Falsche Artikelbeschreibung - Käufer verlangt Deckungskauf

    • Falsche Artikelbeschreibung - Käufer verlangt Deckungskauf

      Hallo,

      ich habe bei eBay einen Fahrradakku versteigert, leider habe ich die Daten vom Model 2013 angegeben. Der angebotene Artikel hat 360Wh und das Model für das Jahr 2013 hat 374Wh.

      Der Käufer hat bezahlt und ich die Ware geliefert. Am selben Tag der Lieferung bekomme ich eine Mail, dass es sich um das falsche Model handelt und ich den korrekten Artikel liefern soll. Darauf hin habe ich den Käufer angeschrieben, dass ich mich versehentlich und ohne Absicht verschrieben habe und ihm selbstverständlich das Geld erstatte, wenn er den Akku zurückschickt. Auf dieses Angebot wollte der Käufer nur eingehen, wenn ich ihm noch 100 Euro Ausgleich bezahlen würde. Am selben Tag hat dann der Käufer den Fall bei eBay gemeldet, er müsse der Sache auf den Grund gehen und die mir vorgeschwebte Lösung funktioniert nicht. Er meldet sich sobald er die Konditionen für einen Deckungskauf erfahren hat. Darauf hin habe ich bei eBay das Feld angekreuzt "Sie haben sich einverstanden erklärt, dem Käufer den vollen Betrag in Höhe von EUR 305,91 zu erstatten, sobald der Artikel bei Ihnen eingetroffen ist"


      Als Antwort habe ich dann diese Meldung erhalten:

      Nachricht vom Käufer:
      "Ich habe mich damals bereits über den NP eines Akku informiert; ich habe beim Anbieter angefragt, zu welchem Preis der Akku mit 374 Wh aktuell lieferbar ist. Dann komme ich auf Sie zurück. Ich stelle anheim, bereits den Kaufpreis zurückzuerstatten und mir zu bestätigen, dass Sie die Differenz zur Ersatzbeschaffung tragen. Sobald das Geld und Ihre Bestätigung hier eingegangen ist, erhalten Sie natürlich den Akku retour. Das ich bei einem solchen Verhalten nicht mit der Rücksendung des Akku in Vorleistung treten werde, ohne dass sichergestellt ist, dass Sie Ihre Vertragspflichten übernehmen, ist doch wohl klar, oder?!"


      Meine Nachricht an den Käufer:
      "Sehr geehrter Herr ..., Sie haben den Artikel mit der Nummer 140962874176 am 05.05.2013 ersteigert und das Geld überwiesen. Nach Erhalt des Kaufpreises habe ich die Ware sofort verschickt. Nachdem Sie das Paket bekommen haben, wurde die Ware bemängelt. Ich habe unbewusst und ohne Absicht in der Beschreibung eine falsche Zahl angegeben, diesen Fehler sofort eingesehen und ihnen den Umtausch angeboten. Als privater Verkäufer kann ich die Gewährleistung für die Ware grundsätzlich ausschließen. Den entsprechenden Hinweis finden Sie auf der Artikelseite. Ein Gewehrleistungsausschluss ist unwirksam, wenn ich als Verkäufer einen Mangel verschweige oder bewusst falsche Angaben mache. Ich habe in keiner Weise bewusst eine falsche Angabe gemacht. Aus Kulanzgründen nehme ich jedoch die Ware zurück und erstatte ihnen den Kaufpreis. Ich erwarte die Rückgabe der Ware bis zum 17.05.2013, ansonsten sehe ich den Kaufvertrag als erfüllt an und werde den Kaufpreis nicht erstatten. Hochachtungsvoll "

      Meine Frage, habe ich Richtig gehandelt ? Natürlich habe ich im Nachhinein den Namen durch die Suchmaschine laufen lassen... der Herr ist Anwalt in einer Kanzlei in Beckum.

      Was kann ich noch machen, bzw. was wird mich erwarten? :wallbash



    • Und du hast den Akku natürlich so gekennzeichnet, oder er ist anders unverwechselbar?

      Dein Herr Anwalt pokert hoch, wenn er einen gebrauchten Verschleißartikel mit Neuware vom Hersteller für einen Ersatzkauf heranziehen will.
      Entsprechend kann ich kaum glauben, dass du mit deiner Vermutung richtig liegst.

      Du hattest übrigens keinen Umtausch sondern eine Rückabwicklung angeboten. Das ist ein enormer Unterschied.
    • Danke für die schnelle Antwort.

      Es handelt sich um die original Auktion, die Bilder habe ich gemacht und nach Info vom freundlichen Fahrradhändler, hat jeder Akku eine andere Nummer. Des Weiteren habe ich die Nummer der Schlüssel vom Akku notiert.

      Als weitere Info bekam ich die Antwort, dass die Akkus für das Winora S3 im Jahre 2013 eine neue Farbe bekommen haben (die sind jetzt Schwarz und haben einen blauen Aufkleber). Diese Fahrräder wurden erst im Frühjahr 2013 auf den Markt gebracht. Im Zuge dieser Änderung haben die Akkus dann andere Zellen erhalten (von 360 auf 374Wh)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Aa-Dn-Mg ()

    • Ihr habt beide Quatsch geschrieben. Ob Du den Kaufvertrag rechtskräftig wegen Irrtum angefochten hast, kann Dir sicherlich ein Anwalt sagen. Aber Anspruch auf einen neuen Akku hat der Herr auf keinen Fall. Wenn überhaupt, hat er Anspruch auf einen gebrauchten Akku mit 374Wh.

      Ich finde derzeit kein gleichwertiges, gebrauchtes Akku. Da der Auktionspreis jedoch 299 EUR ergeben hat mit den falschen Angaben, denke ich, dass das ein realistischer Marktpreis ist. Von daher wäre nach meinem Empfinden (nein, ich habe kein Jura studiert, das ist nur meine Meinung) der potentielle Schadensersatz gleich Null.

      Wenn er sich einen neuen Akku besorgt, müßte ja vom Preis abgezogen werden, dass dieser noch nicht gebraucht wurde, Garantie hat etc. Das ist ja der Spaß, den er sich selbst gönnt. Dann käme man vermutlich wieder da heraus, dass der Kaufpreis abzgl. des Mehrwertes = 299 EUR ist und somit wieder der Schadensersatz gelich Null wäre.

      Der Gewährleistungsausschluß entbindet Dich nicht davon, dass Du die Ware zu liefern hast, die Du angeboten hast. Es ist also keine Kulanz, wnen man Ware zurücknimmt, die falsch beschrieben war

      Mein Rat - nimm Dir unverzüglich einen Anwalt, erkläre den Irrtum nochmal wirksam gegenüber dem Käufer. Parallel kannst Du ja mal schauen, was die Dinger gebraucht kosten und ob sie aufzutreiben sind.
    • Hallo

      Du kannst dem Herrn im Rahmen des dir zustehenden Nachbesserungsrechts einen Akku besorgen der dem entspricht den du angeboten hast, sonst hast du keine Chance

      Deinen Gewährleistungsausschluss kannst du knicken da es ja ein Fehler deinerseits war, ist wie wenn ich einen Golf mit 140PS bestelle und einen mit 105 PS geliefert bekomme

      Wenn der Herr wirklich Anwalt ist, dann wird in Kürze eine Klage auf dich zurollen, und deren Kosten wirst du dann zusätzlich zum Schadenersatz auch noch übernehmen

      mfg Sternchen
    • Ja, sicher ein Problem.....
      Du wirst einen neuen kaufen müssen und ihn liefern, schließlich hast du ihn angeboten und verkauft.
      Dann bekommst du den alten zurück und bietest ihn erneut an.
      Der RA wird ihn ziemlich sicher schicken, nachdem er den neuen erhalten hat. Kann mir nicht vorstellen, dass er sich da nicht ehrlich zeigt.

      Oder du schickst die 100 €, wenn dies in etwa dem tatsächlichen Preis entspricht. Dann bekommst du deinen Akku auch ziemlich sicher wieder.
      Denke mal, der Typ kann es sich nicht leisten, dass seine Reputation beschädigt wird...... aber er kann es sicher leisten seine Rechte durchzusetzen.
    • Es wäre, auch in diesem Forum, doch nicht richtig, wenn du "weichgespülte vielleicht Antworten" bekämst.
      Manchmal tut das weh, aber eine realistische Abschätzung der Chancen spricht gegen dich und die Kosten werden wahrscheinlich um ein vielfaches höher sein.

      Nicht, dass hier nicht jeder erkennt, dass du einfach einen Fehler gemacht hast. Das ist es nicht. Da wären/sind wahrscheinlich alle hier auf deiner Seite.
      Der Käufer sollte diesen Fehler aus moralischen Gründen einsehen und es dabei belassen, auch da sind sicher alle auf deiner Seite.

      Im rechtlichen Bereich sieht es halt anders aus und wenn der Käufer darauf besteht wird er mit über 90 % Wahrscheinlichkeit kostenpflichtig recht bekommen.
      Das ist der ganze Mist nicht Wert um es auszuprobieren.
    • Ist doch schön, wenn du eine Juristin im Betrieb hast, die sich mit allgemeinem Vertragsrecht und Internetvertragsrecht auskennt.
      Verhindert aber keinesfalls die Kosten, die dir von der Gegenseite auferlegt werden, wenn du keine Lösung anbietest (was du ja inzwischen getan hast).

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    • Kann ich dir nicht verdenken.......
      Es gibt recht viele rechtliche Fallstricke die dich Geld kosten können.
      Ebay ist weder sicher noch steht eBay in so einer Sache auf deiner Seite, sie bieten nur die Plattform (zumindest behaupten sie das).

      Auf eBay zu verkaufen ist, unter Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften, der AGB usw., jedoch kein Problem.
      Verkaufe hin und wieder selbst, aber bevor ich den Artikel online stelle prüfe ich mehrmals, ob denn alles richtig ist. Muss man leider heute, denn jedes falsche oder vergessene Wort kann einem zum Nachteil ausgelegt werden. Das ist aber nicht nur bei eBay so, sondern zieht sich inzwischen als Faden durch das gesamte Leben.
    • Also ich sehe das Ganze als weniger problematisch an, denn auf dem Bildern ist ja zu erkennen, um welchen Kaufgegenstand es sich handelt.

      Das Bild 1 zeigt auch deutlich die elektrischen Werte des Akkus mit 36 V x 10 A = 360 W an. Davon hätte sich der Käufer selbst überzeugen können.

      Hinzu kommt noch die Farbe des angebotenen Akkus, in der er sich ja von dem aktuellen unterscheiden soll.

      Es liegt hier also eine Willenserklärung des Käufers vor, diesen einen Akku mit der Eigenschaft 374 W zu kaufen, die der Akku aber offensichtlich für jeden erkennbar nicht hat und die Willenserklärung des Verkäufers, der diesen einen Akku mit den falschen Angabe von 374 W angeboten hat, die der Akku aber nachweislich nicht hat.

      Hieraus kann sich nur ergeben, daß zwei nicht übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen, die dann nicht zum Vertrag geführt haben.

      Der Verkäufer sollte also die Rückabwicklung gegen Übernahme der Kosten mit Fristsetzung vorschlagen und bei Ablauf der Frist den Vertragsschluß zu den vorliegenden Bedingungen, sprich der tatsächlichen Werte des Akkus, erklären.

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    • Aa-Dn-Mg schrieb:

      Ich habe unbewusst und ohne Absicht in der Beschreibung eine falsche Zahl angegeben, diesen Fehler sofort eingesehen und ihnen den Umtausch angeboten.


      Heiner,

      dieser eine Satz hat unseren TE reingeritten. Das hat er höchst selbst zu verantworten. Umtausch ist nun einmal Umtausch. Wenn er dabei Waren anbietet, die er nicht einmal hat, ist das sein Problem.
      Also einen Irrtum in Bezug auf eine Irrtumserklärung zu bekunden halte ich dann auch für etwas viel des Guten.
    • *alte_eule* schrieb:

      Aa-Dn-Mg schrieb:

      Ich habe unbewusst und ohne Absicht in der Beschreibung eine falsche Zahl angegeben, diesen Fehler sofort eingesehen und ihnen den Umtausch angeboten.


      Heiner,

      dieser eine Satz hat unseren TE reingeritten. Das hat er höchst selbst zu verantworten. Umtausch ist nun einmal Umtausch. Wenn er dabei Waren anbietet, die er nicht einmal hat, ist das sein Problem.
      Also einen Irrtum in Bezug auf eine Irrtumserklärung zu bekunden halte ich dann auch für etwas viel des Guten.


      Welche Bedeutung misst Du dann dem ersten Bild in dem Angebot zu? Dort steht die technische Angabe, die der Akku hat. Dieses war auch für den Käufer zu erkennen.

      Mindestens das muss sich der Käufer vorhalten lassen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()