Hallo,
ich habe bei eBay einen Fahrradakku versteigert, leider habe ich die Daten vom Model 2013 angegeben. Der angebotene Artikel hat 360Wh und das Model für das Jahr 2013 hat 374Wh.
Der Käufer hat bezahlt und ich die Ware geliefert. Am selben Tag der Lieferung bekomme ich eine Mail, dass es sich um das falsche Model handelt und ich den korrekten Artikel liefern soll. Darauf hin habe ich den Käufer angeschrieben, dass ich mich versehentlich und ohne Absicht verschrieben habe und ihm selbstverständlich das Geld erstatte, wenn er den Akku zurückschickt. Auf dieses Angebot wollte der Käufer nur eingehen, wenn ich ihm noch 100 Euro Ausgleich bezahlen würde. Am selben Tag hat dann der Käufer den Fall bei eBay gemeldet, er müsse der Sache auf den Grund gehen und die mir vorgeschwebte Lösung funktioniert nicht. Er meldet sich sobald er die Konditionen für einen Deckungskauf erfahren hat. Darauf hin habe ich bei eBay das Feld angekreuzt "Sie haben sich einverstanden erklärt, dem Käufer den vollen Betrag in Höhe von EUR 305,91 zu erstatten, sobald der Artikel bei Ihnen eingetroffen ist"
Als Antwort habe ich dann diese Meldung erhalten:
Nachricht vom Käufer:
"Ich habe mich damals bereits über den NP eines Akku informiert; ich habe beim Anbieter angefragt, zu welchem Preis der Akku mit 374 Wh aktuell lieferbar ist. Dann komme ich auf Sie zurück. Ich stelle anheim, bereits den Kaufpreis zurückzuerstatten und mir zu bestätigen, dass Sie die Differenz zur Ersatzbeschaffung tragen. Sobald das Geld und Ihre Bestätigung hier eingegangen ist, erhalten Sie natürlich den Akku retour. Das ich bei einem solchen Verhalten nicht mit der Rücksendung des Akku in Vorleistung treten werde, ohne dass sichergestellt ist, dass Sie Ihre Vertragspflichten übernehmen, ist doch wohl klar, oder?!"
Meine Nachricht an den Käufer:
"Sehr geehrter Herr ..., Sie haben den Artikel mit der Nummer 140962874176 am 05.05.2013 ersteigert und das Geld überwiesen. Nach Erhalt des Kaufpreises habe ich die Ware sofort verschickt. Nachdem Sie das Paket bekommen haben, wurde die Ware bemängelt. Ich habe unbewusst und ohne Absicht in der Beschreibung eine falsche Zahl angegeben, diesen Fehler sofort eingesehen und ihnen den Umtausch angeboten. Als privater Verkäufer kann ich die Gewährleistung für die Ware grundsätzlich ausschließen. Den entsprechenden Hinweis finden Sie auf der Artikelseite. Ein Gewehrleistungsausschluss ist unwirksam, wenn ich als Verkäufer einen Mangel verschweige oder bewusst falsche Angaben mache. Ich habe in keiner Weise bewusst eine falsche Angabe gemacht. Aus Kulanzgründen nehme ich jedoch die Ware zurück und erstatte ihnen den Kaufpreis. Ich erwarte die Rückgabe der Ware bis zum 17.05.2013, ansonsten sehe ich den Kaufvertrag als erfüllt an und werde den Kaufpreis nicht erstatten. Hochachtungsvoll "
Meine Frage, habe ich Richtig gehandelt ? Natürlich habe ich im Nachhinein den Namen durch die Suchmaschine laufen lassen... der Herr ist Anwalt in einer Kanzlei in Beckum.
Was kann ich noch machen, bzw. was wird mich erwarten?
ich habe bei eBay einen Fahrradakku versteigert, leider habe ich die Daten vom Model 2013 angegeben. Der angebotene Artikel hat 360Wh und das Model für das Jahr 2013 hat 374Wh.
Der Käufer hat bezahlt und ich die Ware geliefert. Am selben Tag der Lieferung bekomme ich eine Mail, dass es sich um das falsche Model handelt und ich den korrekten Artikel liefern soll. Darauf hin habe ich den Käufer angeschrieben, dass ich mich versehentlich und ohne Absicht verschrieben habe und ihm selbstverständlich das Geld erstatte, wenn er den Akku zurückschickt. Auf dieses Angebot wollte der Käufer nur eingehen, wenn ich ihm noch 100 Euro Ausgleich bezahlen würde. Am selben Tag hat dann der Käufer den Fall bei eBay gemeldet, er müsse der Sache auf den Grund gehen und die mir vorgeschwebte Lösung funktioniert nicht. Er meldet sich sobald er die Konditionen für einen Deckungskauf erfahren hat. Darauf hin habe ich bei eBay das Feld angekreuzt "Sie haben sich einverstanden erklärt, dem Käufer den vollen Betrag in Höhe von EUR 305,91 zu erstatten, sobald der Artikel bei Ihnen eingetroffen ist"
Als Antwort habe ich dann diese Meldung erhalten:
Nachricht vom Käufer:
"Ich habe mich damals bereits über den NP eines Akku informiert; ich habe beim Anbieter angefragt, zu welchem Preis der Akku mit 374 Wh aktuell lieferbar ist. Dann komme ich auf Sie zurück. Ich stelle anheim, bereits den Kaufpreis zurückzuerstatten und mir zu bestätigen, dass Sie die Differenz zur Ersatzbeschaffung tragen. Sobald das Geld und Ihre Bestätigung hier eingegangen ist, erhalten Sie natürlich den Akku retour. Das ich bei einem solchen Verhalten nicht mit der Rücksendung des Akku in Vorleistung treten werde, ohne dass sichergestellt ist, dass Sie Ihre Vertragspflichten übernehmen, ist doch wohl klar, oder?!"
Meine Nachricht an den Käufer:
"Sehr geehrter Herr ..., Sie haben den Artikel mit der Nummer 140962874176 am 05.05.2013 ersteigert und das Geld überwiesen. Nach Erhalt des Kaufpreises habe ich die Ware sofort verschickt. Nachdem Sie das Paket bekommen haben, wurde die Ware bemängelt. Ich habe unbewusst und ohne Absicht in der Beschreibung eine falsche Zahl angegeben, diesen Fehler sofort eingesehen und ihnen den Umtausch angeboten. Als privater Verkäufer kann ich die Gewährleistung für die Ware grundsätzlich ausschließen. Den entsprechenden Hinweis finden Sie auf der Artikelseite. Ein Gewehrleistungsausschluss ist unwirksam, wenn ich als Verkäufer einen Mangel verschweige oder bewusst falsche Angaben mache. Ich habe in keiner Weise bewusst eine falsche Angabe gemacht. Aus Kulanzgründen nehme ich jedoch die Ware zurück und erstatte ihnen den Kaufpreis. Ich erwarte die Rückgabe der Ware bis zum 17.05.2013, ansonsten sehe ich den Kaufvertrag als erfüllt an und werde den Kaufpreis nicht erstatten. Hochachtungsvoll "
Meine Frage, habe ich Richtig gehandelt ? Natürlich habe ich im Nachhinein den Namen durch die Suchmaschine laufen lassen... der Herr ist Anwalt in einer Kanzlei in Beckum.
Was kann ich noch machen, bzw. was wird mich erwarten?
