Lieferung nicht vollständig - Verkäufer meldet sich nicht !

    • Lieferung nicht vollständig - Verkäufer meldet sich nicht !

      Hallo zusammen,

      habe gerade folgendes Problem.

      Hab mir vor geraumer zeit bei e-bay ne gebrauchte Anhängerkupplung ohne Befestigungsteile ersteigert Artikelnummer: 400447784703.
      Als diese kam habe ich den Befestigungssatz bei Westfalia (schrauben etc.) und einen passenden Elektrosatz bestellt.

      Letztes we habe ich nun mit dem Einbau begonnen und musste feststellen das 2 Metallstreben die zum Einbau unbedingt erforderlich sind vom Verkäufer nicht mitgeliefert wurden (kosten ca. 120.-)

      Mein Auto steht seither halb zerlegt in der Garage und auch nach mehrmaligem Kontaktversuch meldet sich die Verkäuferin nicht bei mir.

      Beim googlen der Dame hat sich herausgestellt das Ihr Mann eine KFZ -Werkstatt betreibt, und Sie ausschließlich KFZ Teile Privat ohne Rückgaberecht versteiget.

      Was würdet Ihr an meiner Stelle tun ?
    • Tja, dann handelt es sich um eine unvollständige Lieferung und Du solltest der Verkäuferin nachweisbar eine Frist zur Nachlieferung setzen. Gleichzeitg kündigst Du den Rücktritt vom Vertrag an, wenn die Frist fruchtlos verstreicht.
      Nach Fristablauf erklärst Du den Rücktritt. Ab hier kannst Du nun entweder die Rückgabe des Kaufpreis und den Ersatz der vergeblichen Aufwendungen für die Anbauteile verlangen oder aber Du kaufst die Anhängevorrichtung und verlangst die Preisdifferenz als Schadenersatz aus dem Deckungskauf.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      oder aber Du kaufst die Anhängevorrichtung und verlangst die Preisdifferenz als Schadenersatz aus dem Deckungskauf.
      Verstehe ich das nun richtig das ich quasi nach ablauf der Frist die fehlenden Teile kaufen kann und diese in form von Schadensersatz der Verkäuferin in Rechnung stellen kann ?
      Für den fall das sie mir die Rückabwicklung anbietet was für Möglichkeiten habe ich denn dann, denn ich vermute das ich die AHK nicht mehr zu diesem Preis bekommen werde.


    • Die andere Frage wäre hier doch, ob nicht privatgewerblich Ware zum Kauf angeboten wird, die in Wirklichkeit aus der genannten Werkstatt stammt. Ich möchte keiner Frau zu nahe treten (zumal ich selbst von der Materie nicht so viel verstehe), aber eine versierte Hobby-KFZ-Mechanikerin scheint doch eher selten zu sein. Magst du mal die Werkstatt verlinken, die du angesprochen hast?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • mokoe schrieb:

      Heiner.Hemken schrieb:

      oder aber Du kaufst die Anhängevorrichtung und verlangst die Preisdifferenz als Schadenersatz aus dem Deckungskauf.
      Verstehe ich das nun richtig das ich quasi nach ablauf der Frist die fehlenden Teile kaufen kann und diese in form von Schadensersatz der Verkäuferin in Rechnung stellen kann ?
      Für den fall das sie mir die Rückabwicklung anbietet was für Möglichkeiten habe ich denn dann, denn ich vermute das ich die AHK nicht mehr zu diesem Preis bekommen werde.


      Zuerst einmal bist Du als Käufer derjenige, der gem. §439 BGB die Nacherfüllung verlangt, entweder durch Lieferung einer mangelfreien kompletten Sache oder aber eben der fehlenden Teile.

      Sie kann Dir da so viel anbieten, wie sie will. Du bist er der bestimmt, was gemacht werden soll.

      Nun musst Du Dir halt überlegen, ob Du die Anhängevorrichtung behalten willst, dann verlangst Du Erfüllung des Vertrages zu einer bestimmten Frist (positives Erfüllungsinsteresse) oder Du willst diese nicht mehr und trittst nach Fristsetzung vom Kaufvertrag zurück (negatives Erfüllungsinteresse). Beim ersteren müsstest Du dann auf Erfüllung klagen und bei letzterem auf Schadensersatz, der beim Rücktritt in allen Dir entstandenen Kosten besteht zzgl. der Kaufpreisdifferenz, wenn Du die Kaufsache woanders in gleicher Qualität und Güte im Rahmen eines Deckungskaufs erwirbst.

      biguhu schrieb:



      Die andere Frage wäre hier doch, ob nicht privatgewerblich Ware zum Kauf angeboten wird, die in Wirklichkeit aus der genannten Werkstatt stammt. Ich möchte keiner Frau zu nahe treten (zumal ich selbst von der Materie nicht so viel verstehe), aber eine versierte Hobby-KFZ-Mechanikerin scheint doch eher selten zu sein. Magst du mal die Werkstatt verlinken, die du angesprochen hast?


      Ist natürlich eine zusätzliche Möglichkeit, die aber der TE dann zu beweisen hat und würde sich anspruchseitig nicht anders auswirken, da auch hier der Anspruch auf Sachmangelhaftung zum tragen kommt.

      Einzig könnte man noch wegen arglistiger Täuschung den Vertrag anfechten, aber dann würde alles rückabgewickelt und der TE hätte dann weder Anhängevorrichtung noch einen Anspruch auf den Kaufpreis zur Selbstbehschaffung. Lediglich die vergeblichen Aufwendungen könnte er noch fordern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • biguhu schrieb:

      Die andere Frage wäre hier doch, ob nicht privatgewerblich Ware zum Kauf angeboten wird, die in Wirklichkeit aus der genannten Werkstatt stammt. Ich möchte keiner Frau zu nahe treten (zumal ich selbst von der Materie nicht so viel verstehe), aber eine versierte Hobby-KFZ-Mechanikerin scheint doch eher selten zu sein. Magst du mal die Werkstatt verlinken, die du angesprochen hast?

      Ja da bin ich mir recht sicher das das so ist, aber ich will die Werkstatt jetzt vorerst nicht unbedinkt verlinken da ich finde das greift doch sehr in die Privatsphäre ein und ich hoffe bei der sache auf eine gütlich lößung und will vorerst niemanden an den Pranger stellen.


      Heiner.Hemken schrieb:




      Zuerst einmal bist Du als Käufer derjenige, der gem. §439 BGB die Nacherfüllung verlangt, entweder durch Lieferung einer mangelfreien kompletten Sache oder aber eben der fehlenden Teile.

      Sie kann Dir da so viel anbieten, wie sie will. Du bist er der bestimmt, was gemacht werden soll.

      Nun musst Du Dir halt überlegen, ob Du die Anhängevorrichtung behalten willst, dann verlangst Du Erfüllung des Vertrages zu einer bestimmten Frist (positives Erfüllungsinsteresse) oder Du willst diese nicht mehr und trittst nach Fristsetzung vom Kaufvertrag zurück (negatives Erfüllungsinteresse). Beim ersteren müsstest Du dann auf Erfüllung klagen und bei letzterem auf Schadensersatz, der beim Rücktritt in allen Dir entstandenen Kosten besteht zzgl. der Kaufpreisdifferenz, wenn Du die Kaufsache woanders in gleicher Qualität und Güte im Rahmen eines Deckungskaufs erwirbst.



      Ja ich möchte die anhängevorrichtung sicherlich behalten, da ja auser der fehlenden Teile alles ok ist.
      Also setze ich jetzt ersteinmal eine Frist für die nachlieferung von 10 Tagen. kann ich wenn diese verstreichen sollte die fehlenden Teile kaufen und den schadensersatz auch auf den Teilepreis beziehen ? Wenn ja soll ich das gleich im schreiben ankündigen ?

      z.b. :

      Sehr geehrte Frau XXX

      leider haben Sie sich auf meine ersten 2 Kontaktversuche nicht gemeldet.
      wie bereits geschrieben war die Lieferung der von mir bei E-bay ersteigerten Anhängerkupplung für eine Mercedes Benz A-Klasse W169 Artikelnummer:400447784703 nicht vollständig.
      Neben dem in der Beschreibung benannten Befestigungsmaterial fehlen auch 2 zuätzliche Stahlstützen welche zur Montage unabdingbar sind.
      Ich bitte Sie diese Stützen binnen 10 Tagen nachzuliefern (§439 BGB Nacherfüllung), anderenfals werde ich diese bei Westfalia bestellen und Ihnene den Betrag nach §280 BGB Schadensersatz in Rechnung stellen.

      mit freundlichem Gruß
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Tja, dann handelt es sich um eine unvollständige Lieferung und Du solltest der Verkäuferin nachweisbar eine Frist zur Nachlieferung setzen.

      Entschuldige, wenn ich das etwas anders sehe. Bei dem gezeigten Artikel sind die beiden Karosserieträger nicht dabei. Ob die nun zum Umfang der Kupplung gehören oder zum Umfang der Befestigungsteile wäre im Zweifel ausserdem strittig. Mich würde daher interessieren, woher Du die Sicherheit nimmst, dass es tatsächlich eine unvollständige Lieferung ist.

      Aus der Anbauanleitung ergibt sich nämlich, dass die Teile 3 und 4 eine separate Teilenummer haben: 913231611001. Und da es sich dabei um die Halter der AHK handelt die anstelle des normalen Stoßstangenträgers in die Längsträger geschraubt werden (der normale Stoßstangenträger ist nur aussen am Blech aufgeschraubt, was bei einer AHK natürlich ncht geht) könnte man da schon zu der Ansicht kommen, dass es sich dabei um Befestigungsteile handelt.

      Leider kann mir der Fachhandel das nicht sagen und bei Westfalia erreicht man natürlich so spät in der Nacht keinen mehr.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Bei jeder Anhängerkupplung die verkauft wird sind die Teile dabei, ich habe auch mit Westfalia telefoniert, die mir das bestätigt haben.
      In der Einbauanleitung gibt es auch explizit ein Ersatzteilnummer für Befestigungsmaterial.
      Was die Seperate Teilenummer anbetrifft so hat auch der Träger, der Kugelkopf etc eine da diese einzeln als ersatzteile gekauft werden können.


      Desweiteren war in der Beschreibung ja auch nicht die Rede von Befestigungsteilen, sondern von Befestigungsmaterial (was für mich hier einen unterschied macht)

      Ps: das diese Teile im Lieferumfang beinhaltet sind kann man auch hier der S.4 Lieferumfang entnehmen

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von mokoe ()

    • Wenn du eine neue AHK kaufst ist alles dabei, hier aber eben nicht, du bekommst genau das was auf den Fotos erkennbar ist, nicht mehr und nicht weniger

      Ich sehe keine unvollständige Lieferung, du hast auf das geboten was gezeigt wird und genau das bekommen

      Als Verkäufer würde ich mich zurück lehnen und auf die Dinge warten die da kommen, diese abheften und fertig, sollte es zum Rechtsstreit kommen dann fällst du mit ziemlicher Sicherheit hinten runter und hast dann noch einen mittleren 3-stelligen Betrag an Anwalts und Gerichtskosten verbraten

      Das du dich auf den Westfalia Lieferumfang berufst bringt nichts, da hättest du schon im Fachhandel kaufen müssen, du wolltest billig und das hast du bekommen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • Sternchen schrieb:

      Wenn du eine neue AHK kaufst ist alles dabei, hier aber eben nicht, du bekommst genau das was auf den Fotos erkennbar ist, nicht mehr und nicht weniger

      Ich sehe keine unvollständige Lieferung, du hast auf das geboten was gezeigt wird und genau das bekommen

      Als Verkäufer würde ich mich zurück lehnen und auf die Dinge warten die da kommen, diese abheften und fertig, sollte es zum Rechtsstreit kommen dann fällst du mit ziemlicher Sicherheit hinten runter und hast dann noch einen mittleren 3-stelligen Betrag an Anwalts und Gerichtskosten verbraten

      Das du dich auf den Westfalia Lieferumfang berufst bringt nichts, da hättest du schon im Fachhandel kaufen müssen, du wolltest billig und das hast du bekommen

      Diese einschätzung verstehe ich nicht , denn es wurde nirgends erwähnt das diese Teile die zum Gebrauch unerlässlich sind nicht geliefert werden.

      Einzig und allein das Befestigungsmaterial sollte laut beschreibung nicht mitgeliefert werden.
      ( ich definiere als Befestigungsmaterial Teile die zur Befestigung
      benötigt werden wie schrauben muttern etc. , in diesem fall gibt es von
      Westfalia hier sogar ein entsprechendes Befestigungskit welchen ich ja
      schon bestellt habe was auch volkommen ok ist da in der Beschreinug erwähnt)

      Ich kann doch auch nicht nen Porsche verkaufen hinschreiben alles dabei auser die Rücksitzbank, dann ein Bild von ihm machen und unter der Motorhaube ist kein Motor .

      In den E-bay statuten steht nirgens geschrieben sie bekommen nur das was auf dem Bild ist .... hab auch schon sachen versteigert wo ich nur das Kernstück Fotografiert habe und das was dazu noch gehört hat, zb. Kabel oder ähnliches wird einfach mitgeschickt.
      Fals es nicht vorhanden ist sollte das explizit erwähnt werden --> das ist zumindest meine Meinung !
    • Kaiolito schrieb:

      Also ich lese da:

      - ohne E-Satz, ohne Befestigungs-Material, ohne Papiere

      wenn ich jetzt als Laie davon ausgehe, dass E-Satz = Einbausatz ist, dann hast du tatsächlich bekommen, worauf du geboten hast.
      Nur meine persönliche Meinung.
      E-Satz = Elektrosatz ;)

      den habe ich schon dazugekauft ^^

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von mokoe ()

    • Wenn du von dem Porsche ein Foto bekommst wo man erkennt das im Motorraum kein Motor verbaut ist, dann bekommst du mit recht auch einen Porsche ohne Motor, du hättest ja vor dem bieten nachfragen können was alles dabei ist wenn du unsicher bist

      Ich sehe das als Lehrgeld für dich, und wenn du noch gutes hinter schlechtem her werfen willst, bitte