nutzen fallen da auch drunter. Beispiel: die Tussi, die das Brautkleid nach ihrer Hochzeit per Widerruf zurücksendet, zahlt nicht nur für die Verschlechterung wegen der Rotweinflecken und Brandlöcher sondern auch noch ein bisschen Miete in üblicher Höhe, wie das bei einer Brautkleidvermietung eben normal ist. Auch die zusätzlich verursachten Kosten für das unfreie Rücksendepaket kannst Du da mit einbeziehen.

      Halt alles, was der Verbraucher dem Verkäufer im Widerruf erstatten muss.

      BTW ist das der kleine Haken an der ganzen Sache wieso der Käufer nicht ohne Sendungsverfolgung zurücksenden sollte. Wenn die Mail mit dem Widerruf unterwegs verschütt geht, bleibt nur die Rücksendung als Widerrufserklärung. Und deren Zugang muss er dann letztlich irgendwie belegen können. (Und sag mir nun nicht, dass auf dem Versandweg nichts wegkommen kann - so oft wie Käufer keine Mails bekommen und bei Warensendungen die Artikel verschwinden ist das absolut nicht unüblich...)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ohrwürmchen schrieb:

      BTW - bai se wäi.Aber ... watt se fuhhuu ? mit ck ? ?(
      Gibt`s das etwa nich im www. Duden? Wenn nich, dann habisch`s grad erfunden! ;)

      ohrwürmchen schrieb:

      Was die Frist betrifft.Liegt sie nicht eventuellermäßigermaßen bei 2 Wochen ? Max.4er derer?
      Schau wie schlau ich bin u. was ich (dank LBBH #) grad gelernt hab: ^^
      § 286 Verzug des Schuldners

      #: Du darfst übrigens gerne fragen was LBBH bedeutet...... :D
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

    • ohrwürmchen schrieb:

      LBBH weiß ich : Lauter blonde blöde Hilflose.
      Also nee, das ist ja fast ganz total falsch. :huh:

      Pass auf, ich erklär`s Dir:
      bei LBBH handelt es sich um ganz spezielle Tierchen die ....., Mist, jetzt ist mir entfallen wie die heissen, jedenfalls..... haben die einen sehr seltenen u. auch seltsamen Vornamen u. die laufen normalerweise in so einem Rad, das sich dreht, na Du weißt schon.
      Dieses Tierchen übt, was nämlich ziemlich ungewöhnlich ist für Tierchen, eine Hobbytätigkeit aus, die aus dem spielerischen Ausüben verschiedener Handwerksdisziplinen besteht. Als didaktisches Konzept der Früherziehung findet diese Tätigkeit im deutschsprachigen Raum im Rahmen des Werk- und Textilunterrichts Platz.

      So, jetzt weißt Du Bescheid. :!:
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