Es war ja mal wieder so weit. ebay geht in die Verkaufsoffensive.
Nein, ebay hat sich nicht dazu entschlossen, nun bundesweit 20 große Zentrallager aus dem Boden zu stampfen, für mehrere Milliarden Euro Ware anzukaufen und selber für seine Artikel über die Plattform als Verkäufer aufzutreten. Angesichts der üblichen Verhaltensmuster von ebay wäre sonst die Sperre wegen unterirdisch schlechter Bewertungen und miserabler DSR im Bereich Kommunikation vermutlich eine Sache weniger Tage und die wettbewerbsrechtliche Abmahnung eine logische Folge der üblichen Sicherheit von ebay im Umgang mit deutschem Recht.
Es geht vielmehr um folgendes: Normalerweise hat der private Verkäufer (bis zu) 100 Auktionen mit Startpreis von einem Euro pro Monat frei, für die er keine Einstellgebühren bezahlt. Nannte sich malVölkischer Beobachter Völkische Auktion Volksauktion. (Sorry, bei ebay habe ich angesichts deren Vorgehensweise nun mal immer gewisse Assoziationen zu einem anderen größenwahnsinnigen Spinner im Hinterkopf. Eine davon ist derzeit Deutsche, kauft nicht bei Kubanern!)
Nachdem es nun mehrere Monate eher ruhig war, hat ebay im März bis jetzt wieder massiv Sonderaktionen gestartet, bei denen private Verkäufer Artikel mit höherem Startpreis als einem Euro einstellen konnten, ohne dafür Einstellgebühren zu bezahlen.
9. und 10. März 2013: news.ebay.de/showitem&id=1710
29. März bis 1. April 2013: news.ebay.de/showitem&id=1720
13. und 14. April 2013: news.ebay.de/showitem&id=1727
27. und 28. April 2013: news.ebay.de/showitem&id=1733
30. April 14 Uhr bis 1. Mai 23.59 Uhr 2013: news.ebay.de/showitem&id=1734
Das macht zusammen mit den 100 monatlichen Ein-Euro-Auktionen den Anreiz aus, insgesamt bis zu 700 Artikel anzubieten. In zwei Monaten.
700 Angebote!
Zwei Monate!
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Es gab schon Fälle, da wurden 66 Verkäufe in neun Monaten als gewerbliches Handeln angesehen:
internetrecht-rostock.de/abmahnung-privatverkauf-ebay.htm
Diese BGH-Entscheidung mag man nun ansehen, wie man will, aber bei einem mehr als zehnfachen Angebotsvolumen in einem Viertel der Zeit? Sieht die Geschichte um einiges eindeutiger aus.
Mal was von anderer Seite dazu:
internetrecht-rostock.de/0-cent-angebotsgebuehr-ebay.htm
Ich habe selber schon darauf hingewiesen, dass der eigentliche Knackpunkt für das gewerbliche Handeln auf ebay die Frage ist, ob man nachhaltig anbietet da die restlichen Kriterien (selbständig, zur Erzielung von Einkünften) ohnehin vorliegen. Ob man dabei auch was verkauft ist allerdings für die Frage, ob man sich nachhaltig betätigt, eher zweitrangig, wenn nachweisbar ist, dass man immer wieder eine Vielzahl von Artikeln anbietet.
Das kann schon dann problematisch werden, wenn man seine 100 Völkischen Auktionen (upps...) einstellt. Das ist ebay sicher auch bekannt, denn dass das Phänomen der Abmahnung an scheinprivate Verkäufer existiert dürfte sich inzwischen auch zu den DreiBlinden rumgeschwiegen haben. Um wieviel mehr besteht also dieses Risiko, wenn man als Plattformanbieter nun einen Anreiz für private Verkäufer schafft, die Zahl von Angeboten um ein vielfaches zu erhöhen?
Die Schlussfolgerung ist unschön aber naheliegend. ebay ist es schlicht und ergreifend scheissegal, wenn privat verkaufende ebay-Mitglieder ihren Müll zu überteuerten Preisen auf ebay kreisen lassen statt ihn wie früher gesittet im Wald zu vergraben und dafür dann kostenintensive Post von freundlichen Anwaltskanzleien erhalten. Zumindest nehmen sie diese Folge stillschweigend in Kauf, zu Lasten der privaten Verkäufer, die dieses Angebot von ebay annehmen.
Stellt sich die Frage, ob ebay einem privaten Verkäufer für die Folgen schadensersatzpflichtig sein kann, die aus diesem Angebotswahn und der daraus resultierenden möglichen Abmahung entstehen können. Meiner Ansicht nach ja, denn es wäre für ebay technisch auch durchaus möglich, zusätzlich zu diesen Sonderaktionen die Gesamtzahl der zu nutzenden Sonderaktionen für einen privaten Anbieter zu begrenzen.
Nein, ebay hat sich nicht dazu entschlossen, nun bundesweit 20 große Zentrallager aus dem Boden zu stampfen, für mehrere Milliarden Euro Ware anzukaufen und selber für seine Artikel über die Plattform als Verkäufer aufzutreten. Angesichts der üblichen Verhaltensmuster von ebay wäre sonst die Sperre wegen unterirdisch schlechter Bewertungen und miserabler DSR im Bereich Kommunikation vermutlich eine Sache weniger Tage und die wettbewerbsrechtliche Abmahnung eine logische Folge der üblichen Sicherheit von ebay im Umgang mit deutschem Recht.
Es geht vielmehr um folgendes: Normalerweise hat der private Verkäufer (bis zu) 100 Auktionen mit Startpreis von einem Euro pro Monat frei, für die er keine Einstellgebühren bezahlt. Nannte sich mal
Nachdem es nun mehrere Monate eher ruhig war, hat ebay im März bis jetzt wieder massiv Sonderaktionen gestartet, bei denen private Verkäufer Artikel mit höherem Startpreis als einem Euro einstellen konnten, ohne dafür Einstellgebühren zu bezahlen.
9. und 10. März 2013: news.ebay.de/showitem&id=1710
29. März bis 1. April 2013: news.ebay.de/showitem&id=1720
13. und 14. April 2013: news.ebay.de/showitem&id=1727
27. und 28. April 2013: news.ebay.de/showitem&id=1733
30. April 14 Uhr bis 1. Mai 23.59 Uhr 2013: news.ebay.de/showitem&id=1734
Das macht zusammen mit den 100 monatlichen Ein-Euro-Auktionen den Anreiz aus, insgesamt bis zu 700 Artikel anzubieten. In zwei Monaten.
700 Angebote!
Zwei Monate!
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Es gab schon Fälle, da wurden 66 Verkäufe in neun Monaten als gewerbliches Handeln angesehen:
internetrecht-rostock.de/abmahnung-privatverkauf-ebay.htm
Diese BGH-Entscheidung mag man nun ansehen, wie man will, aber bei einem mehr als zehnfachen Angebotsvolumen in einem Viertel der Zeit? Sieht die Geschichte um einiges eindeutiger aus.
Mal was von anderer Seite dazu:
internetrecht-rostock.de/0-cent-angebotsgebuehr-ebay.htm
Ich habe selber schon darauf hingewiesen, dass der eigentliche Knackpunkt für das gewerbliche Handeln auf ebay die Frage ist, ob man nachhaltig anbietet da die restlichen Kriterien (selbständig, zur Erzielung von Einkünften) ohnehin vorliegen. Ob man dabei auch was verkauft ist allerdings für die Frage, ob man sich nachhaltig betätigt, eher zweitrangig, wenn nachweisbar ist, dass man immer wieder eine Vielzahl von Artikeln anbietet.
Das kann schon dann problematisch werden, wenn man seine 100 Völkischen Auktionen (upps...) einstellt. Das ist ebay sicher auch bekannt, denn dass das Phänomen der Abmahnung an scheinprivate Verkäufer existiert dürfte sich inzwischen auch zu den DreiBlinden rumgeschwiegen haben. Um wieviel mehr besteht also dieses Risiko, wenn man als Plattformanbieter nun einen Anreiz für private Verkäufer schafft, die Zahl von Angeboten um ein vielfaches zu erhöhen?
Die Schlussfolgerung ist unschön aber naheliegend. ebay ist es schlicht und ergreifend scheissegal, wenn privat verkaufende ebay-Mitglieder ihren Müll zu überteuerten Preisen auf ebay kreisen lassen statt ihn wie früher gesittet im Wald zu vergraben und dafür dann kostenintensive Post von freundlichen Anwaltskanzleien erhalten. Zumindest nehmen sie diese Folge stillschweigend in Kauf, zu Lasten der privaten Verkäufer, die dieses Angebot von ebay annehmen.
Stellt sich die Frage, ob ebay einem privaten Verkäufer für die Folgen schadensersatzpflichtig sein kann, die aus diesem Angebotswahn und der daraus resultierenden möglichen Abmahung entstehen können. Meiner Ansicht nach ja, denn es wäre für ebay technisch auch durchaus möglich, zusätzlich zu diesen Sonderaktionen die Gesamtzahl der zu nutzenden Sonderaktionen für einen privaten Anbieter zu begrenzen.
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.