Hallo,
Ich Verkaufe Virtuelle Güter eines Onlinrollenspieles bei Ebay.
Vor 2 Tagen erhielt ich diese E-Mail.
Guten Tag,
Um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung abzuwenden,
lege ich Ihnen hiermit nahe, ihre gewerblichen Verkäufe umgehend einzustellen,
oder als gewerblich zu kennzeichnen.
Sollte dies nicht innerhalb der nächsten 48 Stunden erfolgen,
werde ich Sie kostenpflichtig abmahnen über
einen Streitwert von 15.000,00€ und Sie zur Unterlassung zwingen.
Ihre Umsätze der letzten 90 Tage betrugen mehr als es für einen Verkäufer üblich ist, der noch als "privat" angesehen werden möchte. Dies ist nicht zulässig und schädigt gewerblichen Verkäufern enorm, da private Verkäufer u.a. keine Gewährleistung anbieten müssen.
Zusätzlich werde ich Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt anzeigen, sollten sie Ihre Verkaufsaktivitäten nicht einstellen - Dieses dürfte sich sicherlich für eine etwaige Umsatzsteuernachzahlung interessieren.
Ich biete Ihnen hiermit die Möglichkeit, Ihre rechtswidrigen Aktivitäten einzustellen ohne Konsequenzen in irgendeiner Form befüchten zu müssen.
MFG
Die E-Mail kam von einem nicht Gewerblichen Account,der eigentlich auch nichts Verkauft im Moment.Mit dem ich auch nicht im Wettbewerb stehe. :wallbash
Ich kenn mich hier überhaupt nicht aus,ich wäre über jede Information in beide Richtungen Dankbar.
Grüsse Margareta
Ich Verkaufe Virtuelle Güter eines Onlinrollenspieles bei Ebay.
Vor 2 Tagen erhielt ich diese E-Mail.
Guten Tag,
Um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung abzuwenden,
lege ich Ihnen hiermit nahe, ihre gewerblichen Verkäufe umgehend einzustellen,
oder als gewerblich zu kennzeichnen.
Sollte dies nicht innerhalb der nächsten 48 Stunden erfolgen,
werde ich Sie kostenpflichtig abmahnen über
einen Streitwert von 15.000,00€ und Sie zur Unterlassung zwingen.
Ihre Umsätze der letzten 90 Tage betrugen mehr als es für einen Verkäufer üblich ist, der noch als "privat" angesehen werden möchte. Dies ist nicht zulässig und schädigt gewerblichen Verkäufern enorm, da private Verkäufer u.a. keine Gewährleistung anbieten müssen.
Zusätzlich werde ich Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt anzeigen, sollten sie Ihre Verkaufsaktivitäten nicht einstellen - Dieses dürfte sich sicherlich für eine etwaige Umsatzsteuernachzahlung interessieren.
Ich biete Ihnen hiermit die Möglichkeit, Ihre rechtswidrigen Aktivitäten einzustellen ohne Konsequenzen in irgendeiner Form befüchten zu müssen.
MFG
Die E-Mail kam von einem nicht Gewerblichen Account,der eigentlich auch nichts Verkauft im Moment.Mit dem ich auch nicht im Wettbewerb stehe. :wallbash
Ich kenn mich hier überhaupt nicht aus,ich wäre über jede Information in beide Richtungen Dankbar.
Grüsse Margareta